ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. HUK24 Kasko Plus

HUK24 Kasko Plus

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 19:26

Liebe Talker,

ich habe ein Problem mit meiner HUK Versicherung Kasko plus. Ich habe einen Totalschaden und Anspruch auf Erstattung in Höhe des Neuwagenpreises. Ich bin Privatperson. Der Neuwagenpreis wurde mit 27.600 ermittelt. Der Restwert wurde mit 3.800 bewertet. Von der Versicherung habe ich jetzt den Neuwagenpreis abzüglich MWST und Restwert erhalten. Ich habe jetzt die Nachricht der Versicherung erhalten dass die MWST nur dann erstattet wird, wenn diese auch tatsächlich bei der Anschaffung des Ersatzfahrzeuges anfällt. Wenn ich privat ein Auto kaufe würde ich kein weiteres Geld erhalten.

Ich werde jetzt kein Neufahrzeug kaufen, sondern einen Jahreswagen. Meine generelle Erwartungshaltung ist es dass ich den Neuwagenpreis 27.600 Euro erstattet bekomme , unabhängig von meiner weiteren Kaufentscheidung?

Bin ich da falsch?

Danke

Ähnliche Themen
42 Antworten

Lass den Thread mal ins Versicherungsforum verschieben.

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf die angefallene MwSt. bei Neu-/Gebrauchtkauf.

Was sagt denn die HUK24 zu deiner Frage, weil...

Alles was du hier zu lesen bekommst, dafür (damit) hast du keinerlei Rechtsanspruch erlangt.

Die HUK24 soll dir die Frage SCHRIFTLICH beantworten, nur so kannst du sicher sein

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 19:36

Das ist die Antwort der HUK:

Mehrwertsteuer wird generell nur dann erstattet, wenn und soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung

auch tatsächlich anfällt (A.2.6.5 AKB). Dies kann z. B. bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs

der Fall sein.

Zum Nachweis der Mehrwertsteuer legen Sie uns bitte die Anschaffungsrechnung des Ersatzfahrzeugs

vor. Wir prüfen dann, ob und in welchem Umfang Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer

besteht. Erwerben Sie ein Fahrzeug von privat, fällt keine Mehrwertsteuer an. Ein Erstattungsanspruch

besteht dann nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sicher sein? Nicht alles, was die HUK24 ihm antwortet, hält zwingend einer rechtlichen Überprüfung stand. Gleichwohl braucht der TE die schriftliche Mitteilung, damit er ggfls. vor Gericht ziehen kann.

Da warst du schneller, wollte gerade auf die Versicherungsbedingungen 2.6.1 und 2.6.5 verweisen.

Was hindert dich denn nun daran, einen Neuwagen zu kaufen? Der dürfte doch für die Entschädigung zu bekommen sein.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 19:51

mir ist der Wertverlust bei einem Neuwagen zu hoch!

Ich gehe vertraglich davon aus dass ich den Neuwagenpreis abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung erhalte - unabhängig von meiner weiteren Kaufentscheidung - ggfs. auch weniger Geld ausgebe.....

Nach den Bedingungen jedoch unter Abzug der MwSt., was ich persönlich allerdings auch nicht okay finde.

Und da wäre mir der Wertverlust des Neuwagen eigentlich egal, wenn ich für den Jahreswagen wegen der MwSt. unter'm Strich genauso viel bezahlen muss. Alternative Jahreswagen vom Händler kaufen? Dann kriegst du deinen Neuwagenpreis abzgl. Restwert und die angefallene MwSt. (nach oben begrenzt).

Danke für den Link, dumm nur, dass der HUK Entscheidungen vollkommen egal sind. Die müssen fast immer selbst verklagt werden, hoffentlich hat der TE eine RS-Versicherung.

Zitat:

@sinajoerg schrieb am 15. Mai 2020 um 21:26:39 Uhr:

Ich habe jetzt die Nachricht der Versicherung erhalten dass die MWST nur dann erstattet wird, wenn diese auch tatsächlich bei der Anschaffung des Ersatzfahrzeuges anfällt.

Das ist jetzt aber wirklich nichts neues. Auch bei kleineren Summen wird die Mwst. nur erstattet, wenn es auch gekauft wird. Ansonsten erhält man den Nettobetrag.

Mit Abschluss der Versicherung hast du die Bedingungen akzeptiert, wenn das für dich nun etwas neues ist, dann hast du dich nicht richtig informiert und blind einen Vertrag abgeschlossen.

Hier ist der Auszug aus den HUK-Bedingungen die du auch erhalten hast:

A.2.6.5 Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der

von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die

Umsatzsteuer erstatten wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung

besteht.

Bei fiktiver Abrechnung von Reparaturen ist das auch vom Gesetzgeber so abgesegnet.

Die Bedingungen sind zumindest bei der Neuwertentschädigung verwirrend. Erst wird der Neuwert definiert und einige Absätze später dann die MwSt. ausgeschlossen. Da hat das OLG (siehe Link oben) zutreffend argumentiert, dass es der Kaskoversicherung egal sein kann, ob der Geschädigte ein Fahrzeug mit oder ohne MwSt.-Ausweis kauft.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 20:29

jetzt mache ich noch einmal konkret

Die Versicherung hat mir bisher den Neupreis abzüglich Restwert des Unfallfahrzeugs abzüglich Selbstbeteiligung und abzüglich MWST überwiesen. Ca. 18.400 Euro. Ich habe jetzt ein Auto im Auge das 16000 incl. MWST kosten soll.

Meine Erwartungshaltung ist es dass ich zumindest die enthaltene MWST ersetzt bekomme - bin ich da richtig?

Es muss doch mir überlassen werden welchen Weg ich gehen will - der Anspruch auf die Erstattung des Neupreises bleibt doch, oder?

Ich verstehe den Link gar nicht. Bei einem Autokauf von einer Privatperson, fällt doch gar keine Mwst. an. Wenn der Verkäufer diese ausweisen würde, müsste er diese ja auch an das FA abführen.

Warum sollte das ein Privatverkäufer tun?

Dann kaufe doch einen Jahreswagen beim Händler. Dann bekommst du die Mehrwertsteuer.

Ich übrigen gehe ich davon aus dass es sich gleich bleibt einen Neuwagen oder Jahreswagen zu kaufen, da der Jahreswagen höchstens 20 % (entspricht ungefähr der Mehrwertsteuer) günstiger sein wird wie der Neuwagen (nach Abzug des Neuwagenrabatts).

Deine Antwort
Ähnliche Themen