1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In ein parkendes KFZ rückwärts reingefahren in der Probezeit

In ein parkendes KFZ rückwärts reingefahren in der Probezeit

Themenstarteram 18. September 2019 um 22:42

Hallo,

vor circa 2 Monaten bin ich in einer engen Straße rückwärts gefahren, weil vor mir ein Auto an mir vorbeifahren wollte.

Leider habe ich nicht aufgepasst und bin rückwärts ich ein parkendes Auto rein gefahren. Dessen Heck stand leider in der Kurve, wo es Parkte zu sehr aus.

Ich habe sofort die Polizei angerufen und die haben den Unfall aufgenommen. Die sagten mir jedoch auch, dass wenn man einen Unfall rückwärtsfahrend verursacht, dieser mit 100€ und 1 Punkt bestraft wird.

Da ich noch in der Probezeit bin, würde das zur Verlängerung meiner Probezeit und einem Aufbauseminar führen.

Leider hatte ich noch zum Zeitpunkt des Unfalls keine KFZ Rechtsschutzversicherung, sodass wenn das der Fall ist eine rückwirkend abschliessen müsste.

Meine Frage ist, ist der Tatbestand wirklich „Rückwärtsfahren ohne besondere Vorsicht und mit Gefährdung Anderer mit Unfallfolge“ ?

Ich würde mich sehr über jeden Rat, Hilfe; Tipp erfreuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anubis :slight_smile:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. September 2019 um 07:01:10 Uhr:

Bist du da voll mit Tempo reingerauscht, oder was? Hört sich jetzt nicht so an, als hätte man da zwingend die Polizei rufen müssen. Außer man hat keine Zeit, um eine "angemessene" Zeit zu warten. Sonst hätte ich Fotos gemacht, gewartet und meine Daten hinterlassen, je nach Zeitstress. Oder sehe ich das falsch?

Was meinst du mit Daten hinterlassen? Wenn du Zettel mit den eigenen Daten meinst, so reicht das nicht aus. Wenn der Halter des lädierten Fahrzeugs nicht erreichbar ist, „muss“ man nach der Wartezeit die Polizei rufen. Das ist so und war schon seit langem so.

 

Gruß

Uwe

 

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Moin!

Ja, so war es doch auch, wie du ja auch selbst aufzeigt hast.

G

Der Tatvorwurf ist zwar erstmal so wie geschrieben, allerdings würde ich dem Parkenden eine Teilschuld anlasten. Du schreibst, dass sein Heck in der Kurve stand ? Hier dürfte er aber kaum den Mindestabstand zur Kurve eingehalten haben.

Gibts Fotos von der Parksituation ?

Was nix dran ändert das man als Führer des eigenen Fahrzeuges eben beim rückwärts Fahren besondere Vorsicht erfolgen muss damit man eben keinen gefährdet und keinen Unfall verursacht. Der andere bekommt evtl ein Ticket für Falschparken (so er das tat), vielleicht eine Mitschuld. Ändert aber am Sachverhalt beim TE nix.

Bist du da voll mit Tempo reingerauscht, oder was? Hört sich jetzt nicht so an, als hätte man da zwingend die Polizei rufen müssen. Außer man hat keine Zeit, um eine "angemessene" Zeit zu warten. Sonst hätte ich Fotos gemacht, gewartet und meine Daten hinterlassen, je nach Zeitstress. Oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 19. September 2019 um 06:59:57 Uhr:

. Der andere bekommt evtl ein Ticket für Falschparken (so er das tat), vielleicht eine Mitschuld. Ändert aber am Sachverhalt beim TE nix.

Ich meinte eher, dass der TE somit womöglich kein Aufbauseminar besuchen muss. Eventuell ist sogar die Verlängerung der Probezeit vom Tisch ?

Klar kann der Parkende eine Teilschuld bekommen, dann zahlt der falsch Parkende z.B. 25 % seines Schadens selber.

