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Ich habe ein Problem mit der rovinzial schadensregulierung

Themenstarteram 25. November 2014 um 5:07

Hallo. Ich habe da ein Problem,und hoffe das ich hier ein paar Tips, bzw Hilfe bekomme :confused:

Schilderung:

Meine Nachbarin hat mit ihrem Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht. Nachdem ich mit ihr, ihrer Versicherung "Provinzial" den Vorfall mitteilte, sollte ich mit der Versicherungsnummer meiner Nachbarin zum Gutachter meiner Wahl gehen und ein Gutachten machen lassen. Hab ich natürlich gemacht . Laut Gutachten beträgt der Schaden ca.1340€. Nach 3 Wochen hab ich dann mal aus Neugier bei der Versicherung von meiner Nachbarin angerufen und wollte wissen wie weit die schadensregulierung schon bearbeitet wurde, darauf wurde mir gesagt "es wäre noch in prüfung,ich sollte noch ein wenig Geduld haben", naja ok, habe dann nochmals nach weiteren 3 Wochen angerufen und habe gefragt, ob noch etwas fehlen würde, für die Bearbeitung oder ob etwas schief gelaufen ist ,daraufhin wurde mir gesagt, "nein es würde nichts fehlen, ich würde die tage ein Anruf von der Versicherung bekommen, ich sollte mich noch ein wenig gedulden ".

Es wurde nicht angerufen, aber nach 2 weiteren Wochen bekam ich und die Versicherungsnehmerin ein brief indem drin steht

BRIEF von Provinzial an Versicherungsnehmerin

Guten Tag Frau.....

Für den entstandenen Schaden sind sie nicht verantwortlich.

Als ihr Haftpflichtversicherer prüfen wir die geltend gemachten Ansprüche. Sofern sie berechtigt sind,gleichen wir diese aus.Da sie in diesem Fall jedoch nicht haften,ist es unsere Aufgabe,die unberechtigten Ansprüche für sie abzuwehren.

Sollte sich der geschädigte erneut an sie wenden,verweisen sie ihn stets an uns. Wir kümmern uns für Sie darum ".

PROVINZIAL an mich

" Guten Tag, sehr geehrter Herr....

Die schuldhafte Verursachung des schadens durch unsere Versicherungsnehmerin wird hiermit bestritten.

Das Schadensbild ist nicht nachvollziehbar.

Als geschädigter sind aufgrund gesetzlicher bestimmungen zum nachweis verpflichtet. Konkrete Beweise, dass der Schaden so eingetreten ist,liegen nicht vor.

Ihre Ansprüche erkennen wir aus diesem Grund nicht an".

Daraufhin habe ich bei der Versicherung angerufen und habe gefragt, was das soll, und wie ich das beweisen soll!? Als Antwort bekam ich nur " das ich selber sehen muss wie ich es beweisen soll,die sind schließlich nicht dabei gewesen"

Ich versteh das nicht, wie kann ich jetzt beweisen das es so gewesen ist?

Die Versicherungsnehmerin hat es doch ihrer Versicherung gemeldet und gesagt das sie mit ihrem Fahrrad ein kratzer in meinem Auto gemacht hat. Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Ich hoffe sehr das mir hier geholfen wird, ich wäre euch sehr sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Spidddy schrieb am 25. November 2014 um 08:27:55 Uhr:

Zitat:

@Deniz2014 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-schadensregulierung-t5127187.html?...]Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht.

Seltsame Höhe für ein Fahrrad/Korb. :confused:

Aus diesem Grund wird hier auch nicht bezahlt. Diese Beschädigungen kommen ganz sicher nicht von einem Fahradkorb.

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Wie oft denn noch?

Ist das ein Foto aus dem Schadengutachten?

am 25. November 2014 um 7:27

Zitat:

@Deniz2014 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-schadensregulierung-t5127187.html?...]Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht.

 

Seltsame Höhe für ein Fahrrad/Korb. :confused:

Beweisen kann man sowas, indem man aussagekräftige Fotos mit beifügt.

