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In welcher Reihenfolge darf man fahren?
Mal eine Frage in die Runde:
Hier auf Facebook wird über die beigefügte Verkehrssituation diskutiert.
Es geht um die Frage:
In welcher Reihenfolge dürfen die Fahrzeuge fahren.
Die Lösung soll BCA sein. Aus dem Grund das der Bus (A) dem grünen PKW(C) Vorfahrt wegen rechts vor links gewähren muss. Aber der PKW hat ein Stop Schild, muss also warten und den Querenden Verkehr durchlassen.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 30. Januar 2018 um 12:26:49 Uhr:
Wenn der Bus aber losfährt, befindet er sich ja auf der Vorfahrtsstraße, wie kann der PKW dann Vorfahrt haben?
Und seit wann gilt mit Schildern Rechts vor Links?
Das kann doch jetzt kein Argument sein, oder?
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52 Antworten
Zitat:
Die Lösung soll BCA sein. Aus dem Grund das der Bus (A) dem grünen PKW(C) Vorfahrt wegen rechts vor links gewähren muss.
Genau so ist es.
Zitat:
Aber der PKW hat ein Stop Schild, muss also warten und den Querenden Verkehr durchlassen.
Wenn man das unbedingte Halten (Stillstand) am Zeichen 206 mal weglässt, ergibt sich diese Situation auch für den Fahrer mit Zeichen 205.
Der Unterschied zwischen Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Stop) besteht nur im Anhaltevorgang. Ist hier also uninteressant. Gegenüber dem Bus hat der grüne PKW trotz Stop-Zeichens die Vorfahrt.
Wenn der Bus aber losfährt, befindet er sich ja auf der Vorfahrtsstraße, wie kann der PKW dann Vorfahrt haben?
Und seit wann gilt mit Schildern Rechts vor Links?
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 30. Januar 2018 um 12:26:49 Uhr:
Wenn der Bus aber losfährt, befindet er sich ja auf der Vorfahrtsstraße, wie kann der PKW dann Vorfahrt haben?
Und seit wann gilt mit Schildern Rechts vor Links?
Das kann doch jetzt kein Argument sein, oder?
Der Bus darf aber nicht losfahren, da er dem PKW Vorfahrt gewähren muss. Rechts vor links ist quasi immer die „letzte Instanz“ wenn die Schilder wie in diesem Fall nicht festlegen wer zuerst fahren darf.
Stimme den Vorschreibern zu.
B ist klar (Hauptstraße)
C fährt vor A, da A Vorfahrt gewähren muss und beide Straßen (A und C) sind gleichrangig. Der Unterschied ist nur, wie PeterBH schon schrieb, dass C definitiv anhalten muss und dann erst weiter fahren darf, während A nicht stoppen muss, sofern kein anderes Fahrzeug ihm vorrangig ist (aus der Hauptstraße kommend oder aus der Straße mit dem Stoppschild).
Finde dieses Beispiel sehr konstruiert, aber es ist wohl eine Prüfungsfrage.
B verlässt als Linksabbieger die Vorfahrtstraße, wenn man es aufklappt. Der PKW kann weil der LKW derm Bus den Weg verstellt losfahren und nach frei werden der Straße durch den LKW erst losfahren. So gesehen fährt LKW - PKW- Bus.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 30. Januar 2018 um 12:43:21 Uhr:
B verlässt als Linksabbieger die Vorfahrtstraße, wenn man es aufklappt. Der PKW kann weil der LKW derm Bus den Weg verstellt losfahren und nach frei werden der Straße durch den LKW erst losfahren. So gesehen fährt LKW - PKW- Bus.
Sorum kann man es natürlich auch - ganz ohne viel Gesetztesblabla - lösen.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 30. Januar 2018 um 12:26:49 Uhr:
Wenn der Bus aber losfährt, befindet er sich ja auf der Vorfahrtsstraße, wie kann der PKW dann Vorfahrt haben?
Vorfahrt hat er erst ab dem nächsten Zeichen 306.
Zitat:
Und seit wann gilt mit Schildern Rechts vor Links?
Das liegt am besonderen Kontrukt "abknickende Vorfahrtstraße", die ist verkehrsrechtlich gesehen eigentlich Murks. Entsprechend gibt es da noch ganz andere Spezialitäten, insbesondere hinsichtlich Abbiegen, Blinken, Fußgänger-Vorrang usw.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 30. Januar 2018 um 12:26:49 Uhr:
Wenn der Bus aber losfährt, befindet er sich ja auf der Vorfahrtsstraße, wie kann der PKW dann Vorfahrt haben?
Und seit wann gilt mit Schildern Rechts vor Links?
Hi @surfkiller20, setz dich doch mal in Gedanken auf den Fahrersitz vom Bus. Dann siehst du das Vorfahrtzeichen und darunter das Zusatzschild zum Verlauf der Vorfahrtstraße. Somit ist für dich klar, dass die von rechts einmündende Straße ebenfalls untergeordnet ist. Das Stoppschild spielt dabei überhaupt keine Rolle, zumal du das vlt gar nicht sehen könntest. Z.B. wenn dort zufällig ebenfalls ein Bus oder LKW stehen würde und das Schild verdeckt.
Wenn du also auf der Nebenstraße bist und die Straße rechts von dir ist ebenfalls eine Nebenstraße, dann sind beide gleichrangig/gleichberechtigt und es gilt rechts vor links. Also wirst du zuerst den LKW abwarten, weil der auf der Vorfahrtstraße ist, und dann lässt du gemäß rechts vor links den PKW fahren.
Wäre nicht der abbiegende LKW könnte es noch etwas anders ausschauen:
Bus und PKW kommen gleichzeitig an, PKW muss stoppen, Bus kann schon losfahren, ist dann schon in der Kreuzung drin und hat dem Pkw gegenüber vorfahrt... der PKW darf seine Vorfahrt ja nicht erzwingen, in dem er andere gefährdet...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 30. Januar 2018 um 13:28:18 Uhr:
Wäre nicht der abbiegende LKW könnte es noch etwas anders ausschauen:
Bus und PKW kommen gleichzeitig an, PKW muss stoppen, Bus kann schon losfahren, ist dann schon in der Kreuzung drin und hat dem Pkw gegenüber vorfahrt... der PKW darf seine Vorfahrt ja nicht erzwingen, in dem er andere gefährdet...
HTC
Aber ist es nicht so dass der Bus mit seinem vorfährt gewähren Schild in Verbindung mit dem rechts vor links dazu verpflichtet ist auch zu warten wenn der PKW noch am stop Schild halten muss?
In Berlin wäre der Fall sonnenklar!!
Egal welches Schild oder was auch immer ist : Der Bus fährt zuerst! Nicht umsonst gibt es hier die Bezeichnung "gelbe Angst"
Duck und weg! :-)
Ich ging bisher immer davon aus, daß ich nur rollendem Verkehr Vorrang gewähren muß. Grob überspitzt:
Wenn das andere Fahrzeug einen Defekt hat und nicht mehr weiterfahren kann würde man bis zum Abschleppen dort warten...
HTC