Das wirkt sich allerdings nur für den Unfallverursacher aus, wenn er den Schaden selber übernimmt und nicht die Haftpflichtversicherung. Wenn die Versicherung zahlt ist der Rabatt auch bei Teilschuld weg.

Der Punkt sollte auch bei Teilschuld bleiben. Man darf auch nicht in falsch geparkte Auto reinfahren.

Dann ist leider auch das Aufbauseminar berechtigt.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 19. September 2019 um 07:01:10 Uhr:

Bist du da voll mit Tempo reingerauscht, oder was? Hört sich jetzt nicht so an, als hätte man da zwingend die Polizei rufen müssen. Außer man hat keine Zeit, um eine "angemessene" Zeit zu warten. Sonst hätte ich Fotos gemacht, gewartet und meine Daten hinterlassen, je nach Zeitstress. Oder sehe ich das falsch?

Was meinst du mit Daten hinterlassen? Wenn du Zettel mit den eigenen Daten meinst, so reicht das nicht aus. Wenn der Halter des lädierten Fahrzeugs nicht erreichbar ist, „muss“ man nach der Wartezeit die Polizei rufen. Das ist so und war schon seit langem so.

 

Gruß

Uwe

 

OK. Hatte sowas noch nie (als Täter - als Opfer schon - mit Polizist mit Privatauto als Täter :rolleyes:) und hatte das so als Halbwissen im Kopf.

Zettel hinterlassen reicht nicht. So schlecht war der Hinweis aber nicht. Man hätte auch einfach sehr lange warten können und gleichzeitig versuchen können, den Halter zu ermitteln. Z.B. in einer Wohnsiedlung beim nächsten Haus klingeln und fragen, ob jemand den Besitzer des Wagens kennt. Wenn keine Polizei kommt, dann gibt es auch keinen Punkt.

Wenn man bei der Polizei angegeben hätte, der Unfall wäre beim Ausparken passiert, hätte es IMHO auch keinen Punkt gegeben, wäre natürlich moralisch nicht in Ordnung.

Muss man gegenüber der Polizei überhaupt eine Angabe machen, wie es zum Unfall gekommen ist? Ich glaube nicht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. September 2019 um 07:55:47 Uhr:

Muss man gegenüber der Polizei überhaupt eine Angabe machen, wie es zum Unfall gekommen ist?

Nein.

 

Hört doch bitte auf, mit einem "Teilschuld"-Blödsinn, dem TE irgendwelche Hoffnungen zu machen.

Dieser Fall hier ist ganz klar über §9V StVO geregelt. Ob das andere Auto etwas weit mit dem Heck in die Kurve hinein ragte, ist kein Freibrief, dagegen zu fahren.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. September 2019 um 07:55:47 Uhr:

Muss man gegenüber der Polizei überhaupt eine Angabe machen, wie es zum Unfall gekommen ist? Ich glaube nicht.

Gruß

Uwe

Wir reden hier von einem Parkrempler, den das Auto wohl kaum alleine verursacht hat. Nebenbei hat der andere Fahrer, wegen dem der TE ausweichen musste, den Rempler höchstwahrscheinlich mitbekommen.

Was sollte in einem solchen Fall eine Aussageverweigerung bringen?

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 19. September 2019 um 08:28:38 Uhr:

 

Was sollte in einem solchen Fall eine Aussageverweigerung bringen?

Das war nicht die Frage.

Zitat:

@Anubiis schrieb am 19. September 2019 um 00:42:24 Uhr:

Hallo,

 

… Leider hatte ich noch zum Zeitpunkt des Unfalls keine KFZ Rechtsschutzversicherung, sodass wenn das der Fall ist eine rückwirkend abschliessen müsste.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anubis :slight_smile:

Hallole ....

Geht das überhaupt :confused:

Natürlich , kannst du jederzeit eine RS Versicherung abschließen .

Ob diese dann aber für " Vergehen " in der Vergangenheit einspringt = entzieht sich meiner Kenntnis.

= Deswegen stelle ich dies hier einfach mal in den Raum .

Gruß

Hermy

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit