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Inspektion nicht bei VW - Probleme mit Kulanz?
Hallo,
ich plane den Kauf eines 3 Jahre alten 6R. Der Wagen hat knapp 30.000 km gelaufen und war zur ersten Inspektion bei ~20.000km bei ATU.
Der Händler (Opel) versicherte mir, dass sich dies - wenn den Wartungen nach Herstellervorgabe von einem anerkannten Meisterbetrieb durchgeführt wurden - nicht auf die Kulanzleistungen von VW auswirken würde. Ich habe sogar die Kopie eines internen VAG-Dokuments erhalten, auf dem exakt dieser Wortlaut zu finden ist. Da Kulanz aber ja nun nichts mit einem Rechtsanspruch zu tun hat, hilft mir das nicht weiter.
Auch die Rechtsprechung zur Frage der Fremd-Inspektionen bei einer HerstellerGARANTIE bringt mich hier nicht weiter.
Hat hier jemand Erfahrungen damit? Ist diese Wartung bei ATU ein Problem?
Viele Grüße
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19 Antworten
Da Kulanz bei VW immer im Einzelfall geprüft wird, würde ich mich nicht auf Aussagen von unbeteiligten oder irgendwelche VW Papiere verlassen.
Mit Wartung außerhalb VW mußt du dir keine Hoffnung auf Kulanz machen.
Laß dir vom Opel-Händler eine vernünftige Garantieverlängerung (-versicherung) auf seine Kosten abschließen, wenn er das Auto an dich los werden will.
Kulanz ist eine freiwillige willkürliche Leistung, auf welche Du keinen Anspruch ableiten kannst.
Du kannst aber sowohl einen "besseren" Kulanzanspruch bzw. die Mobilitätsgarantie mit der nächsten anstehenden Inspektion wieder herstellen. Normal wäre z. B. nach 3 Jahren ein Inspektionsservice incl. Bremsflüssigkeitswechsel (zusammen mit TÜV fällig) fällig ... sprich falls der noch nicht gemacht wurde ... evtl. bei VW machen bzw. mit Opelhändler absprechen, das er die Kosten dafür übernimmt (Gutschein etc.)
Und ja Kulanz ist immer eine freiwillige Leistung bzw. Einzelfallprüfung, aber als neuer Besitzer des Fahrzeugs reagiert VW oft kulant, da sie Dich ja mit dem VW-Fahrzeug wieder zurück zum Markenhändler holen wollen ...
Würde den Service bei VW machen. Bringe dein eigenes Öl mit und alles ist gut.
Zitat:
Original geschrieben von lexxi1200
Würde den Service bei VW machen. Bringe dein eigenes Öl mit und alles ist gut.
Der Service ist bereits bei ATU gemacht worden.
Zitat:
Original geschrieben von Diesel_inside
Zitat:
Original geschrieben von lexxi1200
Würde den Service bei VW machen. Bringe dein eigenes Öl mit und alles ist gut.
Der Service ist bereits bei ATU gemacht worden.
Ja aber scheinbar nur der 1. Intervall-Service. Aber nicht vergessen, dass im 3. Jahr auch wieder ein Service fällig ist, wie ich schon geschrieben hab. Dies müßte er halt im Serviceplan prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Ilsurion
Zitat:
Original geschrieben von Diesel_inside
Der Service ist bereits bei ATU gemacht worden.
Ja aber scheinbar nur der 1. Intervall-Service. Aber nicht vergessen, dass im 3. Jahr auch wieder ein Service fällig ist, wie ich schon geschrieben hab. Dies müßte er halt im Serviceplan prüfen.
VW wird sich bei Kulanzanträgen trotzdem quer stellen
...und wenn wir hier die Nacht durch spekulieren, ist eine verbindliche Antwort nicht möglich. Auch die Erfahrungen Dritter, mit der Fa. ATU, haben für den TE keinerlei Nutzen.
Dass es grundsätzlich ungünstig ist, von einem Hersteller Kulanz zu erwarten, wenn dessen Produkt durch eine Nicht-Vertrags-Werkstatt therapiert wurde, ist dem TE auch bewußt...
Zitat:
Dass es grundsätzlich ungünstig ist, von einem Hersteller Kulanz zu erwarten, wenn dessen Produkt durch eine Nicht-Vertrags-Werkstatt therapiert wurde, ist dem TE auch bewußt...
So ist es...."Wie du mir, so ich dir"
Manchmal ist Geiz eben doch nicht so geil ...
@Matthias104:
Evtl. kannst du ja mit dem Argument der sicherlich entfallenden VW-Kulanz den Preis beim Opel-Händler noch ein wenig drücken.
Seine Versicherung dir gegenüber, dass die Wartung bei einem Nicht-VW-Betrieb sich nicht auf eine mögliche VW-Kulanzleistung auswirkt, ist jedenfalls absolut ohne Nutzen für dich. Das kann er dir weder zusichern (sein Wort wird VW nicht interessieren), noch wird es so sein, denn für diese freiwillige Leistung kann VW die Voraussetzungen nach Gutdünken festlegen.
Und irgendwie will VW seine Händler und seinen begrenzten Geldtopf für Kulanzleistungen ja auch schützen ...
Schönen Gruß
Danke für Eure Rückmeldung.
Die Rechtslage ist mir vollkommen klar (ich bin RA), mir geht es um praktische Erfahrungen. Ein Nachlass für die nun anstehende Inspektion bei VW ist schon herausgehandelt, die 2-jährige Gebrauchtwagengarantie ist auch dabei. Auch ist der Termon für den nächsten Service bei VW mit 50700er eBay-Öl schon so gut wie vereinbart.
Nach nun 3 + weiteren 2 Jahren ist der Wagen 5 Jahre alt und wird ca. 90.000 km gelaufen haben. Ob dann ohnehin noch so viel Kulanz drin wäre....
Falls noch jemand Erfahrungen hat: Gerne her damit!
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
Danke für Eure Rückmeldung.
Die Rechtslage ist mir vollkommen klar (ich bin RA), mir geht es um praktische Erfahrungen. Ein Nachlass für die nun anstehende Inspektion bei VW ist schon herausgehandelt, die 2-jährige Gebrauchtwagengarantie ist auch dabei. Auch ist der Termon für den nächsten Service bei VW mit 50700er eBay-Öl schon so gut wie vereinbart.
Nach nun 3 + weiteren 2 Jahren ist der Wagen 5 Jahre alt und wird ca. 90.000 km gelaufen haben. Ob dann ohnehin noch so viel Kulanz drin wäre....
Falls noch jemand Erfahrungen hat: Gerne her damit!
Verdient ein RA so wenig ??
HIPRO
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
...
Falls noch jemand Erfahrungen hat: Gerne her damit!
Bzgl. Kulanz bei meinem Polo TDI aus 11/10 habe ich meine Erfahrungen schon im Thread "1,6-l-TDI: Kontrollleuchte "Katalysator gestört" -> AGR-Defekt beschrieben.
Der Wagen war zum Zeitpunkt des Problems 2 3/4 Jahre alt und hatte ca. 91.000 km gelaufen (gekauft hatte ich ihn ein halbes Jahr zuvor aus 1. Hand mit gut 2 1/2 Jahren und 82.000 km).
Er war allerdings vom Vorbesitzer nur in VW-Autohäusern gewartet worden und auch ich hatte ein paar Wochen zuvor den anstehenden Intervall-Service vorsichtshalber in einem solchen durchführen lassen.
Zusätzlich gibt es da noch ein paar Anmerkungen meinerseits zum Thema "Gebrauchtwagen-Garantie(versicherung)".
Schönen Gruß