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Ich bin sauer auf meine Werkstatt. Rechtsweg ja oder nein?
Hai Members,
jetzt denken einige von euch: Schon wieder der mit seiner kaputten Kiste. Aber ich möchte eure Erfahrungen bzw. Meinungen hören, ob jemand von euch schon einmal mit einem Anwalt gegen seine Werkstatt vorgegangen ist und wie die Erfolgsaussichten so sind. Da meine Rechtsschutzversicherung schon eine Kostenzusage gemacht hat, ist die finanzielle Seite geregelt. Ich bin mit Sicherheit nicht streitlustig, aber ich möchte auch nicht abgezogen werden.
Nur zur Erinnerung nochmal. Es geht um das Thema "Wieder lautes tickern der Ventile bei ........" Bereits im Herbst letzten Jahres war ich in der Werkstatt. Die Diagnose vom Schrauber war, Hydrostössel defekt. Also 4 neue Hydros rein und 850 Teuronen bezahlt. Der Schrauber sagte, ich bin Probe gefahren, alles i.O. Motor ist heile.
Als dieses Jahr die Saison losging und ich meine Dicke ausfahren konnte, trat das selbe Problem wieder auf. Motor auf Betriebstemperatur und wieder lautes Ventiltriebgeräusch aus der Rockerbox zu hören. Ich zum Schrauber wieder hin. Der hörte sich das Geklapper an und ich habe meine Dicke gleich in der Werkstatt gelassen. Dann ein Telefonat mit der Werkstatt. Die Buchsen der Kipphebel und die Kipphebelwellen sind ausgeschlagen. Reparatur wird erfolgen. Nach längerer Reparaturzeit meldet sich die Werkstatt. Ich kann meine Dicke abholen. Der Schrauber sagte, ich bin Probe gefahren, alles i.O. Motor ist heile.
Ich meine Dicke abgeholt und 490 Teuronen bezahlt. Dann bin ich ca. 1 Std. gefahren, bis das Geklapper wieder anfing. Ich sofort zur Werkstatt gefahren, damit die sich das Geklapper selber wieder anhören konnte. Später ein Telefonat mit der Werkstatt. Diesmal waren die Ventilführungen ausgeschlagen.
So was kann es doch nicht geben. Da wurde Arbeiten durchgeführt, ohne das der Schaden behoben wurde. Da wurden Teile ersetzt, die noch funktionierten. Zur Zeit läuft noch die 3. Reparatur. Auf die 3. Rechnung und das 3. Reparaturergebnis bin ich gespannt.
Wie sieht ihr diesen Fall? Wie sind meine Chancen, Kosten erstattet zu bekommen? Es gibt ja sowas wie "WERKVERTRAGSRECHT"
Danke für euer Verständnis.
Manni
Beste Antwort im Thema
Servus,
bevor du dich hier von uns Hobbyjuristen, und Anwälten, Gutachtern und Schraubermeistern in einen Prozess hetzen lässt, wendest du dich mit deinem Problem an die Schiedstelle der zuständigen Handwerkskammer, gibst das aber auch deinem Schrauber bekannt, vor allem auch weswegen.
Schaut auch vor Gericht gut aus wennst ned gleich draufg'haut hast.
Is' meine Meinung, alles Gute, viel Glück, Gruss,
SM
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67 Antworten
Servus,
bevor du dich hier von uns Hobbyjuristen, und Anwälten, Gutachtern und Schraubermeistern in einen Prozess hetzen lässt, wendest du dich mit deinem Problem an die Schiedstelle der zuständigen Handwerkskammer, gibst das aber auch deinem Schrauber bekannt, vor allem auch weswegen.
Schaut auch vor Gericht gut aus wennst ned gleich draufg'haut hast.
Is' meine Meinung, alles Gute, viel Glück, Gruss,
SM
ähhhhhhh
vergiss es juristisch
und wechsel den schrauber,
ach noch was,
fahr deine harley und vergiss die geräusche einfach,,
ne harley is kein japsenfahrzeug das schnurrt.
also ich würd erst mal die rechnung jetzt abwarten und den cheffe mal mit den hier aufgeführten tatsachen konfrontieren und dann mal schauen, wie er reagiert. vor allem würd ich ihm klar machen, dass ich diese rechnung auf gar keinen fall bezahlen werde und dass er sich jetzt mal was einfallen lassen soll.
wenn er dann bockt kannste immer noch die weiteren wege einschlagen.
