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Ich bedanke mich bei Mercedes-Benz für die große Hilfe

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 18:16

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem einen Auffahrunfall ohne ABS/BAS/ASR,

da ich aufgefahren bin soll ich der Schuldige sein,

das sehr neue Fahrzeug, ein großer häßlicher SUV, hat an der Autobahnauffahrt

rechts vor mir rübergezogen und sofort scharf gebremst weil ein Stau begonnen hat.

Da ich kein ABS/BAS hatte haben die Räder blockiert und ich bin hinten draufgerutscht,

leider hat das niemand gesehen und jetzt soll ich der Schuldige sein.

Hätte das BAS funktioniert wäre sicher nichts passiert, den es haben nur 1-2 Meter gefehlt.

Ich hatte hierzu schon mehrere Werkstätten (zuletzt eine MB-Werkstatt) besucht und Teile wurden erfolglos gewechselt/diagnostiziert.

Kurz vor dem Unfall hatte ich einen längeren Werkstattaufenthalt bei MB,

hatte hierzu extra Urlaub genommen,

mit der Aussage Sie können den Fehler nicht finden und müssen sich erst mal schlau machen.

Da ich selbst kein Ersatzfahrzeug hatte und ich kein Angebot über einen Leihwagen bekam bin dann mit dem CLK (Freitag) nach Hause.

6Tage (Donnerstag) später hats dann gekracht.

Soviel Resturlaub hab ich auch wieder nicht (21T pro Jahr).

Am Samstag nehmen die MB-Werkstätten sowas gar nicht an.

Wie ich nachträglich von einer anderen Werkstatt erfahren kostet so ein Leihwagen bei MB nur 25 Euro pro Tag,

wusste ich leider nicht,

vor dem CLK hatte ich 5 Tage mal einen Fiat Punto geliehen (mehr gibts nicht ohne Kreditkarte),

das kostete 500 Euro.

Der CLK ist zwar noch fahrfähig,

jedoch sind Kotflügel,Scheinwerfer,Motorhaube,Frontrahmen,Frontspoiler,Airbox,Klimakühler,Lüfter hin.

Ferner haben die Reifen vorne einen Bremsplatten.

Was meint ihr soll ich nach Zeugen suchen oder MB den CLK um die Ohren hauen ?

An gute Satellitenfotos von dem Tag werd ich wohl nicht rankommen.

Gruß MBTester

PS: Wenn ich das schon höre, "Der Elektriker sieht sich jetzt ihren Wagen an",

in meiner Firma darf der Elektriker nur an Installation/Steckdosen und kriegts eins auf die Finger bei Elektronikgeschichten.

Beste Antwort im Thema
am 12. Mai 2008 um 7:19

Meiner Meinung nach versucht hier jemand für einen selbst verursachten Unfall einen anderen Schuldigen zu finden. Wenn man die ganzen Umstände richtig kennen und durchleuchten würde, dann steht meiner Meinung die Schuldfrage fest.

Der Auffahrende ist in den meisten Fällen immer schuld.

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Hallo,

hast du Rechtschutzversicherung?

Kannst du Schriftlich deine ERFOLGLOSEN Werkstatt besuche nachweisen?

Falls ja, suche dir einen anwalt der sich auf sowas Spezialisiert hat.

Ich würds probieren.

mfg

am 11. Mai 2008 um 19:12

Naja, die Sache ist ziemlich blöd, denn nach Deiner Schilderung war ja der andere Fahrer Verursacher des Schadens, -was wohl sehr schwierig zu belegen sein wird. Daß MB bei einem Rechtsstreit (mit) zur Verantwortung gezogen werden würde ist zwar nicht völlig undenkbar, --ich halte es aber juristisch für sehr unwahrscheinlich!!!, denn Du wußtest ja von dem (sogar sicherheitsrelevanten) Mangel an Deinem Fahrzeug und hast Dich trotzdem damit in den Straßenverkehr begeben. Das sieht nach Fahrlässigkeit aus und kann sogar noch Bußgeldrelevant werden. Ist zwar shice, daß MB wohl nicht in der Lage war, Deinen Wagen kurzfristig zu reparieren, -für die Haftungsfrage wird das aber wohl keinen Unterschied machen. Ne Anfrage beim Rechtsanwalt kann aber nicht schaden, -auf die paar hundert Euro kommts bei dem Schaden auch nicht mehr an.

