1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W124
  7. Ich habe es getan - der 250d aus Südfrankreich ist da! Ein kleiner Erfahrungsbericht...

Ich habe es getan - der 250d aus Südfrankreich ist da! Ein kleiner Erfahrungsbericht...

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 5. Mai 2016 um 22:13

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ich hier im Forum danach gefragt, ob jemand Erfahrung damit hat, ein Auto aus Frankreich nach Deutschland zu importieren. Anlass war mein Wunsch, einen 250d aus der Provence zu kaufen. Lange Rede, kurzer Sinn – ich habe es getan! Seit vergangenem Sonntag steht der 250d in meiner Garage. Ich möchte euch nachfolgend kurz das Auto vorstellen und einige Infos dazu geben, wie man ein Auto auf eigener Achse aus Frankreich überführen kann.

Zum Auto: Es handelt sich um einen 86er 250d in Achatgrün, 317.000 gelaufen, Innenausstattung: Stoff Creme, E-Fenster vorne, MAL, wärmedämmendes Glas mit Bandfilter. Kupplung, Kardanwelle, Keilriemen und Lichtmaschine sind vor nicht all zu langer Zeit erneuert worden. Die Besichtigung vor Ort hat gezeigt, dass der Wagen wirklich weitgehend rostfrei ist. Viele Stellen, die bei meinem E220 Mopf2 nach 20 Jahren schon arg knusprig waren, sehen bei diesem sehr jungfräulich aus (Heckscheibenrahmen, Radläufe, Türunterkanten, Schweller etc.). Die vorderen Wagenheberaufnahmen haben ein wenig Flugrost. Lediglich im Radhaus vorne rechts gibt es eine größere Roststelle, die wohl etwas mehr Aufmerksamkeit brauchen wird, mal sehen… Auch eines der Traggelenke wird für die deutsche Vollabnahme wohl neu müssen. Die Rückfahrt gestaltete sich als sehr angenehm. Das Diff ist nicht unbedingt eines der leisesten, aber im Rahmen. Der Motor läuft sehr gut, gute Kompression. Auf den knapp 1200km Rückfahrt war absolut kein Ölverbrauch festzustellen. Errechneter Verbrauch: 6,54 Liter! So macht Reisen Spaß… Für Frankreich geradezu ungewöhnlich – der Wagen hat tatsächlich keine einzige Delle, nur zwei größere Kratzer an der vorderen Stoßstange. Weniger schön sind allerdings die von der Sonne etwas ausgeblichenen Türpappen, die sich oben auch schon etwas gelöst haben, ein notdürftig reparierter Außenspiegel fahrerseitig und ein etwas erlahmter Fensterheber auf der Fahrerseite, der die Scheibe nur noch zu 2/3 nach unten befördert. Da es das H-Kennzeichen ohnehin erst im November gibt, der Wagen also erst zum kommenden Frühling zum Einsatz kommen soll, habe ich ja noch etwas Zeit, mich um die ein oder andere Schwachstelle zu kümmern (oder sich kümmern zu lassen).

Zur Überführung: Da ich über Wochen jede Menge Informationen zur Überführung eines Wagens aus Frankreich auf eigener Achse eingeholt habe und hierbei teils sehr unbefriedigende, unvollständige, widersprüchliche oder schlicht falsche Informationen erhalten habe, möchte ich denjenigen, die vielleicht auch mal ein Auto aus Frankreich überführen möchten, diese Odyssee ersparen. Sehr weitergeholfen haben mir in diesem Zusammenhang ein französischer Automobilclub, eine luxemburgische Versicherung und die Generalzolldirektion in Dresden (zuständig für die bundesweite Erhebung der Kfz-Steuer). Bitte beachtet, dass alle nachfolgend gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dass ich allerdings keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen kann und will.

Kfz- Steuer: Bis vor einigen Jahren war es wohl tatsächlich so, dass man sich umgehend der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, wenn man ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung auf deutschem Boden bewegt hat, ohne einen Wohnsitz in eben diesem Land zu haben, da hier die Kfz-Steuer umgangen wurde. Seit zwei Jahren scheint es jedoch eine andere Regelung zu geben, die Überführungsfahrten innerhalb der EU mit den alten Kennzeichen zulässt. Es darf sich jedoch nur um eine Überführungsfahrt handeln – am nächsten Morgen noch mal schnell zum Bäcker wäre dann wohl wieder Steuerhinterziehung!

