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Hydraulikleitungen durch manipulierten Poller beschädigt..
Hallo zusammen,
beim rangieren habe ich einen überfahrbaren Flexi Poller übersehen. Normalerweise keine große Sache. Dieser Poller hatte allerdings einen 20x30cm großes massives Aluschild am oberen Ende angeschraubt der sich dann im Radkasten verklemmt hat.
Also Säge geschnappt und den Weichplastik Poller abgesägt. Mein Nachbar ein weiterer Parkplatzmieter gesellte sich dazu und sagte er hätte das Schild ohne Zustimmung des Parkplatzbesitzers angeschraubt. er hätte sogar noch eine dicke Platte dahinter geschraubt weil das letzte "Parken verboten" Schild" hätten sie Ihm geklaut. Dann zischte er samt dem abgesägten Poller und Schild ab "Es wäre ja sein Schild.."
Nur ein kleiner Riss im Radkasten- Plastik war zu erkennen. Auch am Unterboden nichts aufälliges zu sehen.Eigentlich wollte ich sicherheitshalber den Wagen am nächsten Tag in der Werkstatt überprüfen lassen.Durch den Stress im Job leider verpennt. Heute dann der grosse Schreck. Hydraulikleitung am Unterboden undicht. Ausgleichsbehälter komplett leer Unterboden eingesaut mit Hydraulikflüssigkeit. Wagen muss abgeschleppt werden. Nicht auszudenken wenn die Bremsen ausgefallen wären. Der Poller samt Schild hat wohl doch eine Hydraulikleitung erwischt...Mein Tag konnte nicht besser beginnen...Wie mache ich den Schaden nun geltend..Polizei, Anwalt, Nachbarn verhauen ;-) LG Max
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75 Antworten
Du kannst den Unfall zunächst einmal innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei nachmelden.
Deine KFZ-Versicherung solltest du ebenfalls umgehend davon in Kenntnis setzen. Vollkasko ist hoffentlich vorhanden.
Ich denke nicht, dass es eine Poller-Betriebs-Haftpflicht gibt
Stelle dir einfach den Schaden bei einem festen Poller vor.
Du hast ein Hinderniss übersehen und damit einen Unfall verursacht.
Eigentlich hat mMn sogar der Nachbar einen Anspruch gegen dich.
Grüße
Steini
Ja Ist Vollkasko ist vorhanden ..allerdings kann es nicht sein das mein netter Nachbar so davon kommt. Ohne das einfach so angeschraubte Alu-Schild wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Die Flexi Poller sind ja eigentlich dafür ausgelegt keine grossen Schäden am Auto zu verursachen..
Besteht dort denn irgendeine Pflicht dass nur Flexipoller aufgestellt werden dürfen?
Zitat:
@maexchen_01 schrieb am 22. Dez. 2021 um 21:46:57 Uhr:
Hallo zusammen,
beim rangieren habe ich einen überfahrbaren Flexi Poller übersehen
...Wie mache ich den Schaden nun geltend..Polizei, Anwalt, Nachbarn verhauen ;-) LG Max...
Naja, klare Sache.
Selbst dagegen gefahren. Selbst schuld.
Aaaaber. Gleich kommen wieder die Anwälte vom V&S
Warum sollte mein Nachbar Ansprüche haben ??? Ihm gehört weder Parkplatz noch Poller.
Hmm, sorry ich hatte das "ohne Zustimmung" aus den Augen verloren.
Dennoch bleibst du mMn der Verursacher und damit ist es ein Eigenschaden.
Das Schild wurde vom Nachbarn einfach so ohne Zustimmung des Vermieters an den Flexi Poller geschraubt. Also Sachbeschädigung und Manipulation eines Sicherheitspollers..
Wenn dem Nachbarn durch die Abwesenheit von Poller und Schild ein Nutzungsausfall entsteht (weil der Parkplatz unberechtigt von anderen genutzt wird), hat er Ansprüche gegen dich. Das Risiko kannst du natürlich minimieren, wenn du schnellstmöglich dafür sorgst, daß der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Warum steht dort sein poller da wenn ihm der Parkplatz nicht gehört, bzw gemietet ist ?
Wegen der Manipulation am poller kann sich der Vermieter wegen Sachbeschädigung an den Nachbarn wenden.
Aber deine Geschichte wird keine einfache aber eine lange vor Gericht.
Zitat:
@maexchen_01 schrieb am 22. Dezember 2021 um 21:46:57 Uhr:
Mein Nachbar ein weiterer Parkplatzmieter...
Der Nachbar ist Mieter des Parkplatzes.
Glaskugel.
Hier kommt wie immer nicht alles.zum Vorschein.
Anmerkung die Poller sind nur da um eine Fläche für die Durchfahrt freizuhalten..
Das geht für mich in eine ähnliche Richtung wie der Klassiker: Beim Rangieren ein im Halte-/Parkverbot stehendes Fahrzeug rammen und dann eine Mitschuld des Falschparkers konstruieren. Weil, der darf ja da nicht stehen.
Du hast einen Poller umgefahren, also einen anderen geschädigt. Du bist der "Täter", nicht das "Opfer".