- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ist beim Reimport aus Nicht-EU MwSt. etc. nochmal fällig?
Ist beim Reimport aus Nicht-EU MwSt. etc. nochmal fällig?
Ein Auto ist als Gebrauchtwagen (nach 270tkm und 11 Jahre) aus Deutschland exportiert und nach Norwegen vor einige Jahre importiert geworden. Das Auto war damals über 10 Jahre alt, kein MwSt. ausweisbar. Einfach abgemeldet und ausgeführt.
Wird das Auto wieder zurück nach Deutschland verkauft, muss denn der Käufer nochmal MwSt. und Einführsteuer zahlen, oder wird keine Steuern beim Import fällig, weil das Auto vorher bereits "Deutsch" war?
Beste Antwort im Thema
Nun ja, Deine Aussage ist trotzdem nicht korrekt... aber lassen wir es, das wäre Haarspalterei.
Fakt ist: Es fallen sicher die EUSt. an, Zölle nur unter Umständen die oben genannt wurden und eben nicht automatisch wie von dir suggeriert.....
Ähnliche Themen
30 Antworten
Kauf von Privat oder einem Händler? Das ist ein Unterscheid.
Norwegen ist zwar nicht EU aber zumindest EFTA (Freihandelszone)
Privat, alles privat.
Natürlich muss auch bei Wiedereinfuhr verzollt werden, egal ob Kauf von privat oder Händler, wenn das Fahrzeug damals auch korrekt exportiert worden ist. Beim Kauf mit ausweisbarer MwSt. ist nur der Vorteil, dass man sich diese im Exportland erstatten lassen kann, weshalb das i.d.R. lukrativer als ein Privatkauf ist. Ob MwSt. anfällt oder nicht, ist hingegen für die Verzollung egal. Wiedereinfuhr ohne Verzollung kommt nur in Betracht, wenn das Fahrzeug damals nur vorübergehend exportiert worden wäre, z B. für eine Reparatur, was in diesem Fall aber wohl nicht zutrifft und zudem damals bei Ausfuhr auch so angemeldet hätte werden müssen.
Auch wenns kein Auto ist durfte ich mal Zollgebühren auf ein RC Modellboot bezahlen. Dieses wurde vor ca 35 Jahren in Dland von einen deutschen Hersteller gekauft, in die USA privat mitgenommen, letztes Jahr über die Bucht an mich versteigert und wieder zurück in das Heimatland geschickt. Die Zolldame meinte was von "nach so langer Zeit" wäre Zoll wieder fällig.
Norwegen ist ein Drittland.
Beim Import fallen Zoll und Eust an. Abhängig vom Kaufpreis des Autos.
Oder es handelt sich um Übersiedlungsgut.
Die Zeit im Ausland spielt hier nur eine Rolle, wenn es Übersiedlungsgut wäre (Dann müsste der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug mehr als 6 Monate im Besitz des Umziehenden war).
Ansonsten gilt:
Verbringung aus einem Drittland (Nicht-EU) in den zollrechtlich freien Verkehr der EU notwendig.
Das bedeutet nichts anderes als: Bei den Zollbehörden in DE anmelden.
Anfallen werden auf jeden Fall die Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis. Zollabgaben können unter Umständen vermieden werden wenn
1. das Fahrzeug nie ausserhalb der EU oder EFTA importiert / zugelassen war
2. für das Fahrzeug ein EUR. 1 Dokument durch die Zollbehörden des Abgangslandes gestempelt wird
Trifft Fall 1 nicht ein, so darf auch trotz Herstellung des Fahrzeuges in der EU kein EUR. 1 erstellt werden, da die Präferenzkette unterbrochen war.
Für Fall 2: Es darf kein EUR. 1 beantragt werden, wenn das Fahrzeug nicht in der EU/ EFTA oder einem Staat mit Freihandelsabkommen hergestellt wurde oder die Präferenzbedingungen nicht erfüllt werden...
Schönen Gruss
Thorsten
P.S.: Ist eines meiner Themenfelder im Job ;-)
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 19. Februar 2020 um 10:47:14 Uhr:
Norwegen ist ein Drittland.
Beim Import fallen Zoll und Eust an.
Falsch,
Norwegen ist Efta-Mitglied. Daher ist ein EUR. 1 unter Umständen möglich, womit wenigstens die Zollabgaben vermieden werden können.
Bedingungen habe ich einen Post obenan genannt....
Zitat:
@dobifan schrieb am 19. Februar 2020 um 11:17:33 Uhr:
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 19. Februar 2020 um 10:47:14 Uhr:
Norwegen ist ein Drittland.
Beim Import fallen Zoll und Eust an.
Falsch,
Norwegen ist Efta-Mitglied. Daher ist ein EUR. 1 unter Umständen möglich, womit wenigstens die Zollabgaben vermieden werden können.
Bedingungen habe ich einen Post obenan genannt....
