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Irgendwann erwischt es jeden.. oder: Lohnausfall bei HP-Schaden?

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 15:31

Hallo..

02.06.2009_18:45

Ich dachte schon mich erwischt es nie.. aber anscheinend kommt man nicht drum herum.

Mir ist letzten Dienstag eine alte Frau ins Auto reingefahren. Sie kam aus einer Einfahrt heraus, ich fuhr mit etwa Tacho 45 km/h auf der Hauptstrasse. Hat mich wahrscheinlich uebersehen; sie sagt eine andere Autofahrerin haette sie rausgewunken. Ich hab noch eine Vollbremsung gemacht und versucht auszuweichen, hat aber nicht geklappt.

Naja egal, jedenfalls ist sie schuld. Was der Zeuge und ich ihr erst klarmachen mussten. Polizei wurde keine gerufen.

19:15

Anruf beim Zentralanruf der Versicherer. Anruf bei der gegnerischen Versicherung. Meldung des Schadens. Bestellung des Versicherungsgutachters. Der Gutachter sollte sich innerhalb von 48 Stunden bei mir melden.

 

04.06.2009_19:20

Kein Anruf des Gutachters bisher. 48 Stunden verstrichen.

19:25

Anruf bei der gegnerischen Versicherung. Terminvereinbarung fuer Gutachter-Besichtigung fuer kommenden Montag (heute) 08.06.2009 zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Telefonische Anweisung der Versicherung ich soll von der Arbeit zuhause bleiben, da Termine nur Mo-Fr 8-12 Uhr moeglich sind.

Weitere telefonische Anweisung: Falls ich den Termin nicht wahrnehmen kann, soll ich mich bitte melden, und zwar vor Montag.

 

08.06.2009_06:30

Dienstbeginn. yo-chi bleibt zuhause und wartet auf den Gutachter.

08:00

yo-chi begibt sich mit Handy bewaffnet zum Fahrzeug um Kleinigkeiten zu erledigen (Muell ausraeumen, Wischwasser auffuellen).

08:20

Anruf der DEKRA. Der Gutachter wird nicht kommen. Keine weitere Terminvereinbarung, da keine Termine fuer Besichtigung frei.

DEKRA will sich telefonisch entweder am Dienstag oder Mittwoch nochmal melden.

08:25

yo-chi sauer. Kurzentschlossene Fahrt zum unabhaengigen KÜS-Gutachter und Erstellung eines Unfallgutachtens.

Kosten muessen ja sowieso von der gegnerischen Versicherung uebernommen werden.

Bin mal gespannt was da dann so drinsteht und obs ein Totalschaden wird oder nicht.

 

Geil.. hab extra nicht um 06:30 Uhr angefangen zu arbeiten, sondern hab Stunden frei genommen um dann spaeter zu kommen, alles nur wegen dem Termin, welcher dann abgesagt wurde.

Im Endeffekt war ich dann um 09:20 Uhr in der Arbeit.

Kann ich die Zeit von 06:30 Uhr bis 08:50 Uhr (08:20 Uhr + 30 Minuten Fahrtzeit zur Arbeit) von der Versicherung zurueckverlangen?

Ich bin ja nicht schuld dass der Gutachter nicht gekommen ist. Genausowenig bin ich dran schuld dass mir erst Montag um 08:20 Uhr mitgeteilt wird dass der Termin nicht stattfindet.

Ist der Geschaedigte nicht so zu stellen als ob der Unfall nie passiert waere? Wenn der Unfall nicht passiert waere, dann haette ich garantiert meine Zeit anders verbracht als zuhause auf den Gutachter zu warten.

 

Normalerweise wuerd ich nichts sagen, aber die gegnerische Versicherung hat mir extra noch mitgeteilt wenn der Termin meinerseits nicht stattfinden kann, dann soll ich mich sofort melden und nicht erst am Montag.

Ich soll mich dran halten, aber die Versicherung braucht das anscheinend nicht?!

Gruss

yo-chi (hoppla ist das aber viel text..)

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2009 um 15:44

Ach yo-chi, jetzt postest und liest du schon so lange bei MT.

Aber Anscheinend hast du eines noch nicht so richtig mitbekommen.

KH-Schaden ohne Schuld = eigener Sachverständiger.

Und somit freie Terminvereinbarung uns somit weniger Ärger.

Wer sich von der Versicherung so abspeisen lässt ist selber Schuld.

Gruß

Frank, der im Schadensfall die Zügel selber in der Hand hält.

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17 Antworten
am 8. Juni 2009 um 15:44

Ach yo-chi, jetzt postest und liest du schon so lange bei MT.

