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Im Ausland Lebend, Auto der verstorbenen Eltern in Deutschland auf mich ummelden

Themenstarteram 20. November 2024 um 17:23

Hallo MT,

Ich lebe schon seit längerem in den USA und werde aus den Angaben vom KFZ Amt nicht schlau.

Meine Mutter ist Anfang de Jahres verstorben und ich möchte Ihr Auto auf mich Anmelden da ich denke die Versicherung wird das irgendwann nicht mehr dulden das diese weiterhin auf Sie läuft. Zumindest für ein weiters halbes Jahr, bis ich alle Angelegenheiten in Deutschland erledigt habe.

Bei meinem nächsten Deutschland Besuch habe ich vor einen Termin beim KfZ Amt zu machen um dies zu erledigen. Allerdings gibt es wohl mehrere Möglichkeiten: a) Eintrag als Halter b) als Eigentümer

Nun versuche ich herauszufinden welche option wohl die beste ist und welche vor/Nachteile dies hat.

Gibt es hierzu eine Empfehlung?

Vorab vielen Dank!

Ulrich

PS: Das Auto ist nicht finanziert. Fahrzeugbrief ist vorhanden.

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45 Antworten

Ohne Meldeadresse in D kannst Du hier kein Auto zulassen. Du kannst aber die Versicherung übernehmen und auf Deinen Namen weiterführen.

In die Fahrzeugpapiere wird nur ein Name eingetragen, dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Halter und Eigentümer.

Zitat:

da ich denke die Versicherung wird das irgendwann nicht mehr dulden

Rein rechtlich ist der Erbe / die Erbin verpflichtet das Fahrzeug um- oder abzumelden, sobald das Erbe geklärt ist. Das dauert kein halbes Jahr. Dabei geht es nicht nur um die Versicherung, sondern auch um Steuern und die Verantwortung.

Wenn du das Erbe annimmst hast du gleichzeitig Pflichten, die du zeitnah erfüllen musst. Deine Bequemlichteit ändert daran nichts.

Das Auto muss am Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet sein, also funktioniert das, was du beabsichtigst, nicht.

Der Versicherungsgeber des betreffenden Fahrzeugs wird Dir bei einem Anruf kompetent, rechtssicher und kostenfrei Deine Frage(n) beantworten können.

Ohne festen Wohnsitz in Deutschland musst Du einen Empfangsbevollmächtigten benennen und auf dessen Anschrift zulassen.

§6 Abs.2 FZV

Themenstarteram 20. November 2024 um 18:34

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2024 um 18:37:29 Uhr:

Ohne Meldeadresse in D kannst Du hier kein Auto zulassen. Du kannst aber die Versicherung übernehmen und auf Deinen Namen weiterführen.

Danke erst mal an alle die bisher geantwortet haben.

Auf der Liste der mitzubringenden Papiere des KFZ Amts, steht nicht dass eine Meldebescheinigung benötigt wird. Wer sollte die Meldeaddresse denn überprüfen?

 

Der Zoll z. B. wegen der Steuer. Und das "Amt" braucht einen Personalausweis oder adäquat für die Ummeldung.

Willst du das Auto während deines Aufenthaltes in D nutzen? Vielleicht kennst du jemanden hier, der das Auto auf sich zulässt, um es dir dann zu überlassen.

Kann das "Irgendjemand" oder werden da Voraussetzungen benötigt?

 

Auf die schnelle gegoogelt habe ich da nix gefunden, wird immer nur geschrieben was das ist.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 20. November 2024 um 19:36:43 Uhr:

Kann das "Irgendjemand" oder werden da Voraussetzungen benötigt?

Wenn irgendjemand mit der Zulassungsbescheinigung I + II, TÜV-Bericht und Kennzeichen dort aufschlägt, dann kann er auch auf sich selbst ummelden. Identität muss natürlich nachgewiesen werden.

Am besten verkaufst du das Auto. Überführung in die USA macht vermutlich keinen Sinn. Und das Auto in Deutschland ungenutzt rumstehen lassen macht auch keinen Sinn.

So mein ich das nicht, so wie ich es verstanden habe muss es jemand sein der in Deutschland wohnt.

 

Wenn der TE hier nun keine Verwandten oder Freunde hat wen gibt er an?

Themenstarteram 20. November 2024 um 18:45

Ich werde mich in den nächsten 6 Monaten öfter in Deutschland aufhalten (aber nicht so oft dass es steuerliche Konsequenzen hat) und dafür wuerde ich gerne das Auto nutzen, ein Mietwagen wäre einfach zu teuer)

Skoda kann man in den USA sowieso nicht zulassen (hat keine DOT), ausserdem brauche ich das Auto hier nicht. Verkaufen, Ja,, aber erst später.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2024 um 19:40:54 Uhr:

Am besten verkaufst du das Auto. Überführung in die USA macht vermutlich keinen Sinn. Und das Auto in Deutschland ungenutzt rumstehen lassen macht auch keinen Sinn.

Zitat:

@T4inKalifornien schrieb am 20. November 2024 um 19:34:23 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. November 2024 um 18:37:29 Uhr:

Ohne Meldeadresse in D kannst Du hier kein Auto zulassen. Du kannst aber die Versicherung übernehmen und auf Deinen Namen weiterführen.

Danke erst mal an alle die bisher geantwortet haben.

Auf der Liste der mitzubringenden Papiere des KFZ Amts, steht nicht dass eine Meldebescheinigung benötigt wird. Wer sollte die Meldeaddresse denn überprüfen?

Beim Halterwechsel wird automatisch beim LMR die Anschrift abgerufen.

Da Du keine in D hast, brauchst Du einen Empfangsbevollmächtigten am Standort des Wagens.

Das entsprechende Formular sollt auf der HP Deiner Zulassungsstelle zu finden sein.

Pragmatisch: die Zulassung auf die Mutter weiter laufen lassen.

Sicherstellen, dass KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt werden.

Nach dem halben Jahr das Auto online abmelden und verkaufen.

So schnell fragt da keiner nach, soweit ich weiß.

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