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In der Schweiz. Autobahnvignette 2016 nicht vergessen!
ACHTUNG
Hola an alle Leser die mal auf Schweiz Autobahnen unterwegs sind.
Ab 1.1.2016 gelten neue (und noch härtere) Regeln für die Autobahnvignette.
Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken.
Seit dem 1. Dezember ist die Autobahnvignette 2016 erhältlich. Wer ohne gültige Vignette auf Schweizer Autobahnen unterwegs ist, riskiert eine saftige Busse.
Wer mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, braucht sie: die Autobahnvignette. Die Vignette kostet 40 Franken und ist während etwas mehr als einem Jahr gültig. Dies, nachdem das Volk im November 2013 eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken abgelehnt hatte. Die acht wichtigsten Fragen zur Vignette:
1. Wo ist die Vignette erhältlich?
Die neue Autobahn-Vignette gibt es am Zoll, an Poststellen, Raststätten, Tankstellen und teilweise im Detailhandel.
2. Welche Fahrzeuge brauchen eine Vignette?
Eine Autobahnvignette brauchen alle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind. In diese Kategorie gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger wie etwa Wohnanhänger oder Transportanhänger. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
3. Welche Busse droht, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs bin?
Wer ohne Vignette auf einer Autobahn oder Autostrasse unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von 200 Franken. Zusätzlich muss der Autofahrer eine gültige Vignette kaufen und ordentlich ankleben.
4. Wo und wie wird die Vignette aufgeklebt?
Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Absolut tabu ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt eine Busse von mehreren hundert Franken.
5. Wie lange ist die Vignette gültig?
Die Vignette 2015 ist noch bis am 31. Januar gültig. Die neue Vignette ist ab dem 1. Dezember 2015 bis am 31. Januar 2017 gültig.
6. Darf ich die alte Vignette dran lassen?
Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten - daher lieber kein Risiko eingehen.
7. Wie entferne ich die alte Vignette am einfachsten?
Am Besten benutzt man einen Schaber für Keramik-Kochfelder. Wenn man die Vignette mit einem Föhn vorheizt, geht sie noch einfacher ab. Klebstoffrückstände können mit Nagellackentferner abgeputzt werden.
8. Welche Strafe droht bei gefälschter Vignette?
Wer sich dazu hinreissen lässt, eine Autobahnvignette zu fälschen, begibt sich auf Glatteis: Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Beste Antwort im Thema
Die beiden waren aber auch selten dämlich.
Das schreit ja geradezu nach Bestrafung
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67 Antworten
Die Strafen sind im Vergleich zu Österreich ja doch human. Auch in Anbetracht dessen, was normalerweise für Bußgelder in der Schweiz verhängt werden.
Naja, so human sind sie auch wieder nicht
Punkt 4: Vignette nicht richtig ankleben (Folie, Fett, ablösen mit Fön), ist Urkundenfälschung. Gibt Führerscheinentzug auf der Stelle sowie ein Strafverfahren, auch für Ausländer.
Angeblich sind die Vignetten mit einer speziellen Schicht beschichtet die im UV-Licht ein Muster erzeugt. Wird die Vignette abgelöst und wieder geklebt ist das Muster anders (konnte es aber noch nicht testen).
Punkt 8: Dito
Zu Punkt 4 ist noch zu ergänzen:
Die Vignette muss an einem nicht so einfach zu entfernenden, tragenden Karosserieteil (z.b. Deichsel) befestigt werden.
Was gerne gemacht wird ist die Vignette beim Wohnwagen vorne an die Scheibe zu kleben, eigentlich nicht erlaubt aber es wird toleriert (da es gut zu kontrollieren ist), ebenso wenn man sie beim Anhänger hinten neben das Kennzeichen klebt oder sie NACH dem Kleben (z.b. Deichsel oder Rahmen vom Moto) mit einer Schutzfolie überklebt damit sie hält.
Zudem darf die Vignette eigendlich NUR am linken Rand der Frontscheibe ODER hinter dem Rückspiegel aufgeklebt werden (rechter Rand wird meistens toleriert).
Die alte Vignette MUSS entfernt werden, besonders wenn sie am linken Rand klebt, sonst gibt es z.b. in Basel und ZH eine Busse wegen Sichtbehinderung.
Wenn ich demnächst ein paar Tage krank bin mache ich eine Liste mit den ganzen "Eigenarten" des CH-Verkehrsrechts.
"Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken."
Bin zwar kein Schweizer, aber wenn ich das richtig sehe, kann ich alternativ im Januar mit der alten oder der neuen Vignette fahren. Dein Hinweis muss daher eingeschränkt werden, dass die neue nur dann bis zum 31.01. angebracht werden muss, wenn die von 2015 schon hinter der Scheibe klebt.