Aber Anscheinend hast du eines noch nicht so richtig mitbekommen.

KH-Schaden ohne Schuld = eigener Sachverständiger.

Und somit freie Terminvereinbarung uns somit weniger Ärger.

Wer sich von der Versicherung so abspeisen lässt ist selber Schuld.

Gruß

Frank, der im Schadensfall die Zügel selber in der Hand hält.

Genau-warum wohl will die Versich. denn einen eigenen Gutachter schicken?Damit es dir besonders gut geht?

Hast im 2.Anlauf also alles richtig gemacht.Ausfall wirst du sicher nicht bezahlt bekommen-hast ja nichts in der Hand.

Alex.

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 15:51

Hallo Frank,

ja bis jetzt hab ich mich noch nicht mit Haftpflichtschaeden auseinandergesetzt. Ich hatte ja auch noch keinen "Bedarf" dran. :)

Ich wollte eigentlich den Gutachter der Versicherung mal machen lassen und wenn mir das Gutachten dann nicht gepasst haette, waere ich zum unabhaengigen Gutachter gegangen. Wenns mir gepasst haette, dann haett ichs gelassen.

Gruss

yo-chi

edit: Falls die Versicherung eine Nachbesichtigung durch ihren eigenen Gutachter wuenscht, werde ich dem natuerlich widersprechen.

(auf auto-unfall-hilfe.de gelernt. :D)

Hallo yo-chi,

 

nach dem die Grünen Männchen mitbekommen haben, was du für ein Auto fährt, hatten Sie keine Lust mehr, ist denen zu popelig so ein Passat 35i..............:D

 

Aber du hast Glück im Unglück, was glaubt du wohl, wenn du erst das Gutachten vom Grünkittel in der Hand gehalten hättest. 

 

Dann hättest du dich sicherlich richtig geärgert. ;)

 

Aber nun mal Spass beiseite. Das ist wirklich schon umverschämt, was die hier mit dir gemacht haben.....:mad:

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 8. Juni 2009 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber du hast Glück im Unglück, was glaubt du wohl, wenn du erst das Gutachten vom Grünkittel in der Hand gehalten hättest. 

Hehe, da koenntest du allerdings recht haben. :)

Na gut dann sehen wir es als mittelgutes Omen und warten auf das unabhaengige Gutachten.

Danke fuer die Antworten!

Gruss

yo-chi

Das zweite Gutachten würde dann aber nicht mehr von der gegnerischen Versicherung bezahlt, wenn die erst eins von einem Gutachten anfertigen lassen haben. Schließlich sind die ja alle unabhängig und theoretisch sollte bei allen das gleiche rauskommen - theoretisch. Daher würde das mit der Kostenübernahme für das zweite Gutachten auf jeden Fall beim Anwalt landen, denn die gegnerische Versicherung würde sich auf jeden Fall quer stellen - womöglich sogar zu Recht. Unnötige Kosten sollen ja vermieden werden.

Also immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Wenns in der Vertragswerkstatt repariert werden soll, am besten einen von denen empfehlen lassen, der den Schaden dann gleich mit dem Meister vor Ort bespricht.

am 8. Juni 2009 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Ich soll mich dran halten, aber die Versicherung braucht das anscheinend nicht?!

die vers. schreibt nen auftrag an die dekra wo ein "wunschtermin" drinnsteht...zwischenzeitlich ist dieser auftrag dann durch ein gutes dutzend hände gegangen und keiner weiß mehr wann wo wer zeit hat.........damit ist die sache für die vers. gegessen und die dekra muss sich drum kümmern.......also liegts nichtmalmehr an der vers. weil die garnix davon mitbekommen, das die dekra den termin storniert....

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.......also liegts nichtmalmehr an der vers. weil die garnix davon mitbekommen, das die dekra den termin storniert....

Wenn das Gutachten von der KÜS kommt, merken sie es.:D

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 15:29

Tag zusammen..

also heute ist das Gutachten vom freien Sachverstaendigen per Post gekommen.

Instandsetzungsdauer: 2-3 Arbeitstage

Nutzungsausfall pro Tag: 35,- Euro

Ausstattung: AHK, Radio, Zusatzheizung, Euro 2-Kat, Umbau monovalent Betrieb mit Pflanzenoel (deswegen auch der hohe Wiederbeschaffungswert)

Das Fahrzeug befindet sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechend guten Erhaltungs-u. Pflegezustand.

Bei der ermittelten Schadenshoehe liegt kein Totalschaden vor. Die Reparatur wurde freigegeben.

