Info zu foliertes auto mit unfall
Hallo nur reine info frage:was pasiert wenn ein komplett foliertes auto ein unfall hat,muss der werkstatt das auto genauso wieder folieren wie vorher war oder wie funkt.das? Hat wer erfahrung damit? Danke lg.
Beste Antwort im Thema
Die Werkstatt muss prinzipiell mal gar nix...
Der Versicherer muss den Zustand wieder so herstellen, wie dieser vor dem Unfall war - den versicherungsnehmer also schadlos halten (bei haftpflicht oder Kaskoschäden). Dies umfasst natürlich auch, die passende Folierung wieder aufzubringen. Da das aber nicht jede Werkstatt macht oder machen kann, wird es in den meisten Fällen so ausschauen, dass die Werkstatt den normalen Schaden richtet und die Versicherung die Kosten für eine entsprechende Folierung/Teilfolierung durch eine Zweitwerkstatt übernimmt. Ist bei einem Airbrush nichts anderes...
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14 Antworten
Die Werkstatt muss prinzipiell mal gar nix...
Der Versicherer muss den Zustand wieder so herstellen, wie dieser vor dem Unfall war - den versicherungsnehmer also schadlos halten (bei haftpflicht oder Kaskoschäden). Dies umfasst natürlich auch, die passende Folierung wieder aufzubringen. Da das aber nicht jede Werkstatt macht oder machen kann, wird es in den meisten Fällen so ausschauen, dass die Werkstatt den normalen Schaden richtet und die Versicherung die Kosten für eine entsprechende Folierung/Teilfolierung durch eine Zweitwerkstatt übernimmt. Ist bei einem Airbrush nichts anderes...
Servus
Bei einem Haftpflichtschaden bin ich mal prinzipiell Neos Meinung.
Bei einem Kaskoschaden schaut meiner Meinung nach die Lage in Österreich etwas anders aus.
Da man bei uns bei Versicherungsabschluss eigentlich Sonderausstattung abseits des Auslieferungszustandes angeben muss, was in weiterer Folge zur Bemessung der Versicherungsprämie herangezogen wird, sehe ich da z.B. bei einem Vandalismusschaden durchaus ein mögliches Problem auf den TE zukommen. Ist jetzt natürlich von der Versicherung bzw. dem Schadensgutachter abhängig, aber so ganz locker und unproblematisch würde ich das in Österreich nicht sehen. Kommt dann im Endeffekt auch auf die Schadenssumme an.
Grüsse vom Abraham
Da geb ich Dir vollkommen recht.
Ist nicht nur in Österreich so. Auch in Deutschland muss ein Mehr an Sonderausstattung angegeben werden. Prinzipiell heißt es aber meist "bis 5000 Euro mitversichert", was sich dem Wortlaut nach allerdings auf Anbau- und Zubehörteile bezieht. Eine Folierung gehört meines Erachtens dazu. Es könnte aber im Falle eines Kaskoschadens durchaus zu Problemen führen, wie genau es der Versicherer halt nimmt.
Im Haftpflichtfall allerdings, wie schon von Dir angemerkt, ne völlig andere Sache.
Normalerweise müssen die das Auto so herrichten wie vorher war punkt.zb.wenn ich einen teueren alufelgen habe und wird beschädig durch einen unfall müssen die genau so einen felgen wieder draufmachen wie vorher! Oder nicht? die versicherung muss nur zahlen.
Du verwechselst hier etwas die Relation...
Für die Werkstatt bist Du, ob Unfallschaden oder nicht, der Auftraggeber, also haben die zu machen was Du beauftragst - sofern es in ihren Möglichkeiten liegt. Wenn die Werkstatt also nicht in der Lage ist die ganz besonderen Felgen zu organisieren oder eine Folierung zu machen, musst Dir da eben selbst Gedanken machen und ne andere Werkstatt suchen.
Die Versicherung zahlt nur - oder eben nicht. Da hast Du recht...
Bei billigen China-Schrott-Felgen kann es etwas haarig werden, denn ein odentlicher, seriöser Händler wird diese weder besorgen noch montieren. Aber das hat dann Haftungsgründe und weniger mit der Versicherung zu tun.
