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ISA (Intelligent Speed Adaptation) - kann man dagegen sein?

Themenstarteram 16. Januar 2015 um 23:41

"Vom Ende der Raserei: Autos sollten endlich eine automatische Geschwindigkeitskontrolle haben – serienmäßig. Die Technik dazu gibt es"

DIE ZEIT No 3 vom 15. Januar 2015, Wissen - Seite 33

Ich wollte den Artikel schon überblättern, bin ich doch gegen Eingriffe und Einmischung in Dinge, die die Bürger selbst verantwortlich beherrschen sollten.

Aber dann las ich doch, und zwar u.a. dass "... ISA über das Navigationssystem weiß, wo das Auto gerade fährt und welches Tempo dort erlaubt ist. Zusätzlich erfassen kleine Kameras die Verkehrszeichen am Rand der Fahrbahn, damit auch kurzfristige Änderungen an Baustellen berücksichtigt werden, die auf der Navi-Karte noch nicht verzeichnet sind." Ich lese weiter, dass "... ISA bis zu zehn Prozent Überschreitung duldet, fährt das Auto noch schneller, macht sich ISA bemerkbar - entweder mit einer sanften optischen und akustischen Ermahnung, einem nervig blinkenden und piependen Signal oder aber indem es das Tempo automatisch drosselt. Gleichzeitig erhöht das Gaspedal den Gegendruck oder beginnt zu zittern. Mit einem kräftigen Tritt aufs Gaspedal kann der Fahrer ISA im Notfall außer Kraft setzen, etwa wenn beim Überholen auf der Landstraße plötzlich Gegenverkehr auftaucht. Ein Alarmton fordert ihn dann allerdings dazu auf, das Tempolimit so schnell wie möglich wieder einzuhalten. Im Stadtverkehr oder gar in Tempo-30-Zonen muss der schlaue Tempomat wohl nicht übersteuerbar sein".

Aha. Anders als andere Assistenzsysteme, die man abschalten kann, greift ISA also ohne den direkten Willen des Fahrers ins Geschehen ein. Das kann doch keiner wollen, oder?

"Aber stimmt das? Schließlich möchte jeder Fahrer unfallfrei ans Ziel kommen", lese ich weiter. "Sollte ihm das Auto also tatsächlich das Rasen gestatten und damit die Unfallgefahr erhöhen? Juristen nennen so etwas 'vorhersehbare Fehlanwendung'. Eine Kettensäge, die ohne Griffschutz gestartet werden kann, wäre solch ein Fall. Der Hersteller muss das verhindern, sonst ist er haftbar. Warum sollte der Fall bei einem Auto, das sich zum Rasen eignet, anders liegen? Das Bundverkehrsministerium mogelt sich um eine Antwort auf diese Frage herum. 'Es gilt das Prinzip des eigenverantwortlichen und verantwortungsvollen Kraftfahrers', teilt die Pressestelle nach einwöchiger Bedenkzeit lapidar mit. Ein automatisiertes System müsse deshalb auf jeden Fall 'übersteuert oder abgeschaltet' werden können."

Sag ich doch, der Bürger kann das selbst verantwortlich beherrschen. Ich lese weiter "Aber warum sollte ISA abgeschaltet werden? Um gegen Verkehrsregeln verstoßen zu können und das Auto damit zur Waffe zu machen? Warum sollte das erlaubt sein?"

Ja, warum sollte das eigentlich erlaubt sein? Zumindest mir fallen eigentlich keine wirklich validen Argumente für das Zulassen einer 'vorhersehbaren Fehlanwendung' ein.

Zeit-wissen-raserei
Beste Antwort im Thema

Pflanzen wir doch gleich jedem Menschen einen Chip ein. Jede Straftat wäre in minutenschnelle aufgeklärt.

Der deutsche Gutmensch hat für alles Verständnis......außer für Steuerbetrüger, Falschparker und Geschwindigkeitsüberschreiter.

Gewalttäter.........der arme ist als 3jähriger vom Nachttopf gefallen und kann nichts dafür

Sexualstraftäter.........der arme hatte eine schlimme Kindheit und kann nichts dafür

Ladendiebstahl.........unsere Konsumgesellschaft ist schuld......er kann nichts dafür

Einbruch...........der arme ist drogensüchtig und gehört therapiert......er kann nichts dafür

20 km/h zu schnell gefahren...........am liebsten würde dich der Mob der Gutmenschen und Oberlehrer lynchen

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Zitat:

@HHH1961 schrieb am 17. Januar 2015 um 00:41:36 Uhr:

Zumindest mir fallen eigentlich keine wirklich validen Argumente für das Zulassen einer 'vorhersehbaren Fehlanwendung' ein.

