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Im Ausland erteilte Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Themenstarteram 10. Februar 2024 um 23:31

Ich möchte mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ohne Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) an öffentlichen Ladesäulen laden - also notwendigerweise auch Parken.

Mein Problem ist, dass in manchen Städten an fast allen Ladesäulen die Parkplätze vor Ladesäulen mit dem Zusatzschild 1010-66 (Sinnbild zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge) versehen sind.

Laut §11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen im Ausland erteilte Kennzeichen & Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge den in der Bundesrepublik Deutschland erteilten gleich.

Da die blaue deutsche E-Plakette nur für im Ausland zugelassene Fahrzeuge erteilt wird, dachte ich mir es müsse doch möglich sein für ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung eine entsprechende Plakette aus dem Ausland zu erhalten.

Alles was ich bislang finden konnte war die französische "CRIT'-Air". Die grüne CRIT'Air wird nur für 100% elektrisch betriebene Fahrzeuge (keine Hybridfahrzeuge) und Wasserstofffahrzeuge vergeben. Eigentlich sollte sie den Zweck erfüllen.

Hat sowas denn schon mal jemand, der - aus welchen Gründen auch immer - kein E-Kennzeichen am E-Auto hat, ausprobiert? Hat schon mal jemand ein Knöllchen bekommen (oder ist gar abgeschleppt worden) und kam mit dieser Argumentation durch?

Welche anderen "Im Ausland erteilten Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge" gibt es noch?

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75 Antworten

Du willst in Deutschland parken oder im Ausland?

Zitat:

@Andy3 schrieb am 11. Februar 2024 um 00:31:10 Uhr:

 

Laut §11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen im Ausland erteilte Kennzeichen & Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge den in der Bundesrepublik Deutschland erteilten gleich.

Das gilt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in D Vorteile für E Fahrzeuge nutzen wollen.

Wenn Das Fahrzeug in D zugelassen ist, und Du die Vorteile nutzen möchtest, musst Du ein E Kennzeichen beantragen

Themenstarteram 10. Februar 2024 um 23:36

Ich möchte an den Ladesäulen in Deutschland parken.

Mit einem in D zugelassenen Fahrzeug? Dann e Kennzeichen.

Einfach mal das EmoG durchlesen. So lang ist das nicht

Themenstarteram 10. Februar 2024 um 23:45

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Februar 2024 um 00:33:10 Uhr:

Du willst in Deutschland parken oder im Ausland?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Februar 2024 um 00:33:10 Uhr:

Zitat:

@Andy3 schrieb am 11. Februar 2024 um 00:31:10 Uhr:

 

Laut §11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen im Ausland erteilte Kennzeichen & Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge den in der Bundesrepublik Deutschland erteilten gleich.

Das gilt für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in D Vorteile für E Fahrzeuge nutzen wollen.

Wenn Das Fahrzeug in D zugelassen ist, und Du die Vorteile nutzen möchtest, musst Du ein E Kennzeichen beantragen

Es gibt 4 Möglichkeiten legal an einer mit Zeichen 1010-66 beschilderten Ladesäule zu laden/parken:

1. Mit einem deutschen E-Kennzeichen

2. Mit einem im Ausland erteilen Kennzeichen für E-Fahrzeuge (etwa Österreicher mit grünem Kennzeichen)

3. Mit einer deutschen E-Plakette am ausländischen Fahrzeug

4. Mit einer im Ausland erteilten Plakette für E-Fahrzeuge. In welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist sollte dabei keine Rolle spielen. Jedenfalls steht da nirgends was von.

Um den Punkt 4 geht es mit. Eine CRIT'Air bekommt man z.B. auch problemlos für ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen.

Lies doch einfach das EmoG

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge steht da drin,wie diese zu Kennzeichnen sind, um Bevorrechtigungen nutzen zu dürfen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Februar 2024 um 01:10:19 Uhr:

Lies doch einfach das EmoG

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge steht da drin,wie diese zu Kennzeichnen sind, um Bevorrechtigungen nutzen zu dürfen

Nein, das steht nicht im EmoG. Dort steht nur, dass die Bevorrechtigungen nur gelten, wenn das Fahrzeug "mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen" ist. Wie diese Kennzeichnung auszusehen hat, regelt § 11 FZV. Und dort ist auch geregelt, dass im Ausland erteilte Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge dem deutschen E-Kennzeichen gleichgestellt sind. Dafür ist es dann auch nicht notwendig, dass das Fahrzeug auch im Ausland zugelassen sein muss. Insofern hat der TE die Rechtslage völlig korrekt dargestellt. Jetzt fehlt nur noch eine Übersicht der europäischen Plaketten für solche Fahrzeuge.

