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HUK 24, Riesenstreß!

Themenstarteram 7. April 2007 um 13:50

Hallo,

habe für meinen PKW bei der HUK24 im Januar eine Deckungskarte erhalten und dann auch zugelassen.

Leider habe ich vergessen, den Betrag zu bezahlen,

was bestimmt keine Absicht war.

Heute bekam ich einen Brief von der HUK24, in dem mir mitgeteilt wurde, daß seit Ende Januar kein Versicherungs-

schutz mehr besteht.

Ich bekam nicht mal eine Zahlungserrinnerung. Sie haben mir die Versicherung gekündigt, ausserdem soll ich 38€

Gebühren bezahlen. Die Zulassungsstelle wurde auch verständigt.

Ist so eine Vorgehensweise normal?.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?.

Wenn ich der Zulassungsstelle eine Deckungskarte vorlege,

sollte die Sache doch erledigt sein, oder?.

Bin Strocksauer über dieses Verhalten und werde auch

meiner Frau Ihren PKW und meine 2Motorräder kündigen.

Wünsche allen ein frohes Osterfest

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55 Antworten
am 7. April 2007 um 15:13

Hi,

ich sehe hier zunächst den Fehler bei dir - wenn der Erstbeitrag nicht bezahlt wird, wird eben rückwirkend nach Mahnungen gekündigt - völlig normaler und legitimer Vorgang (ist was anderes bei den Folgebeiträgen, da gehts nicht so schnell)

An deiner Stelle würde ich erfragen, wo die Mahnungen geblieben sind.

Wenn Du das jetzige Schreiben bekommen hast, sind maschinell mindestens zwei Mahnschreiben vorangegangen. Ein Postfehler ist also ausgeschlosen.

Insofern --> ist dir da was durch die Lappen gegangen?

Zur Zulassungsstelle:

Selbst wenn du jetzt eine neue Karte vorlegst, wirst du nicht um die Gebühren i.H.v. ca. 30 € herumkommen - quasi die "Strafe".

Prüf erstmal wo der Fehler liegt - es ist hier sehr leicht dies auf die Versicherung zu schieben.

Erfrage, wann die Mahnungen raus sind (ganz ohne wird nicht gekündigt) und einige dich im Zweifel - wenn du sofort zahlst, könnte der Vertrag auch wieder aufgenommen werden - das wird noch am günstigsten für dich.

(dann bleibt nur die Strafe bei der Zulassung)

Grüße

Schreddi

Das Verfahren ist normiert.

Erstbeiträge sind binnen 14 Tagen zu entrichten.

Idealer Weise gibt man sein Konto an und hat Ruhe.

In Deinem Fall ist Dir vermutlich nicht nur die Erinnerung, sondern auch mindestens eine Mahnung entgangen.

Wer im April Stress bekommt weil er den Beitrag vom Januar noch nicht gezahlt hat sollte nun wirklich nicht erstaunt sein ... ;)

Eine Mahnung braucht die Versicherung hier nicht mal zu schicken - siehe §286 Abs.2 Nr.1 BGB.

Sei lieber froh, dass innerhalb des Zeitraums kein Schadensfall eingetreten ist - DANN hättest du richtig Streß.

Trotzdem noch ein schönes Eierfest.

am 7. April 2007 um 20:31

Re: HUK 24, Riesenstreß!

 

Zitat:

Original geschrieben von AJMTDI

Hallo,

Leider habe ich vergessen, den Betrag zu bezahlen,

was bestimmt keine Absicht war.

 

Ohne Kommentar!

buba

Themenstarteram 8. April 2007 um 7:03

Natürlich bin ich froh, daß kein Schadensfall eingetreten ist.

Ich sage ja auch nicht, daß ich unschuldig bin, denke aber,

daß es mit einer Zahlungserrinnerung getan gewesen wäre.

Es kam aber rein gar nichts in der Zwischenzeit von der Versicherung. Finde es recht dubios, mir gleich den Vertrag

zu kündigen.

Dubios ist bestenfalls, dass Du weder Erinnerung noch qualifizierte Mahnung mit Androhung der Konsequenzen bekommen haben willst.

Die Vorgänge sind normiert und der Postweg findet ohne Ansehen der Person statt.

Zwei Postfehler sind höchst selten, d.h. bei Dir ist vermutlich mehr untergegangen als nur die "vergessene" Erstrechnung.

Der Versicherer muss zudem binnen drei Monaten vom Vertrag zurücktreten, andernfalls hat er schlechte Karten!

