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Ich will mein Auto zurück haben :-(

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 15:18

Hallo,

Kann mir jemand helfen???

Mein Ex- Mann, hat mein Auto vor Jahren bekommen (bzw. Er durfte immer drin fahren).

Jetzt sind wir aber nicht mehr zusammen oder auch nicht mehr Verheiratet und ich möchte das auto wieder zurück haben. Fahrzeugbrief habe ich noch, aber er will mir das auto nicht rausrücken und bei der Polizei habe ich mich erkundigt, Sie können aber leider auch nicht viel machen bzw. es wird mehrere Monate dauern mit nur einem „vielleicht“ Ergebnis...?? Gibt es noch andere Möglichkeiten??

Es ist dringend und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte!! :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:

Zitat:

@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:

Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.

Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....

Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. :)

54 weitere Antworten
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Ja wer ist denn Eigentümer, also wer hat den Kaufvertrag unterschrieben? Das und NUR DAS ist relevant.

 

Nicht wer den Brief hat, nicht wer im Brief steht, nicht auf wen das Auto versichert ist und nicht wer das Auto fährt.

 

Die Polizei macht da fast garnix, hatte mal einen entfernt ähnlichen Fall mit nem Käufer (der nie bezahlt hat und ich hatte den Brief sogar noch). Das ist Zivilrecht. Da wäre der Gang zum Anwalt das Mittel der Wahl.

Ist das Fahrzeug während der Ehe gekauft worden?

Wenn ja, ist es der Ehegemeinschaft zu zuordnen, und hätte bei der Scheidung geklärt gehört wer den Wagen bekommt.

Wenn der Wagen vor Eheschließung gekauft wurde, ist es Eigentum des Käufers. Wer steht im Kaufvertrag?

Stimmt, die Zugewinngemeinschaft habe ich vergessen.

 

...es sei denn, es gab nen Ehevertrag.

Entscheidend ist nur, ob das Auto regelmäßig für familiäre Zwecke genutzt wurde und falls ja, ob es eine Erklärung/Vereinbarung zur Hausratsverteilung gibt?

TEin: Ich verstehe nicht ganz. Ist das ein exotisches oder sehr teures Fahrzeug?

Tu dir doch den Stress nicht an. Kaufe das gleiche noch mal, gebraucht. Normale Autotypen rollen zu hunderttausenden vom Band. Das ist doch nix wirklich Individuelles.

Hi,

wenn die schon genannten Punkte geklärt sind und das Auto definitiv dir gehört, er es aber nicht raus rücken will :

" Moskau Inkasso "

GRuß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. Mai 2019 um 21:18:51 Uhr:

Hi,

wenn die schon genannten Punkte geklärt sind und das Auto definitiv dir gehört, er es aber nicht raus rücken will :

" Moskau Inkasso "

GRuß Tobias

:rolleyes:

echt jetzt?

:rolleyes:

Das Einzige, was man dann machen sollte, ist zum RA gehen.

Ich bringe Mal die ersitzung ins Spiel

am 8. Mai 2019 um 19:56

§ 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. Mai 2019 um 21:18:51 Uhr:

Hi,

wenn die schon genannten Punkte geklärt sind und das Auto definitiv dir gehört, er es aber nicht raus rücken will :

" Moskau Inkasso "

GRuß Tobias

Solche "Tips" möchte ich hier nicht lesen

Moorteufelchen

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 8. Mai 2019 um 21:46:44 Uhr:

Ich bringe Mal die ersitzung ins Spiel

Und? Bist du bei der Prüfung, ob Ersitzung vorliegen könnte, schon zu einem Ergebnis gekommen?

Grüße vom Ostelch

Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.

Ich würde zuerst zu einem Anwalt zu einer so genannten Erstberatung gehen. Das kostet ca. 50 Euro. Der wird wahrscheinlich dazu raten, dem jetzigen Nutzer schriftlich eine Frist zur Herausgabe zu setzen. Wenn nicht, kommt Phase 2. Dann wird ein Gerichtsbescheid zur Herausgabe der Sache (hier das Auto) erwirkt.

Eine Alternative wäre eine Diebstahlanzeige, allerdings erst nach Ablauf der Fristsetzung zur Herausgabe. Bei Erstattung einer Anzeige ist die Polizei verpflichtet, tätig zu werden. Ist der Polizist der Meinung, er müsse die Anzeige nicht aufnehmen, da die Sache Pipifax wäre, nochmals mit Anwalt hingehen.

Zitat:

@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:

Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.

Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat und das muß nicht bedeuten das diese Person auch in den Papieren steht. In diesem Falle könnten sowohl er, sie als auch beide Besitzer sein. Solange die TE sich dazu nicht weiter äußert werden wir das nicht wissen und da ist der Rat zum Gang zum RA auch etwas voreilig.

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:

Zitat:

@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:

Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.

Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....

Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. :)

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