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I20 GB fahren ohne Reifendruck-Kontrollsysteme RDKS im Reifen möglich?
Hallo zusammen,
ich fahre einen I20 GB.
Frage: mein Wagen hat dieses neue Reifendruck-Kontrollsystem, wenn meine Winterreifen kein RDKS haben, blinkt dann einfach nur ein nerviges Lämpchen oder hat sich Hyundai irgend was gemeines mit der Motorelektonik einfallen lassen?
Grüße
Soulwax
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bgx-i20 [url=https://www.motor-talk.de/.../...hne-reifendruck-kontrollsysteme-rdks-
Im Falle eines Falles Versicherungsverlust wegen grober Fahrlässigkeit :-(
Na ich glaub um den Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit zu erfüllen bedarf scho a bisserl mehr als ein fehlender Druckluftsensor :- )
oder hast für Deine Behauptung auch a Quelle?
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30 Antworten
Möglich ja, aber nicht zulässig!!!!!!
Im Falle eines Falles Versicherungsverlust wegen grober Fahrlässigkeit :-(
Zitat:
@bgx-i20 [url=https://www.motor-talk.de/.../...hne-reifendruck-kontrollsysteme-rdks-
Im Falle eines Falles Versicherungsverlust wegen grober Fahrlässigkeit :-(
Na ich glaub um den Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit zu erfüllen bedarf scho a bisserl mehr als ein fehlender Druckluftsensor :- )
oder hast für Deine Behauptung auch a Quelle?
Tipp doch einfach mal "Fahren ohne RDKS-Sensor" in Google ein... Eine Überwachung ist bei Neuwägen Pflicht, ob indirekt über die ABS-Sensoren (Raddrehzahländerung aufgrund Umfangveränderung) oder Direkt mit RDKS-Sensoren, je nach Fahrzeughersteller/Modell.
Pech wer RDKs-Sensoren hat, kosten nicht nur extra Geld, dürfen auch nicht weggelassen werden. Wie gesagt... Einfach mal Google ;-)
Zitat:
@Soulwax1201 schrieb am 22. Oktober 2017 um 19:29:28 Uhr:
Hallo zusammen,
ich fahre einen I20 GB.
Frage: mein Wagen hat dieses neue Reifendruck-Kontrollsystem, wenn meine Winterreifen kein RDKS haben, blinkt dann einfach nur ein nerviges Lämpchen oder hat sich Hyundai irgend was gemeines mit der Motorelektonik einfallen lassen?
Grüße
Soulwax
Kann man fahren, ohne das die Karre irgendwann stehen bleibt.
Zitat:
@bgx-i20 schrieb am 22. Oktober 2017 um 22:30:07 Uhr:
Tipp doch einfach mal "Fahren ohne RDKS-Sensor" in Google ein... Eine Überwachung ist bei Neuwägen Pflicht, ob indirekt über die ABS-Sensoren (Raddrehzahländerung aufgrund Umfangveränderung) oder Direkt mit RDKS-Sensoren, je nach Fahrzeughersteller/Modell.
Pech wer RDKs-Sensoren hat, kosten nicht nur extra Geld, dürfen auch nicht weggelassen werden. Wie gesagt... Einfach mal Google ;-)
Aussage ist völlig falsch - hättest du selber deine Suchbegriffe mal gegoogelt (nichts anderes habe ich gemacht) und auch alles durchgelesen, hättest du das selber erkennen können. Es ist faktisch nicht genau geregelt, weil es keine Rechtsfolge für den Verstoß gegen die TPMS Pflicht gibt.
https://www.adac-vertragsanwalt.de/.../...ck-kontrollsysteme-rdks.html
Und laut ADC erlischt auch ausdrücklich die Betrieberlaubnis nicht.
ansonsten, ganz gute Zusammenfassung hier: https://www.goingelectric.de/.../...fen-ohne-rdks-darf-ich-t13543.html
Ab 2018 wird die Sache dann bei der HU vom geringen zum erheblichen Mangel:
http://www.gummibereifung.de/.../...nsfaehiges-rdks-erheblicher-mangel
Aber auch dann ist ein Fahrzeug nach der Rechtsprechung noch "fahrbereit":
http://www.auto.de/magazin/recht-fahrbereit-trotz-erheblicher-maengel/
Wo man zweifellos den "schwarzen Peter" haben wird, ist der Fall, daß man aufgrund zu geringem Reifenluftdrucks verunfallt und Fremdschaden entsteht (oder man hat Vollkasko und die Versicherung soll den eigenen Schaden decken). Da würde man VERMUTLICH wohl von der Versicherung in Regress genommen werden bzw die Versicherungsleistung gekürzt werden bei VK - sofern der Versicherung der Nachweis gelingt.
Hallo Spacy,
also meine Aussagen sind weder 'völlig falsch' noch 'völlig richtig' ;-)
Fakt ist:
- Ab einem bestimmten Zulassungszeitraum sind alle Neuwagen damit verpflichtend auszurüsten!
- Diese Systeme dürfen nicht deaktiviert werden!
- Ein Weglassen fällt unter "...Mangel, der vom Fahrzeughalter unverzüglich zu beheben ist!" (ab 2018 keine Plakette!)
Fakt ist aber auch, dass es derzeit bzgl. der Ahndung keine genaueren Regeln etc. gibt und wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Bis hierher gebe ich Dir auch völlig recht ;-)
Aber ich habe auch einen Schritt weitergedacht:
Im Falle eines Falles heißt u.U. aber auch ... ein Ereignis mit Personenschaden!
