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Injektor rausgeflogen. 540xd touring 2019
moin moin,
ich habe Dienstag meinen 540xd touring (58tkm) bei Bmw abgeholt. Natürlich scheckheft, 1 Hand, frische Inspektion. Bei der Probefahrt vor ein paar Wochen habe ich zweimal im Stand schon leicht verbrannten Geruch festgestellt und es bemängelt. Wurde im Kaufvertrag als beseitigt notiert.
So, Auto abgeholt und nach ca 200km 160kmh wollte ich Gasgeben und auf die linke Spur, da kam nur Ruckeln. Keine Leistung mehr, Fehleranzeige kam. Bin dann auf den Seitenstreifen gerollt und Autohaus angerufen. Laut Anzeige wäre Leistung nur reduziert, ich könnte weiterfahren und keinen Pannenservice notwendig. Ich wurde abgeschleppt und der Pannenservice hat kurz reingeguckt. Da ist ein Injektor rausgeflogen auf Grund des Drucks. Jetzt soll das Auto repariert werden, aber ich will es ehrlich gesagt nicht mehr haben. Die Frage ist könnte man aus dem Kaufvertrag raus, und Hinterlässt sowas nicht auch "Spuren" am Motor wenn es mit so einer Gewalt rausgeschossen wurde. Ich fahre gerne ziemlich sportlich. Ist mein erster BMW. Ich danke schonmal für Anregungen.
MFG Kenn
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30 Antworten
Wandeln geht so schnell nicht. Du musst dem Händler das Recht auf Nachbesserung geben. Gut ist schon mal, das der Mangel damals schon angemerkt wurde. Und jetzt aufgetreten ist. Dann kanns auch mal bisschen länger dauern. Kannst natürlich auch versuchen mit dem Händler zu reden. Er muss ihn aber nicht zurücknehmen.
Dem kann ich nur zustimmen, der Händler ist froh, seine Autos los zu werden und wird sie nicht so ohne weiteres wieder zurücknehmen
Fragen kostet zwar Nix, aber da sehe ich ehr schwarz…
Er wird hier nachbessern, und damit ist die Sache auch erledigt…
Bis zu dreimal darf er ein und der selben Sache nachgehen..
Edit;
Klar hinterlässt das einen bitteren bei Geschmack, wenn man das Fahrzeug gerade erst übernommen hat und die Karre einem praktisch schon um die Ohren fliegt…
Aber ein Injektor fliegt eigentlich nicht ohne weiteres raus .. die sitzen bombenfest.
Ich bin kein Jurist, aber hat man als Privatperson nicht ein Rückgaberecht für eine gewisse Zeit ?
Wenn der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt, dann ja, sonst nein.
Die werden das wohl schon ordentlich reparieren.
Zitat:
@525itouring schrieb am 24. März 2023 um 22:32:38 Uhr:
Wenn der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt, dann ja, sonst nein.
Würde ich so nicht sagen.
Es handelt sich hierbei wohl um ein tiefgreifendes, schweres Problem, das dem Käufer so nicht klar gewesen ist.
Wahrscheinlich war BMW schlicht und ergreifend einfach fahrlässig bei der Behebung des Brandgeruchs und ist dem nicht ordentlich auf den Grund gegangen.
Falls das vor Gericht landen sollte, hat der Käufer gute Chancen, dass BMW den Wagen zurücknehmen muss.
In der Regel sind die Richter bei solchen Angelegenheiten eher auf der Seite des Käufers, da bei einer erst sehr kurzen Haltedauer angenommen wird, dass das ursächliche Problem schon vor dem Kauf bestanden hat und zwar für den Käufer nicht erkennbar, in den Tiefen des Motorraums, was eindeutig einen verdeckten Mangel darstellt. Da gibt's eigentlich überhaupt keine Diskussion.
Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, aber tendenziell ist die Sache für mich recht klar.
Ich hatte bei meinem unter anderem ein Problem mit einer nicht fachgerecht ausgeführten Nachlackierung.
Das war relativ heikel, da ich die vor dem Kauf rein theoretisch erkennen hätte können. Allerdings waren die Silikonkrater nur bei bestimmten Lichtverhältnissen und aus bestimmten Winkeln gut zu erkennen. Unter freiem Himmel und in Showroom hat man nichts gesehen.
Der Fall war auch ohne Rechtsanwalt mit denen zu klären und die Lackierung wurde neu gemacht.
Man muss nur freundlich und bestimmt auftreten und durchblicken lassen, dass man kein Depp ist, der sofort aufgibt.
@MUC_G31 Meine Aussage bezog sich jetzt eher auf ein generelles Rückgaberecht beim Kauf, Mängelfreiheit natürlich vorausgesetzt.
