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HUK Bais-Tarif: Höhere Rückstufung durch Wechsel vermeiden?
Hallo zusammen,
ich stehe vor der Wahl zwischen den beiden Tarifvarianten Basis und Classic bei der HUK.
Einer der Unterschiede zwischen den beiden Tarifen ist die unterschiedliche Rückstufung im Schadenfall. In meinem Fall wäre eine Rückstufung bei Basis SF12 -> SF2 und bei Classic SF12 -> SF4.
Nun frage ich mich, ob man nach dem Motto "Versicherer hassen diesen Trick" die höhere Rückstufung im Basistarif nicht vermeiden kann, in dem man nach einem Schaden (1) den Tarif oder gar (2) die Versicherung wechselt.
(1) Wechsle ich nach dem Schaden im Folgejahr bei der HUK vom Basis in den Classictarif, würde dann dessen Rückstufungstabelle gelten?
(2) Wechsle ich nach dem Schaden zu einer Versicherung mit noch günstigerer Rückstufungstabelle, würde ja eben auch die Tabelle der neuen Versicherung gelten (z.B. Bavaria Direct stuft von SF12 auf SF5).
Beiden Fällen liegt die Annahme zu Grunde, dass die Versicherung ja jeweils nicht die neue SF-Klasse mitteilt sondern lediglich das Grundjahr + Schadenverlauf.
Habe ich die beiden Möglichkeiten korrekt durchdacht?
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11 Antworten
Wenn du durch eine andere Versicherung gestuft werden willst musst du unmittelbar nach den Unfall wechseln, da haste ein Sonderkündigungsrecht.
Das man bis zur Hauptfälligkeit warten kann , mag ich bezweifel aber schreib der HUK doch eine Email dazu ?
Als Betreff dann angeben "wie trickse ich Euch am Besten aus?"
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. September 2024 um 16:39:26 Uhr:
Als Betreff dann angeben "wie trickse ich Euch am Besten aus?"
Hat nichts mit austricksen zutun wenn es einen legalen weg gibt
Die Versicherung hat ja ihren Schaden schon erlitten, wenn sie bezahlen mußte.
Wie es dann weitergeht, kann ihr eigentlich egal kein. Vielleicht ist sie sogar froh, den "schadenträchtigen" Kunden los zu werden.
"Nun frage ich mich, ob man nach dem Motto "Versicherer hassen diesen Trick"...
Sieht der TE wohl selbst als tricksen. Nebenbei glaube ich nicht, dass die Versicherung nach dem Schadensfall einer anderen Versicherung die alte Rabattstufe bestätigt. Und bei der eigenen Versicherung wird der Tarifwechsel nach dem Schaden vermutlich auch nichts bringen.
Ich frage mich, was Sonderkündigungstecht, Kündigung zur Hauptfälligkeit und Rückstufung bei dem einen oder anderen Tarif oder der einen oder anderen Versicherung zu tun haben
Aber das wird hier sicher noch näher erklärt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 5. September 2024 um 18:57:22 Uhr:
Ich frage mich, was Sonderkündigungstecht, Kündigung zur Hauptfälligkeit und Rückstufung bei dem einen oder anderen Tarif oder der einen oder anderen Versicherung zu tun haben
Aber das wird hier sicher noch näher erklärt.
Naja wie er beschreibt, er will ein günstigen Tarif abschließen mit einer harten Rückstufung..
im Schadenfall will er die harte Rückstufung durch einen Wechsel der Versicherung verhindern, bzw damit Geld sparen.
Kann klappen muss aber auch nicht , musste man sich ausrechnen .
Wenn er wechselt, klappt das wahrscheinlich, da die neue Versicherung nach ihren Richtlinien zurückstuft.
Für die Rückstufung bei der HUK, gelten die Rückstufungsbedingungen am Rückstufungstag also am 01.01.
Die Preisunterschiede sind doch eher sehr gering zwischen beiden Tarifen. Warum so einen Aufwand ?!
Muss man nicht angeben, ob ein Schaden war, der nicht berücksichtigt ist? Und zum anderen fragt die eine Krähe bei der anderen nach.
Das muss man zwar angeben. Aber dem TE geht es darum, dass er direkt in der laufenden Periode (die noch nicht gestuft wird) nach dem Schaden gleich kündigt und in einen Tarif (bei einem anderen Versicherer) wechselt, der um 2 Klassen weniger gestuft wird. Das ist in dem SF-Klassenbereich, aus dem heraus der TE das machen möchte, beim Beitragssatz schon ein sehr deutlicher Unterschied. Ob es das auch in Geld ist, das muss dann konkret berechnet werden.