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HUK24 SF Klasse - Frage zur Rückstufung und Sondereinstufung bei Wechsel

BMW
Themenstarteram 25. November 2024 um 13:43

Guten Tag liebe Community,

im August 2019 habe ich die SF Klassen meines Vaters übernommen (Haftpflicht und Vollklasko: SF5).

2021 hatte ich einen Haftplichtschaden, der zur einer Rückstufung auf SF1 geführt hat.

Ab 2025 wäre ich bei der HUK24 wieder bei SF3 für die Haftpflichtversicherung.

Aufgrund der Beitragserhöhung habe ich mich jedoch entschieden, die Versicherung zu wechseln.

Meine neue Kfz-Versicherung teilte mir mit, dass ich dort mit SF1 eingestuft werde, da die Einstufung bei der HUK24 als Sondereinstufung gilt.

Wie kann ich das verstehen? Wieso werden meine tatsächlichen SF-Klassen nicht übernommen?

Danke vorab für eure Unterstützung!

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16 Antworten

Ich hab´s mal in den Versicherungsbereich verschoben.

VG

Chris

Ich nehme an daß die Übernahme der SF Klassen deines Vaters der Grund sind.

Wirklich selber erfahren hast Du seit 2019 erst max.5 Jahre.

Dazu der Schaden in 2021 der Dich entsprechend weit wieder zurück fallen lässt.

Übrigens: wenn ich das für mich nachrechne müsstest Du eigentlich ab 2025 bei der HUK24 in SF 4 statt SF 3 sein. (Vorausgesetzt Du hast als Ablaufdatum deines Vertrages den 1.1. per Anno

2021 Unfall

2022: SF1

2023: SF 2

2024: SF 3

Ab 2025 in SF 4

Kann er vielleicht neue Versicherung widerrufen und weiterhin bei HUK24 bleiben, wenn er keine volle SF zu der neuen Versicherer mitnehmen kann?

SF4 bei HUK24 wäre immerhin günstiger, trotz Preiserhöhung, als neue Versicherung mit SF1.

Ja, wenn die 14Tage Widerrufsfrist noch nicht rum sind, ist das möglich.

Ich glaube auch kaum daß sich etwas wirklich relevant günstigeres finden lassen wird als HUK 24.

Also wenn deine Angaben richtig sind und 2021 der Unfall war, kannst du 2022 , nehmen wir mal die schlechteste SFM. Dann

2023 SF 1

2024 SF 2

2025 SF3

Eine frühere Sondereinstufung würde in diesem Fall, den SF nicht verschlechtern

Da lief definitiv was schief denn ab 2022 haste dir ja nun Schadenfreie Jahre erfahren.

Wenn die Übernahme bereits auf eine Sondereinstufung basierte wird das zwar innerhalb einer Versicherung akzeptiert, doch sobald man wechselt kommt das wieder zum Tragen.

Z.B.: Vater hat mit verbesserte Zweitwagenregelung bei der HUK mit SF4 gestartet und übergibt nach einem Jahr an den Sohn mit SF5 innerhalb der HUK und wär zwei Jahre später in SF7

Fände jetzt ein Versicherungswechsel statt, wäre dies die SF7 - Sondereinstufung SF4 = SF3

Zitat:

@primus_de schrieb am 26. November 2024 um 10:51:43 Uhr:

Wenn die Übernahme bereits auf eine Sondereinstufung basierte wird das zwar innerhalb einer Versicherung akzeptiert, doch sobald man wechselt kommt das wieder zum Tragen.

Z.B.: Vater hat mit verbesserte Zweitwagenregelung bei der HUK mit SF4 gestartet und übergibt nach einem Jahr an den Sohn mit SF5 innerhalb der HUK und wär zwei Jahre später in SF7

Fände jetzt ein Versicherungswechsel statt, wäre dies die SF7 - Sondereinstufung SF4 = SF3

Das ja erstmal egal , da 2021 ein Unfall war , 2022 in sf1 und dann bis 2024 , wäre er eigentlich in sf3.

Die neue Versicherung sagt ja aber es gibt nur sf 1. und da ist der Fehler ja definitiv, da er sich ja wirkliche sf3 erfahren hat da er ja nun 3 Jahre Unfall frei gefahren ist ;)

Zitat:

@primus_de schrieb am 26. November 2024 um 10:51:43 Uhr:

Wenn die Übernahme bereits auf eine Sondereinstufung basierte wird das zwar innerhalb einer Versicherung akzeptiert, doch sobald man wechselt kommt das wieder zum Tragen.

Z.B.: Vater hat mit verbesserte Zweitwagenregelung bei der HUK mit SF4 gestartet und übergibt nach einem Jahr an den Sohn mit SF5 innerhalb der HUK und wär zwei Jahre später in SF7

Fände jetzt ein Versicherungswechsel statt, wäre dies die SF7 - Sondereinstufung SF4 = SF3

Dein Beispiel passt hier nicht

Zitat:

 

Dein Beispiel passt hier nicht

Warum nicht ? :confused:

Beim Versichererwwchsel rechnet eine neue Vers. bekanntlich erstmal nach Ihren eigenen individuellen Rückstufungstabelle.

Kann es möglich sein, daß die einfach so rechnen: (rechnen dürfen?)

5 Jahre versichert gewesen (2019 bis Ende 2024)

macht SF 5 , darin 1 Schaden enthalten, wir stufen bei uns von SF 5 nach SF 1 zurück…

Ich hab keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist, daß die den 1 Schaden ans Ende des Verlaufs legen, aber lernt Ihr mir die Versicherungsarithmetik kennen…

Oder müssen die schon das Jahr 2021 exakt als das Schadenserignisjahr hernehmen?

@nart1993

Liest Du noch hier mit und gibt es Neuigkeiten?

Wie heißt denn diese neue Versicherung , die Du Dir ausgesucht hast und kannst Du bei denen noch raus aus dem Vertrag?

Aber die Rückstufung erfolgte doch nicht im laufenden Jahr, sondern in der Vergangenheit. Der TE müsste doch eigentlich schon in 2024 in SF3 sein (und nicht wie angegeben in 2025) - bitte korrigiert mich.

Auch wenn der TE in 2019 mit M, 0 oder 1/2 angefangen hätte, kommt man selbst mit einer Rückstufung nicht auf SF1 in 2025.

Ich würde daher gerne mal wissen welche Versicherung den Vertrag übernimmt. Und ehrlich gesagt würde ich @Pauliese 's (deinen) ersten Hinweis wahrnehmen und wenn möglich den Versicherungsvertrag bei der neuen Versicherung widerrufen. Problematisch wäre es, wenn die neue Versicherung die Einstufung erst nach den 14 Tagen Widerrufsfrist getroffen hat.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 25. November 2024 um 18:46:17 Uhr:

Ich nehme an daß die Übernahme der SF Klassen deines Vaters der Grund sind.

Wirklich selber erfahren hast Du seit 2019 erst max.5 Jahre.

Dazu der Schaden in 2021 der Dich entsprechend weit wieder zurück fallen lässt.

Übrigens: wenn ich das für mich nachrechne müsstest Du eigentlich ab 2025 bei der HUK24 in SF 4 statt SF 3 sein. (Vorausgesetzt Du hast als Ablaufdatum deines Vertrages den 1.1. per Anno

2021 Unfall

2022: SF1

2023: SF 2

2024: SF 3

Ab 2025 in SF 4

Ich darf mich mal selbst zitieren…

Das mit der SF 4 ab 2025 hab ich gestern auch schon errechnet. Nun hoffen wir erstmal auf eine Rückmeldung vom TE.

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