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hu mit winterreifen bei frühlingstemp.(+15°C)
hey,
hab da mal ne frage.
im nächsten monat (März 09) steht die hu bei meinem golf an.
nun hab ich derzeit (sowieso bei den temp.) noch meine winterreifen drauf und laut wetter.com soll es anfang märz wieder wärmer werden(endlich!!!), also so um die 10-15°C, wo ja schon sommerreifen angebracht wären, jedoch noch nicht zwingend notwendig..
laut gesetz muss man ja immer den witterungsbedingungen angepasste bereifung haben, bei über ca.+7°C also sommerreifen...
nun die frage: steht meine plakette auf dem spiel, sollte ich also lieber nicht mit winterreifen bei bis zu +15°C oder auch mehr zum tüv fahren???
würde ja schnell die sommerreifen aufziehen wenns warm wird und ich zum tüv fahre, allerdings müssen die erst noch mit den felgen zusammen bestellt werden...
Beste Antwort im Thema
Ich wechsle immer im Zeitraum Februar bis April ungefähr zehn Mal die Reifen, um immer mit den richtigen unterwegs zu sein. Steht ja nicht nur die Plakette auf dem Spiel, sondern auch ein Knöllchen, oder gar der Versicherungsschutz, falls was passiert.
(Drei Mal hab ich dieses Jahr schon hinter mir... verfluchte Temperaturschwankungen)
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13 Antworten
also ich hab im MAI schon bei strahlender sonne HU mit Winterreifen gemacht, kein problem bisher.
Ich wechsle immer im Zeitraum Februar bis April ungefähr zehn Mal die Reifen, um immer mit den richtigen unterwegs zu sein. Steht ja nicht nur die Plakette auf dem Spiel, sondern auch ein Knöllchen, oder gar der Versicherungsschutz, falls was passiert.
(Drei Mal hab ich dieses Jahr schon hinter mir... verfluchte Temperaturschwankungen)
Fahr früh morgens zum TÜV, wenn es noch unter 7°C ist, damit du sicher durchkommst...,
ansonsten wird es eng.
Zitat:
Original geschrieben von ALFA169
laut gesetz muss man ja immer den witterungsbedingungen angepasste bereifung haben, bei über ca.+7°C also sommerreifen...
Hoppla, da hat mal jemand den Gesetzestext konsequent im Sinne der Marketingmaschinerie der Reifenindustrie zuende gedacht. Mach Dir mal keine Sorgen, der Gesetzgeber denkt nicht so weit. Verlängerte Bremswege mit Winterreifen im Sommer (und auch im Halb-Winter/bei Nässe....) kratzen niemanden.
Als nächstes folgt ein Witterungssensor im Armaturenbrett, dass einen dazu auffordert eine Boxen-Stopp mit Reifenwechsel einzulegen... .
Nein, nein, der TÜV will nur Profiltiefen, keine Haftkoeffizienten sehen.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von mackintosh
Fahr früh morgens zum TÜV, wenn es noch unter 7°C ist, damit du sicher durchkommst...,
ansonsten wird es eng.
wer glaubt das?
Das ist doch dem Prüfer egal, was für Reifen du drauf hast!
Hauptsache sie entsprechen den eingetragenen Vorgaben
sind nicht einseitig abgefahren/rissig/ und haben genügend Restprofil.
Nebenbei solltest du dann einen Aufkleber im Sichtfeld zu kleben haben,
wenn der Geschwindigkeitsindex der WR unter der zugel. Höchstgeschwindigkeit liegt.
Zitat:
laut gesetz muss man ja immer den witterungsbedingungen angepasste bereifung haben, bei über ca.+7°C also sommerreifen...
andersrum wird ein Schuh draus, ein WR kommt auch mit den Bedingungen des Sommers klar (ist zwar nicht die beste idee wegen erhöhten Verschleiß/Verbrauch, aber nicht verboten)
hey,
war mir schon klar das es dem rest nix tut wenn die winterreifen bissl länger drauf bleiben.
wollt nur nich vorm prüfer stehen, mit nem mangel, den ich hätte vermeiden können...die polizei schreibts ja auch auf wenn man mit winterreifen im sommer nen unfall hat- für den versicherungsschutz wohl nachteilig..
jedenfalls danke für die ernstgemeinten antworten.
die Bullen schreiben dich nur auf, wenn du den Verkehr aufhälst!
dem Prüfer ist das scheißegal
ob du vorne Winter, hinten rechts Sommer und hinten links Allwetter drauf hast. Sinnvoll ist es nicht, aber eine Reifenbindung gibt es beim Pkw nicht mehr, hauptsache Größe und Zustand passt!
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
ob du vorne Winter, hinten rechts Sommer und hinten links Allwetter drauf hast. Sinnvoll ist es nicht, aber eine Reifenbindung gibt es beim Pkw nicht mehr, hauptsache Größe und Zustand passt!
ehrlich?
Ich hab vor 5 Jahren in der Fahrschule gelernt, dass auf einer Achse immer die gleichen Felgen und Reifen sein müssen.
Ja Bauart (Radial/Diagonal) und Größe.
in der Fahrschule hast du gelernt:
das man keine Mischbereifung fahren darf!!!! Der Begriff Mischbereifung bezieht sich allerdings nur auf die wie Tomy richtig geschrieben hat auf die Bauart des Reifens
(205/55 R = Radial oder 2.5-18 der - Strich ist das Diogonal)
Verschiedene Größen (225/35 R17 und vorne 205/45 R17 ) gelten im Ursprünglichen Sinn nicht als Mischbereifung, dabei muss man aber immer die Eingetragenen Kombinationen vorne und hinten usw. berücksichtigen!!! Eine Reifenfabrikatsbindung gibt es bei Pkw auch nicht mehr, war ja früher mal so! wobei da theoretisch auch Probleme auf treten können, da Reifen immer unterschiedlich ausfallen in der Breite usw.
Wie gesagt sinnvoll ist die Kombi Sommer, Winter, Allwetter sicherlich nicht gleichzeitig, aber verboten ist es auch nicht!!!
Also nehmt es mir nicht übel, allerdings glaube ich nicht das man auf der VA Sommer und auf der HA Winterreifen gleichzeitig fahren darf. Das ist in dem Sinne keine Mischbereifeung, falls die Größe gleich ist. Aber durch die verschiedenen Mischungen der Reifen wir da der TÜV Prüfer auf jeden Fall nen Mangel aufschreiben, weil das nicht richtig ist.
es geht nicht darum was richtig ist oder sinnvoll, sondern was zulässig ist und was der Gesetzgeber verboten oder freigegeben hat!
Es gibt keinen Mangel:
falsche Reifen Winter/Sommer gemischt