Und hier kommt automatisch der Staatsanwalt ins Spiel, und wenn der feststellt, dass die Sensoren bewusst weggelassen wurden, evtl. auch eine 'regelmäßige' Druckprüfung etc. durch den Fahrzeuglenker/-halter auch nicht stattgefunden hat, dann kann das sehr wohl als Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Denn es geht hier nicht um das Fahrzeug an sich (wie in den obigen Links etc.), sondern um die Pflichten des Fahrzeuglenkers/-halters und die evtl. Vermeidung der heraufbeschworenen Situation!
Dazu gibt es einen schönen Satz in der StVO, sinngemäß wie bei den Lottozahlen:
... vor Fahrtantritt ... vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen...
Aber lassen wir es dabei:
Möglich auch ohne Sensoren, ob sinnvoll oder nicht, muss jeder für sich entscheiden!
Und ob die etwaigen Regressansprüche der Versicherung auch unter den Kosten der Sensoren bleiben, wage ich zu bezweifeln
Und unter diesem Aspekt verzichten wir nicht auf die Sensoren bei unserem i20, bei 45€/Sensor auch nicht wirklich die Welt. Mein Mazda misst indirekt über die eingebauten ABS-Sensoren und somit ohne weitere Kosten ;-)
Grüße bgx
Zitat:
@bgx-i20 schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:15:41 Uhr:
Aber ich habe auch einen Schritt weitergedacht:
Im Falle eines Falles heißt u.U. aber auch ... ein Ereignis mit Personenschaden!
Und hier kommt automatisch der Staatsanwalt ins Spiel, und wenn der feststellt, dass die Sensoren bewusst weggelassen wurden, evtl. auch eine 'regelmäßige' Druckprüfung etc. durch den Fahrzeuglenker/-halter auch nicht stattgefunden hat, dann kann das sehr wohl als Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Denn es geht hier nicht um das Fahrzeug an sich (wie in den obigen Links etc.), sondern um die Pflichten des Fahrzeuglenkers/-halters und die evtl. Vermeidung der heraufbeschworenen Situation!
Dazu gibt es einen schönen Satz in der StVO, sinngemäß wie bei den Lottozahlen:
... vor Fahrtantritt ... vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen...
Grüße bgx
Hallo bgx-i20,
Und hierbei stimme ich dir zu. Ganz allgemein: der Gesetzgeber hat unnötig eine schwammige Gesetzeslage geschaffen - und Hyundai verwendet ohne Not die blöden teuren Sensoren, obwohl die Bordelektronik beim i10 zumindest gar nicht auswerten kann.
Noch dazu stoßen sich Zubehör und Reifenhandel teilweise schön "gesund" an dem Sensorenthema.
Zitat:
... der Gesetzgeber hat unnötig eine schwammige Gesetzeslage geschaffen ...
Der war gut ;-)
Frage:
WANN TUT ER DAS NICHT?
'Tschuldigung, ein bisschen offtopic .. aber das mußte jetzt raus ;-)
Zitat:
@Space star 2001 [url=https://www.motor-talk.de/forum/i20-gb-fahren-ohne-reifendruck-
Kann man fahren, ohne das die Karre irgendwann stehen bleibt
.
hallo Space star.............Danke das war genau die Antwort auf meine Frage.
Is doch hier ein technik forum und kein Jura kurs.?
Der ganze rechtliche blödsinn interessiert mich nicht. Ihr hört euch ja an wie meine Mutter.
Der beste war echt
Oh...oh..... das is grob fahrlässig dein Versicherungsschutz und die ABE erlischt.......
Hallo zusammen,
Hab eine frage zum RDKS beim Hyundai i20. Auf welchen Wert ist die Warnung eingestellt ??? Bei meinem Golf kann ich einen Reset Knopf drücken und er merkt sich den Luftdruck und meckert wenn er irgendwann stark abweicht. Wie macht das Hyundai da es keinen Reset Knopf gibt ? Oder kann ich jeden Luftdruck einstellen den ich will und beim Start wird jedesmal gemessen und dann für die fahrt überwacht ? Irgendwie finde ich nix in der BDA
Gruß und vielen vielen dank
Tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Funktionsweise RDKS?' überführt.]
Nabend
Der Schwellwert bei Hyundai ist 1,8-1,9 bar oder eine Differenz von 0,3 bar. Einen Reset in dem Sinne gibt es nicht.
Wenn man den Druck erhöht und ein wenig fährt kontrolliert das Steuergerät die Drücke und schaltet die Tacholeuchte wieder aus, wenn alles okay ist.
Gruß
Winters
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Funktionsweise RDKS?' überführt.]
Vielen dank für die Info !!! Damit kann ich jetzt arbeiten ;-)
Gruß Tobias
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Funktionsweise RDKS?' überführt.]
Ps: Wenn die Leuchte aber geblinkt hat und danach dauerhaft aktiv ist, ist im Normalfall ein Sensor hin, oder das Steuergerät kann dessen IDs nicht erfassen. Im zweiten Fall kann man den Sensor oder das Steuergerät umschreiben lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Funktionsweise RDKS?' überführt.]
Danke. Nee ist alles wieder gut. Ist ein neuwagen meiner freundin und ich wollte mal wissen was es nun zu beachten gibt. In der bedienungsanleitung schweigt man sich leider aus, schön wäre wenn da der Wert drin stehen würde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Funktionsweise RDKS?' überführt.]