Vielleicht ist hier eine dabei:

https://www.e-plakette.eu/de/produkte

Erklärung der spanischen Distintivo-Ambiental:

https://revista.dgt.es/.../0219distintivos-ambientales.shtml

Wobei man eine europäische Plakette ja nicht bei einem privaten Anbieter zu überzogenem Preis kaufen muss. Ich habe eine französische Plakette für meinen Diesel direkt bei der französischen Behörde für weniger als 5 Euronen inklusive Versand bekommen.

Meinst Du

Hoffentlich erkennen auch unsere intelligenten Ordnungsbehörden dann auch die ausländischen E-Plaketten:)

Und es würde mich nicht wundern wenn es noch irgendwo eine Ausführungsverordnung in D gibt die eben diese Plaketten an in D zugelassenen Autos nicht erlaubt da es ja das E-KZ gibt. Aber ich weiß es nicht besser. Nur wundern würde mich das nicht.

Ich frage mich auch warum man nicht einfach das E-KZ nimmt? Wenn man es nicht mag dann eben nicht, dann hat man halt die Nachteile. So wie ich mit meinen Saison-FZGen die ich auch nicht auf H anmelde weil ich die nicht mag, lebe aber dann einfach mit den Nachteilen.

Wenn du da parkst und das Kabel eingesteckt hast wird auch der dümmste Aufpasser merken das das ein E-Auto ist und du da berechtigt stehst. Reines Parken ist ja wohl eh nicht an den Ladern angedacht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2024 um 09:14:07 Uhr:

Und es würde mich nicht wundern wenn es noch irgendwo eine Ausführungsverordnung in D gibt die eben diese Plaketten an in D zugelassenen Autos nicht erlaubt da es ja das E-KZ gibt.

Wie könnte es eine solche Ausführungsverordnung geben, wenn doch § 11 Abs. 5 FZV die Sache klar regelt?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2024 um 09:14:07 Uhr:

Ich frage mich auch warum man nicht einfach das E-KZ nimmt?

Zum Beispiel, weil man ein Hybrid-Fahrzeug mit weniger als 40 km elektrischer Reichweite hat.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. Februar 2024 um 09:14:07 Uhr:

Wenn du da parkst und das Kabel eingesteckt hast wird auch der dümmste Aufpasser merken das das ein E-Auto ist und du da berechtigt stehst.

Wenn sich der "dümmste Aufpasser" auskennt und die Beschilderung StVO-konform mit Zeichen 1010-66 erfolgt, dann wäre ein Verwarnungsgeld gerechtfertigt.

Die österreichische Umweltplakette käme noch in Frage. Für ein Euro-6-Fahrzeug wäre das die lilafarbene Plakette mit einer Lochstanzung beim Buchstaben A (alternativer Antrieb). Dafür muss es dann mind. ein Plugin-Hybrid mit mind. 50 km elektrischer Reichweite sein:

https://www.green-zones.eu/de/produkte/oesterreich/umwelt-pickerl

https://www.green-zones.eu/.../csm_de_at_class_4ba3fa572f.png

Welche Voraussetzungen zur elektr. Reichweite erfüllt denn das Auto? Ist es denn ein PHEV?

Deinen §en verstehe ich allerdings anders.

Aber gut, ich bin auch kein gebildeter Rechtsgelehrter und mag den auch falsch verstehen.

Den verstehst Du schon richtig.

Vielleicht bekommt das Fahrzeug des TE in D kein E Kennzeichen aber in Frankreich die Plakette und er möchte so die bevorrechtigung in Anspruch nehmen, obwohl diese ihm nach EmoG nicht zustehen.

Da der TE sich bedeckt hält,weshalb er lieber eine ausländischen Plakette als ein E Kennzeichen am Fahrzeug haben will, wird es wohl auf sowas hinauslaufen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Februar 2024 um 09:02:25 Uhr:

Meinst Du

???

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