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HU übersehen

Themenstarteram 24. Juni 2017 um 16:46

Hallo Freunde, meine Frau hat die HU übersehen (für 6 Monate) und hat nun eine Strafe von 25 Euro bekommen. Aber sie muss morgen und die kommende Woche damit noch zur Arbeit fahren! Was passiert, wenn sie nun dafür nochmal ein Ticket bekommt? Darf sie jetzt gar nicht mehr fahren? Mann, die ist völlig aufgelöst. Bitte schnelle Antwort mit den möglichen Konsequenzen, wenn sie nun ein zweites Mal erwischt wird. Vielen Dank und bitte kein Juristendeutsch.

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2017 um 7:42

Ist mir auch schon passiert - war auch ca 6 Monate. Frau fährt das Auto quasi alleine. Hatte dann auch so nen Zettel an der Scheibe. Ich hatte dann da angerufen, mit der zuständigen Beamtin gesprochen - die war sehr nett - und denen gleich nach der am nächsten Tag natürlich bestandenen HU ne Kopie des Berichts geschickt und alles war OK. Kein Bußgeld, kein Verwarnungsgeld - einfach perfekter Bürgerservice. Jeder kann mal was vergessen. NIcht jeder will bescheißen, was rauszögern, weil kaputt - oder ähnliches. Wir sind alle nur Menschen.

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am 24. Juni 2017 um 17:13

Keine Ahnung wann deine Frau erwischt worden wurde, aber heute hätte sie ohne Probleme zur Hauptuntersuchung fahren können. Sie hatte Glück gehabt, das die Ordnungsmacht nicht das aus Auto aus dem Verkehr gezogen hat. Den wenn ein Unfall passiert, und es kommt raus das die HU schon seit 6 Monaten überzogen ist, könntet ihr auf dem Schaden sitzen bleiben. Egal ob Recht oder Unrecht.

Ansonsten gilt : Wenn der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten ist, wird gemäß Nummer 2.2. der Anlage VIII a StVZO eine erweiterte HU mit um 20% erhöhter Gebühr durchgeführt.

Zitat:

@bernie318ti schrieb am 24. Juni 2017 um 18:46:21 Uhr:

Bitte schnelle Antwort mit den möglichen Konsequenzen, wenn sie nun ein zweites Mal erwischt wird.

Das Buß- bzw. Verwarngeld kann vervielfacht werden!

Verdoppelt. Aber mal überlegen - in 6 Monaten einmal erwischt. So groß ist das Risiko also nicht.

Hat sie keinen Mängelbericht bekommen mit der Auflage, bis zum Datum das Auto mit HU vorzuführen?

Und gibt's keine Werkstatt, die die HU durchführen kann in eurer Nähe?

Themenstarteram 24. Juni 2017 um 20:19

Tja, anscheinend ist die Frage nicht einfach und doch konkret zu beantworten. Ich habe das Forum durchforstet, aber außer juristische Formulierungen nichts wirklich eindeutiges zu diesem konkreten Fall gefunden - dabei müsste es doch für alle, die die HU mal verschlafen, von Bedeutung sein

@ S2-Limo: Keine Ahnung habe ich selber. Aber wie sagt deine Fußnote so schön: Ich kann nicht, und ich will nicht.

@ Heißt "vervielfacht" dass das eine beliebige Ermessensfrage ist, oder wieviel ist tatsächlich irgendwo festgeschrieben?

@ PeterBH: Verwarnung kam erst heute Nachmittag mit der Post. Mängelbericht haben wir noch nicht, da sie erst morgen nach der Arbeit zur Dekra fahren kann. Ich finde ja auch nicht, dass sie tatsächlich erwischt worden ist, sondern es einfach übersehen hat. Wenn sie dass gewusst hätte, wäre sie bestimmt sofort zur HU gefahren. Wenn jetzt aber wirklich noch Reparaturen notwendig sind und sie wird tatsächlich nochmal "erwischt" - was kann dann ganz konkret passieren???

Früher gab es mal eine Mängelkarte von der Polizei mit der Aufforderung, die Mängel bis zum Datum zu beseitigen und das Auto wieder vorzuführen. Hab ich selbst (leider) keine Erfahrung mit, weiß also nicht, ob da heute und für diesen Mangel noch so ist.

http://www.autobild.de/artikel/hu-tuev-ueberzogen-8635849.html

Da ist eine schöne Zusammenfassung. Außer einer Verdoppelung beim Vorsatz (der liegt hier jetzt vor) des Bußgeldes wüsste ich auf Anhieb keine weiteren Sanktionen.

Wenn das Auto die HU auf Anhieb nicht besteht, habt ihr einen Monat Zeit zur Nachuntersuchung. Da würde ich vielleicht den Bericht im Auto aufbewahren und ggfls. bei einer neuen Kontrolle vorzeigen.

