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HUK24 zahlt nicht trotz klarer Sachlage. Klagen oder weiter abwarten?
Hallo zusammen,
ich hatte vor 3 Monate einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Wir haben die Polizei angerufen und die haben die Sache aufgenommen.
Der Unfallgegner hat seine volle Schuld zugegeben und die 35€ bezahlt.
Anschliessend war ich bei einem Gutachter meiner Wahl und beim Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 11.000€ exkl. MwSt. Es ist weit von wirtschaftlicher Totalschaden entfernt.
Der Anwalt hat die Versicherung angeschrieben und das Geld angefordert. Als Antwort kam, dass die Sachlage noch nachgeforscht wird.
3 weitere Schreiben innerhalb 2 Monate blieben unbeantwortet.
Auf den letzten Schreiben, wo angekündigt wurde Klage zu erheben kam dann als Antwort wieder, dass die wohl noch nicht alle Informationen vom VN (also mein Unfallgegner) haben.
Der Anwalt sagt mir, dass die das so nicht dürfen und die Fristen längst vorbei sind.
Er ratet mir zu klagen. Das Problem ist, dass mein Auto auf mein Vater zugelassen ist und er kein Verkehrsrechtschutz hat.
Meine Fragen:
1. Soll ich klagen oder weiter abwarten?
2. Zahlt meine RSV auch, wenn mein Auto, mit den ich einen Unfall hatte, auf meinen Vater angemeldet ist?
3. Sollte ich auch ohne RSV klagen, da die Sachlage völlig eindeutig und klar ist (würden mir Kosten entstehen)?
4. Was genau wäre der richtige Weg zur Zeit?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@situ schrieb am 9. April 2018 um 08:44:01 Uhr:
Das Schuldeingeständnis vor Ort ist eine Dummheit, welche die Abwehr unberechtigter Ansprüche erschwert, aber nicht unmöglich macht.
Was, bitte, ist dumm daran, Verantwortung dafür zu übernehmen, was einem passiert ist?
Aber nein, da wird demjenigen, dem man einen Schaden zugefügt hat, noch zusätzlich das Leben schwer gemacht. Da wird lieber von unberechtigten Ansprüchen gefaselt, ohne zu wissen, was das überhaupt ist. Um so besser, wenn man dann noch eine Versicherung hat, die einem dabei hilft.
Anstatt der eigenen Versicherung Feuer zu machen, damit sie das tut, wofür man viel Geld bezahlt hat, freut man sich, wenn sie es nicht tut.
In aller Regel werden solche Klagen nur notwendig, nicht weil die Schuldfrage unklar ist, sondern weil der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt!
Ich finde eine solche Denkweise einfach nur widerlich...
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35 Antworten
Wenn die Haftung eindeutig ist, muss die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits komplett tragen.
Wenn das Auto Dein Eigentum ist und Du eine RSV hast, wo sollte da das Problem sein? Davon abgesehen ist das Risiko bei eindeutiger Haftungsfrage gering genug, um es auf eigene Kappe anzustoßen.
Wenn die Sachlage klar ist, würde ich klagen. Da der Gegner bereits die 35€ gezahlt hat, hat er den Verstoß zugegeben und indirekt auch die volle Schuld für den Schaden gestanden. Wenn die Ermittlungsakte da ist und dort auch die Schuld feststeht, würde ich die Klage einreichen. Die Versicherung hat maximal 8 Wochen Zeit zu prüfen. Alles darüber ist unverschämt lang und nicht mehr im Rahmen der angemessenen Schadensregulierung.
Bei der Versicherung anrufen und den Sachbearbeiter anschubsen. Ihm kurz freundlich erklären, dass du da nichts mit zu tun hast wenn der VN die Papiere nicht zurück sendet und nachfragen wo es konkret hakt. Machmal brauchen die das einfach.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. April 2018 um 07:36:49 Uhr:
Bei der Versicherung anrufen und den Sachbearbeiter anschubsen.
Wozu? Das hat der Anwalt doch bereits mehrfach getan.
Wenn der VN keine (brauchbaren) Informationen liefert, muss die Versicherung eben anhand der Schilderung des Geschädigten regulieren. Aus die Maus. Und da hilft meist eine Klage ganz gut.....
