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Illegales Rennen

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 15:28

Hi,

Es gab doch vor zwei Jahren die Verschärfung des $315. Ich bin durch einen Zeitungsartikel zufällig drüber gestolpert und die Definition was als Rennen gilt scheint ja etwas gummiartig zu sein. Folgende Sachen könnten als rennen durchgehen, oder? Weil als Kriterium reicht ja schon, dass das beschleunigungsvermögen verglichen wird(?)

Zweispurige Autobahn, ohne Limit. Zwei pkw überholen einen Lkw. Der führende pkw schert nach erfolgtem überholvorgang rechts ein. Der zweite pkw bleibt auf der linken Spur und gibt Gas um auf seine zielgeschwindigkeit zu kommen. Der zuvor nach rechts gefahrene pkw beschleunigt jetzt auf der rechten Spur.

Zwei pkw fahren auf den beschleunigungsstreifen einer Autobahn und der hintere versucht am Vordermann „dran zu bleiben“.

Was meint ihr? Kennt ihr schon Urteile, die den genannten „graubereich“ etwas ausleuchten? Mir gehts darum zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen wird.

Grüsse!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:13:01 Uhr:

 

Nochmal extra für dich:

https://www.google.com/.../...geben-gas-id216736661.html%3fservice=amp

Da hat nicht nur einer Angerufen, sondern mehrere Zeugen, und die Polizei ist nicht zufällig an der Tankstelle aufgetaucht weil dort zwei schnelle Autos getankt haben. Und das man ohne Kennzeichen fährt, ist jetzt auch nicht gerade von Voteil. Das hört sich anders an als das was du geschrieben hast.

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Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:28:49 Uhr:

Zwei pkw fahren auf den beschleunigungsstreifen einer Autobahn und der hintere versucht am Vordermann „dran zu bleiben“.

Das ist täglich millionenfach geübte Praxis. Daraus wird niemand ein "Rennen" konstruieren.

Ich kenne in diese Richtung noch keine rechtskräftigen Urteile.

Mein Rat um "zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen" wird ware, um bei den Beispielen zu bleiben:

1. Ich beschleunige rechts auf der Spur nicht erst stärker weiter, wenn mein Hintermann neben mir auf der Überholspur auftaucht. Das könnte man als Rennversuch werten. Wenn ich allerdings beim Überholen des LKW beschleunige und diese normale Beschleunigung einfach nur fortsetze kann ich wohl kaum ein "Rennen" fahren, denn das macht ja z.B. bereits mein Tempomat so auomatisch. Wo wäre da mein Verschulden ;).

2. Seit wann fährt man auf einem Beschleunigungssreifen "Rennen"?

Ich denke, hier gebietet es die StVO sogar zügig zu beschleunigen, um sich in den auf der Autobahn fahrenden Verkehr problemlos einordnen zu können, ohne andere zu behindern, auch wenn man dazu den Vordermann mit gleichem Tempo folgt.

Es wird nicht so einfach sein ein "Rennen" nachzuweisen. Da muss mit Sicherheit auch mind. ein grober Verstoß gegen irgendwelche Regeln mit einhergehen, grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen VTs und grobe Verstöße gegen das faire Miteinander dürfen da auch nicht fehlen.

Selbst wenn zwei VTs an der Ampel nebeneinander stehen und sich zeigen wollen wer den Längsten hat und wie die Irren aufs Gas treten, wird das kein Rennen sein....solange sie wieder bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit vom Gas gehen oder nicht gegen andere Regeln verstoßen, welche eine Gefährdung anderer VTs mit sich ziehen.

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 15:55

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:51:27 Uhr:

Es wird nicht so einfach sein ein "Rennen" nachzuweisen. Da muss mit Sicherheit auch mind. ein grober Verstoß gegen irgendwelche Regeln mit einhergehen, grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen VTs und grobe Verstöße gegen das faire Miteinander dürfen da auch nicht fehlen.

Selbst wenn zwei VTs an der Ampel nebeneinander stehen und sich zeigen wollen wer den Längsten hat und wie die Irren aufs Gas treten, wird das kein Rennen sein....solange sie wieder bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit vom Gas gehen oder nicht gegen andere Regeln verstoßen, welche eine Gefährdung anderer VTs mit sich ziehen.

Hallo, zu deinem letzten Absatz: da gibts schon ein Urteil, hatt es es bloß im Startbeitrag nicht erwähnt: Das ist definitiv ein rennen!

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:55:11 Uhr:

...da gibts schon ein Urteil, hatt es es bloß im Startbeitrag nicht erwähnt: Das ist definitiv ein rennen!

Welches Gericht und welche AZ?

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 16:01

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 30. Mai 2019 um 17:45:25 Uhr:

Ich kenne in diese Richtung noch keine rechtskräftigen Urteile.

