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Im absoluten Halteverbot geparkt mit verkehrsbehinderung?!

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 15:42

Hallo, habe im absoluten Halteverbot geparkt, ist keine schmale Straße und da stehen immer autos. Also wirklich behindert wird da niemand.

Nun habe ich aber eine Verwarnung mit Behinderung erhalten, was 25euro kosten soll.

Lohnt es sich Einspruch einzulegen?

Gruß

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Bewusst falsch geparkt und Einspruch einlegen? Darf ich klauen und mich beschweren wenn ich erwischt werde?

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Bewusst falsch geparkt und Einspruch einlegen? Darf ich klauen und mich beschweren wenn ich erwischt werde?

TE, zahle nicht. Du darfst problemlos dort parken, egal was der Unterdrückerstaat mit seinen Abzockgebühren will. Geh sofort zum RA und lass ihn gleich vorm EuGH klagen.

- Aber jetzt mal im Ernst. Was willst du von uns hören? Du hast vorsätzlich Mist gebaut, und wir sollen dich jetzt beim Weinen trösten? Wie alt bist du?

Auch an Ausfahrten kann man behindern, sollte jemand deswegen einen Sherrif gerufen haben gibts noch Zeugen. Zahlen und abhaken.

Zitat:

@sc_911 schrieb am 2. Februar 2018 um 16:42:52 Uhr:

 

Nun habe ich aber eine Verwarnung mit Behinderung erhalten

Wie muss ich mir das vorstellen?

Hat man Dir die Beine gebrochen?

Oder ins Knie geschossen?

Nennt man auch Ticket an der Windschutzscheibe. Behinderung heist wird teurer.

Ja wenn der mit denen noch länger Dikutiert hat, dann hat man ihn wirklich am losfahren behindert. ;-)

Zitat:

@13inch schrieb am 2. Februar 2018 um 16:45:00 Uhr:

Bewusst falsch geparkt und Einspruch einlegen? Darf ich klauen und mich beschweren wenn ich erwischt werde?

Na, ich denke mal, dass es dem TE weniger um seine Missachtung des Halteverbots geht als vielmehr um den Zusatz der Behinderung. Doch dazu lässt sich von hier aus der Ferne leider nicht viel sagen, weil man die konkrete Situation nicht kennt.

War dort vlt eine Bordsteinabsenkung, Grundstückausfahrt, Feuerwehrzufahrt, Ladezone o.ä.? Manchmal gibt’s das absolute Haltverbot auch für die Straßenreinigung oder Müllabfuhr. Wenn das Ordnungsamt eine Behinderung festgestellt hat, wird das wohl so sein. Der Aufwand, das anzufechten, dürfte erheblich teurer werden als die normale Strafe ohne Behinderung.

Wie willst du den Einspruch begründen ? Darauf kommt es an !

25 € sind dafür ein echter Freundschaftspreis ;). Da bist Du in anderen Ländern (auch ohne Behinderung) schnell satt im dreistelligen Bereich :eek: !

am 2. Februar 2018 um 16:26

Behinderung ist ja schon gegeben, wenn einer halten muss, obwohl es sonst nicht nötig wäre. Oder man kann auch Fußgänger/Radfahrer behindern!

Ganz klar:

Mit einem Ibiza darf man das nicht - mit einem Porsche jedoch schon.

Einspruch einlegen und drohen Anzeige zu erstatten, weil der Ordnungshüter das beste Stück angefasst hat. Eine Premiumwäsche, um den erbärmlichen Dreck - Fingerabdrücke am Scheibenwischer - runterzuwaschen ist deutlich teurer als 25 €, daher schreckt die Behörde in jedem Fall zurück, würde selbst im Falle eines Vergleichs nicht gut ausgehen und teuer werden - für die Behörde.

PS:

Ich habe gesehen, dass das nur ein alter 911er ist und ja, etwas Ironie oder Sarkasmus mag vorhanden sein. Einmal gewinnt man - Glückwunsch zum schönen Wagen - einmal verliert man. Was soll´s? Wer sich da nicht einfach in seinen Porsche setzt und entspannt eine Runde fährt, sondern lieber über 25 € nachdenkt, gar einen Widerspruch einlegen will (Sich mit einer Behörde rumschlagen!? Bin da immer froh, wenn ich wieder raus bin, wenn ein Amtsgang erforderlich ist!), einen Thread aufmacht und sich dann womöglich noch über meinen Beitrag ärgert... da weiß ich jetzt aber auch nicht.

PPS/Edit:

Wohl eher ein Trollbeitrag und wir sind so doof und füttern ihn. :(

Experiment geglückt.

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 16:47

Moin, die meisten hier sind wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden heute morgen? :D

Immerhin ein paar haben verstanden (vielleicht hätte ich es deutlicher beschreiben müssen, wenn ja sorry dafür), dass ich mit dem Knöllchen für das absolute Halteverbot einverstanden bin, es geht nur um den Zusatz der Behinderung, der meiner Ansicht nach, nicht gegeben war.

Weder ist dort eine Ein / Ausfahrt, noch abgesenkter Bordstein oder sonstiges...

Aber nungut, werde die 25Euro zahlen und mich nicht mehr damit beschäftigen.

Gruß und schönen Abend noch

es reicht ja schon, wenn ein Fußgänger eine Kurve laufen muss. Leider wird die Behinderung oft als Standard vorgeworfen, es wehrt sich ja niemand.

Blöd für Dich: um Dich wehren zu können, müsste aus der Verwarnung ein Bußgeld werden. Dann hast Du 5.- € gespart, aber zusätzlich 28,50 an Verwaltungskosten zu tragen.

am 2. Februar 2018 um 20:42

Es ist grundsätzlich eine Behinderung, der Fußgänger kann ja nicht den ganzen Gehweg nutzen. Wenn ich dort gehen will wo du stehst, behinderst du mich.

Nein, für den Vorwurf reicht eine grundsätzliche Behinderung nicht, es muss eine konkrete Behinderung gewesen sein.

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