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Installierte Radarwarner-App schon mal geahndet?
Bisher hatte ich noch keine offizielle Meldung über die Anwendung des Paragrafen 23 StVO in der Praxis gelesen.
Ist jemand schon ähnliches passiert und wenn JA, bei welcher Situation.
Welche Beweise wurden seitens der Rennleitung erbracht?
Wurde zwecks Beweisführung das Smartphone einbehalten?
rudi88
Beste Antwort im Thema
Hallo@rudi88
Halte dich doch einfach an die Verkehrsregeln und du benötigst so einen Sch... nicht.
Gibt schon genug Irre die mit überhöhter Geschwindigkeit durch Städte und Dörfer jagen .
Der Vorsatz springt einem ja direkt ins Auge sonst würdest du das Thema nicht innerhalb einer 1/2 Stunde 2x eröffnen!
Mario
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101 Antworten
gab es doch schon:
https://www.motor-talk.de/.../...p-ahndung-in-der-praxis-t6774866.html
Richtig!
Aber wen hat es wirklich schon getroffen?
rudi88
Hallo@rudi88
Halte dich doch einfach an die Verkehrsregeln und du benötigst so einen Sch... nicht.
Gibt schon genug Irre die mit überhöhter Geschwindigkeit durch Städte und Dörfer jagen .
Der Vorsatz springt einem ja direkt ins Auge sonst würdest du das Thema nicht innerhalb einer 1/2 Stunde 2x eröffnen!
Mario
solche fragen darf man hier nicht stellen. mt user sind vorbildliche verkehrsteilnehmer.
peso
Zitat:
@rudi88 schrieb am 14. Januar 2020 um 00:34:10 Uhr:
Richtig!
Aber wen hat es wirklich schon getroffen?
rudi88
inwiefern hätte es für dich irgendeine Aussagekraft, wenn sich jetzt einer meldet?
Oder spekulierst du drauf, dass wieder mal "eh nichts kommt", um daraus wiederum falsche Schlüsse zu ziehen?
Dann lies mal hier weiter ....
https://www.rechtsindex.de/urteile/radarwarner
oder dies hier ...
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3193.htm
http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...
Die Frage ist für mich nicht, wie der Polizist das erkennen kann, wenn der Besitzer des Smartphones so dämlich war, das bildschirmfüllende Symbol zu präsentieren. Das sieht man ohne Probleme aus einem hinterher fahrenden Auto. Für mich ist eher die Frage, ob der Beamte nur auf Verdacht hin das Smartphone beschlagnahmen kann. Die App kann ja auch im Hintergrund laufen oder das Display ist abgeschaltet.
Ich frage mich allerdings, wieso man nicht bei aktivierter BlitzerApp vor einer Polizeikontrolle nicht mal schnell das Telefon sperrt.
Ich werd nie kontrolliert, aber sonst wäre ein Screenshot des Radarwarners auf dem Telefon ein interessanter Selbstversuch. Gibts "Vortäuschen einer OWI"?
@Lagebernd Vielen Dank für deinen Beitrag.
Damit ist meine Frage beantwortet.
Bitte auf weitere Kommentare verzichten.
Danke!
rudi88
"..Der Zeuge habe auf dem Display eine Blitzer-App erkannt, die er selbst - allerdings nur als Beifahrer - benutze und daher in ihrer Handhabung kenne...."
Großartig ;-)
Frage 3 ist soweit ich es überblicke nicht angesprochen in den verlinkten Urteilen?!
Und es ging wohl bisher nur um geöffnete Apps, wobei eine installierte App ja auch schon unter die Bestimmung fallen sollte...
Und es geht darum, das ein so vorbeiteitetes Gerät im Auto ist, und nicht, wer es bedient.
Und: man kann sich sicher sein, es wird entdeckt. Mein Nachbar ist Polizist, ich habs gesehen ...
und es geht darum, wer praktische erfahrung beim erwischtwerden hat. an sich aber überflüssig, da mtler immer vorschriftsmässig fahren
peso
Aber sie zweifeln und meckern und motzen ....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 14. Januar 2020 um 13:14:47 Uhr:
Und es geht darum, das ein so vorbeiteitetes Gerät im Auto ist, und nicht, wer es bedient.
Der Beifahrer darf das haben.
Zitat:
Und: man kann sich sicher sein, es wird entdeckt. Mein Nachbar ist Polizist, ich habs gesehen ...
Sich mit sowas erwischen zu lassen setzt Vorsatz oder IQ<30 voraus.
Gruß Metalhead