Mein Rat um "zu vermeiden, dass man unschuldig in sowas reingezogen" wird ware, um bei den Beispielen zu bleiben:

1. Ich beschleunige rechts auf der Spur nicht erst stärker weiter, wenn mein Hintermann neben mir auf der Überholspur auftaucht. Das könnte man als Rennversuch werten. Wenn ich allerdings beim Überholen des LKW beschleunige und diese normale Beschleunigung einfach nur fortsetze kann ich wohl kaum ein "Rennen" fahren, denn das macht ja z.B. bereits mein Tempomat so auomatisch. Wo wäre da mein Verschulden ;).

Was den ersten Fall angeht, würde ich mich Eher als der links fahrende bezeichnen. Da wird’s dann schon schwieriger „richtig“ zu handeln. Das ist dann für mich normales überholen und beschleunigen auf die evtl recht hohe Reisegeschwindigkeit der auf der rechten Spur möchte es halt wissen (und verstößt dabei eh gegen diverse Paragrafen). Aber das Problem in diesem fall ist vermutlich das da nicht so genau differenziert wird und beide Teilnehmer fällig sind.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 17:57:17 Uhr:

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:55:11 Uhr:

...da gibts schon ein Urteil, hatt es es bloß im Startbeitrag nicht erwähnt: Das ist definitiv ein rennen!

Welches Gericht und welche AZ?

Ich bin mir sicher, das Urteil existiert nur am Stammtisch :D

Solange nach dem Ampelstart keine Geschwindigkeitsübertretung und auch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt, die Auspuffanlage auch in Ornung ist und das Ganze nicht mit quietschenden Reifen vor einem Kurhotel stattfindet, jibbet da nichts zu beanstanden;).

Letztens hat hier bei uns in Essen jemand die Polizei angerufen und gesagt, dass ein Ferrari und ein Lamborghini Rennen fahren.

Als dann die Polizei kam und diese Fahrzeuge zufällig an der Tankstelle beim Tanken gesehen hat, wurden 2 Abschlepper gerufen, beide Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt.

Es reicht mittlerweile schon, wenn irgendjemand der Meinung ist, dass du Rennen fährst und die Polizei anruft.

Der M5 meines Kollegen, der sich zu 100% im originalen Auslieferungszustand befindet, wurde seit Oktober 2018 bereits das vierte mal stillgelegt und abgeschleppt wegen Verdacht auf illegale Umbauten. Die letzten 2 male von der selben Beamte.

Es ist echt schlimm geworden.

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:28:49 Uhr:

...die Definition was als Rennen gilt scheint ja etwas gummiartig zu sein.

Was erscheint dir an der Definition konkret als "gummiartig"?

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:04:18 Uhr:

Letztens hat hier bei uns in Essen jemand die Polizei angerufen und gesagt, dass ein Ferrari und ein Lamborghini Rennen fahren.

Als dann die Polizei kam und diese Fahrzeuge zufällig an der Tankstelle beim Tanken gesehen hat, wurden 2 Abschlepper gerufen, beide Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt.

Wie ist die Geschichte am Ende ausgegangen?

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 16:07

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 17:57:17 Uhr:

Zitat:

@wille1277 schrieb am 30. Mai 2019 um 17:55:11 Uhr:

...da gibts schon ein Urteil, hatt es es bloß im Startbeitrag nicht erwähnt: Das ist definitiv ein rennen!

Welches Gericht und welche AZ?

https://blog.adac/.../?...

Urteil: KG Berlin, Beschluss vom 7.6.2017, Az.: 3 Ws (B) 117-118/17-122 SS 64/17

 

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 18:05:54 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:04:18 Uhr:

Letztens hat hier bei uns in Essen jemand die Polizei angerufen und gesagt, dass ein Ferrari und ein Lamborghini Rennen fahren.

Als dann die Polizei kam und diese Fahrzeuge zufällig an der Tankstelle beim Tanken gesehen hat, wurden 2 Abschlepper gerufen, beide Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt.

Wie ist die Geschichte am Ende ausgegangen?

Das ist mir leider nicht bekannt.

https://www.google.com/.../...geben-gas-id216736661.html%3fservice=amp

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Mai 2019 um 18:05:54 Uhr:

Zitat:

@munition76 schrieb am 30. Mai 2019 um 18:04:18 Uhr:

Letztens hat hier bei uns in Essen jemand die Polizei angerufen und gesagt, dass ein Ferrari und ein Lamborghini Rennen fahren.

Als dann die Polizei kam und diese Fahrzeuge zufällig an der Tankstelle beim Tanken gesehen hat, wurden 2 Abschlepper gerufen, beide Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt.

Wie ist die Geschichte am Ende ausgegangen?

Am Stammtisch wurde die nächste Runde Bier bestellt.

Sorry, aber kein Polizist zieht sich den Schuh an und beschlagnahmt 2 Fahrzeuge an einer Tankstelle und kassiert die Führerscheine ein wenn er nicht ausreichend Beweise für ein illegales Autorennen hat.

Wird immer schlimmer. Was ist schon dabei das Auto auszufahren?

Wenn sich jemand kurz in den Windschatten setzt ist auch nicht schlimm.

Da regen sich nur die auf, die ständig mit 100 links fahren oder falls doch mal zumindest in der Mitte fahrend, dann aufblenden wenn sie links überholt werden.

Man man man, ihr habt Probleme

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