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 8. April 2018 um 23:44:47 Uhr:
Wenn die Sachlage klar ist, würde ich klagen. Da der Gegner bereits die 35€ gezahlt hat, hat er den Verstoß zugegeben und indirekt auch die volle Schuld für den Schaden gestanden.
Das ist erstens ein Irrtum (auch wenn ein Beteiligter einen eigenen Fehler zugegeben hat, kann ja immer noch ein anderer ebenfalls einen Fehler gemacht haben der zu einer Mithaftung führt) und zweitens muss sich die Versicherung ja dem auch nicht anschließen...
Zitat:
Wenn die Ermittlungsakte da ist und dort auch die Schuld feststeht, würde ich die Klage einreichen.
Das klingt jetzt komisch: was und vor allem gegen wen wird denn noch ermittelt, wenn der von dir als Alleinschuldige betrachtete schon ein Verwarngeld gezahlt hat?
Das Schuldeingeständnis vor Ort ist eine Dummheit, welche die Abwehr unberechtigter Ansprüche erschwert, aber nicht unmöglich macht.
Anders als andere Ratgeber war ich nicht dabei und kenne auch die Argumentation der Gegenseite nicht. Ich kann daher den Ausgang eines Verfahrens nicht beurteilen.
@TE: Versuche mal raus zu kriegen, ob deine RSV eine Kontakmöglichkeit anbietet (Telefon vielleicht?). Möglicherweise können sie deine Frage beantworten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. April 2018 um 08:26:36 Uhr:
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 8. April 2018 um 23:44:47 Uhr:
Wenn die Sachlage klar ist, würde ich klagen. Da der Gegner bereits die 35€ gezahlt hat, hat er den Verstoß zugegeben und indirekt auch die volle Schuld für den Schaden gestanden.
Das ist erstens ein Irrtum (auch wenn ein Beteiligter einen eigenen Fehler zugegeben hat, kann ja immer noch ein anderer ebenfalls einen Fehler gemacht haben der zu einer Mithaftung führt) und zweitens muss sich die Versicherung ja dem auch nicht anschließen...
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. April 2018 um 08:26:36 Uhr:
Zitat:
Wenn die Ermittlungsakte da ist und dort auch die Schuld feststeht, würde ich die Klage einreichen.
Das klingt jetzt komisch: was und vor allem gegen wen wird denn noch ermittelt, wenn der von dir als Alleinschuldige betrachtete schon ein Verwarngeld gezahlt hat?
Wenn die Sachlage klar ist und die 35€ bezahlt wurde, steht das schon so gut wie fest. Die Versicherung nehmen die Ermittlungsakte als Grundlage, In vorgenannter Situation macht es nach Berücksichtigung der Faktoren Sinn zu klagen oder wann würdest du klagen?
Hast du schon mal gesehen wie eine EA aussieht? Auch wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, sieht man den Schadenshergang und die Aussagen beider Parteien. Und genau wie du mit deinen Worten sagst, steht der Alleinschuldige fest, was willst du noch?
Siehe ein Posting zuvor.
Es ist eigentlich eher die Regel, dass die Alleinschuld beim Gegner gesehen wird. Leider sieht dieser das manchmal anders und hat ggf. auch einen Anwalt, der die Dinge passend hindrehen kann.
Irgendwo schrieb der TE, dass dem Versicherer noch Aussagen des Unfallgegners fehlen. Die 35 EUR sind nicht entscheidend. Was tut man nicht alles im Schreck.
Ich sehe auch eine klitzekleine Möglichkeit, dass der Anwalt, von dem der TE schreibt, ganz eventuell und unter gewissen Umständen möglicherweise eher die Aussichten einer Klage beurteilen könnte als die Rechtsgelehrten hier.
Die Zahlung des Verwarnungsgeldes von 35,-€, vermutlich wegen Verursachung eines Verkehrsunfalles,
ist der "strafrechtliche Teil" Als Unfallverursacher kann er das bezahlen oder dagegen vorgehen, sprich
Widerspruch gegen die Verwarnung erheben.
Für den zivilrechtlichen Teil, die Regulierung des Unfallschadens, hat das sehr wenig bis keine Aussagekraft.
