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Ich finanziere womöglich ein Unfallauto..?

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 9:36

Hallo allerseits!

Ich fange mal von vorne an:

Habe mir im Januar einen Honda Civic FK2 gekauft, im gesamten ersten Gespräch wurde nichts von einem Unfallwagen oder sonstwas gesagt. Die Probefahrt lief auch reibungslos, ich hab den Wagen nämlich gefordert, bin Autobahn, Stadt, alles gefahren. Da war kein Klappern, quitschen oder sonstwas. Optisch machte der Wagen einen Top-EIndruck, außer einem minimalen Lackschaden, den man aber nicht sieht.

Nun gut, Kaufvertrag unterschrieben, Abends sehe ich dann im Kaufvertrag, dass Unfallschaden mit Ja angekreuzt und mit 1500€ beziffert wurde. Am nächsten Tag sofort dahin und nachgefragt: Vorbesitzer - vermutlich die Frau - hat beim einparken einen Pöller mitgenommen, musste lackiert werden etc. (Seitenwand + hinten links, steht auch im Vertrag, allerdings bei Vereinbarungen!). Nun gut, dachte ich mir, vom Kratzer sieht man nichts und sonst war das Auto wie gesagt ja auch Top.

Dann musste ich meine untere Heckscheibe aufgrund eines Risses austauschen lassen, Abends fiel mir auf das die Kofferraumspaltmaße nicht so waren wie vor der Reparatur. Also ab zurück in die Werkstatt, die haben mir verdeutlicht das die die Koferraumplatte nicht verstellt haben, können den aber gerne justieren, dauert nicht lang.

Nachdem er mit dem Auto in die Werkstatt ist, sag ich aus Jux zu meiner Freundin: "Pass auf, jetzt stellen die fest das das Auto einen fetten Unfallschaden hat"

Wie es das Schicksal so wollte, nach 10min kam tatsächlich der Werkstattmeister raus:"Kommen Sie bal bitte mit! Ist der Wagen Ihnen als unfallfrei verkauft worden??"

Ich: "Bis auf einen Kratzer hinten links ja"

Grund der Frage; Zufällig war ein Sachverständiger an dem Tag da, der sich aus reiner Neugierde alle Autos mal angeschaut hat (inkl. Lackdichte messen).

Resultat: Das Auto scheint einen Unfallschaden von knapp 6000€, wenn nicht sogar mehr zu haben! Lackdichte überall am Auto um ein vielfaches höher, als sie sein sollte. Beifahrertür muss richtig einen abbekommen haben, beide Hintertüren sind anlackiert worden zur Vermeidung von 2farbigkeit, Kofferraum schließt nicht mehr 100% bündig, dafür müsste die Karosserie herausgezogen werden um nur mal ein paar Beispiele zu nennen, es sind Nebelspuren vom Lackierer zu sehen, überall im Lack sind kleine Punkte zu erkennen.

Also ab zum Händler, der beruft sich aber auf den Vorbesitzer, quasi "Außer dem Kratzer hinten links ist nichts bekannt! Und ein Gutachter kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist". Jetzt der Oberknaller: Der Verkäufer zieht die Akte vom Civic, blättert rum und ich entdecke Kratzer vorne Rechts über dem Radlauf, von dem ich seit 4 Monaten nichts wusste!!! Laut ihm sind das Kleinigkeiten, die nicht offenbarungspflichtig seien. Generell war das gesamte Gespräch sehr merkwürdig.

Auf das "Ein Gutachter hat bestimmt besseres zu tun, als sich 30min unverbindlich Zeit für mich zu nehmen um mir die groben Mängel aufzuzeigen" ist er gar nicht erst richtig eingegangen.

