Ich bin verzweifelt - Einzelabnahme Felgen E53 Coupé
Hallo zusammen,
nach langer Recherche habe ich ein Festigkeitsgutachten für eine
S63 felge erhalten. Für dieses Fahrzeug gibt es exakt 3 Felgen, die alle die selbe Breite und ET haben. Alle nur zugelassen für den S63. Die Felgen kann man mit den Teilenummern auch auf der mercedes Seite einsehen (siehe Bild) Ich habe ein Festigkeitsgutachten für die obere felge würde aber die unter verbauen. Dabei ist nur das Design anders, Maße traglast ist die selbe. Auch wenn nicht, die S-klasse wiegt mehr als mein E-53 Coupe. Mit spurplatten würde ich an der VA auch auf meine originale et kommen und die serienbereifung beibehalten. Dennoch sagt dekra und TÜV können wir nicht machen, da die spezielle felge ja "anders" sein könnte.
War das schon immer so schwer?
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8 Antworten
Nun ja, im Endeffekt hast Du ja kein Festigkeitsgutachten für die Felge, welche du gerne eintragen lassen würdest… ohne Gutachten keine Eintragung… so ist die Bürokratie nunmal.
Habe früher mal an meinem alten w211 Felgen vom CLS eintragen lassen. Ging mit einem Vergleichsgutachten
Der Tüv hat eine Datenbank in der er die Rad/Reifenkombinationen für dein Fahrzeug abrufen kann
Nicht jede Prüfstelle ist aber dort unbedingt hilfsbereit
Es ist schon komisch. Wofür benötigen TÜV und Dekra ein Festigkeitsgutachten, wenn es für die Felge bereits eine Freigabe gibt?
Gibt es auf dem Gutachten eine Adresse, wo die Freigaben gemacht wurden? Hier müsste Mercedes das Festigkeitsgutachten ja eingereicht haben. Dann gibt es noch Mercedes selbst, wo Du fragen könntest. Die Originalteilenummer hast Du ja.
Ansonsten könnte man noch den Hersteller der Felge fragen.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@racinggreen schrieb am 10. April 2024 um 22:10:22 Uhr:
Es ist schon komisch. Wofür benötigen TÜV und Dekra ein Festigkeitsgutachten, wenn es für die Felge bereits eine Freigabe gibt?
weil's eine Freigabe für die S-Klasse ist. Für einen E gibt's die nicht, so dass es das ganze Programm braucht (auch wenn die S-Klassen i.d.R. schwerer sind).
Das Problem ist nur, dass MB für die Originalfelgen die Festigkeitsgutachten nicht raus rückt und auch der dahinter stehende Hersteller darf's für die Originalfelgen nicht (hat MB wohl so gefordert). Die Originalfelgen werden m.W. mit der Typzulassung für die Baureihe freigegeben, so dass es auch keine Einzelunterlagen geben wird.
Damit ist es äußerst schwierig, MB-Originalfelgen anderer Baureihen zu verwenden, weil die Prüfstelle da eher kreativ werden muss (z.B. Vergleich der Fahrzeugwerte für die die Felge vorgesehen ist mit den Werten des Fahrzeugs, auf die sie soll). Durch die Haftungsfragen machen dies nur noch sehr wenige, so dass das Verlangen nach einem Gutachten für die konkrete Felge gefordert wird, in welchem auch die Teilnummer etc. (die auf der Felge sind) genannt werden müssen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 10. April 2024 um 22:26:26 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 10. April 2024 um 22:26:26 Uhr:
Zitat:
@racinggreen schrieb am 10. April 2024 um 22:10:22 Uhr:
Es ist schon komisch. Wofür benötigen TÜV und Dekra ein Festigkeitsgutachten, wenn es für die Felge bereits eine Freigabe gibt?
weil's eine Freigabe für die S-Klasse ist. Für einen E gibt's die nicht, so dass es das ganze Programm braucht (auch wenn die S-Klassen i.d.R. schwerer sind).
Das Problem ist nur, dass MB für die Originalfelgen die Festigkeitsgutachten nicht raus rückt und auch der dahinter stehende Hersteller darf's für die Originalfelgen nicht (hat MB wohl so gefordert). Die Originalfelgen werden m.W. mit der Typzulassung für die Baureihe freigegeben, so dass es auch keine Einzelunterlagen geben wird.
