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Insignia A FL Sportstourer 1.6 cdti, Automatik - und 19" Räder OK?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 23. Mai 2021 um 11:25

Hallo Community......

leider habe ich bislang keine eindeutige Antwort auf meine Frage erhalten.

Deshalb richte ich meine Frage an Euch:

Ich fahre einen Insignia 1.6 cdti als Kombi mit 136 PS und Automatik. Ich habe folgende Sommerräder dafür erworben:

Original Opel 19" Alufelgen(waren auch auf einem Insignia A drauf), mit 245/40 R19 Bereifung, 19Zoll 8,5x19 ET45 5x120 13235013

Die Räder passen und es gibt beim Fahren und Lenken auch keine Probleme.

Jetzt muss ich aber mindestens 2 Reifen davon erneuern - und da taucht die Frage auf, ob ich diese Räder überhaupt benutzen darf...kann....????

Müssen die eingetragen werden, oder kann man die so fahren weil original Insignia oder gar nicht...

Ich hoffe ihr könnt mich in dieser Hinsicht aufklären.

Schöne Grüße

 

 

 

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19 Antworten

Sofern die Felgen und Reifen Größe nicht in deinen COC Papieren steht, musst du diese natürlich eintragen lassen. Also ab zum TÜV und abnehmen lassen das ganze.

Ob du dafür bestimmte Auflagen erfüllen musst (Lenkeinschlagsbegrenzer oder andere Hardware) kann dir am besten dein FOH beantworten sofern der sich mit der Sache beschäftigen mag, machen die erfahrungsgemäß aber in meinem Fall sehr ungern und haben hier, ich zitiere "noch nie etwas von einem Umrüstkatalog gehört".

Aber generell sollte die Rad/Reifen Kombi problemlos eintragbar sein (vorausgesetzt die Auflagen werden beachtet), da ja original und eben vom Insignia A.

Schau mal im CoC-Papier nach. Dort sind alle Größen eingetragen, die du fahren darfst.

Themenstarteram 23. Mai 2021 um 13:10

Habe gerade im CoC Papier geschaut:

225/55 R17 97W 7.0Jx17 ET41

und bei Anmerkung: 225/50 R17 94V auf 7.0Jx17 ET41

das war alles....

Wenn das wirklich das CoC ist, musste die eintragen lassen wie @ossy85 beschrieben hat.

Die 19 Zoll sollten sich ohne Veränderungen am Auto eintragen lassen. Einfach ab zum nächsten Prüfer.

Themenstarteram 23. Mai 2021 um 13:40

Alles klar...dann werde ich es so machen müssen......vielen Dank für die Infos

Das Coc ist nicht der Fahrzeugschein und auch nicht der Kfz Brief.

Da stehen sicherlich mindestens 2 weitere Größen drin ;)

Da stehen garantiert jede Menge Größen drin.

Für den 100kw b16dth Motor gibt es im Serienbereifungskatalog mehrere Seiten mit zulässigen Rad- Reifenkombinationen.

Einfach mal schauen und deine Ausstattungsvariante raussuchen und du bist schlauer.

Die 19er brauchen den Lenkwinkelbegrenzer, von daher stehen die sehr Wahrscheinlich nicht im COC drin, eintragungsfähig sind sie aber, wenn der Lenkwinkelbegrenzer nachgerüstet wird.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 23. Mai 2021 um 21:20:20 Uhr:

Die 19er brauchen den Lenkwinkelbegrenzer, von daher stehen die sehr Wahrscheinlich nicht im COC drin, eintragungsfähig sind sie aber, wenn der Lenkwinkelbegrenzer nachgerüstet wird.

 

Grüße

Steini

Hallo, nicht ganz richtig. Habe gerade vor ein paar Wochen beim TÜV die 19 Zöller eintragen lassen. Im Umrüstkatalog stand drin, dass ich die Begrenzer brauche, hat aber auch so geklappt. Kommt also evt auch auf den Prüfer an…

Immer wieder diese leider falsche Ansicht, dass alles in Ordnung ist wenn irgend ein Prüfer irgendwelche Auflagen ignoriert und es trotzdem einträgt.

 

Wenn du in eine richtige Kontrolle kommst, bleibt dein Auto solange mit den 19er stehen bis du die Begrenzer nachrüstest oder andere Räder drauf machst.

 

Im Falle eines Unfall droht auch Ärger wenn eine Verbindung zu der illegalen Rad Kombination festgestellt werden kann.

 

Der Prüfer wird sich immer leicht rausreden können

 

 

Grüße

Steini

Der TE hat doch eine konkrete Vorstellung, was er genau montieren möchte.

Da helfen ihm Spekulationen doch wenig, er soll in den Serienbereifungskatalog, z. B. vom TÜV Hessen nachschauen für seine spezielle Fahrzeugausführung und gut ist.