Zitat:

§ 38 Versicherungsvertragsgesetz

(1) Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird.

(2) Ist die Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Bei dem von Dir gewählten Direktversicherer hat kein Mitarbeiter ein persönliches Interesse an Dir.

Fürs nächste Mal kann man Dir wie gesagt nur empfehlen das Lastschriftverfahren zu nutzen. Da kann man keine Rechnung vergessen. Höchstens eine fehlerhafte Kontonummer angeben oder keine Deckung haben.

am 8. April 2007 um 9:42

Schlechte Karten? Wenn der Versicherer die Prämie nicht innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend macht, gilt der Vertrag als nicht zu Stande gekommen.

D.h. Der Versicherer muss nichtmal eine Kündigung schicken.

Wenn es um den Erstbeitrag geht, ist generell Sorgfalt angebracht.

Auch wenn es dir nur durchgegengen ist... kann ich die reaktion der Versicherung verstehen... schließlich bezahlen wir alle ein und die Versicherung muss auch im Sinne ihrer anderen Kunden handeln...

Geh das nächste Mal hin und mach einen Vermerk im Kalender oder Taschentuch, dass Du dann sp. nach 14 Tagen nochmals nachhörst und nicht 3 Mon. wartest...

Man muss auch mal selbst Aktive werden...

Gruß und schöne Ostern

Epex

PS: Es gibt schlimmeres

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Schlechte Karten? Wenn der Versicherer die Prämie nicht innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend macht, gilt der Vertrag als nicht zu Stande gekommen.

Wuge,

was passiert wohl bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wenn der Versicherer den Rücktritt nicht binnen drei Monaten der Zulassungsbehörde anzeigt?

Deswegen wird er eben binnen der drei Monate zurücktreten. ;)

Bei allen anderen Sparten kann es ihm egal sein, bei Kraftfahrtversicherung aufgrund der Haftung eben nicht!

am 8. April 2007 um 17:05

Hi,

@wuge und madcruiser:

Ich glaub ihr habt euch missverstanden.

Madcruiser meinte mit schlechte Karten den Versicherer - wenn der eben sich in 3 Monaten nicht meldet ists Essig mit dem Beitrag :)

Wuge hat offensichtllich vermeintlich "schlechte Karten" beim Versicherten ausmachen wollen.

Recht habt ihr doch beide ;) (oder hab ich grad was missverstabnden, nö oder?)

An dieser Stelle übrigens mal an alle Stamm- und auch Nicht-Stamm-User unseres kleinen aber feinen Unterforums schöne Ostergrüße :) Genießt die paar noch verbliebenen freien Stunden - Stress gibts bald wieder genug.

Grüße

Schreddi

Ich meine, das VVG sieht einen stillschweigenden Rücktritt des Versicherers vor, wenn dieser seine Prämie nicht gerichtlich geltend macht.

Natürlich muss die Zulassungsbehörde per 29C Anzeige in Kenntnis gesetzt werden. Den VN muss der Versicherer jedoch nicht explizit anschreiben.

am 9. April 2007 um 5:56

Der TE muss jetzt auch noch damit rechnen das der zuständige Staatsanwalt wegen des Vorfalls informiert wird, dann kommt noch ein Strafverfahren dazu, denn fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

Das ist jetzt kein Witz, sondern Realität, bis zu 90 Tagessätze sind möglich

am 9. April 2007 um 8:22

Hi,

na nu immer mit der Ruhe - im vorliegenden Fall gibts das übliche Bussgeld i.H.v. 30 € (wenn ich es grad richtig in Erinnerung hab) - dass hier ein Verfahren eröffnet wird halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Mir ist ein solcher Fall jedenfalls nicht bekannt wenn umgehend eine neue Versicherung vorgelegt wurde und keine Auffälligkeiten waren.

Grüße

Schreddi

am 9. April 2007 um 19:35

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

na nu immer mit der Ruhe - im vorliegenden Fall gibts das übliche Bussgeld i.H.v. 30 € (wenn ich es grad richtig in Erinnerung hab) - dass hier ein Verfahren eröffnet wird halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Mir ist ein solcher Fall jedenfalls nicht bekannt wenn umgehend eine neue Versicherung vorgelegt wurde und keine Auffälligkeiten waren.

Grüße

Schreddi

Dann finde mal eine Versicherung die rückwirkend für 3 Monate eintritt.

Ein Kollege hatte das auch am Backen, wurde zu seinem Glück eingestellt, denn der Fehler lag bei der Versicherung, aber Ermittlungsverfahren wurde eröffnet

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