Damit ist es äußerst schwierig, MB-Originalfelgen anderer Baureihen zu verwenden, weil die Prüfstelle da eher kreativ werden muss (z.B. Vergleich der Fahrzeugwerte für die die Felge vorgesehen ist mit den Werten des Fahrzeugs, auf die sie soll). Durch die Haftungsfragen machen dies nur noch sehr wenige, so dass das Verlangen nach einem Gutachten für die konkrete Felge gefordert wird, in welchem auch die Teilnummer etc. (die auf der Felge sind) genannt werden müssen.
Viele Grüße
Peter
Ich hab genau so ein Festigkeitsgutachten, allerdings für die vielspeichen amg felge. Ich rufe mal bei der Nummer an die auf dem Gutachten steht und frage nett nach. Unabhängig davon, sollte für die Prüfstelle doch nur wichtig sein ob die traglast passt und die felge im Radkasten ist. Die felge ist für ein Auto mit 2080kg Leergewicht mit 585ps zugelassen. Was spricht denn aus sichetheitstechnischen Gründen dagegen die felge auf einem Fahrzeug zu haben, welches 1980 kg Leergewicht und 435 PS hat?
Noch Andere frage: Die S-klasse felge würde 1.6 cm weiter draußen stehen als die originale. Ich hab das heute gemessen und die felge wäre immer noch im Radkasten. Der Rest vom Buchstaben würden die 1.6cm ergeben die ja noch im Radkasten sind (bild)
Liege ich richtig? Oder muss ich anders messen?
Ach herje…
Man könnte noch mit der notwendigen Traglast der Reifen argumentieren.
Die Felge wäre ja von der Festigkeit für die entsprechende Traglast vorgesehen.
Und da das Leergewicht der E-Klasse sogar geringer ist, sollte dies auch kein Problem sein.
Aber dazu muss man erst einen Prüfer finden, der den Transfer mitdenkt. Ich schätze, so jemand findet man eher auf einem Dorf als in einer Großstadt …..
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Devil_ schrieb am 11. April 2024 um 00:25:12 Uhr:
Unabhängig davon, sollte für die Prüfstelle doch nur wichtig sein ob die traglast passt und die felge im Radkasten ist. Die felge ist für ein Auto mit 2080kg Leergewicht mit 585ps zugelassen. Was spricht denn aus sichetheitstechnischen Gründen dagegen die felge auf einem Fahrzeug zu haben, welches 1980 kg Leergewicht und 435 PS hat?
wenn der Prüfer es mit macht, dann kann's gehen. Entscheidend sind aber die zulässigen maximalen Achslasten, die man vergleichen muss, nicht das Leergewicht des gesamten Fahrzeugs. Das Problem ist halt nur, dass der Prüfer den Kopf hinhalten muss, wenn er's einträgt und er nicht alle Unterlagen hatte. Ganz sicher ist er mit einem Festigkeitsgutachten, so dass dies i.d.R. gefordert wird.
Zitat:
Noch Andere frage: Die S-klasse felge würde 1.6 cm weiter draußen stehen als die originale. Ich hab das heute gemessen und die felge wäre immer noch im Radkasten. Der Rest vom Buchstaben würden die 1.6cm ergeben die ja noch im Radkasten sind (bild)
Liege ich richtig? Oder muss ich anders messen?
Da hast Du ein Problem. Überstehen darf m.W. nichts an der Rad-/Reifenkombination, egal ob Reifen oder Felge. Auf dem Foto ist aber m.E. zu sehen, dass der Reifen über den Kotflügelrand hinaus ragt, so dass Du da ohne Bördeln wohl nichts machen kannst.
Viele Grüße
Peter
Ich hab heute mit gtü gesprochen. Einzelabnahme wäre möglich. Hinten nur mit verbreiterung.
Ich werde mir eine Zubehörfelge kaufen und die über eine einzelabnahme abnehmen lassen, da sich der 2500€ Aufpreis für mich nicht sinnvoll begründen lassen.