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Hülse raus, Versicherung 60km/h ankreuzen, fertig?

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 8:41

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem neuen Roller.

Es soll ein Kymco Agility one 50 werden. (Günsig, sparsam, einigermaßen Qualität)

Naja, ich bin mit 90 Kilo nicht der leichteste, und der Agility ist ja nicht der spritzigste am Berg.

Ich glaub, da würde ich öfters an ner Steigung hängen bleiben.

Zur Probefahrt hat der Händler gerade keinen da.

Er meint nun: Du hast Führerschein Klasse 3, einfach Variohülse raus, gibt mehr pepp.

Ich: Bin doch nicht versichert, falls was passiert.

Er: Bei der Versicherung "60km/h" (die Roller vor 2002) ankreuzen und fertig.

Stimmt das? Bin ich dann aus dem Schneider?

(Klar dass ich als alter Sack praktisch nicht von der Polente kontrolliert werd. Aber das ist nicht das Problem)

Danke für eure Antwort.

Beste Antwort im Thema

Es gibt aber bei diesen zulassungsfreien Fahrzeugen keinen Tag der ersten Zulassung!

Deswegen steht es auch anders im Gesetz: "wenn sie bis zum ... in den Verkehr gekommen sind".

Mangels explizitem Erstzulassungsdatum und fehlendem Nachweis über das in-Verkehr-bringen wird ersatzweise doch das Baujahr genommen.

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am 17. Oktober 2009 um 8:50

Hallo,

das geht so nicht.

Die Roller dürfen ab 2002 nur noch 45 km/h fahren. Das bis 60 km/h gilt nur für alte DDR Maschinen bis Bj. 1990 oder so.

Also würdest Du nicht nur ohne Versicherung fahren sondern auch ohne gültige Fahrerlaubnis wenn Du nich zufällig nen Motorradschein besitzt. Achja, die Betriebserlaubnis erlischt auch und fahren ohne ABE is auch nicht so legal.

Grüßle

am 17. Oktober 2009 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Zwangsramsch

Er: Bei der Versicherung "60km/h" (die Roller vor 2002) ankreuzen und fertig.

Wenn es ne Schwalbe wäre: ja.

dein händler erzählt blödsinn.

ausschließlich die alten schwalbe durften 60kmh laufen.

aktuelle roller mit 50ccm dürfen 45 kmh fahren. die alten vor 2002 durften 50 fahren. so und nicht anders ist es.

wie meine vorredner schon sagten.

Auch ist in der alten FS Klasse 3 nur 2 Räder mit bis zu 50Km/h und bis zu 49cm³ beinhaltet. Also kommt in jedem Fall noch fahren ohne FS dazu.

Manche Händler erzählen einen Stuss, nur um zu verkaufen :mad:

Grüße

Steini

Wie all meine Vorredner sagen-geht so nicht.

60 nur für alte DDR-Fahrzeuge, wo das so in den Papieren steht.

Bis 2002 50 und danach 45.

Moinsen,

wobei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tag der ersten Zulassung vor 2002 liegen muss - unabhängig vom Baujahr.

Es gibt aber bei diesen zulassungsfreien Fahrzeugen keinen Tag der ersten Zulassung!

Deswegen steht es auch anders im Gesetz: "wenn sie bis zum ... in den Verkehr gekommen sind".

Mangels explizitem Erstzulassungsdatum und fehlendem Nachweis über das in-Verkehr-bringen wird ersatzweise doch das Baujahr genommen.

am 19. Oktober 2009 um 9:31

Falls der Führerschein 3 vor 1980 gemacht wurde, kann man damit Leichtkrafträder bis 125ccm / 11KW fahren: Dann also einen 125er Roller wählen -> deutlich mehr Leistung und Geschwindigkeit, nicht all zu teuer ungedrosselt über 18 Jahre. Den Kymco-Roller gibt es glaube ich sogar auch als 125er.

Den 50er Roller entdrosseln geht auf keinen Fall legal.

Falsch, vor dem 1.4.1980.

Falsch, 50er legal entdrosseln und als (Leicht-)Kraftrad anmelden geht prinzipiell und wird in Einzelfällen auch gemacht.

Sobald man ein Abgasgutachten eines ungedrosselten 50ers hat (z..B. aus der Schweiz, wo die 50er für Fahrerlaubnis A1F ganz normal ungedrosselt laufen dürfen), ist schon der Löwenanteil geschafft.

Ganz abgesehen von den versicherungstechnischen Problemen bringt Dir das Entfernen der Variohülse KEINEN Vorteil bergauf.

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 20. Oktober 2009 um 14:52:18 Uhr:

Ganz abgesehen von den versicherungstechnischen Problemen bringt Dir das Entfernen der Variohülse KEINEN Vorteil bergauf.

Dafür senkt es die Drehzahl, verringert somit Lärm und Verschleiß ganz erheblich und spart zudem einen Liter Sprit auf 100km/h.

So ist das zumindest bei meiner Vespa LX50 die ich seit 3 Jahren ungedrosselt fahre :o)

Viele Grüße

Holger

1. der Thread ist von 2009.

2. auch Deine ungedrosselte LX50 schafft durch entfernen der Variohülse keine 100km/h. Mag sein, dass es 1 Liter auf 100km spart.

am 6. Februar 2015 um 15:45

Nicht nur ein Führerscheinvergehen, sondern auch ein Steuervergehen. Schließlich muss man dann auch Steuern zahlen.

Zitat:

@RunnerFXR180 schrieb am 6. Februar 2015 um 16:45:35 Uhr:

Nicht nur ein Führerscheinvergehen, sondern auch ein Steuervergehen. Schließlich muss man dann auch Steuern zahlen.

Steuern? Worauf? :confused:

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