Kleiner Tip von mir (ich hätte es auch beinahe verschwitzt, habe es aber im letzen Monat der Gültigkeit bemerkt):

Schreibe auf dem Handy und im Emailprogramm eine Erinnerung mit 2-4 Wochen Vorlauf für den nächsten TÜV Termin, dann vergißt du es nicht.

Zum Thema ohne gültige HU:

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/

Der Rest liegt im Ermessen der Polizei. Ich bin mir recht sicher, daß wenn du nachweisen kannst, daß ein Termin zeitnah vereinbart ist oder wird du keine besondere Probleme mit der Polizei bekommst.

Mach einfach ein Termin, laß alles prüfen und verbuche unter "Shit happens".

Schönes WE,

HTC

Wie die Verwarnung kam heute erst mit der Post :confused: also wurde deine Frau nicht bei einer Verkehrskontrolle erwischt und hatte auch vorher kein Knöllchen am Auto? Dann müsste ja in dem Schreiben Ort und Zeit stehen wo das Fahrzeug dann vermutlich vom Ordnungsamt aufgeschrieben wurde. Und in dem Schreiben steht nichts über eine Zeitspanne den Mangel bzw. fehlende HU nachzuholen?

am 24. Juni 2017 um 21:00

@bernie318ti herrlich das du meine Fußnote verstanden hast....:D

Morgen nach der Arbeit zur DEKRA ¿ An einem Sonntag ?

Vielleicht am Montag gleich frühs zu der Werkstatt eures Vertrauens, dort die HU machen lassen und euch eventuell einen Ersatzwagen geben lassen. Könnte etwas ins Geld gehen.

Themenstarteram 24. Juni 2017 um 21:08

@ martinb71: naja, es war so, dass das Auto angemeldet auf unserem Grundstück stand als ein Polizist auftauchte und mir sagte, dass die HU abgelaufen sei. Ich sagte darauf hin, dass ich nicht der Halter sei und sagte ihm, wer der Halter ist. Der Knackpunkt ist nun, dass ich das meiner Frau nicht gesagt habe und heute (nach 3 Wochen) kam der Brief mit der 25 Euro Verwarnung und ich musste beichten, dass ich das ihr nicht gesagt habe. Da gingen bei ihr alle Lichter aus und sie brüllte nur, ich soll das nun wieder auf die Reihe bringen... Fakt ist aber, dass ich das Auto noch einen Monat zum ausziehen brauch ... deshalb mein Schweigen und meine Frage an alle hier. Achso, eine Nachfrist oder gar Mängelanzeige war in der Verwarnung nicht angeben.

am 24. Juni 2017 um 21:13

Die Gebühren für bis zu 8 Monate überzogenen Tüv sind ja erträglich ;-)

Aber Du kannst ja schon ein Mal einen Termin beim Tüv oder der Dekra machen.

Dann ist das Fahrzeug schon zur HU angemeldet und darauf kommt es dem Gesetz nach an.

Zumindest nach meinem Kenntnisstand von vor 8 Jahren.

Das Problem ist das zumindest die Dekra keine Anmeldebestätigung heraus gibt.

Ich hatte vor Jahren das Problem mit 2 Monaten überzogenem TÜV mit dem Womo angehalten zu werden.

Die Dekra konnte die Untersuchung nicht durchführen weil der Mitarbeiter, der die Zulassung für die Gasprüfung hatte, erst krank und dann in Urlaub war.

Deshalb wurde der Termin 3 Mal verschoben.

Die Polizei hat sich das telefonisch bestätigen lassen und ich durfte weiterfahren weil das Fahrzeug ja schon zur HU angemeldet war.

am 24. Juni 2017 um 21:19

Jetzt könnte man eine Diskussion lostreten, ob der Herr Polizist überhaupt auf eurem Grundstück einfach so Zettel verteilen darf.

Am besten am Montag wirklich gleich bei einer Prüfstelle anrufen und den Sachverhalt erklären.

 

Und lass dir für deine Frau was schönes einfallen *g.

am 24. Juni 2017 um 21:52

Der Polizist darf die Verwarnung per Post zusenden.

Das Fahrzeug ist ja angemeldet und verstösst damit gegen § 29 STVO selbst wenn es in der Garage steht.

Solche Aktionen kommen meist von angepissten Nachbarn, die sich nicht trauen zu sagen womit Du die verärgert hast.

Weder schützt einen der vereinbarte Termin vor der Strafe noch würde bei Nichtbestehen ein weiterer Monat Straffreiheit eintreten. Wenn sie mit dem Auto weiter rumfährt kann es morgen die nächste Verwarnung geben.

Das Einzige, was schützt, ist eine gültige HU.

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