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Ich wurde in der Schweiz geblitzt!

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 5:58

Ich war in der Schweiz und bin mit meinem Auto 6 Stundenkilometern zu schnell gefahren. Leider bin ich bei dieser geringfügigen Übertretung geblitzt worden und soll dafür nun stattliche 100 Euro Bußgeld zahlen.

Ich hatte mich im Internet erkundigt und dabei herausgefunden, dass mir eigentlich nichts passieren kann, da die Schweiz nicht in Deutschland hinein das Bußgeld vollstrecken kann. Jetzt hat sich allerdings bei mir die örtliche deutsche Polizei gemeldet und mir eine Zahlung nahe gelegt.

Ich würde aber gerne weiterhin die 100 Euro einsparen, da ich wohl in meinem Leben nie wieder die Schweiz betreten werde. Falls das Bußgeld doch irgendwie vollstreckt werden kann oder die Strafe bei Zahlungsverweigerung noch viel drastischer ausfallen könnte, würde ich allerdings bezahlen.

Könnte mir also noch Ärger drohen oder ist das einfach nur Säbelrassen der Schweizer Behörden?

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2012 um 7:07

Oh Vampirella hat nen neuen Account :D

124 weitere Antworten
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124 Antworten
am 5. Oktober 2012 um 6:43

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Hast du die Suche benutzt? Gibt es dazu nicht schon genug Infos hier im Forum?

Hast Du Dir die verlinkten Themen einmal durchgelesen? Dann ist Dir sicherlich aufgefallen, daß diese zum größten Teil aus der hirnlosen Pöbelei geistig degenerierter Elemente bestehen. Daraus die relevanten Informationen zu extrahieren ist mehr als mühseelig.

@TE

Die Schweiz hat keine Möglichkeit das Geld in Deutschland einzutreiben, der Bußgeldbescheid ist daher ein Fall für die Rundablage P. Sollte die örtliche Polizei noch einmal vorstellig werden, dann ist ein diskreter Hinweis angebracht, daß es sicher noch andere Aufgaben für unsere Executive als die Belästigung unbescholtener Bürger gibt.

noch kein beitrag:

zahl wie ein mann?

am 5. Oktober 2012 um 7:07

Oh Vampirella hat nen neuen Account :D

Zitat:

Original geschrieben von dakiha

Ich war in der Schweiz und bin mit meinem Auto 6 Stundenkilometern zu schnell gefahren. Leider bin ich bei dieser geringfügigen Übertretung geblitzt worden und soll dafür nun stattliche 100 Euro Bußgeld zahlen.

 

Ich hatte mich im Internet erkundigt und dabei herausgefunden, dass mir eigentlich nichts passieren kann, da die Schweiz nicht in Deutschland hinein das Bußgeld vollstrecken kann. Jetzt hat sich allerdings bei mir die örtliche deutsche Polizei gemeldet und mir eine Zahlung nahe gelegt.

 

Ich würde aber gerne weiterhin die 100 Euro einsparen, da ich wohl in meinem Leben nie wieder die Schweiz betreten werde. Falls das Bußgeld doch irgendwie vollstreckt werden kann oder die Strafe bei Zahlungsverweigerung noch viel drastischer ausfallen könnte, würde ich allerdings bezahlen.

 

Könnte mir also noch Ärger drohen oder ist das einfach nur Säbelrassen der Schweizer Behörden?

Sag niemals nie...

...könnte früher oder später sehr teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von VampireIla

Sollte die örtliche Polizei noch einmal vorstellig werden, dann ist ein diskreter Hinweis angebracht, daß es sicher noch andere Aufgaben für unsere Executive als die Belästigung unbescholtener Bürger gibt.

Sollte die Executive vor der Tür stehen, dann hat sie einen Auftrag und erledigt ihre Arbeit.

Wie würde es dir egehe, wenn du deine Arbeit erledigst und vergleichsweise auch so blöd angegangen wirst.

Lasst doch dem TE selbst entscheiden, wie er die Sache zu regeln gedenkt. Eigentlich hat er ja überdeutlich bekannt gegeben, die Sache aussitzen zu wollen. Es droht ihm schlimmstenfalls dann ja nur ein Teuerungszuschlag. Und dann noch die kindliche Reaktion: Ich fahre nie mehr in die "pöse" Schweiz, als ob selbige für die 6 km/h etwas dafür könnte.

Was ich nicht verstehe: Das Aufkreuzen deutscher Beamten mit der "Bitte", die Angelegenheit zu regeln?! Wozu denn das? Klingt nach Hornberger Schießen!

und da jammert ein deutscher noch wen er mit 300% mehr nur 25% weniger zahlen muss....mann gehts uns gut ;)

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Sag niemals nie...

...könnte früher oder später sehr teuer werden.

Und hinter Gittern wird's auch sehr langweilig werden sicherlich...!