Im Klartext, die Werkstatt wird nur das an Auftrag annehmen, was sie auch leisten kann - zum beispiel in Sachen Folierung...
Servus
Felgen sind bei der Kasko wohl ein sehr gutes Beispiel.
Variante 1: Du hast M-Paket und somit in der Ausstattung schon ziemlich teure Felgen dabei. Du nimmst dir die M-135 als Winterfelgen und kaufst Dir schicke 19". In der Regel wirst Du den originalen Felgenpreis der 135er nicht erreichen und somit wird's bei Diebstahl oder dergleichen keine Probleme geben.
Variante 2: Du hast eine Serienbesohlung von 17" und kaufst Dir die 19". in diesem Fall wirst du zumeist preislich in vielen Fällen über den Serienfelgen liegen. Wenn Du dies nicht als Sonderausstattung meldest sehe ich bei einem Versicherungsschaden Probleme auf dich zukommen.
Diese Aussage stammt von meinem Versicherungsberater und ist keine Schätzung oder Annahme.
In jedem Fall würde ich mich bei jeder grösseren Änderung mit meiner Polizze beschäftigen bzw. bei der Versicherung nachfragen.
Grüsse vom Abraham
ok danke für die infos
lg
Zubehör ist wie gesagt, in den meisten Verträgen bis zu 5000 Euro mitversichert. Hier zählen auch die Felgen, Verspoilerungen, teurere Soundumbauten und dergleichen dazu. Allerdings muss wirklich belegbar sein, dass es dieses Zubehör tatsächlich gegeben hat. Also immer fleißig die Rechnungen aufbewahren...
Denke, dass es bei einer Folierung schon mehr Probleme geben könnte...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Die Werkstatt muss prinzipiell mal gar nix...
Der Versicherer muss den Zustand wieder so herstellen, wie dieser vor dem Unfall war - den versicherungsnehmer also schadlos halten (bei haftpflicht oder Kaskoschäden). Dies umfasst natürlich auch, die passende Folierung wieder aufzubringen. Da das aber nicht jede Werkstatt macht oder machen kann, wird es in den meisten Fällen so ausschauen, dass die Werkstatt den normalen Schaden richtet und die Versicherung die Kosten für eine entsprechende Folierung/Teilfolierung durch eine Zweitwerkstatt übernimmt. Ist bei einem Airbrush nichts anderes...
Bist Du Dir sicher, dass das bei einem Airbrush nicht anders ist? Ich weiss, dass ein Freund von mir sein Airbrush nach Unfall nicht wieder hergestellt bekommen hat, weil er den Wert vom Airbrush nicht nachweisen konnte, war eine ziemlich nervige Sache..
Wir haben einen Firmenwagen, den wir mit einer Folie verkleidet haben, die uns bei etwaigem Unfall natürlich ersetzt werden muss, weil wir per Rechnung etc. pp. nachweisen können, was sie gekostet hat...
In dem Fall lag es aber wohl eher daran, dass der der besagte Freund von Dir die Erstellungskosten nicht nachweisen konnte. Eine professioneller Airbrusher schreibt ne Rechnung, beim Kumpel um die Ecke schaut's da eher mau aus...
Ist auch bei der Folierung nix anderes. Wer da selbst gepfuscht hat oder ohne Rechnung hat pfuschen lassen, bekommt wahrscheinlich allenfalls den Materialpreis der Folie ersetzt, wenn es wenigstens dafür ne Rechnung gibt. Wer ne anständige Rechnung für die Folierung an sich vorweisen kann, ist da deutlich im Vorteil...
Ohne Rechnung ist die 5000-Euro Zubehör-Reglung nicht durchsetzbar. Wie sollte das auch gerecht zu regulieren sein. Wenn die Versicherungen auf Schätzungen einlassen würden (was sie freiwillig nie tun), dann würde sich fast immer die Versicherung oder der Versicherungsnehmer über den Tisch gezogen fühlen.
