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Hypothetische Frage: Haftpflichtschaden und Karosserieteil nicht lieferbar - und nun?

Themenstarteram 21. Dezember 2024 um 19:12

Hallo Leute,

in einem youtube-Video hat ein Karosseriebauer ein Seitenteil instand gesetzt, das so stark beschädigt war, daß es eigentlich getauscht hätte werden müssen. Ich gehe davon aus, daß jeder Gutachter den Tausch vorgeschrieben hätte, weil die Verformungen so groß waren und auch Risse im Blech waren. Technisch gibt es gute Gründe, warum man sowas nicht repariert z.B. die Rostgefahr auf der Blechinnenseite durch den massiven Spottereinsatz und auch, daß das überdehnte Blech nicht mehr die ursprünglichen Eigenschaften hat.

Die Instandsetzung wurde gemacht, weil aktuell kein Seitenteil lieferbar ist. Das Auto war nur 1 Jahr alt.

Was passiert in so einem Fall, wenn man als Geschädigter auf eine Reparatur nach Gutachten besteht? Steht dann das Auto so lange in der Werkstatt bis die Ersatzteile lieferbar sind - was u.U. Monate dauern kann?

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28 Antworten

ja

Sehe ich anders, falls eine Notreparatur wirtschaftlich vertretbar ist.

Nun, es kann auch als Totalschaden gewertet werden, sofern keine Näheren Informationen seitens des Herstellers kommen.

Themenstarteram 21. Dezember 2024 um 20:37

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2024 um 20:21:09 Uhr:

Sehe ich anders, falls eine Notreparatur wirtschaftlich vertretbar ist.

Also quasi zweimal reparieren? Erst instandsetzen und sobald das Seitenteil verfügbar ist, dieses tauschen?

Wenn es in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht, ja.

Ist das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch verkehrssicher?

Wenn nicht sollte man die Ausfallkosten bei der Abwägung berücksichtigen.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 21. Dezember 2024 um 21:37:57 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2024 um 20:21:09 Uhr:

Sehe ich anders, falls eine Notreparatur wirtschaftlich vertretbar ist.

Also quasi zweimal reparieren? Erst instandsetzen und sobald das Seitenteil verfügbar ist, dieses tauschen?

Wenn die Reparatur durch Nichtliferbarkeit der Teile verzögert wird,

sollte man dazu eine Nachbegutachtung gemacht werden.

Das verlängert dann die Ausfallzeit und man bekommt dafür entsprechend mehr.

Oder hat den Mietwagen entsprechend länger.

Zwei Reparaturen werden mit Sicherheit NICHT bezahlt.

Themenstarteram 21. Dezember 2024 um 21:25

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2024 um 21:46:14 Uhr:

Ist das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch verkehrssicher?

In dem Fall war es augenscheinlich so. Ist es bei Fast-Neuwagen nicht unzumutbar, längere Zeit mit so einer zerbeulten Karre rumfahren zu müssen?

Laut Aussage von dem Karosseriebauer scheint es in jüngster Zeit immer öfters vorzukommen, daß Karosserieteile auch von recht neuen Fahrzeugen nicht lieferbar sind. Das Problem wird also immer öfters auftreten.

Zitat:

Das verlängert dann die Ausfallzeit und man bekommt dafür entsprechend mehr. Oder hat den Mietwagen entsprechend länger.

Klar, wenn es sich um eine überschaubare Verzögerung handelt - aber es kann sich um Monate handeln.

Wenn Du den Unfall selbst verursacht hättest, wie würdest Du dann verfahren?

Stichwort: Schadenminderungspflicht.

249 BGB.

Schadenminderungspflicht verpflichtet nicht zum Verzicht auf eigene Rechte.

AHA

Themenstarteram 22. Dezember 2024 um 10:02

Gibt es diesbezüglich eine einschlägige Rechtsprechung?

wenn das hier wirklich nur die Seitenwand betrifft, dann wäre eine Notreparatur durchaus denkbar und angebracht.

Man läuft hier leider leider Gefahr, dass einem die "Reparatur nicht nach Gutachten" hinterher auf die Füße fallen kann. Stichwort "nicht fachgerechte Reparatur mit einem Eintrag in das HIS und allen daraus resultierenden Nachteilen"

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Herstellergarantie hier erlischt zumindest die Korrosionsschutzgarantie. Das Risiko sollte man nicht eingehen, hinterher ist man als Besitzer der Dumme.

Wenn es ein Leasingfahrzeug ist, dann geht so etwas ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber schon gar nicht. Man kann hier nur hoffen, dass die Werkstatt auch über das notwendige Hintergrund-Wissen verfügt und das nicht einfach mal so selber entscheiden hat.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Dezember 2024 um 22:29:48 Uhr:

Wenn Du den Unfall selbst verursacht hättest, wie würdest Du dann verfahren?

Stichwort: Schadenminderungspflicht.

249 BGB.

 

Den Schaden kannst du hier nicht mehr mindern, der ist ja nun mal entstanden.

Allenfalls noch die hieraus resultierenden Folgekosten :D

Bei uns sind es noch keine Monate,aber jetzt schon eine Woche länger

Bei uns ist kein Karosserieteil, sondern ein Lüftungsgitter

Das Lüftungsgitter unten ist im Rückstand

Reparaturdauer laut Gutachten 2 Tage. Werkstatt hat sofort 4 Tage angesetzt

Morgen steht er dort den 15ten Tag

Das Fahrzeug wird nicht zusammengebaut. Im Gitter vorne sitzt wohl der Sensor für den Abstandstempomaten und Front Assist. Ohne geht es nicht. Mir wurde auch mitgeteilt das das Fahrzeug zusammengebaut und wieder zerlegt werden müsste, was nicht bezahlt werden würde.

Laut Berater wird nachgewiesen das das Gitter rechtzeitig bestellt worden ist und es Lieferprobleme gibt

Wenn der Wagen bis Dienstag Mittag nicht fertig wird werden es noch mehr Tage...

Der Versicherung kostet jeder Tag 41.- € Nutzungsausfall

Immer noch billiger wie ein Mietwagen...

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