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Inzahlungnahme altes Auto bei Neukauf im Autohaus

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 5:17

Hallo,

ich habe am Montag einen Neuwagen in einem Autohaus gekauft, das wurde mir noch angemeldet und ich kann es nun heute abholen.

Der Kauf ist finanziert über eine Anzahlung in bar + Inzahlungnahme meines alten Autos + Finanzierung über die Autobank.

Nachher fahre ich mit meinem alten Auto dort hin, stelle es da ab und fahre mit meinem neuen Auto nach Hause.

Da in dem Kaufvertrag nur steht "Anzahlung x €" und dies nicht aufgeschlüsselt ist in x€ bar + Inzahlungnahme des Fahrzeugs XY für x€ frage ich mich nun: muss ich da jetzt noch so nen Kaufvertrag von ADAC aufsetzen, wo alles genau drin steht?

Wie kann ich sicher sein dass das Autohaus mein Auto auch tatsächlich abmeldet? (dies ist so vereinbart)

Ich habe sämtliche Mängel mündlich benannt, hatte auch Unterlagen über Reparaturen usw. dabei, dies hat das Autohaus aber nicht weiter interessiert. Ich möchte aber keinesfalls nach Verkauf bzw. Inzahlungnahme meines alten Autos davon noch irgendwas hören. Das alte Auto muss repariert werden damit man damit wieder fahren kann. Dies ist alles mündlich geklärt.

ich habe aber nichts schriftlich.

(Das Autohaus ist ein seriöses grosses Autohaus.)

Dazu noch eine 2. Frage: ich habe noch meine alten Winterreifen bei ATU eingelagert. Die Frist zur Abholung ist mittlerweile abgelaufen, d.h. ich muss nun nachzahlen. Für die Einlagerung habe ich Betrag x € bezahlt, da die Frist nun rum ist sind nun bei Abholung der Reifen noch 18 € zu zahlen.

Da ich die Reifen nicht mehr brauche und auch nicht abholen und privat verkaufen möchte habe ich mündlich vereinbart, dass ich auf die Rechnung von ATU eine Vollmacht schreibe dass der Händler XY die Reifen abholt und die 18 € dafür bezahlt.

Wie kann ich nun sicher sein, dass ich da auf der sicheren Seite bin? (was ist wenn der Händler die Reifen dann doch nicht abholt, dann bekomme ich irgendwann von ATU eine Abschlussrechnung über x€ mit dem Verweis dass die Reifen nun - wie im Vertrag vereinbart - entsorgt wurden.)

vielen Dank für eure Tipps! :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Juli 2018 um 5:21

Zitat:

@camper0711 schrieb am 5. Juli 2018 um 21:11:17 Uhr:

 

(außer Du hast dem Autohaus einen Vermittlungsauftrag gegeben, dass die das Auto in Deinem Namen weiterkaufen und nur als Vermittler auftreten sollen - ist aber eher unüblich)

nein, das Autohaus hat mir das Auto abgekauft (inkl. Ankaufschein) und es dann direkt an einen Händler weiter verkauft. Der kam auch schon gestern direkt als ich gerade noch da war um mein Neues abzuholen. Da ich nächste Woche eh nochmal mit dem Neuen hin muss, weil noch ein Softwareupdate gemacht werden muss, werde ich das mit der Sachmängelhaftung noch nachtragen lassen.

Der Händler meldet mein Auto heute direkt ab.

Ich hatte das mit der Sachmängelhaftung (und diverse Geschichten die ich dazu im Internet gelesen habe) angesprochen, das Autohaus meinte dazu er kenne diese Geschichten. Dies müsse man tatsächlich bei irgendwelchen "Fähnchenverkäufern" beachten, aber bei seinem (seriösen) Autohaus müsse ich mir da keine Sorgen machen. Dies sei dann sein Problem wenn der Händler da jetzt mit Beschwerden ankommen würde. Er arbeite aber schon seit Jahren mit seinem Händler zusammen, da sei noch nie sowas vorgekommen.

insoweit bin ich etwas beruhigt. Werde mir dies aber nächste Woche dann trotzdem noch ergänzen lassen, dann habe ich es auch schriftlich und bin dann komplett beruhigt.

:)

Danke für alle eure Tipps! :)

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Themenstarteram 5. Juli 2018 um 7:56

nochmal geschubbst...

bisher bin ich auf dem Stand dass es besser ist, wenn ich so einen ADAC Verkaufsvertrag aufsetze und nachher mitnehme. Dort alle Schäden schriftlich (wie bereits mündlich erfolgt) benenne, inkl. aktuellem Kilometerstand, etc.

Größere Autohäuser haben in der Regel ein "Ankaufformular", ob die den ADAC-Vertrag nehmen wage ich zu bezweifeln. Eine Rechnung musst du nicht schreiben.

Normalerweise nacht der Händler einen Ankaufsvertrag in dem alles steht. Du brauchst keinen Vertrag mitnehmen.

Wenn in den Verträgen alles steht und geregelt ist, brauchst du dir keine Sorgen machen.

