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Importfahrzeug und H-Abnahme
Nabend zusammen,
ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Ich habe vor ein paar Monaten einen aus Spanien importierten GTI gekauft. Bei Kauf hatte der Wagen bereits eine Vollabnahme gem. Par. 21 StVO und eine neue HU. Nach Zulassung ist die Typschlüsselnummer ausgenullt.
Ich war heute bei der GTÜ um mich vorab über eine H-Abnahme zu informieren. Diese kann ich ab dem 30.03. diesen Jahres machen lassen.
Nach Aussage des Prüfingenieurs ist eine H-Abnahme aber nicht möglich, da der GTI im Fahrzeugschein ausgenullt ist.
Zweites Problem ist, dass der Wagen die Serienmäßigen Stahlfelgen mit der 185er Bereifung drauf hat und die auch als einzige Reifengröße eingetragen sind. Sowohl in der Vollabnahme vom TÜV als auch im neuen Fahrzeugschein. Ich wollte die originale BBS-Kreuzspeiche in 15 Zoll montieren. Auch das ist wohl ein Problem, da die allgemeine Betriebserlaubnis nicht im Schein steht sondern E für Einzelabnahme.
Hat jemand da Erfahrungen und kann mir helfen? Kann ich den irgendwie vom TÜV Schlüsseln lassen?
Oder kann ich das H-Kennzeichen abhaken?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Verstehe nicht was Ihr daran nicht versteht?! Das müsst ihr mir mal erklären!
habe ich doch nun mehrfach!
ist doch ganz einfach ! lies dir doch den Anforderungskatalog einfach durch und frage , was du nicht verstehst.
da steht doch ganz klar drin , welche Änderungen zulässig sind und welche nicht.
Und dann ist es doch ganz einfach : zulässige Änderungen müssen nicht vor mindestens 20 Jahren durchgefährt worden sein , sondern dürfen auch jetzt durchgeführt werden , wenn es vor 20 Jahren ( richtigerweise: innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ) schon möglich gewesen wäre.
Unzulässige Änderungen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. (dann sind sie selber historisch).
Und eine Motoränderung beim Golf 2 ist nur zulässig , wenn der Motor von einem Golf 2 stammt.
Immer noch nicht verstanden?
dann mal andersrum:
nach deiner Auffassung ist also jede Änderung zulässig , wenn sie vor 20 Jahren ( richtigerweise: innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ) möglich gewesen wäre. Also nimmst du einen Golf mit EZ 1988, baust in diesen einen Motor vom 97er Golf 4 mit 150 PS ein , passend dazu die Hinterachse vom Mercedes 124 EZ 1990 , die vordere Radaufhängung mit Bremse stiftet ein 93er Passat, entsprechende Verbreiterungen modelierst du selber ( Spachtelmasse und GFK gabs damals auch schon) und der Innenraum wird komplett mit Materialien , die es schon vor 20 Jahren gab , nach deinen Vorstellungen gestaltet.
Das Ganze hat jetzt zwar nichts mehr mit einem Golf 2 zu tun und sieht weder innen noch aussen noch so aus , auch die gesamte Technik stammt nicht mehr vom Golf 2 , aber nach deiner Meinung ist das alles kein Hinderungsgrund , dieses Fzg als historisches Kulturgut anzuerkennen , da alle Umbauten schon vor 20 Jahren möglich gewesen wären.
MfG Volker
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39 Antworten
Da kann ich jetzt nur mal allgemein was beisteuern.
Wenn ich denke wie viele Oldtimer z.B. Ammis importiert werden und mit H rum fahren kann die Nullung im FZ-Schein doch schon mal kein Argument sein. Es werden ja jeden Tag Oldis egal von welcher Martke importiert und hier als H zugelassen.
Vielleicht hilft google weiter?
Besorg dir einfach nur den Ratgeber von VW bzgl Räderfreigabe / Rad+Reifen Kombinationen.
Da sind alle VW Felgen gelistet die man aufziehen kann, bei den Reifen muss man schauen da gibts einige Kombinationen die stellen eine mögliche Umrüstung da, das müsste per Einzelabnahme abgenommen werden.
Zb 165 601 025 BBS VW Felgen, sind mit 185/55 Reifen bei fast allen Golf Motoren ohne Eintragung (ausser Rallye und Country) verwendbar.
Aber 185er Reifen sind sackteuer, deswegen hab ich per einzelabnahme die 195/50er auf die Felgen eintragen lassen.
Das eintragen mit Einzelabnahme hat 80 Euro gekostet, die mehr kosten für 185er statt 195 lagen auch um die 60-80 Euro... deswegen hab ich sie lieber mit günstigereren Reifen eintragen lassen lohnt sich denk ich auf lange Sicht.
Zitat:
@speedy_blueone schrieb am 11. Januar 2019 um 17:53:35 Uhr:
Da kann ich jetzt nur mal allgemein was beisteuern.