In Deinen Überlegungen hast Du leider vergessen, daß die Sanktionierung der 'Fehlanwendung' zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe führt. Was sollte es noch für einen Sinn machen, immer mehr Tempolimits zu verhängen, ohne anschließend die Autofahrer abzocken zu können?

am 17. Januar 2015 um 1:36

Macht dann sicherlich Spaß beim Überholen von langsamen LKWs auf der Landstraße. :D

Ich würde mir dieses Extra nicht bestellen. ;-)

am 17. Januar 2015 um 6:30

Zur Not fahre ich Oldtimer.

Und das dürfte genau der Punkt sein, warum zumindest Länder mit eigener Autoindustrie so etwas nie zur Pflicht machen werden.

Mir würde es denke ich die Freude am fahren komplett nehmen.

Es solte schon erlaubt werden, das man schneller fahren kann als die 1%. Die Autofahrer werden kein Bock haben, das bei 50,5KMH das Gaspedal vibriert und werden 45KMH fahren. Der Hintermann ohne ISA wird es mit einem Hupkonzert danken.

Wichtiger als die Geschwindigkeitskontrolle wäre eine direkt mitgelieferte Abstandskontrolle, das man den Mindestabstand nicht unterschreiten kann.

Juristen nennen so etwas 'vorhersehbare Fehlanwendung'. Eine Kettensäge, die ohne Griffschutz gestartet werden kann, wäre solch ein Fall. Der Hersteller muss das verhindern, sonst ist er haftbar. Warum sollte der Fall bei einem Auto, das sich zum Rasen eignet, anders liegen?

Der Journalist hat von Kettensägen keinen Schimmer und hätte das argument ruhig weg lassen können. Alle "gefährlichen" Bauteile des Wagens sind im Motorraum abgedeckt, das der Nutzer sich nicht so schnell verletzt, genau wie bei der Kettensäge. Ein Auto kann man als Waffe gegen andere nutzen und eine Kettensäge auch.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 17. Januar 2015 um 01:16:56 Uhr:

In Deinen Überlegungen hast Du leider vergessen, daß die Sanktionierung der 'Fehlanwendung' zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe führt.

Wie kommst du auf den Betrag?

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Januar 2015 um 09:34:31 Uhr:

Zitat:

@nansenbach schrieb am 17. Januar 2015 um 01:16:56 Uhr:

In Deinen Überlegungen hast Du leider vergessen, daß die Sanktionierung der 'Fehlanwendung' zu jährlichen Einnahmen in Milliardenhöhe führt.

Wie kommst du auf den Betrag?

Allgemeinwissen. In Duisburg sind es 10Mio euro, in NRW sind es über 100Mio und auf Bundesebene über 1MRD.

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2015 um 09:54:35 Uhr:

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Januar 2015 um 09:34:31 Uhr:

Wie kommst du auf den Betrag?

Allgemeinwissen. In Duisburg sind es 10Mio euro, in NRW sind es über 100Mio und auf Bundesebene über 1MRD.

Quelle?

Ich finde allenfalls Beträge von einigen 100 Mio insgesamt (wobei ja auch nicht jedes Bussgeld "Abzocke" ist, sondern viele sicher auch berechtigt sind, anders als es hier schon wieder versucht wird, hinzudrehen). Ich denke, man sollte hier nicht von "Milliardenhöhe" reden (und sich ausserdem nicht einreden, dass keine anderen Möglichkeiten gefunden würden, falls Bussgelder eines Tages mal wegfielen).

 

Zitat:

@MvM schrieb am 17. Januar 2015 um 09:54:35 Uhr:

Allgemeinwissen. In Duisburg sind es 10Mio euro, in NRW sind es über 100Mio und auf Bundesebene über 1MRD.

Allgemeinwissen, soso ;)

2013 waren es bundesweit 285 Millionen Euro Einnahmen aus Ordnungswidrigkeiten, das sind nicht nur die Verkehrssüberwachungsmaßnahmen, sondern alle OWIs, wie zB. auch Bußgelder aus Umweltdelikten, Baustellenüberwachung, Arbeitszeiten, Schwarzarbeitskontrollen, ...

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/...llionen-euro-fuer-staedte-aid-1.4579366

Wohlgemerkt Einnahmen, die Ausgaben für Personal, Geräte, Instandhaltung, ... müssen natürlich abgezogen werden, bevor man zu einem Wert kommt, der so etwas wie ein "Nettolohn" bedeutet.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 17. Januar 2015 um 11:45:26 Uhr:

 

Wohlgemerkt Einnahmen, die Ausgaben für Personal, Geräte, Instandhaltung, ... müssen natürlich abgezogen werden, bevor man zu einem Wert kommt, der so etwas wie ein "Nettolohn" bedeutet.