Versicherung: Erstaunlich unkompliziert – vorausgesetzt man spricht ein wenig Französisch oder (wie in meinem Fall) kennt jemanden, der es spricht. Häufig liest man in Foren etwas von Exportversicherungen, diese sind für die Überführung innerhalb der EU allerdings nicht zulässig. Man braucht lediglich eine Kurzzeitversicherung eines Versicherungsunternehmens des Landes, aus dem das Fahrzeug kommt (in meinem Fall also Frankreich). Diese Versicherung kann für 1, 3 oder 7 Tage abgeschlossen werden, kostet 21 € pro Tag und gilt für die meisten EU-Länder (folglich nicht gültig i.d. Schweiz!). Man muss für die Versicherung Vorder- und Rückseite des Führerscheins, die Carte Grise (franz. Brief), und das CT-Formular (franz. Tüv) scannen und per Mail zusenden. Die letzten beiden Dokumente muss sich also vorher vom Verkäufer einscannen und per Mail schicken lassen. Außerdem müssen noch zwei Versicherungsdokumente ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und per Mail an die Versicherung gesendet werden. Bezahlt wird dann mit Kreditkarte, innerhalb von 24 Stunden habe ich die Versicherungsmarke für die Scheibe und die Versicherungspolice als PDF-Dokument per Mail bekommen. Wichtig: Die CT muss bei Versicherungsbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein, ansonsten wird der Wagen nicht versichert. Die alten Kennzeichen können am Auto verbleiben, die Carte Grise macht der Verkäufer vor Ort ungültig (durchstreichen oder Ecke herausschneiden) – aber sie muss mitgenommen werden, ansonsten drohen Probleme bei der Anmeldung in Deutschland.

Anmeldung: Da ich den Wagen noch nicht angemeldet habe, kann ich hier nur bedingt Empfehlungen aussprechen. Es ist jedoch unbedingt ratsam, sich im Voraus mit der örtlichen Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen und zu erfragen, welche Dokumente erforderlich sind. Hier scheint es Unterschiede von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle zu geben. In jedem Fall müssen vorgelegt werden: Kaufvertrag (sicherheitshalber am besten in beiden Sprachen), die Carte Grise und die alten Kennzeichen (quasi als Abmeldebescheinigung). Zusätzlich muss der Verkäufer noch das "Certificat de Cession" in dreifacher Ausführung ausfüllen - 1x für ihn selbst, 1x für die Präfektur, 1x für den Käufer. Dieses findet man online und druckt es aus. Die deutsche Zulassungsstelle verlangt dieses Formular wohl nicht, aber für die franz. Behörde ist es wichtig.

Alternativ kann man den Wagen natürlich auch per Hänger holen. Probleme hierbei: Das Zugfahrzeug muss eine entsprechende Anhängelast haben, alter Führerschein erforderlich (Gesamtgewicht über 3,5t), teure Autobahnmaut (wird nach Anzahl der Achsen und Gewicht errechnet). Deshalb kam diese Variante für mich nicht in Frage.

MfG

Jablonski

20160501-170843
20160501-170904
20160501-170928
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Mai 2016 um 22:13

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ich hier im Forum danach gefragt, ob jemand Erfahrung damit hat, ein Auto aus Frankreich nach Deutschland zu importieren. Anlass war mein Wunsch, einen 250d aus der Provence zu kaufen. Lange Rede, kurzer Sinn – ich habe es getan! Seit vergangenem Sonntag steht der 250d in meiner Garage. Ich möchte euch nachfolgend kurz das Auto vorstellen und einige Infos dazu geben, wie man ein Auto auf eigener Achse aus Frankreich überführen kann.