Was ich interessanter finde, ist folgendes:
Die Folie klebt schon länger auf dem Fahrzeug und ist evtl. schon minimal verwittert. Nicht so viel, dass es im Gesamtbild auffallen würde, aber bei einem Vergleich mit einer werksneuen Folie direkt ins Auge fällt.
Bei Lackierungen kann man sich möglichst nah ranmischen. Folien werden aber fertig aus dem Werk geliefert und eine Sonderanfertigung kostet sicher ein Vielfaches einer komplett neuen Folierung.
Wenn nun ein Frontschaden vorliegt, und eine Verwitterung sichtbar wäre, wie würde reguliert werden?
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
In dem Fall lag es aber wohl eher daran, dass der der besagte Freund von Dir die Erstellungskosten nicht nachweisen konnte. Eine professioneller Airbrusher schreibt ne Rechnung, beim Kumpel um die Ecke schaut's da eher mau aus...
Ist auch bei der Folierung nix anderes. Wer da selbst gepfuscht hat oder ohne Rechnung hat pfuschen lassen, bekommt wahrscheinlich allenfalls den Materialpreis der Folie ersetzt, wenn es wenigstens dafür ne Rechnung gibt. Wer ne anständige Rechnung für die Folierung an sich vorweisen kann, ist da deutlich im Vorteil...
Ja, Du hast natürlich recht, das Airbrush wurde über Freunde gemacht und nicht richtig auf Rechnung.. es hatte auch einen grösseren ideellen wert, als materiellen. Das ist natürlich wahr...
Zitat:
Original geschrieben von Nurtheoretisch
Ja, Du hast natürlich recht, das Airbrush wurde über Freunde gemacht und nicht richtig auf Rechnung.. es hatte auch einen grösseren ideellen wert, als materiellen. Das ist natürlich wahr...
Das ist der PunktusKnacktus, da ein ideller Wert an sich nicht zu versichern ist. Ein Sammlerwert ist natürlich etwas anderes (z.Bsp. bei Antiquitäten), aber das ist hier ja nicht von Bedeutung. Allerdings kommt es auch hier auf die Konstellation an. Handelt es sich hier um einen Haftpflichtschaden, hat die gegnerische Versicherung einen "in jedem Fall" schadelos zu halten. Hier würde dann ein Gitachter die Neuerstellungskosten ermitteln, gegebenenfalls durch Kostenvoranschlag beim professionellen Airbrusher.
Zitat:
Original geschrieben von Sevo-G
Ohne Rechnung ist die 5000-Euro Zubehör-Reglung nicht durchsetzbar. Wie sollte das auch gerecht zu regulieren sein. Wenn die Versicherungen auf Schätzungen einlassen würden (was sie freiwillig nie tun), dann würde sich fast immer die Versicherung oder der Versicherungsnehmer über den Tisch gezogen fühlen.
Was ich interessanter finde, ist folgendes:
Die Folie klebt schon länger auf dem Fahrzeug und ist evtl. schon minimal verwittert. Nicht so viel, dass es im Gesamtbild auffallen würde, aber bei einem Vergleich mit einer werksneuen Folie direkt ins Auge fällt.
Bei Lackierungen kann man sich möglichst nah ranmischen. Folien werden aber fertig aus dem Werk geliefert und eine Sonderanfertigung kostet sicher ein Vielfaches einer komplett neuen Folierung.
Wenn nun ein Frontschaden vorliegt, und eine Verwitterung sichtbar wäre, wie würde reguliert werden?
Auch hier kommt es auf die Konstellation an. Bei einem haftpflichtschaden ist man von der gegnerischen versicherung schadfrei zu halen, deshalb kann es durchaus sein, dass diese unter Umständen sogar eine Komplettfolierung zahlen muss, selbst wenn nur ein Teilschaden vorliegt. Aber das ist dann wirklich auch abhängig vom Gutachter und dem Gutwill der Versicherung. Anspruch und Regulierung sind ja bekanntlich nicht immer das gleiche Paar Schuhe...
Bei einer Lackierung ist es faktisch das Gleiche. Gibt ja auch unzählige Sonderlackierungen, die auf Grund unbestimmbarer Farbanteile nicht so einfach nachzumischen sind. Ausbleichen ist wohl kein so großes Problem mehr...