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Interessante Frage zu Lenk und Ruhezeiten+Fahrerkarte

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 14:16

Moin, es ist ja Allgemein bekannt das man in der Woche maximal 2x auf 10 Std. Fahrtzeit ausreitzen darf + 3x die Woche auf 9 Std. die Ruhezeit verkürzen darf.

Jetzt kommt meine frage, darf man 10 std fahren (z.B 4,5 std. 45 min Pause dann wieder 4,5Std. und dann wieder 45min pause und die letzte std.) und dann noch eine verkürtzte Ruhezeit anschliesend von 9 Std. warnehmen?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten!!!

PS: Es geht also darum ob der eine Sonderfall dem anderen folgen darf, es ist ja kein MUSS sondern ein KANN!!!!

+ Wie lange verbleiben die Daten nach einem auslesen der Fahrerkarte auf der Fahrerkarte?

Weiss da einer was drüber?(Die können ja nicht gelöscht werden da ja eine Nachweispflicht von mind. 28 Tagen besteht) , ihr merkt hier gehts ins Eingemachte^^ ;)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Juli 2008 um 15:19

Das in einem 24 std. Zeitraum eine verkürzung von 9 std. machbar ist,ist ja klar, nun wollen wir das mal durchspielen:

Fahrer fängt Montag früh um 03.00Uhr an fährt 4,5 std. haben wir es : 07.30 UHR macht 45min Pause, fährt wieder

4,5 Std. haben wirs 12.45Uhr macht 45 min Pause (13.30Uhr) fährt eine Std. und Stellt ab!!! 14.30Uhr macht 9 std. Pause= 01.30Uhr am Dienstag somit 1,5std vorher wie der Zeitrum von 24std. zulässt, hmmmm vom rein Rechnersichen sollte es gehen, wie sieht es Rechtlich aus ????? Gibts da ne Quelle zu, weil halbwissen haben die meisten nur die Wahrheit muss es nicht sein.

Dieser Teil hat nichts mit lenk und Ruhezeit zutun man kann aber trotzdem belangt werden:

(dann könnte es noch sein das man mit dem Arbeitszeitenschutzgesetz in Kontakt kommt weil man evtl. nicht erst wie im Bilderbuch um 14.30 abstellt sondern erst um 15.30Uhr somit überschreitet man die 10 Std. die laut AzsG vorgesehen sind) Arbeitszeitenschutzgesetz sagt: Arbeitszeit ist Beginn bis Ende der Arbeit und jetzt kommts, ohne Ruhepausen. also im unserem Fall 4,5std.+4,5Std.+1Std. =10 somit ausgereitzt nun hats aber in der Entladung länger gedauert und wir konnten erst um 15.30abstellen somit 11 Std. =überschreitung von 1 Std.^^

Da guck sich mal einer die Gesetze an, das nen Witz oder?

Das die Fahrerkarte nur 28 Tage speiert und dann am 29 den ersten der 28 tage wieder überschreibt habe ich auch gehört nur wissen tu ich das nicht!!!!

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am 10. Juli 2008 um 15:07

Meines wissen nach darf man auf 10 Std Fahrzeit gehen + die Pause verkürzen, solange die Pause inerhalb deines 24 Std block ist.

Was die Aufzeichnung auf der Fahrerkarte angeht, vermute ich das 28 Tage gespeichert werden, am 29 Tag fällt der 1 Tag weg usw.. Laß mich aber gerne korrigieren.

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 15:19

Das in einem 24 std. Zeitraum eine verkürzung von 9 std. machbar ist,ist ja klar, nun wollen wir das mal durchspielen:

Fahrer fängt Montag früh um 03.00Uhr an fährt 4,5 std. haben wir es : 07.30 UHR macht 45min Pause, fährt wieder

4,5 Std. haben wirs 12.45Uhr macht 45 min Pause (13.30Uhr) fährt eine Std. und Stellt ab!!! 14.30Uhr macht 9 std. Pause= 01.30Uhr am Dienstag somit 1,5std vorher wie der Zeitrum von 24std. zulässt, hmmmm vom rein Rechnersichen sollte es gehen, wie sieht es Rechtlich aus ????? Gibts da ne Quelle zu, weil halbwissen haben die meisten nur die Wahrheit muss es nicht sein.

