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HUK: Streit nach Wildunfall mit Leitplanke - TK oder VK ?

Themenstarteram 21. Februar 2025 um 21:00

Hi Leute, wollte mal Eure Einschätzung wissen.

Folgendenden Schadenhergang habe ich der HUK24 gemeldet:

Am XX, XX Uhr, befuhr ich mit meinem 24 Monate alten Cupra die Landstraße XX, von XX her kommend, in

Richtung XX. Ca. 250 Meter nach der Firma XX überquerten plötzlich aus dem dortigen Waldgelände kommend mehrere Rehe die Fahrbahn. Aus meiner Sicht überquerten die Tiere (versetzt) von links nach rechts die Fahrbahn. Ich bremste stark ab aber dennoch kam es zum Kontakt zwischen mindestens einem Tier und dem vorderen linken Kotflügel meines Autos. Kollisionsbedingt verlor ich kurz die Kontrolle über mein Fahrzeug und geriet mit der rechten Bereifung auf den unbefestigten rechten Fahrbahnrand. In der Folge touchierte ich ganz leicht die Leitplanke mit der vorderen rechten Fahrzeugseite. Als ich zum Stillstand gekommen war, konnte ich sehen, wie alle Tiere in Richtung Wiese bzw. der X Straße davonliefen. Ein Autofahrer der hinter mir anhielt überreichte mir sein Handy mit dem ich die Polizei X anrief. Die Polizei hat den Unfall unter der Nummer: XXXX aufgenommen und mir mitgeteilt, dass Fellhaare und Blut deutlich feststellbar sind. Zudem wurde der Jagdpächter informiert. An der Leitplanke wurde kein "offensichtlicher" Sachschaden festgestellt, allerdings sagte die Polizei, dass dies abschließend noch durch die Straßenmeisterei überprüft werden muss. Von der Polizei erhielt ich eine Wildunfallbestätigung.

Die Straßenmeisterei meldete später, dass kein Sachschaden festgestellt wurde.

Ich erhielt von der HUK24 den Auftrag einen KV einzuholen, sowie Fotos und die Wildunfallbestätigung zu übersenden. Gesagt, getan.

KV war 4000 €, ich habe die Abwicklung an die Cupra Werkstatt abgetreten. HUK24 erteilte Freigabe und es erfolgte die Reparatur. Nun erhielt ich ein Schreiben der HUK24.

"Vollkaskoschaden vom XXX". Die Reparaturkosten wurden bezahlt, die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € in der VK wurde einbehalten.

In meinem Vertrag habe ich in der VK eine SB von 150 € und in der TK 0 €.

Ich rief bei der HUK24 an und fragte, ob der Schaden nicht durch die TK (diese beinhaltet Zusammenstoß mit Tieren) abgewickelt werden müsste... Demnach sollte keine SB fällig sein.

Die Dame am Telefon meinte "NEIN", der Tieranprall sei ja links gewesen und dann wäre ich ja noch rechts gegen die Leitpkanke gefahren. Folglich zahlt hier die VK und dann wird die vereinbarte SB fällig.

Ich habe eine andere Auffassung als die Dame. Ich habe einen Rabattschutz und SF 24. Aber beim Versichererwechsel bekomme ich diese SF ja dann nicht mehr !?

Mein Papa hatte vor 2 Jahren einen gleichgelagerten Unfall, bei dem am Auto wirt. Totalschaden und mehrere Meter Leitplanken erheblich beschädigt wurden. Da kam einzig und allein die TK auf.

Wie seht Ihr die Aussage der HUK ?

LG

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17 Antworten

Ist ein TK-Schaden. Die Bildschirmableserin gibt nur den Müll weiter der ihr vorgegeben wird. Hartnäckig bleiben und um Vorlage an die Abteilungsleitung bitten. Notfalls den Versicherungsombudsmann googeln und dort den Fall anbringen.