 

...und jetzt der wichtige Teil:

Wiederbeschaffungswert: 1.500,- Euro

Restwert: 800,- Euro

Instandsetzungskosten: 927,41 Euro

Reparaturkosten ohne Mwst: 779,34 Euro

Hab soeben die Versicherung informiert dass ich nach Gutachten abrechnen moechte und sie mir die Reparaturkosten Netto auszahlen sollen.

Gruss

yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

...und jetzt der wichtige Teil:

 

Wiederbeschaffungswert: 1.500,- Euro

Restwert: 800,- Euro

Instandsetzungskosten: 927,41 Euro

 

Reparaturkosten ohne Mwst: 779,34 Euro

 

Hab soeben die Versicherung informiert dass ich nach Gutachten abrechnen moechte und sie mir die Reparaturkosten Netto auszahlen sollen.

 

Gruss

yo-chi

Wen du auf GA Basis abrechnen möchtest, bekommst du WBW-RW also:

 

700 Euro.

 

;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 15:57

Ne.. moment mal..

 

"Die Grenzen für die Berechnungsverfahren hat der BGH mit seinem Urteil VI ZR 192/05 wie folgt festgelegt:

1.) Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten (Netto), wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen und er das Fahrzeug innerhalb der folgenden 6 Monate nach dem Schadensereignis weiter nutzt bzw. das Fahrzeug innerhalb dieser 6-Monatsfrist nicht veräußert.

2.) Wird das verunfallte Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten veräußert, so hat der Geschädigte nur Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungsaufwandes (=Wiederbeschaffungswert - Restwert)."

 

Wenn ich mein Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nicht verkaufe - was ich nicht vorhabe - dann krieg ich doch die Reparaturkosten netto.

(In 6 Monaten krieg ich nich mal meinen Vorrat an Pflanzenoel verfahren.. :D)

 

edit:

...ahh nochmal Moment:

http://www.unfallweb.de/downloads/urteile/u_bgh70.pdf

Bislang entsprach es gängiger Praxis, bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten, die kleiner als 70 % des

Wiederbeschaffungswertes waren, die vollen Reparaturkosten geltend zu machen. Die Reparaturkosten

wurden häufig als Anzahlung für ein neues Auto genutzt. In Verbindung mit dem Restwert konnte so oft eine

interessante Finanzierungsmöglichkeit eröffnet werden.

 

Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. Juni 2005, AZ: VI ZR 192/04 nun

wohl ein Ende gesetzt. Fiktive Reparaturkosten erhält der Geschädigte nur noch, wenn die Reparaturkosten-

summe geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der Bundesgerichtshof

will hiermit ausschließen, dass sich der Geschädigte am Verkehrsunfall „bereichert“.

 

Da steht allerdings weiter drin:

 

Lösungen:

 

1. Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls entschieden, dass dem Geschädigten die vollen Reparaturkosten

zustehen, falls er das Fahrzeug weiter nutzt und die Betriebs- und Verkehrssicherheit wiederhergestellt wird,

unabhängig von der Qualität der Reparatur.

 

Heisst das jetzt:

Ich kriege 700 Euro, aber wenn ich meinen kaputten Blinker repariere (und damit die Verkehrssicherheit wiederherstelle), dann bekomme ich 779,34 Euro?

Oder krieg ich 700 Euro egal was ich schreibe, egal was ich zitiere, ich krieg einfach 700 Euro weil das weniger ist als 779,34? :)

Irgendwie ist das verwirrend.

Gruss

yo-chi

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 18:33

Mein Gott so ein Kaese... ich hab noch immer kein Geld gesehen, der Unfall liegt jetzt schon 2 Wochen zurueck.

Zuerst wollte die gegnerische Versicherung alles schoen in die Hand nehmen damit ich keinen Stress habe, und jetzt hab ich wegen denen nur noch Stress.

 

Heute hab ich nochmal angerufen, also sie haben das Gutachten nun endlich erhalten. Aber dank der Unfallgegnerin, welche gesagt hat dass an meinem Auto vorher bereits ein Schaden war (als ob die mein Auto jemals vor dem Unfall gesehen haette...), zweifelt die Versicherung jetzt alles an und das Gutachten von dem unabhaengigen Sachverstaendigen wird jetzt nochmal bei denen intern geprueft ob das alles rechtens ist.

 

Zitat aus dem Gutachen:

Zitat:

Vorschaeden: Ausser normalen, dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Gebrauchsspuren waren bei der Besichtigung des Fahrzeuges ohne Zerlegen bzw. Freilegen keine Vorschaeden sichtbar.