Wer eine Verwarnungsgeld akzeptiert und bezahlt hat nicht automatisch die volle Schuld.
Typischer Fall: Schmale Straße, beide fahren nicht äußerst rechts, die Fahrzeuge streifen sich.
Beide bekommen eine Verwarnung wegen Nichteinhaltung der rechten Fahrbahnseite.
Sie können jetzt beide bezahlen oder beide Widerspruch erheben, für die Regulierung des Schadens ist das
ohne jede Bedeutung.
Zitat:
@situ schrieb am 9. April 2018 um 08:44:01 Uhr:
Das Schuldeingeständnis vor Ort ist eine Dummheit, welche die Abwehr unberechtigter Ansprüche erschwert, aber nicht unmöglich macht.
Was, bitte, ist dumm daran, Verantwortung dafür zu übernehmen, was einem passiert ist?
Aber nein, da wird demjenigen, dem man einen Schaden zugefügt hat, noch zusätzlich das Leben schwer gemacht. Da wird lieber von unberechtigten Ansprüchen gefaselt, ohne zu wissen, was das überhaupt ist. Um so besser, wenn man dann noch eine Versicherung hat, die einem dabei hilft.
Anstatt der eigenen Versicherung Feuer zu machen, damit sie das tut, wofür man viel Geld bezahlt hat, freut man sich, wenn sie es nicht tut.
In aller Regel werden solche Klagen nur notwendig, nicht weil die Schuldfrage unklar ist, sondern weil der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt!
Ich finde eine solche Denkweise einfach nur widerlich...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. April 2018 um 11:45:25 Uhr:
Was, bitte, ist dumm daran, Verantwortung dafür zu übernehmen, was einem passiert ist?
Gar nichts.
Dennoch kann man sich als juristischer Laie (gerade wenn es um den strafrechtlich relevanten Teil des Vergehens handelt) schneller "um Kopf und Kragen" reden als einem bewusst ist.
Zudem mag es für den einen oder anderen im Verkehrsrecht weniger bewanderten Zeitgenossen vielleicht auf den ersten Blick und unter dem Einfluss der gegenwärtigen Unfallsituation völlig klar erscheinen "die volle Schuld zu haben", wohingegen ihm vielleicht erst später ersichtlich wird, dass der Unfallgegner durchaus seinen Anteil daran hatte.
Auf der einen Seite wird einem jeden (auch hier) andauernd eingehämmert doch blos ohne Anwalt keiner Versicherung gegenüber zu treten um Chancengleichheit zu schaffen.
Auf der anderen Seite wird aber von jedem Karl - Heinz Krawuttke erwartet, zu jeder Zeit und in der Stresssituation vor, während und nach einem Verkehrsunfall zweifelsfrei beurteilen zu können, ob er nun die volle Schuld an dem Ereignis trägt oder nicht.
Wie an anderen Stellen im Leben auch kann es deshalb ratsam sein zu wissen, in welchen Situationen man am besten einfach mal die Klappe hält.
Hallo zusammen,
die Schuldfrage ist wie gesagt eindeutig. Ich schildere mal kurz wie es passiert ist, damit jeder sich ein Bild davon machen kann.
Ich war auf einer 2-spurigen Straße Innerorts unterwegs auf der linken Spur.
Eine sehr alte Dame (80+), die auf der rechten Spur in etwa auf meiner Höhe fuhr, riss das Lenkrad nach links und rammte meine ganze Seite.
Sie wollte an der kommenden Kreuzung links abbiegen, hatte vergessen sich rechtzeitig richtig einzuordnen und hat ohne Schulterblick und Blinker die Fahrbahn zügig gewechselt.
Anschliessend hat sie geweint und sich mehrmals entschuldigt. Es tat mir sehr leid für Sie. Habe Sie ständig beruhigt und gesagt, dass wir alle unverletzt sind und dass das am wichtigsten ist.
Sie hat es so auch der Polizei geschildert und wie gesagt: Es ist eindeutig.
Ich werde dann mal morgen nochmal kurz zum Anwalt gehen und sagen, dass ich die Versicherung klagen will.
Werde hier weiter berichten.
Vielen Dank für die Teilnahme.