Dieser Teil hat nichts mit lenk und Ruhezeit zutun man kann aber trotzdem belangt werden:

(dann könnte es noch sein das man mit dem Arbeitszeitenschutzgesetz in Kontakt kommt weil man evtl. nicht erst wie im Bilderbuch um 14.30 abstellt sondern erst um 15.30Uhr somit überschreitet man die 10 Std. die laut AzsG vorgesehen sind) Arbeitszeitenschutzgesetz sagt: Arbeitszeit ist Beginn bis Ende der Arbeit und jetzt kommts, ohne Ruhepausen. also im unserem Fall 4,5std.+4,5Std.+1Std. =10 somit ausgereitzt nun hats aber in der Entladung länger gedauert und wir konnten erst um 15.30abstellen somit 11 Std. =überschreitung von 1 Std.^^

Da guck sich mal einer die Gesetze an, das nen Witz oder?

Das die Fahrerkarte nur 28 Tage speiert und dann am 29 den ersten der 28 tage wieder überschreibt habe ich auch gehört nur wissen tu ich das nicht!!!!

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 15:32

Hoffe wir bekommen hier etwas Aufklärungsarbeit (alle zusammen hin), daher ist es wichtig kein halbwissen zu verbreiten sondern quellen die das auch belegen können, ich finde wir profitieren alle davon, evtl. kann man dann den Jungs in blau auch mal einen erzählen, da die meist auch nur mit Halbwissen durch die gegend rennen.;)

Also zur Fahrerkarte kann ich dir schon mal sagen das im Normalfall wesentlich mehr Tage auf der Karte zu finden sind. Da wird nur das überschrieben was der nächste neu Datensatz an Platz braucht. Man nennt das rollierend oder Ringspeicher. Außerdem können natürlich für jede Karte auch die Ausgelesenen Daten angefordert werden, von daher ists eigentlich egal wie viel auf die Karte passt. Auf den Massenspeichern der Kontrollgeräte im LKW ist auch noch was vorhanden ;)

Grüße

Steini

am 10. Juli 2008 um 16:08

Wer in die EU-VO 561/2006 schaut, wird dort keine Verknüpfung mit verlängerter Lenkzeit und langer Ruhezeit finden. Es steht nur drin, dass 2x auf 10 Std. verlängert werden darf und 3x pro Woche die Ruhezeit verkürzt werden darf. Wie, wann und wo was gemacht wird ist egal, es muss allerdings in den 24 Std.-Zeitraum passen.

Zur Fahrerkarte: Die Fahrerkarte speichert wesentlich mehr als 28 Tage. Ich hab dazu keine schriftlichen Unterlagen, aber ich kann folgendes Beispiel bringen:

Meine Fahrerkarte bekam ich 2005 im Herbst, damals bin ich auch das erste Fahrzeug bei der damaligen Firma Nr. 1 gefahren. Parallel dazu bin ich noch in einer zweiten Firma angestellt.

Die zweite Firma bekam das erste Fahrzeug mit Digitaltachograph Ende 2007. Nach den ersten Tagen als ich mit dem Fahrzeug fuhr, ließ ich bei Unternehmer 2 die Fahrerkarte auslesen. Sämtliche Daten seit Ende 2005 sind im Computer aufgeschienen....

am 10. Juli 2008 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von versace777

Das in einem 24 std. Zeitraum eine verkürzung von 9 std. machbar ist,ist ja klar, nun wollen wir das mal durchspielen:

Fahrer fängt Montag früh um 03.00Uhr an fährt 4,5 std. haben wir es : 07.30 UHR macht 45min Pause, fährt wieder

4,5 Std. haben wirs 12.45Uhr macht 45 min Pause (13.30Uhr) fährt eine Std. und Stellt ab!!! 14.30Uhr macht 9 std. Pause= 01.30Uhr am Dienstag somit 1,5std vorher wie der Zeitrum von 24std. zulässt, hmmmm vom rein Rechnersichen sollte es gehen, wie sieht es Rechtlich aus ????? Gibts da ne Quelle zu, weil halbwissen haben die meisten nur die Wahrheit muss es nicht sein.

Dieser Teil hat nichts mit lenk und Ruhezeit zutun man kann aber trotzdem belangt werden:

(dann könnte es noch sein das man mit dem Arbeitszeitenschutzgesetz in Kontakt kommt weil man evtl. nicht erst wie im Bilderbuch um 14.30 abstellt sondern erst um 15.30Uhr somit überschreitet man die 10 Std. die laut AzsG vorgesehen sind) Arbeitszeitenschutzgesetz sagt: Arbeitszeit ist Beginn bis Ende der Arbeit und jetzt kommts, ohne Ruhepausen. also im unserem Fall 4,5std.+4,5Std.+1Std. =10 somit ausgereitzt nun hats aber in der Entladung länger gedauert und wir konnten erst um 15.30abstellen somit 11 Std. =überschreitung von 1 Std.^^

Da guck sich mal einer die Gesetze an, das nen Witz oder?