Dann bat ich ihm zum Schluss, mir eine schriftliche Bestätigung vom Vorbesitzer zu übersenden, in dem er versichert das außer dem Kratzer links hinten nichts ist. Da warte ich heute noch drauf. Auf meine e-Mail antwortete der Verkäufer mit "Ich habe Ihnen doch die Rechnungskopie geschickt"

Den Vorbesitzer krieg ich seit Wochen nicht erreicht, das Autohaus unternimmt nichts, außer mir eine Wertminderung für den gemachten Kratzer vorne anzubieten.

Eine Rechtsschutz zu dem Zeitpunkt hatte ich nicht, d.h. meine jetzige greift nicht.

 

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich weiter vorgehen soll? (Rechnungskopie für den Kratzer hinten links kann ich hochladen, wenn es weiter hilft).

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 27. Juni 2012 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

 

 

Nun gut, Kaufvertrag unterschrieben, Abends sehe ich dann im Kaufvertrag, dass Unfallschaden mit Ja angekreuzt und mit 1500€ beziffert wurde.

Du hast einen Unfallwagen gekauft und auch so unterschrieben, da wirst du nichts machen können, man sollte sich vor der Unterschrift den Kaufvertrag durchlesen was man so unterschreibt.

 

Es tut mir leid da biste selbst schuld,der Verkäufer muss dich zwar vom Unfallschaden in Kenntnis setzen aber beweise Ihm mal das er das nicht gemacht hat, schließlich ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag von dir unterschrieben worden.

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deswegen nimmt man ja immer einen Bekannten mit zum Autokauf, der sich mit der Materie auskennt (oder lässt es gleich Sidney und Jean-Pierre machen).

Wahlweise, wenn keiner da ist, ADAC oder sonstiger neutraler Check. Kaufvertrag durchlesen vor dem Unterschreiben.

Jetzt ist es eh schon in die Hose gegangen, heißt:

Was möchtest du? Wandlung/Minderung, wenn ja um wieviel.

Vorbesitzeraussagen interessieren dich nicht, dein Vertrag ist mit dem Autohaus gemacht worden. Du solltest dich nochmal versichern, dass der Unfallschaden wirklich so hoch ist wie vom Gutachter nebenbei bemerkt. Auch hier vielleicht einen ADAC Check durchführen lassen, Händler mit dem (schriftlichen) Ergebnis konfrontieren (ebenfalls schriftlich mit 1 Woche Antwortzeit) und Anspruch ankündigen.

Bist du mit dem Ergebnis nicht zufrieden oder kommt keine Reaktion, Anwalt einschalten, der sollte den Rest regeln.

 

am 27. Juni 2012 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

 

 

Nun gut, Kaufvertrag unterschrieben, Abends sehe ich dann im Kaufvertrag, dass Unfallschaden mit Ja angekreuzt und mit 1500€ beziffert wurde.

Du hast einen Unfallwagen gekauft und auch so unterschrieben, da wirst du nichts machen können, man sollte sich vor der Unterschrift den Kaufvertrag durchlesen was man so unterschreibt.

 

Es tut mir leid da biste selbst schuld,der Verkäufer muss dich zwar vom Unfallschaden in Kenntnis setzen aber beweise Ihm mal das er das nicht gemacht hat, schließlich ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag von dir unterschrieben worden.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 11:03

Wenn der Schaden aber jetzt die angesetzten 1500€ um 4500€ überschreitet, kann das doch kein rechtsgültiger Vertrag sein?

Und ich hab meine Freundin von anfang an als Zeugin dabei gehabt, wir sind immer zu zweit zu den Gesprächen...

d.h. für die das du Beweisen musst (schriftlich), dass der Unfallschade deutlich höher als

1500€ ist.

Das bedeutet, dass du ein Gutachter (den du erstmal selbst bezahlst) beauftragen musst, der ein Gutachten erstellt.

Erst dann kann man über weitere Schritte nachdenken.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

Wenn der Schaden aber jetzt die angesetzten 1500€ um 4500€ überschreitet, kann das doch kein rechtsgültiger Vertrag sein?