Wacker bleiben ;-)

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 20:07

Hallo,

mir hat aber auch niemand gesagt das ich ohne ABS nicht fahren darf,

ich war ja nicht nur einmal deswegen bei MB,

irgendeiner hätte dann doch mal was sagen müssen,

in der Original-Bedienungsanleitung von 1997 steht da aber auch nichts drin.

Schließlich gibts auch ja MB-Fahrzeuge ohne ABS (zwar nicht den CLK).

Außerdem gibts ja mehrere C-Klassen die so ein ABS-Problem haben,

dem Unfallgegner (keine Ahnung von PKW) hab ich natürlich nichts davon erzählt.

So schnell war ich ja auch nicht dran, ca. 80-90km/h.

Ich war ja auch gewillt dies reparieren zu lassen.

Ferner bin ich der Meinung das das ABS/ASR-Steuergerät vor dem Beifahrersitz defekt ist,

was ja vom MB nicht als Fehler erkannt wurde.

Einen Anwalt wollte ich ja dank Rechtschutz aufsuchen, hab leider noch keinen gefunden.

Und nach Zeugen suche ich ja auch noch.

Gruß MBTester

 

 

 

am 11. Mai 2008 um 22:43

Erst mal mein Beileid. Kacke sowas, aber bedenke mal Folgendes:

1. Dir war der Fehler bekannt und du bist trotzdem gefahren. Würdest du auch Nachts ohne Licht fahren mit der Begründung "die von Mercedes konnten das Licht nicht reparieren, also sind die Schuld wenn ein Unfall passiert"?

2. Mit funktionierendem ABS/BAS wärst du wahrscheinlich auch nicht schneller zum Stehen gekommen. Immerhin hast du ja genügend Bremsdruck aufgebaut um die Räder zum Blockieren zu bringen. Je nach Fahrbahnzustand kann dieses Blockieren den Bremsweg sogar verkürzen. Auf trockener Autobahn kann es den Bremsweg in der Tat etwas verlängern.

3. Hast du den Stau voraus nicht gesehen, bevor der SUV vor dir eingeschert ist?

Hallo

Sorry, aber was reitest du da auf dem ABS rum?

Das ABS ist nur eine elektronische Hilfe, die das Fehlen von Gefühl im Bremsfuß und Reaktionsvermögen abnimmt, mehr nicht. Ob mit oder ohne ABS, es hätte wohl dennoch gekracht, denn ohne ABS ist der Bremsweg wohl auch nicht länger. (Unter gewissen Bedingungen ist eine Vollbremsung mit stehenden Rädern sogar besser)ABS verhindert nur das Blockieren um das Auto lenkfähig zu halten. Hättest du etwas mehr Gefühl im Fuß gehabt, hätten die Räder nicht blockiert :D Oder wärest du von der Bremse runtergegangen und wärst dem Vordermann ausgewichen (Standstreifen wäre vielleicht erreichbar gewesen), wäre auch nix passiert.

Ärgerlich ist es, da ja laut deiner Aussage der andere sich auf die Autobahn drängte und dann eine vollbremsung machte. Warum hast du das nicht der Polizei mitgeteilt, auf dei Bremsspur hingewiesen und ihnen quasi die "Nötigung" des SUV-Fahrers erklärt? Das wäre nachvollziehbar gewesen und man hätte vielleicht dem anderen eine Teilschuld angehängt.

So siehst du wohl jetzt alt aus, da du als Auffahrender eigentlich immer schuld bist. Davon abgesehen, wenn es so schnell passierte, hättest du auch vorher schon den Stau sehen müssen und dein Tempo reduzieren.

du wirst wohl in den sauren Apfel beissen müssen und den Schaden deiner Versicherung melden. Mercedes das anlasten zu wollen ist in meinen Augen Käse, denn dir war ja das Manko bewußt und bekannt und ich wüßte nicht, wo von dir ein gesetzlicher Anspruch auf schnelle und kompetente Reperatur besteht. Allenfalls aus Kulanzgründen könnte dir die Niederlassung etws anbieten, das wäre aber wohl freiwillig.