Zum Auto: Es handelt sich um einen 86er 250d in Achatgrün, 317.000 gelaufen, Innenausstattung: Stoff Creme, E-Fenster vorne, MAL, wärmedämmendes Glas mit Bandfilter. Kupplung, Kardanwelle, Keilriemen und Lichtmaschine sind vor nicht all zu langer Zeit erneuert worden. Die Besichtigung vor Ort hat gezeigt, dass der Wagen wirklich weitgehend rostfrei ist. Viele Stellen, die bei meinem E220 Mopf2 nach 20 Jahren schon arg knusprig waren, sehen bei diesem sehr jungfräulich aus (Heckscheibenrahmen, Radläufe, Türunterkanten, Schweller etc.). Die vorderen Wagenheberaufnahmen haben ein wenig Flugrost. Lediglich im Radhaus vorne rechts gibt es eine größere Roststelle, die wohl etwas mehr Aufmerksamkeit brauchen wird, mal sehen… Auch eines der Traggelenke wird für die deutsche Vollabnahme wohl neu müssen. Die Rückfahrt gestaltete sich als sehr angenehm. Das Diff ist nicht unbedingt eines der leisesten, aber im Rahmen. Der Motor läuft sehr gut, gute Kompression. Auf den knapp 1200km Rückfahrt war absolut kein Ölverbrauch festzustellen. Errechneter Verbrauch: 6,54 Liter! So macht Reisen Spaß… Für Frankreich geradezu ungewöhnlich – der Wagen hat tatsächlich keine einzige Delle, nur zwei größere Kratzer an der vorderen Stoßstange. Weniger schön sind allerdings die von der Sonne etwas ausgeblichenen Türpappen, die sich oben auch schon etwas gelöst haben, ein notdürftig reparierter Außenspiegel fahrerseitig und ein etwas erlahmter Fensterheber auf der Fahrerseite, der die Scheibe nur noch zu 2/3 nach unten befördert. Da es das H-Kennzeichen ohnehin erst im November gibt, der Wagen also erst zum kommenden Frühling zum Einsatz kommen soll, habe ich ja noch etwas Zeit, mich um die ein oder andere Schwachstelle zu kümmern (oder sich kümmern zu lassen).

Zur Überführung: Da ich über Wochen jede Menge Informationen zur Überführung eines Wagens aus Frankreich auf eigener Achse eingeholt habe und hierbei teils sehr unbefriedigende, unvollständige, widersprüchliche oder schlicht falsche Informationen erhalten habe, möchte ich denjenigen, die vielleicht auch mal ein Auto aus Frankreich überführen möchten, diese Odyssee ersparen. Sehr weitergeholfen haben mir in diesem Zusammenhang ein französischer Automobilclub, eine luxemburgische Versicherung und die Generalzolldirektion in Dresden (zuständig für die bundesweite Erhebung der Kfz-Steuer). Bitte beachtet, dass alle nachfolgend gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden, dass ich allerdings keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen kann und will.

Kfz- Steuer: Bis vor einigen Jahren war es wohl tatsächlich so, dass man sich umgehend der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, wenn man ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung auf deutschem Boden bewegt hat, ohne einen Wohnsitz in eben diesem Land zu haben, da hier die Kfz-Steuer umgangen wurde. Seit zwei Jahren scheint es jedoch eine andere Regelung zu geben, die Überführungsfahrten innerhalb der EU mit den alten Kennzeichen zulässt. Es darf sich jedoch nur um eine Überführungsfahrt handeln – am nächsten Morgen noch mal schnell zum Bäcker wäre dann wohl wieder Steuerhinterziehung!