Und das Schweizer Verkehrsrecht ist doch ähnlich wie das in Deutschland (und in allen anderen Ländern):
Wichtigste Regel - nicht erwischen lassen.
Und wenn ich richtig informiert bin, ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein Hoheitsakt, den nur eine Behörde des ausstellenden Land wirksam aussprechen kann. Fahrverbot für ihr Hoheitsgebiet hingegen kann ausgesprochen werden.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Januar 2016 um 17:34:18 Uhr:
"Die neue Autobahnvignette ist seit dem 1. Dezember 2015 erhältlich und muss bis am 31. Januar 2016 am Auto angebracht werden. Sollten Sie dies vergessen, droht Ihnen eine Busse von 200 Franken."
Bin zwar kein Schweizer, aber wenn ich das richtig sehe, kann ich alternativ im Januar mit der alten oder der neuen Vignette fahren. Dein Hinweis muss daher eingeschränkt werden, dass die neue nur dann bis zum 31.01. angebracht werden muss, wenn die von 2015 schon hinter der Scheibe klebt.
Und das Schweizer Verkehrsrecht ist doch ähnlich wie das in Deutschland (und in allen anderen Ländern):
Wichtigste Regel - nicht erwischen lassen.
Und wenn ich richtig informiert bin, ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein Hoheitsakt, den nur eine Behörde des ausstellenden Land wirksam aussprechen kann. Fahrverbot für ihr Hoheitsgebiet hingegen kann ausgesprochen werden.
Stimmt teilweise.
Es darf aber theoretisch immer nur eine gültige Vignette an der Scheibe sein (Polizei sagt aber meistens nichts wenn 2 oder mehr da sind, ausgenommen ZH und BL).
JA, die CH darf normalerweise nur ein Fahrverbot aussprechen, bei "schweren" Straftaten (z.b. zu schnell ist in der CH schon eine Straftat ab gewissen Geschwindigkeiten) dürfen sie aber den Führerschein einziehen und den deutschen Behörden übergeben (Grenze, Botschaft).
Letzte Woche hatte ich so einen "schweren" Fall:
Ehepaar auf Rückweg aus Sportferien in I. WoMo+Anhänger. Gestoppt mit 120kmh (statt 80), Mann bekommt Fahrerlaubnis aberkannt. Frau setzt sich hinters Steuer, fährt los, erneute Kontrolle, Fahrerlaubnis der Frau aberkannt da nur "B" und GGW über 3800kg. Die beiden warten einige Zeit, dann fährt der Mann trotz Verbot wieder. Wird von der gleichen Streife gestoppt, der Führerschein wird entzogen, der Fahrzeugschlüssel eingezogen und das Fahrzeug bekommt eine Radkralle. Zudem Bussendepot in 5stelliger Höhe, da er dies nicht zahlen kann/will wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Ich hab sie dann mit ihrem eigenen WOMo bis an die D Grenze gebracht nachdem ich die Bussen-Frage geklärt habe, gegen Bezahlung natürlich.
In diesem Fall wird der FS der D-Botschaft gesendet mit dem Tatvorwurf. Diese wartet idr das Strafverfahren ab und evtl. verhängt D eine eigene bzw. die Strafe, wie es aber genau geht weiss ich nicht.
Die beiden waren aber auch selten dämlich.
Das schreit ja geradezu nach Bestrafung
Das ist dann aber kein Führerscheinentzug im eigentlichen Sinne. Und die zwei waren wirklich selten dämlich. Dass die Rennleitung vielleicht in der Nähe eine "Pause" macht und abwartet, liegt doch nahe.
Einfach im Wohnmobil eine Übernachtung und am nächsten Tag weiter. Wäre zwar genauso strafbar, aber das Risiko erwischt zu werden bei gesetzeskonformer Fahrweise ist doch gleich null. Eine allgemeine Verkehrskontrolle hab ich das letzte Mal vor rund 40 Jahren gehabt. Danach nur situationsbezogene, war halt auffällig geworden.
Und alternativ heißt doch, entweder eine von 2015 oder eine von 2016 und nicht beide zusammen. Sorry, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt haben sollte. Ich wundere mich sowieso immer, warum manch ein Verkehrsteilnehmer mehrere Vignetten hinter der Scheibe kleben hat, längst abgelaufene. Zu faul oder reine Angabe?
Zitat:
@martinde001 schrieb am 20. Januar 2016 um 18:35:11 Uhr:
Es darf aber theoretisch immer nur eine gültige Vignette an der Scheibe sein (Polizei sagt aber meistens nichts wenn 2 oder mehr da sind, ausgenommen ZH und BL).
Dem muss ich wiedersprechen. Mehrere Vignetten sind nicht grundsätzlich Verboten, auch nicht in ZH.