Das Foto von dir ist z.B. nicht aussagekräftig, da man darauf das Fahrrad und den Fahrradkorb nebem dem Auto nicht sieht.

Aber ich vermute, da würde man erkennen, dass die Höhe vom Schaden am Auto nicht zum Korb auf dem Fahrrad passt.

Was sagt denn deine Nachbarin dazu? Hat die bei Ihrer Versicherung überhaupt zugegeben, dass sie den Schaden verursacht hat?

Da so viele Wochen ins Land gegangen sind, vermute ich mal, dass sie einen schriftlichen Fragebogen bekommen hat, in dem sie den Schaden schildern musste. Was hat sie da reingeschrieben?

Was mir auch komisch vorkommt bei der Geschichte: Dass sie Provinzial zu einem Gutachter deiner Wahl schickt. In aller Regel schickt dir die Versicherung einen Gutachter vorbei, da der selber von der Versicherung beauftragte Gutachter billiger kommt, als wenn der Geschädigte selber einen beauftragt.

PS.: du musst wegen der Angelegenheit jetzt aber nicht das ganze Versicherungsform zutexten.

Einmal gepostet reicht hin.

Zitat:

@Spidddy schrieb am 25. November 2014 um 08:27:55 Uhr:

Zitat:

@Deniz2014 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-schadensregulierung-t5127187.html?...]Fahrrad/korb ein kratzer in meiner Fahrer Tür gemacht.

Seltsame Höhe für ein Fahrrad/Korb. :confused:

Aus diesem Grund wird hier auch nicht bezahlt. Diese Beschädigungen kommen ganz sicher nicht von einem Fahradkorb.

Zitat:

@Deniz2014 schrieb am 25. November 2014 um 06:07:44 Uhr:

 

Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Das hat der Gutachter gerade nicht so geschildert.

Er hat ausgeführt, dass nach Angabe des Te der Schaden durch ein Fahrrad verursacht wurde.

O.

Zitat:

@go-4-golf [url=http://www.motor-talk.de/forum/ich-habe-ein-problem-mit-der-rovinzial-

Und der Gutachter hat es auch so im Gutachten geschildert das es mit dem Fahrrad passiert ist.

Das hat der Gutachter gerade nicht so geschildert.

Er hat ausgeführt, dass nach Angabe des Te der Schaden durch ein Fahrrad verursacht wurde.

O.

so wird das sein.......

 

Könnte es sein, dass deine Nachbarin selber Zweifel hat, ob sie den Schaden verursacht hat? Wenn nicht würde ich mal besagtes Fahrrad nehmen und neben das Auto stellen und dann ein Foto machen. So könnte man wenigstens erkennen, ob es PRINZIPIELL möglich gewesen wàre, den Schaden per Rad zu verursachen. Manche Fahrradkörbe befinden sich ja auch auf dem Gepäckträger, da würde die Höhe dann schon eher hinkommen

hier geht es sicher nicht um die Höhenzuordung sondern um das Schadenbild.

Die Provinzial wird diesen Schaden aus der AH ganz sicher nicht außergerichtlich regulieren.

Und wenn der Fragensteller meint, dass Sie das aber doch muss, dann wird er das

auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen. Hier wird dann ein vom Gericht bestellter

Sachverständiger ganz sicher Klarheit schaffen.

 

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 25. November 2014 um 10:41:11 Uhr:

hier geht es sicher nicht um die Höhenzuordung sondern um das Schadenbild.

Die Provinzial wird diesen Schaden aus der AH ganz sicher nicht außergerichtlich regulieren.

Und wenn der Fragensteller meint, dass Sie das aber doch muss, dann wird er das

auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen. Hier wird dann ein vom Gericht bestellter

Sachverständiger ganz sicher Klarheit schaffen.

Da bist du der Fachmann, ich hab keine Ahnung, ob man das mit nem Fahrradkorb hinbekommt.

Moin

das Thema ist doppelt, daher schließe ich hier. Evtl kann ich beide Themen später zusammenführen.

Grüße

Steini

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