Trotz EFTA Mitgliedschaft bleibt Norwegen ein Drittstaat und bei Einfuhr von Waren fallen Zoll und Eust an. Mit Vorlage der EUR geht der Zollsatz auf halt auf Null runter.
Nun ja, Deine Aussage ist trotzdem nicht korrekt... aber lassen wir es, das wäre Haarspalterei.
Fakt ist: Es fallen sicher die EUSt. an, Zölle nur unter Umständen die oben genannt wurden und eben nicht automatisch wie von dir suggeriert.....
Zitat:
@dobifan schrieb am 19. Februar 2020 um 16:18:08 Uhr:
Nun ja, Deine Aussage ist trotzdem nicht korrekt... aber lassen wir es, das wäre Haarspalterei.
Fakt ist: Es fallen sicher die EUSt. an, Zölle nur unter Umständen die oben genannt wurden und eben nicht automatisch wie von dir suggeriert.....
Was ist an meiner Aussage nicht korrekt?
Alle Länder, die nicht Mitgliedstaaten der EI sind sind Drittländer, mehr behaupte ich nicht.
Beim Import von Waten fallen Zölle und Eust.
Ob der Themenersteller eine EUR 1 bekommt steht nicht zur Debatte.
EUR.1 gibt es nur für die Ausfuhr von Gütern aus Norwegen, die auch in Norwegen hergestellt werden.
Ansonsten gibt es eh kein EUR.1 Oder glaubt hier jemand, dass es sich um ein Fahrzeug "Made in Norway" handelt.
Ohne den Zolltarif zu kennen, würde auf 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer tippen
Bei den ganzen komischen Tipps, bleibt nur ein wirklich richtiger Tipp:
Den deutschen Zoll fragen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 19. Februar 2020 um 19:07:17 Uhr:
EUR.1 gibt es nur für die Ausfuhr von Gütern aus Norwegen, die auch in Norwegen hergestellt werden.
Ansonsten gibt es eh kein EUR.1 Oder glaubt hier jemand, dass es sich um ein Fahrzeug "Made in Norway" handelt.
Sorry, das ist jetzt der grösste Mist den ich je gelesen habe.
Lies bitte das Freihandelsabkommen EFTA- EU durch und dann korrigiere Deine Aussage.
Selbstverständlich wird auch ein Ursprung "Deutschland" gegeben, insofern die Ware die Ursprungskriterien erfüllt.
Verunsichert doch bitte die Leute nicht mit Halbwissen.... Wahrscheinlich kommt jetzt noch jemand um die Ecke und behauptet, dass Ware grundsätzlich den Ursprung hat wo man sie kauft... auch falsch, aber wir schweifen ab...
Einfach zur Info:
Das ist mein tägliches Brot, ich schule Firmen, Doziere an einer Hochschule unter anderem zu diesem Thema und denke, dass ich mich alleine dadurch qualifiziere... sollte das nicht ausreichen: Ich sitze auch noch als aktives Mitglied in der Ursprungskommission der Schweiz...Bin also auf dem Gebiet mehr als Fit....
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 19. Februar 2020 um 18:51:08 Uhr:
Zitat:
@dobifan schrieb am 19. Februar 2020 um 16:18:08 Uhr:
Nun ja, Deine Aussage ist trotzdem nicht korrekt... aber lassen wir es, das wäre Haarspalterei.
Fakt ist: Es fallen sicher die EUSt. an, Zölle nur unter Umständen die oben genannt wurden und eben nicht automatisch wie von dir suggeriert.....
Was ist an meiner Aussage nicht korrekt?
Alle Länder, die nicht Mitgliedstaaten der EI sind sind Drittländer, mehr behaupte ich nicht.
Beim Import von Waten fallen Zölle und Eust.
Ob der Themenersteller eine EUR 1 bekommt steht nicht zur Debatte.
Nun, dann habe ich Dich offensichtlich falsch verstanden.... Ich beziehe mich auf deine Aussage: Es fallen Steuern und Zölle an....
Zölle fallen eben gerade nicht automatisch an, so lese ich das aber aus Deiner Aussage heraus....
Falls das nicht so gemeint ist, wars einfach unglücklich interpretiert....
Und gerade der Hinweis auf ein mögliches EUR.1 ist in diesem Fall bares Geld wert....
an den TE:
Hast Du den damaligen Ausfuhrnachweis noch? Dann würde ich auf jeden Fall mal vorab mit den Zollbehörden sprechen, ob eventuell eine Wiedereinfuhr nach Art. 253 Verordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) in Frage kommt.
Dann könnte das ganze sogar steuerfrei laufen, insofern bei der Ausfuhr auch keine Steuer zurückgefordert wurde, z.B. bei Verkauf Privat an Privat... Dies muss aber vorab mit dem Deutschen Einfuhrzollamt abgesprochen werden...
Viel Glück dabei!