Wenn ich denke wie viele Oldtimer z.B. Ammis importiert werden und mit H rum fahren kann die Nullung im FZ-Schein doch schon mal kein Argument sein. Es werden ja jeden Tag Oldis egal von welcher Martke importiert und hier als H zugelassen.
Vielleicht hilft google weiter?
Genau das habe ich dem Prüfer auch gesagt, aber er meinte ob das eventuell nur der TÜV darf. Die GTü macht’s nicht.
Zitat:
@CO2Bonze schrieb am 11. Januar 2019 um 17:53:38 Uhr:
Besorg dir einfach nur den Ratgeber von VW bzgl Räderfreigabe / Rad+Reifen Kombinationen.
Da sind alle VW Felgen gelistet die man aufziehen kann, bei den Reifen muss man schauen da gibts einige Kombinationen die stellen eine mögliche Umrüstung da, das müsste per Einzelabnahme abgenommen werden.
Zb 165 601 025 BBS VW Felgen, sind mit 185/55 Reifen bei fast allen Golf Motoren ohne Eintragung (ausser Rallye und Country) verwendbar.
Aber 185er Reifen sind sackteuer, deswegen hab ich per einzelabnahme die 195/50er auf die Felgen eintragen lassen.
Das eintragen mit Einzelabnahme hat 80 Euro gekostet, die mehr kosten für 185er statt 195 lagen auch um die 60-80 Euro... deswegen hab ich sie lieber mit günstigereren Reifen eintragen lassen lohnt sich denk ich auf lange Sicht.
Okay. Wo genau bekomme ich diese Aufstellung? Beim Freundlichen? Bei VW selbst?
Beim VW-Händler eher nicht so, wenn du Zeit hast kannst du es bei der VW Hotline anfordern wenn man nett danach fragt
Bei Doppelwobber gibt die Freigabe zum downloaden, aber ohne Felgenübersicht:
https://www.doppel-wobber.de/.../index.php?...
Aber hier im Forum kursiert auch noch irgendwo eine vollständige Freigabe, notfalls schau ich bei mir mal nach.
So, habs schon gefunden, da ist ein Link zu einer vollständigen Freigabe.
https://www.motor-talk.de/.../...iginalen-golf-2-bbs-t6075849.html?...
Zitat:
@CO2Bonze schrieb am 11. Januar 2019 um 18:07:23 Uhr:
So, habs schon gefunden, da ist ein Link zu einer vollständigen Freigabe.
https://www.motor-talk.de/.../...iginalen-golf-2-bbs-t6075849.html?...
Super! Schonmal vielen Dank!
Muss ich nur noch die Geschichte mit der Typschlüsselnummer klären
Import oder Reimport Fahrzeuge werden immer genullt, eine Rückschlüsselung zu den Originalen Schlüsselnummern ist meines Wissens nich möglich.
Ich würde mal den Prüfer wechseln der scheint nämlich Kacke zu sein.Wenn alle Stricke reißen würde ich die Räder nach de Abnahme drauf machen.Habe meinen 1ser Caddy mit 2 Seiten Fahrzeugschein ohne Probleme bei der Dekra abnehmen lassen auf H.
Soweit ich weiß dürfen nur TÜV oder Dekra das H-Kennzeichen zuteilen. Die Argumentation "Kein H wegen ausgenullten Fahrzeugschein" ist der grüßte Schwachsinn den ich je gehört habe!
War bei meinem Audi Coupe genauso - aus Belgien importiert, erstmals deutsche Papiere auch ausgenullt und ein Jahr später H-Kennzeichen mit genau den Papieren. Alles beim Tüv....
Zitat:
@Heizölgaser schrieb am 12. Januar 2019 um 09:04:54 Uhr:
Soweit ich weiß dürfen nur TÜV oder Dekra das H-Kennzeichen zuteilen. Die Argumentation "Kein H wegen ausgenullten Fahrzeugschein" ist der grüßte Schwachsinn den ich je gehört habe!
War bei meinem Audi Coupe genauso - aus Belgien importiert, erstmals deutsche Papiere auch ausgenullt und ein Jahr später H-Kennzeichen mit genau den Papieren. Alles beim Tüv....
Meine H-Abnahme hat damals mein guter Freund beim GTU gemacht.
Uebrigens auch in dem Zuge mit der ein oder anderen Einzelabnahme. Meine Felgen waren's glaube ich. Alles kein Problem.
Die Felgen sind ja auch wenn zeitgenössisches Tuning.
Zitat:
@Winkell schrieb am 13. Januar 2019 um 03:12:45 Uhr:
Die Felgen sind ja auch wenn zeitgenössisches Tuning.
Richtig. GTU hat auf der Webseite einen schoene PDF-Datei zu genau diesem Thema.
Felgen haben KW3/81 eingegossen. Auto ist von 82. Passt.
Dann dürfte ja kein Importierter Amerikaner hier mit H-Kennzeichen rumfahren wenn dem so wäre!
Da es bei den aber geht, würde ich mir auch einen anderen Prüfer suchen!