Weiter oben war auch tatsächlich nur die Rede von -Einnahmen-. Und kein Hinweis darauf, dass die Kommunen/der Bund in irgendeiner Weise Gewinn gemacht hätten.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 17. Januar 2015 um 00:41:36 Uhr:

 

Ja, warum sollte das eigentlich erlaubt sein? Zumindest mir fallen eigentlich keine wirklich validen Argumente für das Zulassen einer 'vorhersehbaren Fehlanwendung' ein.

Mir schon. Eine Kettensäge stellt in dem Moment, in dem sie angelassen wird, eine latente Gefahr für Leib und Leben dar, wenn bestimmte Dinge nicht berücksichtigt werden. Es ist, wie der Name schon sagt, eine Säge.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind standardisierte Vorschriften für z.T. völlig unterschiedliche Gegebenheiten. Das heißt, dass eine Überschreitung der ZGH auf einer Autobahn um 40 Km/h etwas anderes ist, als eine Überschreitung der ZGH um 40 Km/h in einer Spielstraße oder Fußgängerzone. (Lieferverkehr)

Die Folgen einer "vorhersehbaren Fehlanwendung" sind bei einer Kettensäge meist unmittelbar und im Grunde zwangsläufig. Beim Automobil ist das eben nicht in allen Fällen so bzw. nicht jede "Fehlanwendung" führt zwangsläufig zu gleich dramatischen Folgen wie bei einer Kettensäge.

Klar, so ein System bringt sicher auch Vorteile - keine Frage. Wenn es alle haben fährt keiner mehr mit 180 gegen Bäume weil es schlicht nicht möglich ist. Nur, wie oft kommt das vor, als dass das ein solch massiven Eingriff rechtfertigt? Dann müsste man den Schritt weitergehen und auch die Unfälle berücksichtigen, die aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit geschehen. Das System müsste also auch Witterung und Verkehrsgegebenheiten berücksichtigen. Beispiel: es gilt Innerorts Tempo 50 und eine Gruppe Kindergärtner läuft auf dem Gehweg. Eigentlich sollte man sein Tempo dann auf höchstens 15 km/h reduzieren um überhaupt noch den Hauch einer Chance zu haben anzuhalten, sollte einer der Kleinen unvermittelt den Gehweg in Richtung Straße verlassen.

Fazit: ich halte es zwar für einen Ansatz aber mehr auch nicht. Wenn man sich den 100% auch nur ansatzweise in einem relativ schmalen Zeitfenster nähern will, kommt man um ein Gesamtkonzept nicht herum. Alles andere ist zwar schön und recht, dauert aber ewig. Wollte man in kürzerer Zeit zum Ziel kommen, müsste man meiner Meinung nach die ZGH's auf 30 / 70 / 90 herunterschrauben und mit Hochdruck ganzheitliche Systeme in die Fahrzeuge einbauen und nicht nach validen Argumenten suchen, die eine aus meiner Sicht fragwürdige Einzelmaßnahme rechtfertigen.

So wie es heute aussieht wird weiter automatisiert. Der einzige Nachteil den ich sehe ist die Haftungsfrage. Ich darf mich zukünftig also maximal langweilen und muss während dessen aber dennoch stets alles überwachen um im Falle eines Versagens des System eingreifen zu können, um einen Unfall zu verhindern. Das wird mal richtig schräg :D

Zitat:

@dodo32 schrieb am 17. Januar 2015 um 12:22:42 Uhr:

Ich darf mich zukünftig also maximal langweilen und muss während dessen aber dennoch stets alles überwachen um im Falle eines Versagens des System eingreifen zu können, um einen Unfall zu verhindern.

Wieso langweilen? :confused:

Das System entbindet dich doch nicht von der Pflicht, dich während der Fahrt auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Januar 2015 um 12:46:02 Uhr:

 

Das System entbindet dich doch nicht von der Pflicht, dich während der Fahrt auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.

Warum sollte ich mich bei einem vollautomatisierten System auf den Verkehr konzentrieren ? Warum sollte man überhaupt alles vollautomatisieren, wenn ich hinter den Knöpfen sitzen bleiben muss ?

Denn auch, wenn ich jederzeit eingreifen könnte, ist vielleicht gerade das der falsche Griff gewesen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Januar 2015 um 12:46:02 Uhr:

Zitat:

@dodo32 schrieb am 17. Januar 2015 um 12:22:42 Uhr:

Ich darf mich zukünftig also maximal langweilen und muss während dessen aber dennoch stets alles überwachen um im Falle eines Versagens des System eingreifen zu können, um einen Unfall zu verhindern.

Wieso langweilen? :confused:

Das System entbindet dich doch nicht von der Pflicht, dich während der Fahrt auf den Straßenverkehr zu konzentrieren.

Eben, das ist ja der Punkt. Im Grunde haben wir beide schlicht eine andere Ansicht darüber, was es bedeutet, Freude am fahren zu haben. Nichts schlimmes - der eine ist halt so, der andere so. :)

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