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Ich darf nicht parken

Themenstarteram 4. Oktober 2018 um 21:26

Mein Wekstattwagen Fiat Skudo ist als LKW zugelassen und hat eine Gesamtmasse von 2,9 Tonnen.

Mein Stand/Warteplatz ist meistens die AVUS Rastätte in Berlin.

Der obere Parkplatz ist ausgeschildert "nur PKW ,der untere nur für LKW.

Auf dem Oberen bin ich freundlich angesprochen worden (Pol) bitte auf dem LKW Platz parken ,so weit so gut.

Ich parke auf dem LKW Parkplatz ,werde von der Pol (andere Beamte) freundlich darauf hingewiesen hier dürfte ich nicht parken mit der Begründung ,LKW Parkplätze erst ab 3,5 t zulässig.

Diese Aussage ist auch korrekt.

Habe dann die "Fachabteilung und die Fahrerlaubnissstelle von der DEKRA pers. kontaktiert.

Ergebnis ist Ratlosigkeit.

Wo darf ich jetzt parken ?

Bopp 19

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2018 um 2:01

Aber , Kfz-Steuern darfste zahlen ? Oder wurde Dir das auch verwehrt ? Wenn die sich mal so um die 40-Tonner so kümmern würden ,die kurz hinter der Einfahrt zur Raststätte in der Nacht unbeleuchtet stehen !

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Auf keine und auf beiden.

Ich kenne die genaue Beschilderung nicht, da ich reiner PKW-Fahrer bin und da nicht drauf achten würde. Prinzipiell gilt:

1) Wird differenziert zw. LKW und PKW, dann müsstest du eigentlich auf dem LKW-Parkplatz parken;

2) Wird differenziert auf <3,5t und >3,5t, dann auf dem PKW-Platz.

Ich nehme an, dass Fall 1) zutrifft.

Prinzipiell ist deiner aber ein PKW mit LKW-Zulassung, sodass mich überhaupt wundert, dass sie dich ansprechen. Ich hätte erwartet, dass du bei beiden kein Problem mit dem Wagen hast.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 4. Oktober 2018 um 23:26:41 Uhr:

Wo darf ich jetzt parken ?

Nirgends. Ich gehe mal davon aus, dass die Parkplätze mit den entsprechenden Piktogrammen beschildert sind und nicht mit einer Textaufschrift "Lkw" oder "Pkw". Bei einer Textaufschrift dürftest du natürlich auf dem Lkw-Parkplatz parken.

Das Problem ist aber kein Spezialfall. Wenn nur die beiden Arten Lkw und Pkw mit Piktogrammen beschildert sind, dann betrifft es auch jeden Fahrer eines Wohnmobils bis 3,5 t zGG, jeden Busfahrer, jeden Fahrer einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine bis 3,5 t. Und eben, wie bei dir, jeden Fahrer eines Lkw bis 3,5 t zGG.

Abhilfe: Den Fiat Scudo, wenn möglich, als Pkw zulassen. Oder stets einen Anhänger mit mehr als 600 kg zGG mitführen. :p

am 5. Oktober 2018 um 2:01

Aber , Kfz-Steuern darfste zahlen ? Oder wurde Dir das auch verwehrt ? Wenn die sich mal so um die 40-Tonner so kümmern würden ,die kurz hinter der Einfahrt zur Raststätte in der Nacht unbeleuchtet stehen !

Bei BER ist Platz...-:)

am 5. Oktober 2018 um 7:23

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 4. Oktober 2018 um 23:26:41 Uhr:

Mein Wekstattwagen Fiat Skudo ist als LKW zugelassen und hat eine Gesamtmasse von 2,9 Tonnen.

Mein Stand/Warteplatz ist meistens die AVUS Rastätte in Berlin.

Der obere Parkplatz ist ausgeschildert "nur PKW ,der untere nur für LKW.

Auf dem Oberen bin ich freundlich angesprochen worden (Pol) bitte auf dem LKW Platz parken ,so weit so gut.

Ich parke auf dem LKW Parkplatz ,werde von der Pol (andere Beamte) freundlich darauf hingewiesen hier dürfte ich nicht parken mit der Begründung ,LKW Parkplätze erst ab 3,5 t zulässig.

Diese Aussage ist auch korrekt.

Habe dann die "Fachabteilung und die Fahrerlaubnissstelle von der DEKRA pers. kontaktiert.

Ergebnis ist Ratlosigkeit.

Wo darf ich jetzt parken ?