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 10:01

hm ok, danke :)

am 5. Juli 2018 um 10:55

Die Autos aus Inzahlungnahme - insbesondere ältere defekte gehen eh in den Export. In den Zielländern sind die Löhne im Regelfall so niedrig, dass die Reparaturen für diesen Personenkreis keine Rolle spielen. Was die Ersatzteile angeht machen die eh oft 1 aus 2 bis 3. Das ist beim Betrag für die Inzahlungnahme alles schon einkalkuliert und daher ist der auch im Regelfall um einiges niedriger wie beim Privatverkaut. Bei einem seriösen Autohaus muss man sich da wirklich keine Gedanken machen. Der Kunde soll ja auch nach 5 oder 6 Jahren - oder ggf. auch früher - wiederkommen.

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 11:02

aber wenn das Autohaus das Auto an einen Händler weiter verkauft (der das dann z.B. exportiert), kann der mich dann irgendwie belangen?

ich habe zwar alle Mängel mündlich benannt, aber es ist ja garnichts schriftlich fixiert worden.

Bei einem Händler der ein Auto zurück nimmt kann man davon ausgehen, dass er weiß was er tut. Das Risiko ist bei ihm.

Die "alten Kisten" gehen später im Dutzend nach Afrika oder in den Ostblock. Da fragt keiner mehr nach einer Schramme, Roststelle oder Wackelkontakt.

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 13:04

es handelt sich hierbei aber nicht um Schrammen oder nen Wackelkontakt, sondern um einen vor 2 Jahren durch Zahnriemenriss reparierten Motor und ein bisher noch nicht gefundenes Problem was zu stottern und rußen führt.

Die Rostsituation ist mir unbekannt.

Dies alles habe ich genauso mitgeteilt.

Es hat den Mann vom Autohaus nicht interessiert, er hat das Auto noch nicht mal gesehen bisher.

mich wundert das.

dass das Auto ins Ausland geht und dort repariert wird ist mir klar, das ist ja auch völlig ok. ich möchte nur sicher sein dass da nichts mehr nach kommt.

ich kann deinen Wunsch, das schriftlich festgehalten zu haben, gut nachvollziehen.

Ich selbst habe kürzlich einen Wagen in Zahlung gegeben - im Kaufvertrag, den der Händler vorgegebenen hatte, war kein Gewährleistungsausschluss enthalten! Wenn ich den einfach unterschrieben hätte, wäre ich voll in die Sachmängelhaftung gekommen!

(Immerhin hatte der Verkäufer nichts dagegen, dass ich ihn handschriftlich selbst eingetragen habe...)

Von daher: bereite ruhig selbst einen Kaufvertrag vor, in dem du die bekannten Mängel benennst und die Gewährleistung ausschließt.

Wenn das Autohaus einen eigenen verwenden will: auch gut, dann brauchst du die besagten Klauseln nur noch zu übertragen (da sollte ein seriöser Händler keine Einwände gegen haben).

....Alternativ, noch einfacher:

schreib denen die Sachmängel noch einmal per E-Mail und lass sie darauf antworten (so dass sichergestellt ist, dass deine Mail angekommen ist). Das sollte ausreichen (wenn im Übrigen die Gewährleistung ausgeschlossen wird, versteht sich).

am 5. Juli 2018 um 17:42

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 5. Juli 2018 um 13:02:11 Uhr:

aber wenn das Autohaus das Auto an einen Händler weiter verkauft (der das dann z.B. exportiert), kann der mich dann irgendwie belangen?

ich habe zwar alle Mängel mündlich benannt, aber es ist ja garnichts schriftlich fixiert worden.

Du hast das Auto doch an das Autohaus verkauft. Inzahlungnahme ist nix anderes wie ankauf. Nur das dir der Kaufpreis nicht ausgezahlt wird sondern als Anzahlung für den neuwagen verrechnet wird. das ist der einzige Unterschied. Son Autohaus macht den ganzen Tag nix anderes wie Autos ver- und ankaufen. das sind die Profis. ZHumal die Neuwagen verkaufen sind sie ja von irgendeinem hersteller Vertragshändler.

Lehn dich da mal ganz entspannt zurück. Der Händler wird schon wissen was er tut. und wenn er dich über den Tisch zieht schneidet er sich ins eigene Fleiscvh. schließlich will er dich als werkstattkinden für den neuwagen ja behalten und irgendwann sollst Du ja auch nochmal ein Auto bei ihm kaufen.

Themenstarteram 5. Juli 2018 um 18:36

ja ich probiers mit entspannt zurück lehnen ... mal schaun ob mir das gelingt

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 5. Juli 2018 um 13:02:11 Uhr:

aber wenn das Autohaus das Auto an einen Händler weiter verkauft (der das dann z.B. exportiert), kann der mich dann irgendwie belangen?

...

"der" hat dann ja das Autohaus als Vertragspartner

--> d.h. Dir gegenüber hat der nächste Händler/Käufer keine Ansprüche

(außer Du hast dem Autohaus einen Vermittlungsauftrag gegeben, dass die das Auto in Deinem Namen weiterkaufen und nur als Vermittler auftreten sollen - ist aber eher unüblich)

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 5. Juli 2018 um 13:02:11 Uhr:

aber wenn das Autohaus das Auto an einen Händler weiter verkauft (der das dann z.B. exportiert), kann der mich dann irgendwie belangen?

ich habe zwar alle Mängel mündlich benannt, aber es ist ja garnichts schriftlich fixiert worden.

nein, von dem Dritten hast du nichts zu befürchten - theoretisch aber von deinem Vertragspartner, wenn der hinterher Mängel gegen dich geltend macht! Daher solltest du schon auf einen Gewährleistungsausschluss achten.

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