Versicherung: Erstaunlich unkompliziert – vorausgesetzt man spricht ein wenig Französisch oder (wie in meinem Fall) kennt jemanden, der es spricht. Häufig liest man in Foren etwas von Exportversicherungen, diese sind für die Überführung innerhalb der EU allerdings nicht zulässig. Man braucht lediglich eine Kurzzeitversicherung eines Versicherungsunternehmens des Landes, aus dem das Fahrzeug kommt (in meinem Fall also Frankreich). Diese Versicherung kann für 1, 3 oder 7 Tage abgeschlossen werden, kostet 21 € pro Tag und gilt für die meisten EU-Länder (folglich nicht gültig i.d. Schweiz!). Man muss für die Versicherung Vorder- und Rückseite des Führerscheins, die Carte Grise (franz. Brief), und das CT-Formular (franz. Tüv) scannen und per Mail zusenden. Die letzten beiden Dokumente muss sich also vorher vom Verkäufer einscannen und per Mail schicken lassen. Außerdem müssen noch zwei Versicherungsdokumente ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und per Mail an die Versicherung gesendet werden. Bezahlt wird dann mit Kreditkarte, innerhalb von 24 Stunden habe ich die Versicherungsmarke für die Scheibe und die Versicherungspolice als PDF-Dokument per Mail bekommen. Wichtig: Die CT muss bei Versicherungsbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein, ansonsten wird der Wagen nicht versichert. Die alten Kennzeichen können am Auto verbleiben, die Carte Grise macht der Verkäufer vor Ort ungültig (durchstreichen oder Ecke herausschneiden) – aber sie muss mitgenommen werden, ansonsten drohen Probleme bei der Anmeldung in Deutschland.

Anmeldung: Da ich den Wagen noch nicht angemeldet habe, kann ich hier nur bedingt Empfehlungen aussprechen. Es ist jedoch unbedingt ratsam, sich im Voraus mit der örtlichen Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen und zu erfragen, welche Dokumente erforderlich sind. Hier scheint es Unterschiede von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle zu geben. In jedem Fall müssen vorgelegt werden: Kaufvertrag (sicherheitshalber am besten in beiden Sprachen), die Carte Grise und die alten Kennzeichen (quasi als Abmeldebescheinigung). Zusätzlich muss der Verkäufer noch das "Certificat de Cession" in dreifacher Ausführung ausfüllen - 1x für ihn selbst, 1x für die Präfektur, 1x für den Käufer. Dieses findet man online und druckt es aus. Die deutsche Zulassungsstelle verlangt dieses Formular wohl nicht, aber für die franz. Behörde ist es wichtig.

Alternativ kann man den Wagen natürlich auch per Hänger holen. Probleme hierbei: Das Zugfahrzeug muss eine entsprechende Anhängelast haben, alter Führerschein erforderlich (Gesamtgewicht über 3,5t), teure Autobahnmaut (wird nach Anzahl der Achsen und Gewicht errechnet). Deshalb kam diese Variante für mich nicht in Frage.

MfG

Jablonski

20160501-170843
20160501-170904
20160501-170928
16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 6. Mai 2016 um 4:46

Moin Jablonski ,

schöner Bericht der alle Aspekte beleuchtet !

Mein W201 190D kommt ebenfalls aus Südfrankreich und besticht durch seinen absolut rostfreien Zustand .

Letzte Woche habe ich ein Fahrzeug problemlos zugelassen , das ich kurz zuvor in Holland gekauft habe . Einziges Dokument welches ich zusätzlich zur Zulassung vorlegen musste war ein sog. Datenblatt . Hat mir der TÜV ausgedruckt für 65.-€ . War eine völlig problemlose Zulassung , es wurde auch die frische niederländische HU akzeptiert .

Gruss , Stefan

Themenstarteram 6. Mai 2016 um 8:14

Zitat:

es wurde auch die frische niederländische HU akzeptiert .

Hallo Stefan,

wirklich??? Das kann ich kaum glauben - mir wurde immer erzählt, dass eine mängelfreie (!) Vollabnahme unumgänglich sei.

MfG

Jablonski

Gerade eben meinen Ford nach Holland importiert . Und auch in diesem Fall wurden die verbliebenen Monate der letzten HU vom RDW akzeptiert und übernommen .

So macht EU mal Spass ....

Gruss , Stefan

das eben gesagte stimmt, wenn es (neuere) gebrauchtwagen aus dem ausland sind, die eine EG-typgenehmigung haben. dann ist die ausstellung eines deutschen briefes reine formsache

(daß die laufzeit der niederländischen HU anerkannt wird, glaube ich erstmal nicht und kann es zumindest für bayern definitiv ausschließen. es gibt dazu auch keine rechtsgrundlage.)

beim fahrzeug des TE handelt es sich aber um ein auto, das noch keine EG-typgenehmigung hat, deshalb muß vorher beim tüv (in ostdeutschland bei der dekra) eine abnahme nach §21 gemacht werden um deutsche papiere zu erhalten.

diese untersuchung nach §21 enthält auch die technische überprüfung, sodaß das fahrzeug dann sowieso "2 jahre tüv neu" hat.

grüße vom nogel

Jo , es gibt eine Rechtsgrundlage , ich kann sie dir leider im Moment nicht liefern , habe sie aber vor einigen Tagen noch im www gelesen , mir aber die Quelle nicht gemerkt .

