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HU-Prüfbericht bei Umkennzeichnung behalten
Hallo! Ich hatte einen Termin bei der Zulassungsbehörde wegen einer Umkenzeichnung und Eintragung technischer Änderungen. Ich hatte sicherheitshalber den letzten HU-Prüfbericht mitgenommen und mit den ganzen Unterlagen der Mitarbeiterin gegeben.
Leider ist mir erst zu Hause aufgefallen, dass der Prüfbericht nicht mehr dabei ist. Das der Bericht der Änderungen einbehalten wird, war mir beklannt, aber der HU-Bericht? Ist das normal, oder ist da ein Fehler passiert? Auf der neuen Zulassungsbescheinigung I ist ja jetzt auch kein HU-Stempel mehr drauf, nur das Datum für die nächste HU.
Kann ich das so lassen oder sollte ich mir den Prüfbericht zurückholen?
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36 Antworten
Den Prüfbericht wirst Du bei einem evt. Verkauf benötigen. Ebenso zum Nachweis der Laufleistung laut Tachostand.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 15. Juni 2024 um 10:50:40 Uhr:
Den Prüfbericht wirst Du bei einem evt. Verkauf benötigen. Ebenso zum Nachweis der Laufleistung laut Tachostand.
Aber ansonsten brauchst du ihn nicht.
Die HU-Frist ist auf dem Fzg.-Schein (ZB1) ausreichend nachgewiesen.
(Wenn du unbedingt willst, kannst du dir eine Zweitschrift von der Prüforganisation holen.)
Nö, dann nicht. Verkaufen werde ich ganz sicher nicht vor der nächsten HU, und nur dann würde ja auch die Laufleistung interessieren. Danke für die Infos.
Es wundert mich immer wieder, wie unterschiedlich die Zulassungsstellen sowas handhaben. Bei uns hier bekommst Du alle Papiere im original wieder zurück. Ich hab bei meinem jetzigen vor drei Jahren auch ne Umkennzeichnung und gleichzeitig ne Eintragung von technischen Änderungen machen lassen, hab aber sowohl das Gutachten vom TÜV als auch HU-Bericht usw. wieder zurück bekommen
Tja, Verkehrswesen ist Ländersache
Mach halt nach der nächsten HU eine Kopie. Ich hab immer eine Kopie davon im Handschuhfach dabei, das Original liegt zu Hause. Irgendwann hatte mal jemand gesagt, dass man den Nachweis vorlege soll bei möglicher Polizeikontrolle unterwegs (kann aber auch ein Gerücht gewesen sein). Laufleistung - muss ich auch jedes Jahr bei "Versicherungswechsel" (HUK24 Tarifänderungen) mit angeben - wäre also auch dort online abrufbar falls benötigt.
Kannst Du nicht bei der Zulassungsstelle anrufen oder per Email anfragen, ob sie versehentlich den HU-Bericht noch haben und Dir zukommen lassen können? Auch dort arbeiten nur Menschen ...
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Juni 2024 um 15:35:50 Uhr:
Mach halt nach der nächsten HU eine Kopie. Ich hab immer eine Kopie davon im Handschuhfach dabei, das Original liegt zu Hause. Irgendwann hatte mal jemand gesagt, dass man den Nachweis vorlege soll bei möglicher Polizeikontrolle unterwegs (kann aber auch ein Gerücht gewesen sein).
Ja, das ist tatsächlich ein Gerücht.
Man muß den Bericht auf Verlangen den zuständigen Personen aushändigen. Das bedeutet aber nicht mitführen, wie z.B. ZB1 und Führerschein.
Man kann ihn auch zuhause holen.
Auch ein seltenes Vorkommnis. Seit 1973 hat von mir das noch nie jemand " verlangt". Bei meinem Vater auch nicht, der war von 1952 bis 2007 automobil unterwegs. Kommt das denn jemals vor?
Hab die HU-Berichte früher auch immer artig im Auto gehabt, irgendwann vor 20 Jahren wurde mir das zu dumm, seitdem bleiben die zuhause. Auf den Prüfprotokollen, die hier in Schweden ausgefertigt werden, steht auch eh kaum was drauf, und das Ergebnis wird erstens der Zulassungsbehörde mitgeteilt und ist zweitens öffentlich einsehbar.