Im Falle eines Sachmangels muss ich dem Verkäufer natürlich erst mal die Gelegenheit der Nachbesserung geben. Erst wenn da alles ausgeschöpft ist und der Sachmangel nicht behoben werden konnte, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag und damit die Rückabwicklung in Frage. So zumindest meine Erinnerung an Jura light für Wirtschaftswissenschaftler vor vielen Jahren
Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem M550. (Siehe hierzu thread) der Händler hat 2 mal nachgebessert (hat aber auch insgesamt fast 2 Monate gedauert). Anwalt hat auch gesagt, dass Händler erst nachbessern darf und dann auf juristischem Weg die Rückgabe erfolgen kann.
Deshalb sage ich ja, es kommt auf den Einzelfall an.
Wenn es sich um quietschen Bremsen, oder solche "Lapalien" handelt, bin ich bei dir, da muss dem Verkäufer auf jeden Fall das Recht auf Nachbesserung eingeräumt werden.
Mein 5er aus der NL München hatte insgesamt vier Probleme nach dem Kauf und ich habe die Herren dort mit den Problemen konfrontiert und klargemacht, dass ich auf Rückabwicklung drängen werde, wenn sie sich auch nur bei einer Sache querstellen und zack, alles wurde erledigt.
Ein rausgepresster Injektor hat sehr wahrscheinlich ein schwerwiegendes Problem als Auslöser, welches schon vor dem Kauf bestanden hat und auch den Wert des Fahrzeugs damit wesentlich mindert.
BMW ist selbstverständlich in der Pflicht das Fahrzeug vor dem Verkauf auf Fehler zu prüfen und mängelfrei zu übergeben. Offenbar wurde schon zweimal gegen die Sorgfaltspflicht seitens BMW verstoßen, da wird die Luft schon langsam dünn für die und das sollte man die auch wissen lassen.
Zitat:
@MUC_G31 schrieb am 25. März 2023 um 07:30:08 Uhr:
Zitat:
@525itouring schrieb am 24. März 2023 um 22:32:38 Uhr:
Wenn der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt, dann ja, sonst nein.
Würde ich so nicht sagen.
Es handelt sich hierbei wohl um ein tiefgreifendes, schweres Problem, das dem Käufer so nicht klar gewesen ist.
Wahrscheinlich war BMW schlicht und ergreifend einfach fahrlässig bei der Behebung des Brandgeruchs und ist dem nicht ordentlich auf den Grund gegangen.
Falls das vor Gericht landen sollte, hat der Käufer gute Chancen, dass BMW den Wagen zurücknehmen muss.
In der Regel sind die Richter bei solchen Angelegenheiten eher auf der Seite des Käufers, da bei einer erst sehr kurzen Haltedauer angenommen wird, dass das ursächliche Problem schon vor dem Kauf bestanden hat und zwar für den Käufer nicht erkennbar, in den Tiefen des Motorraums, was eindeutig einen verdeckten Mangel darstellt. Da gibt's eigentlich überhaupt keine Diskussion.
Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, aber tendenziell ist die Sache für mich recht klar.
Ich hatte bei meinem unter anderem ein Problem mit einer nicht fachgerecht ausgeführten Nachlackierung.
Das war relativ heikel, da ich die vor dem Kauf rein theoretisch erkennen hätte können. Allerdings waren die Silikonkrater nur bei bestimmten Lichtverhältnissen und aus bestimmten Winkeln gut zu erkennen. Unter freiem Himmel und in Showroom hat man nichts gesehen.
Der Fall war auch ohne Rechtsanwalt mit denen zu klären und die Lackierung wurde neu gemacht.
Man muss nur freundlich und bestimmt auftreten und durchblicken lassen, dass man kein Depp ist, der sofort aufgibt.
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genauso meine ich es auch. Der Mangel wurde schon vorher erwähnt und nicht „fachgerecht“ beseitigt“. Wie erwähnt, das ein Injektor rausfliegt ist ja nicht ganz ohne. Also Ich fühle mich nicht wohl bei der Sache. Ist echt beschissen gelaufen. Ich habe leider im Netz auch nichts gefunden, das irgend Jemand anderen ein Injektor rausgeflogen ist. Ich bin immer ein Magnet für Sonderfälle. Bei jedem Auto. Ich hoffe nur das er entweder zu 100% gut läuft nach der Reparatur und die soviele Teile wie möglich tauschen oder ganz kaputt ist, damit ich einen Anderen kaufen kann.
ist echt zum ko…
Ich drück Dir die Daumen!
Ich dir auch, halt uns mal bitte auf dem Laufenden.
Zitat:
@MUC_G31 schrieb am 25. März 2023 um 09:37:46 Uhr:
Ich dir auch, halt uns mal bitte auf dem Laufenden.
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ja mach ich, ich werde berichten. bin auch gespannt. Zumindest habe ich einen m135i als Leihwagen :-)