Wie ich schonmal sagte: dein Schrauber hat alle Arbeiten durchgeführt. Dafür Geld verlangt und bekommen.
Spar dir den Anwalt und schreib die Verluste ab. Hat die Reparatur der Ventilführung geholfen?
gruss
Guten Morgen,
mit den Beteiligten zu reden ist ja erst einmal eine gute Sache und die 3. Rechnung würde ich erst einmal nicht zahlen. Erklär das dem , hör Dir an, was er dazu sagt. Vielleicht findet sich ja direkt eine Lösung.
Dann frag bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach einem Fachanwalt bei Dir in der Nähe und vereinbare ein Beratungsgespräch. Da bekommst Du schon eine Vorstellung, was geht,was nicht und wie lange so was dauert.
Meine Rechtsanwältin meint, dass man in solchen Fällen aufgrund von Gewährleistung auf die Erstattung der ersten beiden Zahlungen klagen kann und da gute Chancen hat.
Gruß Brus
Das sagen rechtsanwälte immer. Die verdienen ja daran, so oder so.
Och, ich glaube, dass meine Frau da ziemlich ehrlich zu mir ist.......
Was ist dann dein Anteil daran?
Diese Art von Verhandlungen sind sehr Unleidig. man muss einen Sachverständigen finden, der eine unprofessionelle und falsche Fehlerdiagnose- und Behebung bescheinigt. Nachdem was der Threadstarter bereits gesagt hat, ist aber der Schrauber (irgendwie nachvollziehbar) nach rephandbuch vorgegangen. Zudem hat der Kunde bezahlt und nicht gleich widersprochen. das klingt eher nach Kaufreue.
Sind die alten Teile alle noch vorhanden? Wenn sie wirklich kaputt waren, hat der Schrauber auch wirklich seine Arbeit gemacht. Und der Kunde wurde sicher vorher jeweils um sein Einverständniss gebeten.
Ich hab diesen Scheixx schon ein paarmal im Leben mitgemacht und weiss: das bringt nix ausser Spesen, Gebühren, Rechtsanwaltkosten.
Und solange das Verfahren läuft ist es auch eine ungute Sache, den Schaden entgültig zu reparieren. Der Richter will vielleicht hören, was eigentlich dein Problem mit dem klickern im Motor wirklich war. Auch wenn der Verhandlungstermin erst in 6 Monaten ist.
Aber: versuch macht kluch...
Ich glaube kaum, dass der TE für einen Anwalt nach Düsseldorf kommen wird
So unleidig ist das alles garnicht, wenn man einen entsprechend guten Anwalt hat, der sich darum kümmert und einem lediglich durch Mitteilungen auf dem laufenden hält.
Wie die Werkstatt vorgeht, spielt eigentlich überhaupt keine Rolle, es kommt da auf das Ergebnis, nähmlich die Behebung des "Schaden" an!!!
Wenn der Schaden nicht behoben wird, die Aussage getroffen wurde, alles in Ordnung und die Hand aufgehalten wurde, ist etwas komplett verkehrt gelaufen und die Gewährleistungspflicht endet mit Sicherheit nicht mit der Fahrt vom Hof des .
Was Du für Sachen mitgemachst hast und wie die Anwälte da gearbeitet haben, kann und will ich nicht beurteilen. Dies auf alle andere Anwälte oder Sachverhalte zu übertragen ist jedoch ziemlich dümmlich!!!
Sicherlich müssen in jedem Einzelfall, alle Punkte berücksichtigt werden, aber grundsätzlich hat der TE ein Recht auf Gewährleistung und da seine Rechtsschutzversicherung abgenickt hat, braucht er nur einen guten Anwalt.
ABER ich würde trotzdem vorher mal mit dem über die Sache reden und versuchen außergerichtlich eine Lösung zu finden!!! Vielleicht auch die Nummer mit der Handelskammer, die SM alias KW angesprochen hat!!!
Gruß Brus
Ja, es ist sicher dümmlich anzunehmen, dass Rechtsanwälte gerne Geld verdienen, egal ob tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen oder nicht...
Und die Gewährleistung bezieht sich auf den Reparierten Schaden (Hydros, Kipphebellagerung). Nicht auf den unreparierten Schaden (Klackern im Motor). Frag mal deine Frau...
Nein, dass ist es sicher nicht und habe ich auch nicht gesagt!!!