Denn gerade in Zürich fahren sehr viele mit mehreren Vignetten am Fahrzaug herum, was ich selber Jahrelang gemacht habe und in etlichen Polizeikontrollen ohne Verwarnung oder sonstwas davon gekommen bin.
Und was das anbringen der Vignette betrifft, wer die Rückseite der Vignette, wo eine Anleitung aufgedruckt ist wo sie angebracht werden darf, nicht Lesen kann, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Januar 2016 um 16:42:03 Uhr:
Die Strafen sind im Vergleich zu Österreich ja doch human. Auch in Anbetracht dessen, was normalerweise für Bußgelder in der Schweiz verhängt werden.
Hola.
Dann fahre mal von Konstanz ab D-Zoll auf die Autobahn Richtung Frauenfeld, Erste Ausfahrt (nach ca. 1,9 Km.) Raus und auf die normale Strasse. Vorne am Kreisel stehen sie dann. Ohne Vignette kostet dann aber gleich mal CHF 200.-- .
Da lob ich mir dann doch die 100 € auf der Autobahn bei Lindau ohne Tikkerl.
Peter
Sry, das ist doch beim Brenner in AT genau so... Darum fährt der Waise auch vorher von der AB runter, sonst wirds teuer...
Vor allem in Konstanz, wenn man eh nur 1,6km hinter der Grenze runterfährt, da ist man dann via Haupt-/Landstrasse genau gleichschnell - nur ist's dann eben billiger wenn man die Vignette nicht kleben will ;-)
Btw: gute Erinnerung, aber NEU ist diese Regelung nicht wirklich, die gibts (inkl. Bussgeld) seit der Einführung der Vignette...
Und ja, bis 31.1. darf man noch mit der Vorjahresvignette fahren... (Vignette ist immer vom 1.12. des Vorjahres bis zum 31.12. des übernächsten Jahres gültig - aber eben: richtig kleben muss sie (fest an der Scheibe (oder sichtbar an den Anhängern!!!!), an den vorgesehenen Orten - ohne ...übliche Schnellwechselvorrichtungen... ;-)
Zitat:
Darum fährt der Waise auch vorher von der AB runter, sonst wirds teuer...
Na, hoffentlich nicht nur der, sondern auch der Weise
Zitat:
@roepach schrieb am 20. Januar 2016 um 22:04:27 Uhr:
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. Januar 2016 um 16:42:03 Uhr:
Die Strafen sind im Vergleich zu Österreich ja doch human. Auch in Anbetracht dessen, was normalerweise für Bußgelder in der Schweiz verhängt werden.
Hola.
Dann fahre mal von Konstanz ab D-Zoll auf die Autobahn Richtung Frauenfeld, Erste Ausfahrt (nach ca. 1,9 Km.) Raus und auf die normale Strasse. Vorne am Kreisel stehen sie dann. Ohne Vignette kostet dann aber gleich mal CHF 200.-- .
Da lob ich mir dann doch die 100 € auf der Autobahn bei Lindau ohne Tikkerl.
Peter
Naja das mit den Vignettenkontrolle wird jetzt im Februar wieder kontrolliert und danach nicht mehr. hatte in all meinen Jahren noch nie eine Vignettenkontrolle nach Februar.
Zitat:
Naja das mit den Vignettenkontrolle wird jetzt im Februar wieder kontrolliert
Oha soweit sind wir also schon, dass Kontrollen kontrolliert werden
Zitat:
@supra_chef schrieb am 24. Januar 2016 um 09:20:43 Uhr:
Naja das mit den Vignettenkontrolle wird jetzt im Februar wieder kontrolliert und danach nicht mehr. hatte in all meinen Jahren noch nie eine Vignettenkontrolle nach Februar.
Da das mittlerweile Kameras übernehmen.
Ab 2018 muss nicht mal mehr in Österreich zwingend geklebt werden.
http://www.asfinag.at/maut/vignette/digitale_vignette
Ich war neulich das erste Mal beruflich mit dem Auto in Wien, nachdem ich sonst immer fliege.
Dort bin ich direkt am dritten Tag in Wien bei der Auffahrt auf den Gürtel kontrolliert worden. Das Perfide war die Tatsache, dass dies erst in der Auffahrt gemacht wurden. Die Mitarbeiter standen hinter der Kurve, bei der Sicht zusätzlich durch eine Lärmschutzwand eingeschränkt war.
Wer also kein Pickerl hatte, hatte auch keine Möglichkeit mehr, der Kontrolle zu entziehen. Es wurden alle Fahrzeuge kontrolliert, dafür wurde der Verkehr von zwei auf eine Spur verengt.
In der Firma angekommen meinte mein Chef (der schon immer in AT lebt):"Was? Ich bin noch nie in eine Kontrolle geraten".
Es kann also immer und überall geschehen, daher aufkleben und gut