Leichti

Themenstarteram 12. Mai 2008 um 2:48

Hallo,

der Fahrer behauptet ja das er nicht kurz vor mir rübergezogen ist,

wenn er rechts geblieben wäre wären min. 5m Platz (1Fahrzeuglänge) geblieben,

dies hätte auf jeden Fall zweimal gereicht.

Er ist ja niemandem aufgefahren und hatte noch Platz vor sich.

Ferner hat er leichtsinnigerweise mir seinen Zielort genannt,

den Wohnort musste er ja sagen.

So ergibt sich per Navi zu 99% der mögliche Weg (ob kürzeste, schnellste usw. Strecke)

über diese Auffahrt.

Ansonsten müsste er einen Umweg gefahren sein.

Er befand sich ja vor dem Staubeginn nicht vor mir.

Schließlich kann man nicht so einfach rüberziehen und anderen den Bremsweg wegnehmen.

Sicherheitsabstand ist ja einzuhalten auch nach hinten.

Habe übrigens gelesen das das BAS angeblich bis zu 45% weniger Bremsweg bringt.

Suche deswegen schon nach Zeugen.

Gruß MBTester

Hi, mein Beileid zum Schaden. Ich bin kein Jurist, gebe aber zu bedenken:

ABS ist nur eine Bremshilfe und KANN den Bremsweg verkürzen, hilft aber meist nichts unter 50 Km/h

"er hat vor mir rübergezogen und sofort gebremst" ergibt mit Deiner Aussage "ich fuhr 80 - 90" eine kritische Situation für Dich. Denn da waren beide Autos (wegen des Tempos) schon aus der Kurve der Auffahrt heraus und beide mussten den Stau sehen. Oder anders: Du warst zu nah dran.

Besprich das Ganze mit Deinem Versicherungsvertreter. Deine Haftpflichtversicherung ist auch dazu da, UNBERECHTIGTE FORDERUNGEN ABZULEHNEN. Dafür stellt Dir Dein Versicherer auch einen Rechtsanwalt. Und das ohne Rechtsschutzversicherung!

Natürlich muss Dein Versicherer Erfolgsaussichten für Dich sehen, sonst klappt das nicht, aber dann versagt auch Deine Rechtsschutzversicherung die Deckung.

Viel Glück.

 

am 12. Mai 2008 um 7:19

Meiner Meinung nach versucht hier jemand für einen selbst verursachten Unfall einen anderen Schuldigen zu finden. Wenn man die ganzen Umstände richtig kennen und durchleuchten würde, dann steht meiner Meinung die Schuldfrage fest.

Der Auffahrende ist in den meisten Fällen immer schuld.

am 12. Mai 2008 um 7:26

Bei allem Verständnis für den Ärger, den jemand hat, der einen Unfall hat, aber:

Was bitte wirfst Du Deiner Mercedes-Niederlassung vor?

Du bist für den Zustand Deines Fahrzeuges verantwortlich und auch dafür, ob Du ihn in den Verkehr bringst, oder nicht. Eine Schadensersatzpflicht von Mercedes kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Entweder es klärt sich objektiv (vergiss die Sache mit seinem Wohnort etc.) z.B: mittels Zeugen, dass Dein Unfallgegner die Schuld hat oder Du hast Pech gehabt.

Dass die Haftpflichtversicherung Dir einen Anwalt stellen wird, möchte ich bezweifeln, da sie im von seelbachj geschilderten Fall m.E. nicht Deine sondern ihre eigenen Forderungen geltend machen will. Muss man das nicht trennen?

Solltest Du mit dem Fall zu einem Rechtsanwalt gehen, wird er Dir selbstverständlich Erfolgsaussichten einräumen. Der mindeste Erfolg ist seine Gebühr, die er berechnet. Das ist aber ein Erfolg für ihn und zusätzliche (ggf. nicht gerade geringe) Kosten für Dich. Ich schlage vor, Du überdenkst die Erfolgsaussichten für Dich (und nach den Schilderungen erscheinen sie sehr gering) und entscheidest.

