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INNENBELEUCHTUNG-was ist erlaubt?

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 12:54

Hallo!

meine soundvorstellungen haben sich mitlerweile doch ganz gut realisieren lassen dank der MT-Hilfe!!!

nun hab ich die frage, wie es mit Innenbelechtung aussieht?

darf darf ich neon-led-stäbe einbauen, z.b. auf fahrer und beifahrer seite, dass sie auf die füße leuchten und in welcher farbe? ich habe mal gelesen, dass blaue led-stäbe mitlerweile verboten sind. stimmt das?

und diese innenraumänderungen wären doch eintragsfrei, oder?

danke, im voraus!!

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20 Antworten
am 31. Juli 2006 um 12:56

Hallo,

du darfst alles anbringen was dir gefällt im Innenraum, nur darf es nicht nach Aussen hin leuchten!

Eintragungsfrei ist so was dann schon...

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

du darfst alles anbringen was dir gefällt im Innenraum, nur darf es nicht nach Aussen hin leuchten!

Eintragungsfrei ist so was dann schon...

Nicht ganz, bzw. etwas unglücklich ausgedrückt :)

Hab Papa (ist bei der Rennleitung) darauf mal angesprochen, man darf grundsätzlich erstmal alles verbauen, und jetzt kommt das aber: Es darf dich (also den Fahrer) nicht ablenken/blenden/behindern UND den gegenverkehr nicht irritieren/blenden/usw.. Du könntest dir also auch einen 500 Watt Strahler ins Auto bauen, er muss halt nur die Anforderungen erfüllen. Solltest du dir nicht sicher sein ob das was du eingebaut hast in Ordnung geht, kannst du an jeder Polizeidienststelle vorfahren und das checken lassen, oder halt zum TüV fahren.

am 31. Juli 2006 um 13:04

OK, hast es etwas besser ausgedrückt, muss ich dir lassen :)

am 31. Juli 2006 um 13:07

frage an die beiden experten:

muss ich standlicht haben?

habe nämlich beide birnen rausgemacht, da eine kaputt war und es blöd aussah, wenn nur eine leuchtet.

wisst ihr was?

*auf die schulter klopf* :D ;)

PS: Ich finde die Trittbrettbeleuchtung (oder wie auch immer man das nennen soll) vom Multivan absolut geil, da leuchtet der Multivan Schriftzug, glaube sogar in zwei Farben, das macht was her :eek:

@ Standlicht:

Ich würde behaupten ja, ich kanns nur grad nicht belegen :D Was spräche dagegen sich für ein paar Cent ne neue Birne zu kaufen? :D

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 13:09

re

 

also wenn ich z.b. den fußraum beleuchten will und dieser z.b. rot ist, dann sieht man aber von außen, dass da irgendwas rotes leuchtet. zwar nur indirekt, ab man sieht es. wäre dass dann auch schon als leuchten nach außen bzw. gegenverkehr blenden zu definieren, oder ist das erlaubt?

Re: re

 

Zitat:

Original geschrieben von asdkingorgasmus

also wenn ich z.b. den fußraum beleuchten will und dieser z.b. rot ist, dann sieht man aber von außen, dass da irgendwas rotes leuchtet. zwar nur indirekt, ab man sieht es. wäre dass dann auch schon als leuchten nach außen bzw. gegenverkehr blenden zu definieren, oder ist das erlaubt?

Es Blendet dann den gegenverkehr nicht aber es irritiert also isses verboten

Man kann auch sagen es darf kein licht zu sehnen sein

Re: re

 

Zitat:

Original geschrieben von asdkingorgasmus

also wenn ich z.b. den fußraum beleuchten will und dieser z.b. rot ist, dann sieht man aber von außen, dass da irgendwas rotes leuchtet. zwar nur indirekt, ab man sieht es. wäre dass dann auch schon als leuchten nach außen bzw. gegenverkehr blenden zu definieren, oder ist das erlaubt?

Es liegt dran wie hell es leuchtet. Am einfachsten ist es du fährst mal Abends zu der Rennleitung und führst es vor. Fragen kostet nichts :) Wenn es nur schwach leuchtet wie z. B. die Ambientbeleuchtung dann sollte es erlaubt sein. Du kannst ja auch während der Fahrt die LEseleuchten anmachen, die sieht man ja auch von draußen ;)

@ Systi:

Zitat:

Man kann auch sagen es darf kein licht zu sehnen sein

Die Aussage ist falsch ;)

Re: Re: re

 

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

 

@ Systi:

 

Die Aussage ist falsch ;)

So hats mir der TÜV mensch aber gesagt im dunkeln darf kein licht von innen nach aussen dringen.

Und das mit der leseleuchte is ja kein dauerzustand

am 31. Juli 2006 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von Dede13

frage an die beiden experten:

muss ich standlicht haben?

Musst du auf jeden Fall! Momentan muss ich dir sogar sagen, dass du ohne Versicherungsschutz etc unterwegs bist, kennst da ja bestimmt die "alte Leier" von mir!

Was du machst kann sowohl für dich, als auch andere Verkehrsteilnehmer sehr gefärlich bis hin zu lebensgefährlich werden!

Stell dir vor, dein rechtes Abblendlicht gibt den Geist auf! Du bist also Nachts mit nur einem Licht (rechten Licht) unterwegs! Von entgegenkommenden Fahrzeugen wirst du für ein Motorrad gehalten! jetzt lass den gegenverkehr nur mal etwas zu weit links fahren, da kannste dir selber vorstellen, was passieren kann...

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 13:26

rere

 

noch eine frage: es gibt doch die "angel eyes" zum selbsteinbauen. sind die zu empfehlen und vorallem sind die eintragungspflichtig?

am 31. Juli 2006 um 13:28

Du meinst jetzt aber nicht solche Ringe die du dir in die vorhandenen Scheinwerfer einbaust oder?

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Du meinst jetzt aber nicht solche Ringe die du dir in die vorhandenen Scheinwerfer einbaust oder?

doch die meint er :D. kannst mit deiner Leier anfangen :D.

es ist verboten, egal was draufsteht, veränderung von E-tchnisch gepfügten Leuchteinheiten für zum erlöschen des E-Zeichens...

mfg

PS: ist so als wenn du deine Birnen anmalen würdest, ist genau das selbe...

Zitat:

Original geschrieben von thommen

... in die vorhandenen Scheinwerfer einbaust oder?

Gerade vor ein paar Tagen an einem Golf II gesehen! ...

Ohne Worte. Ist das legal?

Es sieht auf jeden Fall aus wie so ein Lichtschlauch (Weihnachtsschmuck) den man da rangeklebt hätte..

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