Themenstarteram 21. Februar 2025 um 21:44

Prima.. dann sind wir der gleichen Auffassung .. danke

Google antwortet auf die Frage: "Wer zahlt bei Unfall mit Reh: TK oder VK?":

} Grundsätzlich werden Wildschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Mit Einschränkungen: Nach den Versicherungsbedingungen handelt es sich nur um einen “Schaden”, wenn Haarwild – also beispielsweise Hirsche, Wildschweine, Rehe oder Hasen – beteiligt sind. {

Zitat:

@Der_Filmfreund schrieb am 21. Februar 2025 um 23:18:24 Uhr:

Google antwortet auf die Frage: "Wer zahlt bei Unfall mit Reh: TK oder VK?":

} Grundsätzlich werden Wildschäden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Mit Einschränkungen: Nach den Versicherungsbedingungen handelt es sich nur um einen “Schaden”, wenn Haarwild – also beispielsweise Hirsche, Wildschweine, Rehe oder Hasen – beteiligt sind. {

Bei der HUK sind aber alle Tiere abgedeckt ;)

 

Also bei der verti steht das die vk zahlt wenn man durch brems oder Ausweichmanöver z.b die Leitplanke beschädigt.

Denn wäre es nicht zum Fehlverhalten gekommen wäre der Schaden ja vermieden worden bzw. geringer.

Guten Morgen,

der Thread verliert das Thema. Die Frage war nicht, bei welchen Tieren die TK einspringt.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Nur aus der Erinnerung: ich meine es gibt Urteile ab welcher Art von Wild ein Ausweichen gerechtfertigt ist. Für einen Hasen wird Ausweichen als falsch eingestuft, einem Elch darf man sinnvoller Weise ausweichen, da der Zusammenstoß eine Gefahr für den Fahrer ist.

 

Ich hab aber leider keine Quellen parat, da müsste selbst gesucht werden.

Beim TE ist die Kollision mit Rotwild polizeilich bestätigt und es sind Blut- und Fellspuren vorhanden. Das genügt bei allen TK-Versicherungen für einen klaren Wildschaden. Die Fallgruppe der Ausweichunfälle OHNE Tierkontakt spielt hier keine Rolle.

Die Versicherung möchte die Schäden (Tierkontakt/Ausweichen) trennen und das Ausweichen als Fahrerfehler in die Vollkaskoversicherung nehmen.

Bei einem Hasen wäre das berechtigt , bei Rotwild mE nicht.

Zitat:

@kievit schrieb am 22. Februar 2025 um 11:50:32 Uhr:

Die Versicherung möchte die Schäden (Tierkontakt/Ausweichen) trennen und das Ausweichen als Fahrerfehler in die Vollkaskoversicherung nehmen.

Bei einem Hasen wäre das berechtigt , bei Rotwild mE nicht.

Du kannst glauben, was Paul zu dem Ausweichschaden ausgeführt hat.

Wenn plötzlich ein Tier vor das Auto läuft, ist binnen Sekundenbruchteilen nicht zu verlangen, dass ein Hase von einem anderen Wild unterschieden wird.

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. Februar 2025 um 11:57:09 Uhr:

Du kannst glauben, was Paul zu dem Ausweichschaden ausgeführt hat.

Wenn plötzlich ein Tier vor das Auto läuft, ist binnen Sekundenbruchteilen nicht zu verlangen, dass ein Hase von einem anderen Wild unterschieden wird.

Naja doch natürlich muss da unterschieden werden und kann natürlich verlangt werden . Ist ja schon ein riesiger Unterschied

Es hat bloß nichts mit dem Thema des TE zu tun und führt ins OT....

Hallo TE, hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Dann Anwalt gegen die HUK, da dir durch diese falsche Versicherungseinschätzung ein finanzieller Schaden entstehen wird!

Nochmal der Hinweis, hier Mäuse, Hasen, Blindschleichen und sonstiges Gewürm aus der Diskussion rauszuhalten.

Zitat:

@frank1980_330d schrieb am 21. Februar 2025 um 22:00:20 Uhr:

snipp ... überquerten plötzlich aus dem dortigen Waldgelände kommend mehrere Rehe die Fahrbahn.

Reh ist unzweifelhaft von der TK abgedeckt, auch ein Ausweichen wird einem nicht angekreidet ... und zum Rest bedarf es keiner weiteren Diskussion.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Themenstarteram 22. Februar 2025 um 18:45

Hi..

Hab leider kein Rechtschutz...

Ich rufe am Montag nochmal dort an.. dann habe ich ja noch eine "Zweitmeinung" eines HUK-Mitarbeiter. ..

In meiner Unfallschilderung habe ich bewusst das Wort "ausgewichen" weggelassen.. die HUK scheint mir ja einen Fahrfehler o.ä. ankreiden zu wollen..

 

Ich habe ja einen Rabattschutz.. Mir ist es wichtig, dass dieser Unfall hier nicht bei einem Versicherungswechsel mir die SF Klasse killt.

 

LG

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