Das die Fahrerkarte nur 28 Tage speiert und dann am 29 den ersten der 28 tage wieder überschreibt habe ich auch gehört nur wissen tu ich das nicht!!!!

zu punkt1:

rechtlich ist man absolut im grünen bereich,da die lenk und ruhezeiten BIS 1:30 korrekt eingehalten worden sind, in deinem beispiel, beginnt AB 1:30 ein neuer 24std block. hier get das ganze prozedere von vorne los..

zu punkt2:

du kannst den lkw, in deinem beispiel, auch erst um 18 uhr abends abstellen, solange man in dem zeitraum nicht mehr als 10 std gefahren ist. denn deine fahrzeit beschränkt sich zwar auf max.10std, aber nicht deine SCHICHTZEIT. du hast dann von 3 uhr bis 18 uhr eine 15std SCHICHTZEIT, und verkürzt so automatisch auf 9 std ruhezeit, da nur diese 9 std in deinem 24 std block sind! selbst wenn man in dem fall 11 std oder länger steht, geleten nur 9 std als ruhezeit, da alle weiteren std nicht innerhalb des 24 std block sind!

Hallo allerseits,

also ich hab vor kurzem in der Umschulung (bei der Dekra) gelernt, dass die

Fahrerkarte Daten von  bis zu einem Jahr speichert. Erst wenn absolut nix mehr drauf

passt, werden die ältesten Daten überschrieben. Daran ändert auch das Auslesen

zwischendurch nichts...

 

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 21:53

Ok Halten wir fest ,wie es schon der Vorredner (danke für Quelle) tat, solange alles im 24 Std. Block geschieht ist es durchführbar.

10 Std. Fahren auf 9 Std. Verkürzen, leuchtet auch ein, endlich mal eine Grauzone die zum Vorteil genutzt werden kann und nicht wie so meist von den Blauen in einer Kontrolle anders ausgelegt wird.

@role82 bei Punkt 2 verwechselst du Lenk und. Ruhezeitgesetze mit Arbeitszeitenschutzgesetz.(Bei einer Prüfung egal ob Intern oder Extern wird beides abgefragt, leider schneiden sich die Gesetze L u. R vs. AzsG)

L u R sagt:

in 24 Std. musst du 11Std. Pause machen oder du darfst 3x die Woche auf 9 Std. verkürzen, was du sonst machst ist uns jetzt mal krass gesagt scheiss egal Hauptsache 11 bzw. 9 std gestanden.

AzsG sagt:

Du darfst nicht länger wie 10 Std. Beschäftigt werden alles was drüber ist ist ein reiner Verstoß!!!! (Könnt ihr ja mal euren Chefs sagen ;)

 

Die Frage ist, wie stark achten Prüfer bei einer Prüfung auf das AzsG wo doch allen Fahrern gesagt wird haltet euch an die Lenk und Ruhezeiten und alles wird schön.

Defenetiv kann bei Überschreitung der AszG eine Geldbuße von bis zu 15.000Euro erhoben werden, das darf man nicht vergessen!!!!

 

Hallo @role82,

da warst ja mal wieder ganz genau (mit deinem 24StdBlock).

 

Ich kann mir aber auch noch eine andere Variante (beim Abstellen um 18Uhr) vorstellen:

@versace777 spricht von länger andauernder Entladung; dabei wird in mir der Eindruck erweckt, dass der Lkw von der Fa. entladen wird; er selbst also nicht entlädt;

d.h. für ihn kann diese Zeit als Pause gewertet werden.

=> Wenn er mindestens 3 Stdn Pause zusammenbringt (=Tagesruhezeit Teil 1), dann genügen nach dem Abstellen um 18Uhr noch 9 Stdn Ruhezeit (=Tagesruhezeit Teil 2), um (bis 3Uhr im 24StdBlock) eine komplette Tagesruhezeit (12 Std wenn geteilt wurde!) zu erhalten. 

Oder nicht?

 

Grüsse,   motorina.

am 10. Juli 2008 um 23:26

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Hallo @role82,

da warst ja mal wieder ganz genau (mit deinem 24StdBlock).

Ich kann mir aber auch noch eine andere Variante (beim Abstellen um 18Uhr) vorstellen:

@versace777 spricht von länger andauernder Entladung; dabei wird in mir der Eindruck erweckt, dass der Lkw von der Fa. entladen wird; er selbst also nicht entlädt;

d.h. für ihn kann diese Zeit als Pause gewertet werden.