Bopp 19

Ganz einfach:

- PKW Platz geht nicht, weil es ein LKW ist.

- LKW geht, wenn es kein Mindestgewicht gibt. Ohne Mindestgewicht auf der Beschilderung ist das Gewicht egal.

Edit sagt, ein LKW hat kein Mindestgewicht, um als LKW zu gelten.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 4. Oktober 2018 um 23:26:41 Uhr:

Wo darf ich jetzt parken ?

da das ein Rastplatz ist, also vermutlich privater Grund, gibt es auch jemanden, der Dir dort eine Ausnahmegenehmigung erteilen darf

Zitat:

@peikifex schrieb am 5. Oktober 2018 um 09:23:49 Uhr:

Ohne Mindestgewicht auf der Beschilderung ist das Gewicht egal. Edit sagt, ein LKW hat kein Mindestgewicht, um als LKW zu gelten.

Nicht Mindestgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse. Und die ist beim Sinnbild "LKW" definiert: 3,5t.

Wie sieht denn die Beschilderung aus? Nur irgendwelche Wegweiser-Brücken oder tatsächlich einzelne Zeichen 314 mit Zusatzzeichen?

am 5. Oktober 2018 um 8:15

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 5. Oktober 2018 um 09:47:03 Uhr:

Zitat:

@peikifex schrieb am 5. Oktober 2018 um 09:23:49 Uhr:

Ohne Mindestgewicht auf der Beschilderung ist das Gewicht egal. Edit sagt, ein LKW hat kein Mindestgewicht, um als LKW zu gelten.

Nicht Mindestgewicht, sondern zulässige Gesamtmasse. Und die ist beim Sinnbild "LKW" definiert: 3,5t.

Wie sieht denn die Beschilderung aus? Nur irgendwelche Wegweiser-Brücken oder tatsächlich einzelne Zeichen 314 mit Zusatzzeichen?

Das mit Gewicht und Masse lassen wir mal außen vor, in der Physik muss man unterscheiden, im Alltag nicht.

Zu den Verkehrszeichen: Die Einschränkung für das Parken ist laut Google Street View durch Zusatzschild 1024-13 "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei" gegeben.

Kurz: Man kann mit einem LKW von weniger als 3,5t auf dem Rasthof Avus nicht parken.

Was schon verblüffend ist.

TE, frag mal bitte weiter beim Raststättenbetreiber und/oder den Behörden und lass uns die Auskünfte wissen.

Hier mit Wohnmobil:

https://www.google.com/.../...6tIVPeJo9sF74cHc8dhPg!2e0!7i13312!8i6656

Hier mit Transportern/LKW:

https://www.google.com/.../...MzG79r0QjAVVHBGKlCASw!2e0!7i13312!8i6656

Ich glaube ich habe einen Parkplatz für dich gefunden:

https://www.google.com/.../...EFiPtwKkG4V-K47qWVpWQ!2e0!7i13312!8i6656

Wenn du auf dem Parkplatz wendest (erlaubt?) und wie der Bus im Hintergrund parkst, nur eben hier vorne bei den PKW am Randstein. Nichts ist unmöglich. ;)

Zitat:

@peikifex schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:15:28 Uhr:

Das mit Gewicht und Masse lassen wir mal außen vor, in der Physik muss man unterscheiden, im Alltag nicht.

Doch doch doch, denn diese Feinheit ist sogar soooo bedeutetend, dass sie in die StVO übernommen wurde und auch in allen zugehörigen Vorschriften für entsprechend Änderungen sorgt. :D

Die von Dir zitierte Bezeichnung des Verkehrszeichens ist daher auch veraltet. ;)

 

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 5. Oktober 2018 um 10:21:10 Uhr:

Was schon verblüffend ist.

TE, frag mal bitte weiter beim Raststättenbetreiber und/oder den Behörden und lass uns die Auskünfte wissen.

Ja. Ich empfinde das auch eher als Schildbürgerstreich. Hier hat wohl jemand gepennt, bzw. mit seiner Einteilung- bzw. Schilderwut einfach eine Fahrzeugklasse vergessen.

Tja, gibt eben so Grenzfälle :

Wo parkt die Stretch-Limousine ? Omnibusparkplatz ?

Wo parkt der Ex-Post/Telekom-Polo mit LKW-Zulassung ?

Wo parkt das E-Bike mit Anhänger ?

https://i.pinimg.com/.../256ec04d2fd609ca9925659f5ad95bb7.jpg

https://pedelec-elektro-fahrrad.de/.../

usw.

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