BritishRacing: An welchen Tatbestand denkst Du bei Deiner Feststellung: "Das sieht nach Fahrlässigkeit aus und kann sogar noch Bußgeldrelevant werden"?

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück bei der Abwicklung!

@ nadare

natürlich ist hat die eigene Haftpflichtversicherung 2 Funktionen:

1. Ersatz berechtigter Ansprüche des durch mich Geschädigten und

2. Abwehr unberechtigter Ansprüche.

D.h. wenn unser Themenstarter glaubhaft darstellen kann, dass er keine Schuld an diesem Unfall hat (oder zumindest nur eine geringe Teilschuld), wird sein eigener Haftpflichtversicherer den Prozess führen.

am 12. Mai 2008 um 11:59

Wenn er das darstellen kann, wird die Versicherung keinen Anlass sehen eine Zahlung zu leisten.

Dass sie in einem solchen Fall einen Rechtsbeistand stellt, wußte ich bislang nicht. Woher hast Du diese Infomation?

Oder meinst Du, dass die Versicherung im eigenen Namen eine Klage führen würde?

Enthält Deine Erklärung "Abwehr unberechtigter Ansprüche" nicht schon eine Feststellung? Die kann m.E. im Vorfeld- insbesondere bei einem solch strittigen Fall- grundsätzlich noch gar nicht getroffen werden. Oder wer sollte das festlegen?

Ich freue mich über weitere Informationen. Danke!

Die Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung ebenso, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung hat generell 2 Aufgaben:

1. Erfüllung berechtigter Ansprüche Deines Gegners, das ist der Normalfall wenn

die Schuldfrage eindeutig ist (ich habe mit meinem Mantel beim Anziehen die Vase

meiner Gastgeber vom Tisch gefegt, diese ist zerbrochen).

2. Abwehr unberechtigter Forderungen. Dies kannst Du von Deiner Versicherung

verlangen, wenn Du einen Schaden nicht verschuldet hast. Dies nennt sich

"Regulierungsverbot". Deine Versicherung prüft nach Deiner Schilderung die

Erfolgsaussichten einer Klage die den gegnerischen Anspruch ablehnen soll.

(Vordermann rollt zurück und behauptet, Du bist aufgefahren, oder im Privat-

bereich: Du sengst mit Deiner Zigarette ein Loch in eine 10 Jahre alte Hose und der

Geschädigte will eine neue Hose von Dir)

Im Fall 2 stellt Deine Versicherung Dir auch den Anwalt und übernimmt auch die Kosten.

am 14. Mai 2008 um 10:05

Das ist interessant.

Bemerkenswert, dass die Versicherung den Kunden dazu "benutzt", einen eigenen Schaden (denn die Versicherung ist m.E. zum Ersatz des Schadens des Unfallgegners verpflichtet) ersetzt zu bekommen. Nach meiner (bisherigen) Rechtsauffassung kann das, entsprechend den Vorschriften des BGB, nur der Geschädigte.

Man lernt nie aus, danke für die Information!

also ABS alleine verkürzt nicht dem Brems weg, sondern er wird sogar verlängert.

ABS dient dazu beim Bremsen das Fahrzeug unter Kontrolle halten zu können, um plötzlich auftretene Hindernisse auszuweichen!!!!

Mit ABS sieht das schema so aus BREMS, NICHTBREMS, BREMS, NICHTBREMS

ohne ABS wird nur gebremst und das Fahrzeug ist nicht mehr lenkfähig!!!

Dein Abstand war einfach zu kurz und in dem Moment wo errüber zieht mußt du Bremsen und den Abstand wieder einzuhalten.

Du hast Ihn wahrscheinlich kein Platz gemacht, sowas sollte man tun, wenn man sieht das jemand rüber möchte.

Ich könnte mich ärgern wenn ich auf eine andere Bahn möchte Blinker setzte und die Leute meinen "Nö den lass ich nicht rein"

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