=> Wenn er mindestens 3 Stdn Pause zusammenbringt (=Tagesruhezeit Teil 1), dann genügen nach dem Abstellen um 18Uhr noch 9 Stdn Ruhezeit (=Tagesruhezeit Teil 2), um (bis 3Uhr im 24StdBlock) eine komplette Tagesruhezeit (12 Std wenn geteilt wurde!) zu erhalten.

Oder nicht?

Grüsse, motorina.

richtig ...

Setzen, 1 mit Sternchen ... :D

am 10. Juli 2008 um 23:28

Und ansonsten, klar kannst Du nach der verlängerten Fahrtzeit von 10 Stunden ( wenn Du die Pausen eingehalten hast ) eine verkürzte Ruhezeit einlegen.

 

Das mit der Ruhezeit von 9 Stunden geht sogar in Doppelbesatzung, und da ist der Tag immerhin 21 Stunden lang - ohne das ein Arbeitszeitgesetz danach fragt.

am 11. Juli 2008 um 0:48

@ motorina

das mit dem abladen ist aber so eine sache, da für den fahrer nur dann "ruhezeit" gilt, wenn er frei darüber verfügen kann! da ich beim be bzw entladevorgang zb für die ladungssicherung verantwortlich bin, kann ich meines erachtens nicht frei über die zeit vefügen!, sprich gilt hier auch keine ruhezeit! höchsten bereitschaftszeit die wiederrum der arbeitzeit angerechnet wird!

@ versace77

aus den lenk und ruhezeiten ergeben sich die arbeitzzeiten oder schichtzeiten oder ganz anders das arbeitzeitenschutzgesetz, zumindest laut bag! die reine ARBEITSZEIT (nicht fahrzeit) setzt sich eben aus max. 3x mal die woche 15 std (=9std pause im 24std block) bzw 2x die woche 13std (=11std pause im 24 std block) zusammen! die ARBEITSZEITEN sind, wie auch auf der seite des bag nachzulesen ist, nicht eindeutig gereglet, sie setzten sich nur aus den fahr und ruhezeiten zusammen! leider!

Themenstarteram 11. Juli 2008 um 6:53

@ role82

Zitat:

aus den lenk und ruhezeiten ergeben sich die arbeitzzeiten oder schichtzeiten oder ganz anders das arbeitzeitenschutzgesetz, zumindest laut bag! die reine ARBEITSZEIT (nicht fahrzeit) setzt sich eben aus max. 3x mal die woche 15 std (=9std pause im 24std block) bzw 2x die woche 13std (=11std pause im 24 std block) zusammen! die ARBEITSZEITEN sind, wie auch auf der seite des bag nachzulesen ist, nicht eindeutig gereglet, sie setzten sich nur aus den fahr und ruhezeiten zusammen! leider!

Nein, laut AzsG heisst es Arbeitszeit ist die Zeit die man auf der Arbeits verbringt bzw arbeitet- Ruhezeiten.

Also: Arbeitszeit+Lenkzeit-Pausenzeit in unserem Fall wegen 14.30Uhr Entladung= 11Std. und das ist genau 1 Std. zuviel laut AzsG aber laut Lenk u. Ruhezeit kein Problem.

Daher sage ich ja das das AzsG sicht mit dem Lenk u. Ruzeiten beisst, beides sind aber Grundlagen der Prüfung!!!!

Die Frage stellt sich was mehr bei einer Kontrolle überwiegt, da haben die Blauen natürlich wieder spiel ohne ende.

Zitat:

Original geschrieben von role82

@ motorina

das mit dem abladen ist aber so eine sache, da für den fahrer nur dann "ruhezeit" gilt, wenn er frei darüber verfügen kann! da ich beim be bzw entladevorgang zb für die ladungssicherung verantwortlich bin, kann ich meines erachtens nicht frei über die zeit vefügen!, sprich gilt hier auch keine ruhezeit! höchsten bereitschaftszeit die wiederrum der arbeitzeit angerechnet wird!

Hallo @role82,

 

das ist mir klar - habe ich auch vor ein paar Tagen im Thread "Hallo Anfänger..." exakt gepostet.

 

Bei Plane wirst du i.d.R. (aber auch nicht immer) mit der Ladungssicherung beschäftigt sein, klar.

Bei Container- oder Kühlerverkehr kommst du oft gar nicht in die Lagerhallen - und 3 Stdn war ich da schon oft genug gestanden (kann man ja vorher auch erfragen, damit die Pause dann "ganz offiziell" ist).

 

... Und für die allermeisten Kontrollorganen ist deine Lenk-/Ruhezeit wichtiger als (ein oder zwei Stdn mehr) deine Arbeitszeit (nebenbei bemerkt).

 

Grüsse,    motorina.

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