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Inspektion und Erhalt der Herstellergewährleistung
Hallo,
folgende Situation:
Fahrzeug mit EZ 04/2011 und 25300km hat noch kein Scheckhefteintrag. Fzg wurde am 25.04.2012 abgemeldet. Jetzt will ich das Fahrzeug kaufen und der Händler würde die Inspektion in seiner freien Werkstatt machen (Ölwechsel...).
http://suchen.mobile.de/.../162716932.html?...
Bleibt die Herstellergarantie erhalten wenn die Inspektion so spät gemacht wird (und dann auch noch in einer freien Werkstatt und nicht bei Opel)?
Wenn nicht, ist der Kauf uninteressant. Bei Mercedes würde das sicher nicht gehen.
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13 Antworten
In der Anzeige wird mehrmals erwähnt, dass er scheckheftgepflegt ist. Wenn er das so angibt, kann er bestimmt auch die Rechnung vorlegen und nicht behaupten, das müsse noch gemacht werden.
Ich halte es für ein unseriöses Angebot.
...und dann wäre ein Stempel im Scheckheft!
Frag doch mal nach der Opel-Anschlussgarantie, da wird der Händler sich ganz schön winden ...
Die Inspektion ist knapp zwei Monate überfällig, aber da das Auto seither abgemeldet und nicht mehr bewegt wurde sollte das kein Problem mit der Herstellergarantie geben.
Bei einer Inspektion in einer freien Werkstatt sollte diese allerdings nachweisen können, dass sie über den entsprechenden Zugriff auf die Opel Werkstattinformationen verfügt. Denn sonst ist es schwierig, nach Herstellervorgabe zu arbeiten.
Was auf jeden Fall abgelehnt werden wird, sind Kulanzanträge nach der Garantiezeit.
exakt, ich würde Inspektionen IMMER, auch nach der Garantie, in einer Opel Werkstatt machen, hier kommts auf den Stempel an.
Reparaturen sind ein anderes Thema, die kommen nicht ins Garantieheft.
versteh, ich werde Opel morgen anrufen und alles abklären.
Der Verkäufer sagt dass der Erstbesitzer des Wagens der ADAC war (Mietwagen ADAC für Mitarbeiter) ?!?!.
Ist das als negativ einzustufen? ich nehm an, dass der Wagen nicht am Flughafen vermietet wurde an Touris...
Zitat:
Original geschrieben von born_hard
versteh, ich werde Opel morgen anrufen und alles abklären.
Der Verkäufer sagt dass der Erstbesitzer des Wagens der ADAC war (Mietwagen ADAC für Mitarbeiter) ?!?!.
Ist das als negativ einzustufen? ich nehm an, dass der Wagen nicht am Flughafen vermietet wurde an Touris...
Naja, aber ein Mietwagen bleibt ein Mietwagen. Es gibt nunmal immer wieder Leute die mit solchen Fahrzeugen umgehen als wären sie nichts Wert. Für mich sind ehemalige Mietwagen, Geschäfftswagen etc. Tabu. Aber das kannst nur du für dich entscheiden in nem Auto steckt vorher keiner drin und ausserdem gibts ja ne Garantie.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von born_hard
versteh, ich werde Opel morgen anrufen und alles abklären.
Der Verkäufer sagt dass der Erstbesitzer des Wagens der ADAC war (Mietwagen ADAC für Mitarbeiter) ?!?!.
Ist das als negativ einzustufen? ich nehm an, dass der Wagen nicht am Flughafen vermietet wurde an Touris...
Wenn ich mich recht erinnere: muss bei gewerblich zugelassenen PKW die 1. HU nicht schon bereits nach 12 Monaten gemacht werden?!
Noch eine Frage bezüglich des Wagens:
Wie kann ich sichergehen dass der Tachosstand stimmt? Theoretisch könnte man am Tacho drehen, da kein Scheckhefteintrag mit km Angabe vorhanden ist (dieser Eintrag wäre dann nämlich glaubwürdig wenn die Inspektion während dem 1.Jahr noch unter Eigentum des ADAC gemacht worden wäre)...
Gibt es andere Beweise für den korrekten Tachostand? Z.Bsp "Kaufvertrag ADAC - Händler" vorlegen lassen. Fehlerspeicher auslesen, etc...
Den Wagen würde ich sowieso bei Dekra vor dem Kauf untersuchen lassen (Gebrauchtwagencheck), damit ich sichergehe dass es kein Unfallwagen ist. Können die Dekra Leute den km Stand verifizieren?
Für tipps bin ich dankbar
nichts für ungut, aber wenn du so an dem Wagen zweifelst, würde ich mir den Kauf nochmal überlegen.
Ich vermute jetzt mal, dass die Dekra eine Tachomanipulation nicht nachprüfen kann.
Hilfreich wäre hier sicherlich der Verkaufsvertrag des ADACs, wenn der Händler diesen halt raus rückt.
Eine Dekra-Untersuchung ist bestimmt keine schlechte Idee. Ist der Händler denn ein Opel Händler ?
Der müsste dir ja eigentlich genau sagen können, was mit Hersteller-Garantie ist.
PS: keine Rechtsberatung, keine Garantie für Richtigkeit und nur meine persönliche Meinung.
Habe mit Opel telefoniert. Die Inspektionen sind irrelevant für den Erhalt der 2jährigen Herstellergarantie. D.h. man muss nicht mal eine Inspektion nach 1 Jahr machen, damit die Garantie im Falle des Falles greift.
Es geht nicht um zweifel an dem Wagen, sondern um bestmögliche Absicherung indem man viele Infos zusammensucht (Kaufvertrag, Dekra Siegel, etc..)...sollte man machen, wenn man von einem freien Händler kauft finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von alex279
Zitat:
Original geschrieben von born_hard
versteh, ich werde Opel morgen anrufen und alles abklären.
Der Verkäufer sagt dass der Erstbesitzer des Wagens der ADAC war (Mietwagen ADAC für Mitarbeiter) ?!?!.
Ist das als negativ einzustufen? ich nehm an, dass der Wagen nicht am Flughafen vermietet wurde an Touris...
Wenn ich mich recht erinnere: muss bei gewerblich zugelassenen PKW die 1. HU nicht schon bereits nach 12 Monaten gemacht werden?!
Richtig! TÜV wäre bei diesem Fahrzeug auch noch fällig da bei Mietwagen alle 12 Monate Pflicht!! Müsste man in den Verhandlungen gleich noch dem Verkäufer mit drauf drücken....
Meine persönliche Meinung: Finger weg!
(reines Bauchgefühl ... )
Wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen wird,werden die normalen Bedienungen eintreten.
Also alle 2 Jahre TÜV.
Gruß Mobahn