Denn die Summe die - irgendwann - bezahlt werden muss, wird gewaltig höher ausfallen. Und ich bezweifle, dass der TO diese Summe mal eben auf dem Konto haben wird. ;)

@TO

Bitte tu was du meinst, was das Richtige ist. Was "GeizIstGeil" angestellt hat ist schon phänomenal, aber meckere eben nicht, wenn die Keule RICHTIG runterknallt. ;)

@TE

Falls du doch mal wieder in die Schweiz einreisen solltest,

dann darfst du dich nicht wundern das man dir dein Auto beschlagnahmt. 

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 8:59

DANKE für die zahlreichen Antworten!

 

Zu den Links:

Ich habe jetzt herauslesen können, dass es wohl kein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz gibt. Allerdings gibt es in fast jedem Thread auch mindestens eine Person, die dieser Aussage mit irgendwelchen Argumenten widerspricht! Deshalb bleibt wohl eine gewisse Unsicherheit über die tatsächliche Rechtslage.

Auch hier gibt´s ja Schreiber, die gleich von einem Teuerrungsaufschlag sprechen und davon, dass "irgendwann" die Summe sowieso zu zahlen ist.

 

btw...gabs da nicht erst diese jahr ein nettes urteil? hier wurde einem deutschen autofahrer angedroht wen er die fürstliche summe von fast 400€ nicht bezahlt das er dann 3 tage in haft genommen würde. der kerl dachte sich dann eben "für 400€ 3 tage urlaub im schweizer knast...das mach ich doch gerne" und wollte seine 3 tage haft antreten. da waren die schweizer so verblüft das man als "strafe" 8 stunden abspühlen in einer gemeinnützigen institution genommen hat weil angeblich die gefängnisse zu voll waren.

kann der te dann auch n tag urlaub hinter schweizer gardinen machen. vollpension inclusive, nur die individuelle anreise muss geplant sein ;)

Also, nein es gibt eigentlich keine Eintreibmöglichkeit.

3 Jahre Verjährung

und noch

2 Jahre Eintreibungsfrist.

Danach sollte der Spuk vorbei sein.

Wenn du nicht vor hast dich mit dem Auto in der Schweiz blicken zu lassen, das solltest du selbst entscheiden.

Wir sprechen jetzt aber von Bussen, keinen "richterlichen entschiedenen Strafen"... meist ab 20 kmh ausserorts oder 15 kmh innerorts.

Wie gehabt:

Erstmal können die Schweizer hier 8noch) nicht ohne weiteres vollstrecken.

Allerdings gibt es ja auch den §722 ZPO. D.h. wenn die Schweizer bei "Deinem" Amtsgericht ein Vollstreckungsurteil beantragen und dieses auch vorliegt kannst und wirst Du dann wahrscheinlich auch Besuch von einem deutschen Gerichtsvollzieher bekommen.

Auch sei angemerkt dass es noch kein prinzipielles Vollstreckungsabkommen gibt, wird ja hier oft genug erwähnt, (Ausnahme eben wie oben beschrieben möglich); d.h. aber nicht dass es ein solches nicht in vielleicht 6 Monaten gibt...oder vielleicht auch in 2 1/2 Jahren. Wie dies dann aussieht kann wohl keiner sagen. Jedoch ist es überhaupt nicht ausgeschlossen dass dieses auch rückwirkend gelten kann da dies so nach deutschen Gesetzen auch nicht verboten ist. D.h. auch da wärest du dann vielleicht dran. Gerade mit den ganzen Silberscheiben mit Daten sind ja die Schweizer eh nicht gut auf uns zu sprechen :-)

Wenn schon unsere Polizei bei Dir aufgekreuzt ist...naja.

Ansonsten mit dem oben genannten restrisiken (ob in Bußgeldsachen schon jemals ein schweizer Gericht ein Vollstreckungsurteil bei einem deutschen bewirkt hat...keine Ahnung; sicher noch nicht so häufig. Aber vielleicht wird es den Schweizern ja angesichts unsere heldenhaften Drückeberger zu blöd und genau Du hast Die A..-Karte mit dem unsere nachbarn mal ein Exempel statuieren wollen ? Wer weiß.

Ergo: Zahle und führe ein "freies" Leben. Oder sitze es aus und hab halt die nächsten drei jahre ein gewisses Restrisiko und vor allem meide Die schweiz komplett für eben mind. die nächsten 3 Jahre und such Dir andere Wege in den süden und bete dass Dich dein AG auch niemals beruflich dort hinschickt oder dass Du das ganz große Pech hast und Dich ein eigentlicher Nonstop-Flug von D nach z.B. Spanien durch unglückliche Umstände in Zürich etc. einen Zwischenstop einlegen muss und Du auch dort durch die Grenzkontrolle musst.

 

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