Hab aber auch im erweiterten Bekanntenkreis nie nimmer nicht jemals keinesfalls gehört, dass jemand den Prüfbericht im Rahmen einer gewöhnlichen Kontrolle aushändigen / vorlegen musste.
Früher habe ich kopiert, heute wird fotografiert und in einer Cloud gespeichert.
So habe ich das immer parat.
ich scanne alles wichtige ein. Ist zwar ne Sisyphusarbeit aber bei mehreren Autos lohnt es sich und man schaut einfach in seine Festplatte/Cloud etc. nach.
Dann kann man es sich wieder ausdrucken.
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Juni 2024 um 14:25:47 Uhr:
Tja, Verkehrswesen ist Ländersache
Das dachte ich auch! (Achtung: etwas längerer Text!)
Lustiges (zu dem Zeitpunkt allerdings ärgerliches) Erlebnis auf der Zulassungsstelle (im Folgenden ZS):
Der Vorbesitzer meines Mustangs lebt in dem gleichen Bundesland wie ich und fuhr das Fahrzeug vier Jahre (nebst neuem TÜV bei Verkauf).
Für die Ummeldung des Fahrzeuges hatte ich alle Papiere incl. Kennzeichenschilder dabei.
Als allererstes wurde festgestellt, dass die Größe der Kennzeichen für einen PKW überhaupt nicht zugelassen sei (sahen auf dem Mustang auch echt Sch... aus!). Auf meinen Einwand hin, dass das Fahrzeug mit genau diesen Schildern/Kennzeichen im selben Bundesland bisher vier Jahre zugelassen gewesen sei, wurde mir zu verstehen gegeben, dass, wenn andere Zulassungsstellen einen Fehler begehen, sie den gleichen Fehler nicht auch begehen müssen!
Watt nu?
Ich: "Da es ein Ami ist, und die sowieso nur eine kleine Aussparung für das Kennzeichen haben, dann geben sie mir eben die kleinen amerikanischen Schilder."
ZS: "Nein, das geht nicht!"
Ich: "Und warum nicht?"
ZS: "Dazu brauchen Sie ein Gutachten!"
Ich: "Es fahren doch so viele Fahrzeuge/Amis mit einem kleinen Kennzeichen in Deutschland herum, darunter gefühlt 10000 Mustangs. Da kann es doch nicht sein, dass jeder Mustang ein eigenes Gutachten braucht. Da muss es doch bestimmt ein Muster-/Typgutachten geben!"
ZS: "Sie brauchen ein Gutachten, damit ich Ihnen ein kleines Kennzeichen zuteilen kann!"
Zwischenzeitlich kam ein Mitarbeiter der ZS mit einem schmalen und breiten Standardkennzeichen, wie z.B. für einen Käfer, um zu demonstrieren wie das Kennzeichen auszusehen habe.
Ich: "Ist das Ihr Ernst? Wenn ich solch ein Kennzeichen in die entsprechende Mulde schraube, dann biegen sich die Enden nach außen!"
ZS: "Mit abgebogenen Kennzeichen dürfen Sie selbstverständlich nicht fahren!"
Und nu?
Es begeben sich alle Beteiligten auf den Parkplatz vor der ZS um das corpus delicti in Augenschein zu nehmen. Der Mitarbeiter, bewaffnet mit einem Zollstock, müht sich auf die Knie, und nach Abmessen der Kennzeichenmulden stellt er fest, dass ein "normales" Kennzeichen da nicht reinpasst.
Und wie weiter?
ZS: "Ich werde Ihnen ein kleines Kennzeichen zuteilen. Dazu werde ich einen Vermerk beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegen!"
Ich: "Heißt das, dass ich bei einer eventuellen Kontrolle auf diesen Vermerk beim Kraftfahrt-Bundesamt verweisen soll?"
ZS: "Ja!"
Ich: "Dann können Sie das doch gleich in den Fahrzeugpapieren vermerken."
ZS: "Nein, das geht nicht ohne Gutachten!"
Frage: Ist das eventuell deutsche Bürokratie?
Hier wird bei abweichender Kennzeichengröße grundsätzlich die Vorführung verlangt. Über die Kennzeichengröße entscheidet die ZS