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Hydrolager defekt - Reparaur in einer freien Werkstatt mit Premium Selection Garantie?

BMW
Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 17:29

Hallo Zusammen,

kurz zu meinem Auto:

330xd mit 160.000km und 2 Jahren Premium Selection Garantie (Real Garant)

BJ. 2015

Seit einer Woche sind mir Klappergeräusche an der Vorderachse aufgefallen. Diese sind beim überfahren von Bordsteinen besonders laut.

Heute hat wurde beim BMW die Diagnose gestellt: Hydrolager defekt.

Dazu muss ich sagen, dass diese soweit fertig sind, dass Wasser/Öl bereits raustropft.

Leider möchte meine Garantie/Versicherung den Fall nicht übernehmen, sodass ich selbst 350€ für die Reparatur bezahlen muss. Das nervt mich gewaltig, da ich das Auto erst vor 6 Monaten gekauft habe und bereits das Lenkgetriebe gewechselt werden musste! Die Aufhängung scheint bei meinem Auto sehr anfällig zu sein.

Nun zu meiner Frage:

Darf ich die Reparaturen auch in einer freien Werkstatt durchführen ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Mir wurde beim Kauf gesagt, dass alles nur bei BMW (Service, Reparaturen) durchgeführt werden muss, damit der Schutz besteht. Dies finde ich jedoch etwas "dreist", da die Garantie/Versicherung die Kosten zu 0% übernimmt.

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße

Andre

Beste Antwort im Thema

Harald, ich würde dir ja gerne recht geben, aber es handelt sich um geltende BGH-Rechtsprechung, dass der Käufer den altersentsprechenden Verschleiss hinnehmen muss und sich nicht auf einen Sachmangel beziehen kann (BGH, Urteil v. 23.11.2005, VIII RZ 43/05, Rz. 7 u. 19; BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 330/06, Rz. 19).

Zitat:

Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.

Zitat:

Bei einem Gebrauchtwagen ist, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, jedenfalls der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und hinzunehmen

Bei 160tkm kommst du sicherlich (leider für den TE) nicht mehr in die Sachmängelhaftung.

VG

Christian

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Frage an ALLE !

Ist der Händler nach so kurzer Zeit denn nicht mehr in der Gewährleistungspflicht ? Das hätte dann in dem Fall mit der Garantie nichts zu tun.

Abgesehen davon konnte ich mit meiner Gebrauchtwagen-Garantie auch in eine Freie Werkstatt gehen.(Heckscheibenheizung defekt). Name der Garantie-Versicherung weiß ich leider nicht mehr.

Finde es doch befremdlich, dass die nicht zahlen wollen, aber BMW Werkstatt verlangen. Frechheit !

Zitat:

@Superman_100 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:29:59 Uhr:

Hallo Zusammen,

kurz zu meinem Auto:

330xd mit 160.000km und 2 Jahren Premium Selection Garantie (Real Garant)

BJ. 2015

Seit einer Woche sind mir Klappergeräusche an der Vorderachse aufgefallen. Diese sind beim überfahren von Bordsteinen besonders laut.

Heute hat wurde beim BMW die Diagnose gestellt: Hydrolager defekt.

Dazu muss ich sagen, dass diese soweit fertig sind, dass Wasser/Öl bereits raustropft.

Leider möchte meine Garantie/Versicherung den Fall nicht übernehmen, sodass ich selbst 350€ für die Reparatur bezahlen muss. Das nervt mich gewaltig, da ich das Auto erst vor 6 Monaten gekauft habe und bereits das Lenkgetriebe gewechselt werden musste! Die Aufhängung scheint bei meinem Auto sehr anfällig zu sein.

Nun zu meiner Frage:

Darf ich die Reparaturen auch in einer freien Werkstatt durchführen ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?

Mir wurde beim Kauf gesagt, dass alles nur bei BMW (Service, Reparaturen) durchgeführt werden muss, damit der Schutz besteht. Dies finde ich jedoch etwas "dreist", da die Garantie/Versicherung die Kosten zu 0% übernimmt.

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße

Andre

Natürlich steht der BMW-Händler noch in der Garantie, wenn der Schaden innerhalb des ersten Jahres nach dem Verkauf auftritt. Das selbe gilt für die Reparatur der Lenkung.

Ab 100000km (glaube ich) gibt es ansteigend einen Eigenanteil, das kann es nicht sein?

Die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie besteht uneingeschränkt, sobald es ein gewerblicher Verkäufer war, egal, wie hoch der Kilometerstand ist.

Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

Zitat:

@harald335i schrieb am 28. Dezember 2018 um 01:10:50 Uhr:

Die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie besteht uneingeschränkt, sobald es ein gewerblicher Verkäufer war, egal, wie hoch der Kilometerstand ist.

Du meinst Gewährleistung, oder?

- das Hydrolager dürfte unter Verschleiß fallen (Ausschluss PS-Garantiebedingungen S. 5)

- darüber hinaus hast du ab 160tkm ohnehin immer einen Eigenanteil von 40%

- Gewährleistung besteht neben der Garantie auch, jedoch sind auch da Verschleißteile nicht einbezogen

- daher interessiert auch in diesem Fall die Beweislastumkehr (§ 477 BGB) nicht

- ganz ausschließen kann die PS-Garantie die Leistungspflicht nicht, wenn du das Hydrolager durch eine markenfremde Werkstatt reparieren lässt - aber sie kann dir eine Leistung in Zukunft erschweren, in dem sie dir vorwirft, dass die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt (S. 6) oder das das Teil nicht den OEM entspricht (S. 5)

ABER - nachdem du ohnehin immer nahezu die Hälfte von jeder Garantieleistung zahlen wirst und die PS-Garantie ohnehin nahezu ausschließlich bei einem kapitalen Motorschaden oder Schaden am Antriebsstrang aufkommt (sofern kein Verschleiss dafür ursächlich ist), würde ich eine Fachwerkstatt aufsuchen und gut ist. Andererseits würde ich bei 350 Euro auch nicht zögern das Hydrolager von BMW reparieren zu lassen.

Viele Grüße

Christian

Mal kurz ein Auszug aus der Regelung:

Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber Verbrauchern die Rechte des Käufers nicht ausschließen. Er darf seine Haftungsdauer aber bei gebrauchten Autos auf ein Jahr verkürzen. Davon machen Verkäufer in aller Regel Gebrauch. Gegenüber einem Verbraucher muss der Händler somit für Mängel einstehen, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren, aber beide Parteien nicht bemerkt haben. Der Händler muss dann den Wagen grundsätzlich auf seine Kosten reparieren.

Nun ist es richtig, dass Hydrolager einem Verschleiß unterliegen, es wird aber auch richtig sein, dass der Mangel bei Kauf des Fahrzeuges schon vorlag, also teilweise Kostenübernahme durch den Händler, vermute ich.

Harald, ich würde dir ja gerne recht geben, aber es handelt sich um geltende BGH-Rechtsprechung, dass der Käufer den altersentsprechenden Verschleiss hinnehmen muss und sich nicht auf einen Sachmangel beziehen kann (BGH, Urteil v. 23.11.2005, VIII RZ 43/05, Rz. 7 u. 19; BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 330/06, Rz. 19).

Zitat:

Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.

Zitat:

Bei einem Gebrauchtwagen ist, sofern keine besonderen Umstände gegeben sind, jedenfalls der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und hinzunehmen

Bei 160tkm kommst du sicherlich (leider für den TE) nicht mehr in die Sachmängelhaftung.

VG

Christian

Aber war nicht auch etwas, dass das Fahrzeug aus der Premium Selection ein halbes Jahr bzw. 10.000 km wartungsfrei sein soll? Ich würde mich tatsächlich mal an den Händler wenden, von dem das Fahrzeug stammt.

Ach siehste @Superman_100 , wusste ich´s doch - wir hatten schon einmal das Vergnügen. Ach übrigens, mir ist nun neuerdings auch das Hydrolager an der VA links geplatzt - bei 115tkm und ohne bewusste Fremdeinwirkung, wie Schlagloch, Bordstein o.ä.... Ich lasse dann beide Zugstreben mit den Hydrolagern wechseln, daher wird´s mit Vermessung etwas teurer...

Themenstarteram 5. März 2019 um 15:20

Genau ;)

Hydrolager gingen bei mir leider nicht auf PS. BMW wollte 350 Euro für die Arbeit. Zum Glück war das Auto seit dem Kauf noch keine 6 Monate alt, sodass ich alles bezahlt bekommen habe. Sonst ist es ein Verschleißteil für die Garantie.

Dann haben wir ja das auch geklärt. Freut mich.

Be mir sind bei 60000km beiden Hydrolager kaputt gegangen. Wurden auf Kulanz ausgetauscht! Scheint aber ein häufiges Problem bei f30er zu sein. Bei mir hat noch nichts geklappert aber ich habe in der Garage eine Ölpfütze entdeckt und bei der Suche nach der Ursache wurde festgestellt, dass es beiden Hydrolager waren!

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