Wieso? Der Schaden wurde behoben.

Vielleicht hat ein Pole hat alles für 1500 Euro gemacht. Wie kommt jemand auf 6000 Euro?

Selbst in D unterscheiden sich Preise für Reparaturen zwischen Werkstätten um 100% oder mehr.

Also Schaden angegeben und instand gesetzt. Du hast es gewußt und hast ihn genommen. Aus die Maus.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 11:45

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

Wenn der Schaden aber jetzt die angesetzten 1500€ um 4500€ überschreitet, kann das doch kein rechtsgültiger Vertrag sein?

Wieso? Der Schaden wurde behoben.

Vielleicht hat ein Pole hat alles für 1500 Euro gemacht. Wie kommt jemand auf 6000 Euro?

Selbst in D unterscheiden sich Preise für Reparaturen zwischen Werkstätten um 100% oder mehr.

Also Schaden angegeben und instand gesetzt. Du hast es gewußt und hast ihn genommen. Aus die Maus.

Wenn der Kofferraum sich nicht mehr zu 100% richtig justieren lässt, kann man ja wohl nicht von "behoben" reden, wenn die Karosserie dafür herausgezogen werden muss?

Und wie gesagt lt. Sachgutachter muss ein erheblicher Schaden an der Beifahrertür (evtl. inklusive A-Säule) vorliegen, davon ist nirgends schriftlich die Rede!

Zitat:

Und wie gesagt lt. Sachgutachter muss ein erheblicher Schaden an der Beifahrertür (evtl. inklusive A-Säule) vorliegen, davon ist nirgends schriftlich die Rede!

dann geh ich davon aus, dass du das schriftlich hast, wenn du dich darauf berufst.

Ansonsten ist das ebenfalls für die Füße...

MFG

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

 

Wieso? Der Schaden wurde behoben.

Vielleicht hat ein Pole hat alles für 1500 Euro gemacht. Wie kommt jemand auf 6000 Euro?

Selbst in D unterscheiden sich Preise für Reparaturen zwischen Werkstätten um 100% oder mehr.

Also Schaden angegeben und instand gesetzt. Du hast es gewußt und hast ihn genommen. Aus die Maus.

Wenn der Kofferraum sich nicht mehr zu 100% richtig justieren lässt, kann man ja wohl nicht von "behoben" reden, wenn die Karosserie dafür herausgezogen werden muss?

DU hast das Auto doch getestet. Und zwar ausgiebig. Alle Türen und Kofferraum gingen doch zu. Alles war i.O.

Zitat:

Original geschrieben von rid0r

Und wie gesagt lt. Sachgutachter muss ein erheblicher Schaden an der Beifahrertür (evtl. inklusive A-Säule) vorliegen, davon ist nirgends schriftlich die Rede!

Und du hast ein schriftliches Gutachten?

Und was sagt das über den Verkäufer?

Nichts. Wenn er nur den Schaden angibt, den der Vorbesitzer angegeben hat, dann hat er redlich gehandelt. Er hat wie du beim Ankauf alle getestet und für gut befunden.

Zitat:

Original geschrieben von sailor701

Zitat:

Und wie gesagt lt. Sachgutachter muss ein erheblicher Schaden an der Beifahrertür (evtl. inklusive A-Säule) vorliegen, davon ist nirgends schriftlich die Rede!

dann geh ich davon aus, dass du das schriftlich hast, wenn du dich darauf berufst.

Ansonsten ist das ebenfalls für die Füße...

Ja, um die Erstellung eines Gutachtens kommt der TE hier nicht herum.

Und wie ist der Gutachter draufgekommen das es mindestens 6000 Euro schaden gewesen sein müssten? Weil wenn ein Kratzer im Kotflügel oder der Tür oder sonst wo war und er misst mit dem Lackschichtdickenmesser dort und man sieht das er dort überhöht ist, dann kann es auch einfach sein das dort ein Neider mal mit den Schlüssel entlang fuhr oder sonst wie nur ein kleiner Kratzer war den man nicht haben wollte, und da muss bei einer Tür so gut wie immer die gesamte Tür Lackiert werdn und schon erhöht sich der Wert.