Darüberhinaus habe ich kein Interesse daran dich hier zu belügen .

Glaube aber sofort , das in Bayern die Uhren anders ticken , frei nach dem Motto mia san mia .

Gruss , Stefan

unter www.wfeb.de/Anerkennung ausländische TÜV Prüfungen lässt es sich nachlesen .

Hallo und schönen guten Abend.

Ich bin mal wieder erschüttert, was für ein Aufwand erforderlich ist, innerhalb der EU.

Wie wäre es denn gewesen, wenn ein Franzose den Wagen nach Deutschland gebracht hätte?

Gruß Jörg

Danke für die Info! Nur eine Frage, warum der Einsatz?

Themenstarteram 7. Mai 2016 um 8:02

Zitat:

@pennerjoerg schrieb am 6. Mai 2016 um 21:56:10 Uhr:

Hallo und schönen guten Abend.

Ich bin mal wieder erschüttert, was für ein Aufwand erforderlich ist, innerhalb der EU.

Wie wäre es denn gewesen, wenn ein Franzose den Wagen nach Deutschland gebracht hätte?

Gruß Jörg

Hallo Jörg,

als sehr aufwändig habe ich es garnicht unbedingt empfunden. Das Problem lag viel mehr darin, dass einem kaum jemand verbindlich sagen konnte wie die Überführung funktioniert, was erlaubt ist und was nicht, was benötigt wird und was nicht. Als ich dies endlich herausbekommen hatte, war der Rest kein Problem und recht schnell erledigt.

Für einen Franzosen/eine Französin, oder sagen wir, jm. mit alleinigem Wohnsitz in Frankreich (denn nur das zählt), wäre das Procedere kaum anders gewesen - Versicherung im Voraus abschließen, beim Kauf an alle Dokumente denken, den Wagen nach Deutschland fahren, fertig. Nur, dass er/sie weiterhin mit den französischen Kennezichen fahren könnte, da aufgrund des Wohnsitzes in Frankreich keine deutsche Kfz-Steuer fällig wäre (jedenfalls nicht in einem begrenzten Zeitraum).

MfG

Jablonski

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 6. Mai 2016 um 18:52:29 Uhr:

Jo , es gibt eine Rechtsgrundlage , ich kann sie dir leider im Moment nicht liefern , habe sie aber vor einigen Tagen noch im www gelesen , mir aber die Quelle nicht gemerkt .

Darüberhinaus habe ich kein Interesse daran dich hier zu belügen .

Glaube aber sofort , das in Bayern die Uhren anders ticken , frei nach dem Motto mia san mia .

nochmal: das gilt nur für EG-getypte fzge., aber nicht für den benz aus 1986. und hat nix mit bayern zu tun. ;)

nachzulesen in der FZV §7

Schönes Auto!

Wir müssen mal ne grüne Benze Sternfahrt machen!

2014-11-09-558
2016-05-02-1793
am 8. Mai 2016 um 6:57

Hallo,

Danke für den schönen Bericht und die Info.

Sonnige Grüße aus dem Saarland.....Frank :cool:

lecko mio ist der geil!!!

ich wär für ne diesel-sternfahrt ;) denn ein benz ist nur echt mit nem diesel :D

Themenstarteram 16. Mai 2016 um 8:28

Diesel-Sternfahrt klingt gut - ist dann aber eher was fürs kommende Jahr, da ich erst ab Ende November das H bekomme ;-)

Schöne Pfingsten!

MfG

Jablonski

ach einfach fahren! tu ich auch :D schwarze plaketten sind auch erlaubt

Deine Antwort
Ähnliche Themen