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Interpretation Parkschild

Hallo,
ich würde mich über eine möglichst fundierte Interpretation des angehängten Parkschildes freuen.
Besonders interessiert mich, wer hier sonntags unter welchen Vorraussetzungen parken darf.
Vielen Dank für Rückmeldungen,
Zymbo

Parkschild
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57 Antworten

Bewohner mit Parkausweis an allen Tagen
Besucher mit Parkschein Mo - Fr von 8:00 -20:00 und Samstag von 9:30 - 16:30
Besucher am Sonntag, mit und ohne Parkschein - nie.-.
MfG kheinz

Außerhalb der angegebenen Zeiten darf da jeder parken, also speziell sonntags.

Zitat:

@FTCK schrieb am 27. März 2022 um 22:08:30 Uhr:


Außerhalb der angegebenen Zeiten darf da jeder parken, also speziell sonntags.

Nö, da das Schild "P Bewohner mit Parkausweis Al2" grundsätzlich erstmal alle Fremden ohne diesen Parkausweis ausschließt. Innerhalb der angegebenen Zeiten wird das Parkverbot für Fremde freigegeben. Aber nur mit Parkschein.

Grüße,
diezge

Bin mal gespannt, wieviel Seiten das wieder ergeben wird. So wie diezge es beschrieben hat, ist es richtig. Allerdings wird "das Parken" für Fremde freigegeben.
Und der Knackpunkt. Die Anfrage des TE ist unvollständig. Irgendwie muss für diesen Bereich das Parken verboten sein. Handelt es sich möglicherweise um eine Anwohnerparkzone?

Es gibt hier mehrere Interpretationsmöglichkeiten im Verkehrsrecht, im Zweifel muss der Verkehrsteilnehmer das vorsichtigere Verhalten wählen.
Der BGH sagt: Zusatzschilder [...] müssen aber hinreichend klar sein [...]
Und das OLG Dresden ergänzt: "[…] vor allem bei Kombination mehrerer Zusatzzeichen".
Eine Klarheit ist hier nicht gegeben.
Gemeint ist wahrscheinlich, dass während der angegebenen Zeit jeder mit Parkschein parken darf, außerhalb der Zeiten dürfen nur Bewohner mit Bewohnerausweis parken, Bewohner innerhalb der Zeiten auch ohne Parkschein, aber mit Bewohnerausweis.
Ich würde die zuständige Behörde offiziell anfragen, dann fällt ihr vielleicht auf, was sie da verbockt hat.

da kann jeder parken, manchmal wird es aber teurer als mit Parkschein;) und ohne Ausweis.;)
Also es ist garantiert so: mit Ausweis immer, Fremde in der angegebenen Zeit mit Schein, ausserhalb der angegebenen Zeit alle ohne Schein/Ausweis.
"nie" ist Quatsch, man muss nur überlegen was verhindert werden soll, nämlich Blockierung durch viele fremde Dauerparker in den angebenen Zeiten.
Ausserhalb der Zeiten werden es weniger Fremde sein und selbst die Anwohner bräuchten keinen Ausweis haben/kaufen.
Ist überall so, wo z.B. Geschäfte sind.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 28. März 2022 um 00:11:13 Uhr:


… So wie diezge es beschrieben hat, ist es richtig.

Das kann richtig sein, muss aber nicht die einzige Interpretation sein, die richtig ist.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 28. März 2022 um 00:11:13 Uhr:


… Die Anfrage des TE ist unvollständig. Irgendwie muss für diesen Bereich das Parken verboten sein. Handelt es sich möglicherweise um eine Anwohnerparkzone?

Ich sehe das nicht als unvollständig, ist es doch ein normales Parkschild mit Zusatzzeichen. Warum muss "irgendwie für diesen Bereich das Parken verboten sein"?

Wäre es eine Anwohnerparkzone, bräuchte man das Schild gar nicht.

"Ich sehe das nicht als unvollständig, ist es doch ein normales Parkschild mit Zusatzzeichen. Warum muss "irgendwie für diesen Bereich das Parken verboten sein"?
Wäre es eine Anwohnerparkzone, bräuchte man das Schild gar nicht."
1. Das Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist.
2. Bewohnerparkausweise gibt es nur für Anwohnerparkzonen. In Anwohnerparkzonen ist das Parken für Fremde verboten. Es sei denn, es werden Ausnahmen wie in dem hier vorgestellten Beispiel zugelassen.

Ich habe damals gelernt das sich jedes Zusatzschild auf das darüber liegenden Verkehrszeichen bezieht, also nie ein Zusatzzeichen auf ein Zusatzzeichen.
Parkplatz Anwohner + Parkplatz mit Parkschein + Parkplatz in der angegebenen Zeit, also außerhalb dieser Zeit ist hier Parkverbot für alle.

Innerhalb der Zeiten darf da jedermann mit Parkschein parken, Parkausweis Inhaber natürlich ohne Parkschein. Außerhalb der Zeiten dürfen dort nur Parkausweis Inhaber parken.

Dann hätte man aber ein Zusatzschild für alles nehmen müssen.

Also ich lese es von oben nach unten.
-dies ist ein Parkplatz
-für Anwohner mit Parkausweis Nr. xyz
-an den aufgeführten Tagen innerhalb der aufgeführten Zeiten ziehen Besucher bitte einen Parkschein
-der Automat ist da hinten

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 28. März 2022 um 06:16:11 Uhr:


Ich habe damals gelernt das sich jedes Zusatzschild auf das darüber liegenden Verkehrszeichen bezieht, also nie ein Zusatzzeichen auf ein Zusatzzeichen.
Parkplatz Anwohner + Parkplatz mit Parkschein + Parkplatz in der angegebenen Zeit, also außerhalb dieser Zeit ist hier Parkverbot für alle.

Was machen die Anwohner dann Nachts und Sonntags ?

Diese Reglung ist ja für Parkausweis Inhaber (kostenpflichtig) damit sie zu den „Ruhezeiten „ einen Platz finden. Zu den Geschäftszeiten ist das Parken gegen Einwurf von Münzen auch für Besucher gestattet.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. März 2022 um 07:48:21 Uhr:


Also ich lese es von oben nach unten.
-dies ist ein Parkplatz
-für Anwohner mit Parkausweis Nr. xyz
-an den aufgeführten Tagen innerhalb der aufgeführten Zeiten ziehen Besucher bitte einen Parkschein
-der Automat ist da hinten

Ich lese es ein wenig anders....

Personen mit Anwohnerausweis dürfen in den angegebenen Zeiten dort parken, wenn sie einen Parkschein ziehen. Alle anderen nicht. Ausserhalb der Zeiten dürfen dort nur Anwohner, jedoch ohne Parkschein, parken.

Wie komme ich darauf? Weil sich Zusatzzeichen gemäß StVO immer auf das direkt darüber befestigte Zeichen beziehen.

Die Kombination dieser 3 Zusatzzeichen ist nicht eindeutig und somit nicht zulässig. Meine obige Interpretation ist nur eine von sehr vielen Möglichkeiten. Falls man ein Ticket bekommt wird man schon eine Interpretation finden, mit der man seinen Einspruch erfolgreich begründen kann.

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