Anders wäre wenn der Gutachter in seinen Unterlagen etwas von dem Unfall herausfinden konnte, wie z.b. Seitenwand getauscht o.ä.

dann würd ich auch wieder bei dem Händler stehn.

Und die Spaltmaße bei der Heckklappe gibt es auch fälle wo es schon bei dem Neuwagen nicht gepasst hat.

Zitat:

Original geschrieben von rbknight

Und wie ist der Gutachter draufgekommen das es mindestens 6000 Euro schaden gewesen sein müssten?

Überhaupt nicht. Nach Aussage des TE wurde noch gar kein Gutachten erstellt.

Themenstarteram 3. Juli 2012 um 10:43

So, war heute beim Gutachter:

Der angebliche Kratzer hinten links entpuppt sich, mit Hilfe der von mir angeforderten Rechnungskopie, auf einen erheblichen Schaden, der mysteriöserweise extrem günstig "repariert wurde".

- Heckverkleidung ausgebaut, Radhausschale-/leiste wurde ersetzt

- Türe, Seitenwand, Heckverkleidung, sowie die Felge wurden instand gesetzt (alleine die Seitenwand hat laut Rechnung 3std in Anspruch genommen!)

- Das Fahrzeug wurde vermessen

- Radkasten nachdichten

- etc

Aufgrund dessen kann auch der Kofferraum nicht mehr richtig justiert werden, Karrosserie ist verbogen..

Wie gesagt, Aussage vom Verkäufer "Die Ehefrau hat wohl beim einparken einen Pöller mitgenommen, musste die Seitenwand und das Heckteil lackiert werden".

Alleine für das lackieren von Türe, Seitenwand, Heckverkleidung, Felge, sowie die Vorbereitung müssten mehr als die in der Rechnung angegeben ca. 800€ anfallen.

Beifahrertür hat eine so extrem hohe Lackdichte, dass da definitiv gespachtelt wurde, sei auf jedenfall offenbarungspflichtig, wurde mir aber nichts von gesagt.

Nur um das wichtigste zu nennen!

Themenstarteram 15. Juli 2012 um 19:59

So Leute, morgen regeln wir mit dem Geschäftsführers die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Den Brief von der Bank, dass sie einverstanden sind, habe ich bereits.

Ein paar Fragen habe ich aber noch:

Ich habe für das Auto - bevor das alles ins Rollen kam - ein Radio, samt Blende und spezielles Kabel gekauft = 373€, sowie neue Lampen für Abblend - und Fernlicht = 34€

Da mich jetzt jeder bekloppt gemacht hat, dass ich das Radio ausbauen soll, habe ich dieses auch getan. Kann ich dem Autohaus das Radio trotzdem gegenüber geltend machen?

Ich habe mal etwas von Aufwendungen des Käufers gelesen, also in meinem Falle der Kauf des Radios + alles was dazu gehört und den neuen Lampen, die ja für das Auto gekauft wurden OHNE das ich zu dem Zeitpunkt wissen konnte das das Auto gewandelt wird.

Zusätzlich habe ich etwas von Zinsen gelesen, die ich einfordern kann? Habe 4500€ angezahlt..

Und wie hoch wird die Nutzungspauschale berechnet? Habe gelesen das heute 0,5% oder weniger / pro 1000 gefahrene km die Regel sind?

Achja ganz wichtig: Die Kosten für den Gutachter, kann ich die geltend machen? Schließlich wurde ich ja quasi vom Verkäufer gezwungen eins erstellen zu lassen, weil es sonst nicht weitergegangen wäre...

Kann mir noch jemand was dazu sagen?

 

Danke!

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