Solange er das nicht tut, ist doch jede Diskussion sinnfrei, weil seine spezielle Ausführung nicht bekannt ist.

Zitat:

@steini111 schrieb am 24. Mai 2021 um 18:17:29 Uhr:

Immer wieder diese leider falsche Ansicht, dass alles in Ordnung ist wenn irgend ein Prüfer irgendwelche Auflagen ignoriert und es trotzdem einträgt.

 

Wenn du in eine richtige Kontrolle kommst, bleibt dein Auto solange mit den 19er stehen bis du die Begrenzer nachrüstest oder andere Räder drauf machst.

 

Im Falle eines Unfall droht auch Ärger wenn eine Verbindung zu der illegalen Rad Kombination festgestellt werden kann.

 

Der Prüfer wird sich immer leicht rausreden können

 

 

Grüße

Steini

Sorry, aber das was du da schreibst ist „leider“ falsch.

 

Der Prüfer ist ein Sachverständiger, der im Rahmen seiner Befugnisse handelt und im Einzelfall (Einzelabnahme) entscheidet, ob er die Felgen/Reifen einträgt oder nicht.

 

Wenn er trotz Vorgabe „Begrenzer“ feststellt, dass die Reifen/Felgen in jedem Fall genug Platz haben und keinerlei Gefahr darstellen, dann darf er dies abnehmen und das ist dann auch „bindend“.

 

Er trägt hierbei auch nicht einfach die Reifengröße ein, sondern genau die geprüfte Felge inkl Seriennummer und mit der montierten Reifengröße als Zusatz und dokumentiert dies fotografisch.

 

Da bleibt das Fahrzeug dann in einer Kontrolle auch nicht stehen und im Falle eines Unfalls ist auch nichts zu befürchten, weil die Rad-/Reifenkombination eben NICHT illegal ist.

 

PS: ich bin in dem Thema kein Laie.

Es ist nicht falsch, sondern die Realität, die es dem Prüfer einfach macht aus seiner Verantwortung zu kommen.

 

Erst wenn ein Prüfer bei der Eintragung einen Vermerk machen würde, dass zb auf den Lenkwinkelbegrenzer verzichtet werden kann obwohl im Gutachten verlangt kann man den Begrenzer weglassen. Ansonsten bist du als Fahrer/Halter dauerhaft in der Pflicht für den ordnungsgemäßen Zustand des KFZ.

Der Prüfer nur für den Moment der Prüfung.

Er wird also in einem etwaigen Prozess sich selbst nicht belasten müssen und wird auch nur als Zeuge aufgerufen werden.

 

Natürlich ist es falsch von dem Gutachter, aber er kommt deutlich einfacher aus der Nummer heraus als Fahrer und Halter

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 3. Juni 2021 um 11:46:11 Uhr:

Es ist nicht falsch, sondern die Realität, die es dem Prüfer einfach macht aus seiner Verantwortung zu kommen.

 

Erst wenn ein Prüfer bei der Eintragung einen Vermerk machen würde, dass zb auf den Lenkwinkelbegrenzer verzichtet werden kann obwohl im Gutachten verlangt kann man den Begrenzer weglassen. Ansonsten bist du als Fahrer/Halter dauerhaft in der Pflicht für den ordnungsgemäßen Zustand des KFZ.

Der Prüfer nur für den Moment der Prüfung.

Er wird also in einem etwaigen Prozess sich selbst nicht belasten müssen und wird auch nur als Zeuge aufgerufen werden.

 

Natürlich ist es falsch von dem Gutachter, aber er kommt deutlich einfacher aus der Nummer heraus als Fahrer und Halter

 

Grüße

Steini

Deine Ausführungen sind leider immer noch falsch.

 

Bei der von mir genannten Einzelabnahme braucht es keinen Vermerk, dass der Begrenzer weggelassen wurde. Es braucht noch nicht mal den Umrüstkatalog von Opel oder irgendein Gutachten, da ja der Prüfer eben dieses Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis erstellt und die Zulassungsstelle diese durch unverzügliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.

 

Zudem ist es nicht so, dass der Prüfer einfach daraus kommt wenn er Mist baut. Als aaS haftet er auch für die Sachen, die er verbockt. Daher wird auch der ganze Prozess dokumentiert. Ich kann dir mindestens einen Prüfer nennen, der aufgrund von Eintragungen, die nicht hätten erfolgen dürfen verknackt wurde ;)

 

PS: habe gerade gestern noch eine Rad-Reifenkombination am Motorrad für einen Kunden begutachten lassen, für die es noch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller für dieses Motorrad gibt… hat inkl. Tachoprüfungsfahrt (Prüfer fährt mit GPS Gerät) knapp 300 Euro gekostet und das Motorrad hat eine Einzelbetriebserlaubnis erlangt, die wie oben geschrieben auch bindend ist.

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