Das Fahrzeug befindet sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechend guten Erhaltungs- und Pflegezustand.

Was kann die gegnerische Versicherung nun alles von mir verlangen?

Die haben mich als erstes gefragt warum denn der von ihnen beauftragte Gutachter nicht da war. Da konnte ich leider nur antworten mit: "Ja weil er halt nicht gekommen ist..."

Einer weiteren Nachuntersuchung durch den von der A****** beauftragten Gutachter habe ich widersprochen..

 

 

Wenn die Versicherung jetzt weiterhin verweigert mir das Geld aufgrund Abrechnung lt. Gutachten auszuzahlen, oder mir das Gutachten kuerzen wollen.. kann ich mir dann einen Anwalt nehmen welchen die Versicherung bezahlen muss?

 

Gruss

Johannes (gibts eigentlich sowas wie meine-armen-Nerven-Schmerzensgeld....)

 

 

(siehe auch: LG KLEVE
29.12.1998
AZ: 3 O 317/98

Der Schädiger kann von dem Geschädigten keine Nachbesichtigung des beschädigten Kfz verlangen.

Verlangt die Haftpflichtversicherung eine Nachbesichtigung des Kfz, obwohl dieses bereits auf Veranlassung des Geschädigten begutachtet wurde, können dessen falsche oder irreführende Auskünfte kein Anzeichen für eine Täuschung über den Schaden sein.

Aus den Gründen: (...Die Beklagten können die Regulierung des Fahrzeugschadens auch nicht deshalb ablehnen, weil die Klägerin ihnen zu Unrecht eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges verweigert hat.
Der Geschädigte bei einem Kraftfahrzeugunfall darf sich grundsätzlich auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung verlassen und darf seinen Schaden allein auf der Grundlage eines derartigen Gutachtens abrechnen, das auch als Basis für die Schätzung des Reparaturschadens durch ein Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO in der Regel ausreicht...).
)

Hi YoChi,

 

bitte nimm es mir nicht übel, aber ich kann nicht anders:

 

Du erlebst am eigenen Leib, was die ganzen Forumssprüche und ergoogelten Urteile wert sind. "Lass Dich auf nichts ein! Lass bloß niemals einen Versicherungs-Sachverständigen an den Wagen. Bloß keine Partnerwerkstatt!!!"

 

My ass...

 

Es gibt Fälle, bei denen das eine oder andere davon nachvollziehbar ist (Neuwagen, Leasing usw).

Bei Deinem, nicht mehr ganz taufrischen, Wagen wärst Du aber wesentlich schlanker  unterwegs gewesen, wenn Du Dich auf Dein Gefühl verlassen hättest ("Ich wollte den SV von der Versicherung erst mal machen lassen."). Bei einer Reparatur in der Partnerwerkstatt würde die Kiste jetzt vermutlich wieder bei Dir vor der Tür stehen und um den Kratzer, der schon vor dem Unfall da war, hätte sich kein Mensch geschert....

 

Du hast völlig recht, wenn Du sagst, dass es Urteile gibt, die dieses und jenes dem Geschädigten zugesprochen haben. Aber es muss es einem auch wert sein, wegen eines 700 EUR Schadens das Risiko zu tragen, dass das örtliche Amtsgericht im eigenen Fall genauso oder ganz anders entscheidet.

 

Jetzt wirst Du damit leben müssen, dass die Sache sich etwas länger hin ziehen wird, so oder so...

Trotzdem viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

Gruß

hafi

 

 

Themenstarteram 30. Juni 2009 um 20:00

Update:

Nachdem es ein paar Mal wuest zwischen mir und der gegnerischen Versicherung hin und her ging, da die mir einen Vorschaden unterstellt hatten, das Gutachten musste noch 'intern' geprueft werden lt. der Sachbearbeiterin, dann haben sie das Auto der Unfallverursacherin noch begutachtet..

Jedenfalls hab ich heute einen Brief gekriegt. :)

Sehr geehrter Herr yo-chi,

wir haben heute 700,00 EUR auf Ihr Konto 12345 bei der Superbank ueberwiesen.

Wir haben wie folgt abgerechnet: Wiederbeschaffungswert 1500, Abzug Restwert 800, Differenzbetrag 700,00 EUR.

Zahlungsbetrag 700,00 EUR.

Sehr gut. :)

Das Geld ist zwar noch nicht auf meinem Konto, aber dem Schreiben vertrau ich jetzt einfach mal.

Danke fuer die hilfreichen Antworten und Gruss

yo-chi

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