Deine Verallgemeinerung sind einfach nur dümmlich, genau, wie das letzte Posting, den wer macht das nicht gerne???
Da die Entlohnung von Anwälten gesetzlich geregelt ist und sich in solchen Fällen nach dem Streitwert richtet, wird auch der Ungeübte erkennen, dass wir hier nicht über wirklich hohe Summen reden, die der Anwalt bekommen wird.
Und dem TE kostet es keinen Cent, weil er eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hat...
Nur weil Du einen schlechten Anwalt hattest oder Deine Ansprüche nicht berechtigt waren, heißt dass nicht, dass andere nicht ihr Geld wiederbekommen können.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf das was die Werkstatt gemacht hat, sondern sie machen sollte und auch dem TE ggü. angegeben hat. Da zählt nur das Ergebnis, dass der Kunde in Auftrag gegeben hat, bezahlt hat und nicht bekommen hat, obwohl es die Werkstatt behauptet hat.
Da kannst Du Dich drehen und wenden und auch noch ein paar dümmliche Kommentare raushauen, so was gehört nach einem Gespräch mit dem und evtl. der Handelskammer in die Hände eines Anwaltes und offensichtlich am besten nicht so einen wie Du hattest!!!!
Gruß Brus
Ich gehe jede Wette ein, dass auf dem Reparaturauftrag stand: Defekten Hydro reparieren und Defekte Kipphebellagerung reparieren.
Und das genau das auch in der Rechnung steht. Das hat der Kunde also in Auftrag gegeben. Und jetzt hat der Kunde die Reparatur einer defekten Ventildichtung beauftragt. Und die wird auch berechnet.
Ob und wieweit das in Zusammenhang mit genau DEM Geräusch stand, ob der Schrauber nach den technischen Regeln gehandelt hat, ob nicht vielleicht alles mögliche in dem Motor bereits kaputt war und ist: an diesen Fragen verdienen die Anwälte und Gutachter.
Und der Tipp "die letzte Rechnung einfach nicht zahlen" hilft auch nix, da du sonst die Maschine nicht vom Hof bekommt. Die Werkstätten kennen ihre Pappenheimer.
Aber ich will sicher niemanden davon abhalten, den Rechtsweg zu gehen...
Hai Members,
danke für eure Unterstützung. Hier noch ein paar Ergänzungen.
Die 3. Reparatur muss ich auf jeden Fall bezahlen. Ich habe ja mit der Rechtsschutzabteilung meiner Versicherung gesprochen. Da gib es sowas wie ein Pfandrecht der Werkstatt. Diese Bezahlung erfolgt aber nur unter Vorbehalt. Entweder schriftlich oder mit Zeugen. Ich werde zunächst die Geschäftsleitung auf Kulanz ansprechen. Mal sehen was da so kommt.
Und die Reparaturarbeiten sind NICHT nach den Vorgaben der Reparaturanleitung gelaufen. Gemäß Reparaturanleitung von HD soll man bei lautem Ventiltrieb so vorgehen. 1. Öldruck messen. 2. Hydros kontrollieren, usw.
Und jetzt kommt der Hammer. Als ich etwas ernergischer gefragt habe, ob die den Öldruck geprüft haben, sagte man mir im Büro nur: "Sollen wir für dich extra ein Öldruckmanometer kaufen?" Man, da war ich platt. So ein Ding kostet ca 180€. Die haben so ein Ding nicht in der Werkstatt.
Gruß Manni
Dat iss n Ding!
Bestätigt meine anfängliche Vermutung, dass die nie den Öldruck kontrolliert haben...
Wenn du die Maschine wiederhast fahr doch mal zu einer Original HD werkstatt und lass den Öldruck kontrollieren...
Vor Gericht wird dir das aber nicht helfen. Der Gegenanwalt wird argumentieren, dass eine z.B. defekte ölpumpe zwar ursächlich für die Schäden (Hydro, Kipphebel, Ventilführung) war, aber nixdestotrotz der Schrauber objektiv bestehende Schäden behoben hat. Halt nur nicht die Ursache, die er aber gegen entsprechendes Entgelt und Kundenauftrag gerne auch beheben wird...
Ob die Reparatur der ölpumpe die anderen Reparaturen obsolet gemacht hätte, ist eine schwer zu entscheidende Frage, mit der man Gutachter lange beschäftigen kann.