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In diesem Fall rechts schneller fahren erlaubt?
Hi,
ich habe versucht, mit Paint es mal darzustellen. Ich komme von ner Ausfahrt auf die folgende Straße wie im Bild zu sehen ist und befinde mich dann natürlich auf dem rechten Fahrstreifen.
Links fährt immer ein(e) Fahrer(in) extrem langsam Richtung Frankfurt. Ich befinde mich auf dem rechten Fahrstreifen Richtung Köln, will aber nach Frankfurt fahren. Links fahren die Autofahrer meist so 70Km/H, ich erlaubte 80KmH auf dem rechten Streifen. Darf ich jetzt auf die rechte Autofahrerin überholen?
Beste Antwort im Thema
Ist es ein Autobahnkreuz bzw. Dreieck (sprich faktisch befindest du dich, wenn die dicken Linien anfangen auf einer anderen Autobahn), dann darfst du vorbei fahren, ist es eine normale Ausfahrt, darfst du das nicht.
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36 Antworten
Sofern die Straße keine Autobahn ist, kannst du ruhig schneller fahren.
Ist es ein Autobahnkreuz bzw. Dreieck (sprich faktisch befindest du dich, wenn die dicken Linien anfangen auf einer anderen Autobahn), dann darfst du vorbei fahren, ist es eine normale Ausfahrt, darfst du das nicht.
Das wäre wirklich die Frage: Redet der TE von einerm Autobahn oder einer normalen Straße innerorts/außerorts?
Hallo ins Forum,
die Frage der Örtlichkeit, der konkreten Straßenart und der Art der Beschilderung/Markierung ist entscheidend, um die Kernfrage beantworten zu können. Nur aus den wenigen Angaben kann man nichts ableiten, zumal eine auch falsch ist, da die A5 nicht nach Köln führt, dies wäre nämlich die A3.
Viele Grüße
Peter
Leute, ich weiss nicht ob ihr es gleich gelesen habt wie ich.
Er will rechts überholen um dann nach links zu fahren.
Da ich aus der Schweiz bin kann ich nur vermuten wie es bei euch ist anhand unserer Gesetze und bei uns wäre die Antwort Nein.
Rechts schneller zu fahren nur um links noch jemand zu überholen und dann nach links zu ziehen wäre hier verboten.
Wenn er nun also, wie ich vermute das ihr es verstanden habt, rechts bleiben wollen und auch rechts weiterfahren, darf er selbstverständlich da schneller fahren.
Aber den hier, den übersetze bitte noch auf deutsch...
Zitat:
@Exoskilett schrieb am 25. Februar 2015 um 18:42:46 Uhr:
Darf ich jetzt auf die rechte Autofahrerin überholen?
Zitat:
@212059 schrieb am 25. Februar 2015 um 20:36:08 Uhr:
[...] Nur aus den wenigen Angaben kann man nichts ableiten, zumal eine auch falsch ist, da die A5 nicht nach Köln führt, dies wäre nämlich die A3. [...]
Das hat mich auch verwundert, vielleicht geht es aber nach rechts zur A5 und in Richtung Köln? Ein Google Maps Link wäre hier wirklich hilfreich.
Ohne eine genauere Beschreibung des TE´s kommen wir wohl nicht weiter .
Wenn beide Spuren gleichberechtigt sind (also keine explizite Abbiege oder Auffahrspur, gekennzeichnet durch eine breitere gestrichelte Linie), dann ist das auf einer Autobahn auch in Deutschland untersagt. Und dabei ist es egal, ob man dann links oder rechts weiter fahren will.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 25. Februar 2015 um 22:10:06 Uhr:
Wenn beide Spuren gleichberechtigt sind (also keine explizite Abbiege oder Auffahrspur, gekennzeichnet durch eine breitere gestrichelte Linie), dann ist das auf einer Autobahn auch in Deutschland untersagt. Und dabei ist es egal, ob man dann links oder rechts weiter fahren will.
Auch wenn beide Spuren durch breite Linien getrennt sind darf man nicht rechts überholen.
Das ist ausschließlich auf Beschleunigungsstreifen zum einfädeln in den durchgehenden Verkehr erlaubt.
Schon Ausfahrten sind nicht erlaubt.
Moorteufelchen
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 25. Februar 2015 um 22:41:07 Uhr:
[...] Auch wenn beide Spuren durch breite Linien getrennt sind darf man nicht rechts überholen.
Das ist ausschließlich auf Beschleunigungsstreifen zum einfädeln in den durchgehenden Verkehr erlaubt. [...]
Falsch!
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 25. Februar 2015 um 18:50:56 Uhr:
Ist es ein Autobahnkreuz bzw. Dreieck (sprich faktisch befindest du dich, wenn die dicken Linien anfangen auf einer anderen Autobahn), dann darfst du vorbei fahren, ist es eine normale Ausfahrt, darfst du das nicht.
Richtig.
Natürlich darf man das auch auf dem Beschleunigungsstreifen, aber eben nicht ausschließlich dort.
Kommt mal endlich eine Präzisierung vom TE???
Zitat:
Falsch!
Du hast Recht. Ich hatte das anders in Erinnerung.
Das heist aber dann wohl man darf nicht rechts überholen und dann nach links ziehen.
Hier der genaue Text dazu.
§7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Moorteufelchen
"Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."
Wenn via den breiten Streifen Autobahnen geteilt werden, handelt es sich nicht um Ausfädelungsstreifen, sondern Autobahnen sind in dem Moment geteilt, wenn die dicken Linien anfangen.
Sprich da gibt es keine "durchgehenden Fahrstreifen mehr, denn weder die eine Autobahn noch die andere (egal ob links oder rechts) ist bevorteilt. Sie sind geteilt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 25. Februar 2015 um 23:30:52 Uhr:
"Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."
Wenn via den breiten Streifen Autobahnen geteilt werden, handelt es sich nicht um Ausfädelungsstreifen, sondern Autobahnen sind in dem Moment geteilt, wenn die dicken Linien anfangen.
Sprich da gibt es keine "durchgehenden Fahrstreifen mehr, denn weder die eine Autobahn noch die andere (egal ob links oder rechts) ist bevorteilt. Sie sind geteilt.
Hast du dazu einen Beleg? Eine besondere Bedeutung dickerer Linien finde ich in der StVO nicht.
(Nicht zu verwechseln mit doppelten Linien, diese Markierungen haben durchaus besondere Bedeutungen.)
Sorry, bin erst jetzt dazu gekommen. Sollte auch nur eine Skizze sein
Es handelt sich hierbei um eine Landstraße(80Km/H Max).