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Ich wurde angezeigt wegen Nötigung

Themenstarteram 18. März 2018 um 22:00

Ich wurde wegen Nötigung angezeigt. Bin ganz normal aus meiner Hofeinfahrt herausgefahren. Nach rechts sieht man nicht weit, weil nach unten rechts eine Rechtskurve ist, ich musste nach links, im übrigen fahre ich da schon 30 Jahre ohne Probleme raus. Nur es ist geschlossene Ortschaft und er fährt keine 50km/h, sondern schneller. Ich wohne in der Strasse xy 21 und auf Höhe xy 31 hatte ich 50km/h und bei Höhe xy 37 kam er immer näher so auf Stoßstange und hat gehupt. Möglicherweise hat er gehupt weil ich aus meiner Hofeinfahrt rausgefahren bin und er ein bischen abbremsen musste, weil er schneller fuhr. Dies konnte ich daran feststellen, dass er auf Höhe Strasse xy 31 noch ca. 15 meter weg war und dann auf Höhe xy 37 noch ca. 5 Meter oder weniger weg war und hupte. Als ich dann aus der Ortschaft rausgefahren bin hat er mich vor der nächsten Ortschaft bei 70km/h überholt. Ich fuhr genau 70km/h. Aus der nächsten Ortschaft hat er dann den nächsten im Überholverbot überholt und dann habe ich ihn nicht mehr gesehen.

Ich muss dazu sagen, dass ich ein BMW Diesel Automatik habe. Wenn man da Gas gibt dauert es vielleicht eine halbe Sekunde bis er beschleunigt im Gegensatz zu den anderen Autos die ich hatte mit Schaltgetriebe. Die hingen besser am Gas und ich kam schneller von der Hofeinfahrt heraus. Aber was will ich machen. Das Auto ist beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen und es ist in der Ortschaft eine Rechtskurve und da sieht man nicht sehr weit, vielleicht 25 Meter. Ansonsten würde ich ja garnicht aus der Hofeinfahrt kommen.

Jetzt habe ich die Anzeige Nötigung bekommen, was kann ich machen. Ich habe meinen Euro 5 Diesel auch ausgeschrieben zum verkaufen in einem Einkaufsmarkt, könnte natürlich auch sagen, dass ich jemand Probe fahren habe lassen. Wenn ich gewusst hätte, dass er mich anzeigt, hätte ich fotografiert wie er im Überholverbot überholte und ich hätte auch eine Anzeige machen können. und dass er dicht aufgefahren ist und gehupt hat, kann ich nicht beweisen. Wenn er normal gefahren wäre, hätte er fast garnicht bremsen müssen. Ganz ohne bremsen würde es rein rechnerisch aber garnicht gehen bei 25 Meter bis zur Rechtskurve wo ich nach unten sehe. Wenn ich rausfahre bis ich auf 50km/h beschleunigt habe brauche ich ungefähr 50 Meter und er wäre da nur noch 15 Meter weg. Er müsste aber 25 Meter oder halber Tacho weg sein. Deshalb kann das keine Nötigung sein. Es könnte ja auch ein Traktor rausfahren der nur 6 km/h schnell ist. Da wäre das Verhältnis noch gravierender und auch der Traktorfahrer muss irgendwann rausfahren wenn es frei ist. Wenn er rausfährt und er kommt gerade dann um die Kurve geschossen mit 80 oder 100km/h und fährt keine 50km/h so muss er halt stärker bremsen. Aber auch bei 50km/h muss man bremsen. Sonst könnte man ja jeden anzeigen der aus der Einfahrt fährt.

Ich habe mir das Kennzeichen und Fahrzeug von ihm auch nicht aufgeschrieben, da ich überhaupt nicht an eine Anzeige gedacht hatte. Weiß nur noch dass es ein weißes Fahrzeug war.

Was würdet ihr jetzt machen?

1. garnichts zur Sache sagen?

2. Sagen wie es war?

3. Sagen dass ich das Fahrzeug im Einkaufsmarkt ausgeschrieben habe und jemand Probe fuhr

und ich den Namen nicht mehr habe?

 

 

Beste Antwort im Thema

Der Thread ist ein gutes Beispiel für die Irrtümer, die der Normalmensch leider mit sich herumträgt, bis die Praxis oder der intensive Austausch mit einem Juristen ihn vom Gegenteil überzeugen:

 

1. Wenn man nichts verbrochen hat, dann kann man auch nicht verurteilt werden. (Kafka, übernehmen Sie ab hier.)

 

2. Ein Gericht ist dafür da, um die Wahrheit herauszufinden. Gibt es diese Wahrheit, wird das Gericht alles dafür tun, sie zu ermitteln. (Jawohl, Herr Kachelmann.)

 

3. Wenn man bei der Polizei anruft, erfährt man dort, was man darf und was man nicht darf. (Zur Sicherheit auch nochmal den Innenminister fragen, der weiß es am besten!)

 

4. Es ist besonders männlich, sich bei Gericht nicht auf den Rat eines Juristen zu verlassen, sondern sich selbst zu verteidigen und es denen mal richtig zu zeigen. Man schreit einfach ganz laut seine Sicht der Dinge in den Raum und schon ist der Vorsitzende derart beeindruckt, dass man Recht bekommt! (Nicht umsonst sitzen im Gefängnis zu 90 Prozent besonders männliche Männer. Nur Frauen und Memmen sind so doof, sich juristisch beraten und freisprechen zu lassen...)

 

5. Für eine Anzeige muss es einen triftigen Grund geben. Der Anzeigende hat grundsätzlich Recht, sonst gäbe es ja keine Anzeige. Keinesfalls kann es Psychopathen, Irre, Egomanen, Wahrnehmungsgeschädigte, Narzissten, Besserwisser, Nebenbuhler, Oberlehrer, verhasste Verwandte oder Ex-Partner geben, die aus anderen Motiven eine Anzeige aufgeben, als um dem Recht genüge zu tun. (Wie hieß der Wettermann nochmal...? War das nicht Herr Wulff?)

 

6. Wenn man lieb zur Polizei ist, zahlt sich das später vor Gericht aus, weil das Gericht niemals freundliche Leute verurteilt. Immer nur unfreundliche. (gezeichnet, G. Mollath)

 

Lieber Threadersteller, höre auf die Juristen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.

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Nichts zur Sache sagen und zum Anwalt gehen, der Vorwurf ist keine Kleinigkeit und kann den Schein plus viel Geld kosten.

Vor Allem nichts sagen das auf deine Fahrereigenschaften hinweisen, oder kann dich der Typ zweifelsfrei identifizieren?

zu1. nichts sagen

zu2. erst mit dem Anwalt reden und Der entscheidet dann wann was gesagt wird

zu3. mit so was gar nicht erst anfangen, geht gerne in die Hose und Behörden und Gerichte mögen es nicht verarscht zu werden.

Keine Angaben zur Sache machen - dir muss die (angezeigte) Tat bewiesen werden. Und such dir einen Anwalt.

Themenstarteram 18. März 2018 um 22:48

Habe ich anrecht auf Akteneinsicht?

Kann ich sagen, dass ich niemand genötigt habe in der Strasse XY 21, aber in der Strasse xy 31 bis Höhe xy 37 durch dichtes auffahren und Hupen genötigt wurde oder bringt das nichts?

Ich weiß auch nicht mehr wann das war, weiß nur dass es über den Mittag war aber nicht mehr welcher Tag.

Da ich auch jemand über den Mittag Probe fahren lassen habe.

Themenstarteram 18. März 2018 um 22:50

Ich muss doch noch die Möglichkeit haben aus meiner Einfahrt herausfahren zu können, ohne dass mich jemand wegen Nötigung anzeigt. Ansonsten muss man halt ein Spiegel hinmachen, damit man weiter nach rechts runter sieht.

Themenstarteram 18. März 2018 um 22:54

Wenn ich angezeigt werde wegen Nötigung bekomme ich mit Anwalt auch Punkte und Fahrverbot und muss Anwalt auch bezahlen. kostet also noch mehr. Anwalt allein vielleicht 700€.

Ab zum Anwalt. Sonst kann dir hier keiner was raten.

Hättest du eine Dashcam dringehabt, hättest du jetzt (vielleicht) bessere Karten...

In diesem Fall wirst du um Anwaltliche Hilfe nicht rumkommen.

Themenstarteram 18. März 2018 um 23:12

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, deshalb bietet sich das mit RA nicht an. Außerdem, was würde ein RA bringen? Was macht er anders? Was macht er besser? Er kann auch nichts machen.

Ein Anwalt kann in dem Fall so einiges besser machen als du es kannst. Jede Aussage kann dir eventuell teuer zu stehen kommen und gerade wie man jetzt reagieren muss weiß der Anwalt genau.

Ein RA könnte sehr wohl was für Dich machen. Du bist ganz offensichtlich nicht der Typ Mensch, der sowas ohne externe Hilfe locker durchsteht. Als allererstes betest Du Dir ab sofort selbst vor, dass Du auf garkeinen Fall auch nur irgendeine Silbe gegenüber der Polizei äußerst. Schweigen darfst Du ganz legal. Also mal ganz uncharmant gesagt: Maul halten, denn alles andere machts mit Sicherheit nur schlimmer!

Themenstarteram 18. März 2018 um 23:41

Wenn ich sagen würde wie es war, müsste ich ihn anzeigen, da er mich mit überhöhter Geschwindigkeit überholte und dann einen weiteren Fahrer im Überholverbot überholte.

Aber ich werde ankreuzen. verstoß wird nicht zugegeben, weil da meine Gemarkung von der Hofausfahrt angegeben ist und erst 50 meter danach wurde ich genötigt von dem wo dicht auffuhr bei mir und hupte. Wie gesagt: Irgendwie muss ich aus meiner Hofausfahrt rausfahren und da man nicht weit sieht, muss man halt langsam fahren in der Ortschaft zumindest 50km/h einhalten.

Themenstarteram 18. März 2018 um 23:46

Soll ich dann ankreuzen: Der Verstoß wird nicht zugegeben oder garnichts machen?

Du sollst ... NICHTS machen. Garnichts. Einfach nur schweigen. Das ist körperlich nicht anstrengend.

Themenstarteram 19. März 2018 um 0:04

Wenn man sich einen Anwalt nimmt und das Verfahren wird eingestellt, muss man den Anwalt trotzdem bezahlen oder dann nicht?

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