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Ist Das Den Auch Noch Legal

VW
Themenstarteram 29. Juni 2005 um 14:51

Hallo Leute ,

Ich habe mir im DEZ. 2003 bei einem VW Händler einen gebrauchten VW Golf 4 TDI gekauft. Erstzulassung laut Brief 30.12.2002.

Heute war ich in der Werkstatt(ein anderer VW Händler, da ich das Auto in einer anderen Stadt gekauft habe) wegen des Golfs Problem Fensterheber. Zu meinem endsetzten sagte man mir dort das mein Auto nicht Erstzulassung 30.12.02 sei sondern 29.08.2002. Also 4 Monate früher. da habew ich erstmal tief geschluckt. Laut deren datenbank ist das Produktionsdatum 16.08.2002 und das Auslieferungsdatum 29.08.2002. Der Erstbesitzer war die Autovermietung EUROPCAR.

Meine Frage nun an euch:

IST DAS DEN RECHTENS???????????

Kann man sich ein Auto auf halde stellen und später es als Neuwagen verkaufen??

Kann ich da was machen oder bin ich chancenlos???

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15 Antworten
am 29. Juni 2005 um 15:03

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so heisst es... mir ist ein ähnlicher Fall bekannt. Das Fahrzeug wurde da von Mercedes nach immerhin fast 3 Monaten fahrtzeit zurückgenommen und man bot dem Besitzer diverse alternative Fahrzeuge an, um eine Klage zu vermeiden.

Was genau der Anwalt ihm damals geraten hat, dass es so ausging, weiss ich nicht. Rein rechtlich basiert der Kaufvertrag auf falschen Tatsachen und ist sogesehen nichtig...

Im Brief steht drin wann die Erstzulassung ist, das Datum ist ausschlaggebend.

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 15:07

@kamikaze schumi

also kann ich mir jetzt einen neuen Golf 5 kaufen und Ihn in 3 Jahren als Neuwagen verkaufen?????

Klar, solange du ihn nicht zulässt. Ansonsten ists zum Belistift ein neuwagen mit Tageszulassung wenn du ihn kurz zugelassen hast, um ihn zu importieren oder so, machen viele Autohäuser.

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 15:14

DA werde ich wohl meinen Anwalt nach rat Fragen. Ich finde es nicht in Ordnung . Selbst wenn das Auto in der Zeit keine KM gefahren hat ist das Auto halt 4 Monate älter. Warum hat VW nicht mit offenen Karten gespielt sie wusten es doch???

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 15:18

der Vw Händler wo ich heute war , hat mir ganz klar gesagt, das man das ältere datum angeben muste beim verkauf.

ich bin da mal gespannt.

am 29. Juni 2005 um 19:19

Muss man. Der Tag der Erstzulassung muss zwar auch angegeben sein, aber das Baujahr bzw. korrekte Alter des Fahrzeugs ist Pflichtangabe.

Zitat:

Original geschrieben von Simisas

der Vw Händler wo ich heute war , hat mir ganz klar gesagt, das man das ältere datum angeben muste beim verkauf.

Der Händler, der dir den Wagen verkauft hat, hätte dir auch mitteilen müssen, daß der Wagen mal als Mietwagen eingesetzt war.

am 29. Juni 2005 um 19:43

Hier darf zwar keine Rechtsberatung gegeben werden, jedoch frage ich mich doch erstmal was im Kaufvertrag denn drin steht. Wenn da deutlich drin steht, dass die Erstzulassung im Dezember statt im August war, dann hast du natürlich gute Karten - natürlich auch nur dann wenn die Angaben deines neuen VW-Händlers stimmen, was anscheinend der Fall ist. Lass dir alles schriftlich nochmal geben und suche deinen Rechtsbeistand auf.

am 29. Juni 2005 um 20:18

ACHTUNG! Keine Rechtsberatung. Ich berichte lediglich von ählichen mir bekannten Fällen.

Die bisherigen "Meinungen" zur Fragestellung mögen zwar aus menschlich, logischer Sicht korrekt sein, entsprechen jedoch nicht der gängigen Rechtssprechung.

Die Frage die sich stellt, ist, ob das Erstzulassungsdatum im Dezember, oder im August 2002 war. Es gilt was im Fahrzeugbrief/-schein steht!

Wenn der Wagen im August von VW ausgeliefert wurde, Europcar ihn aber erst im Dezember zugelassen hat, hast du allein deshalb keine Chance, weil du überhaupt nicht im Recht bist!

Schließlich steht in deinem Kaufvertrag nicht das exakte Herstellungsadatum sondern die Erstzulassung.

Zitat:

Kann man sich ein Auto auf halde stellen und später es als Neuwagen verkaufen??

Kann ich da was machen oder bin ich chancenlos???

Es ist so, dass die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass ein Neuwagen kein Neuwagen mehr ist, wenn er länger als 6 Monate stand. Da im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass ein Gebrauchtwagenkäufer mit dem Datum der Erstzulassung den Zeitpunkt verbindet, an dem der Wagen als Neufahrzeug an den Erstbesitzer ausgeliefert wurde, ist die oben geschilderte Situation auf deinen Kauf übertragbar.

Eine Standzeit vor Erstzulassung von 4 Monaten ist nach Ansicht verschiedener Gerichte in ähnlichen Fällen akzeptabel und befarf keines weiteren Hinweises. Erst bei einer Standzeit von mehr als 6 Monaten muss der Käufer auf diese Tatsache hingewiesen werden.

Da dies bei Dir nicht der Fall ist, hat sich der Händler nicht falsch verhalten, so dass es für dich keinerlei Basis für eine klage gibt.

Zum Vorbesitzer:

Die ehemalige Verwendung als Mietwagen schließt aus, dass das Fahrzeug als "ausschließlich privat genutzt" verkauft wird.

Es liegt jedoch nur in der Verantwortung des Händlers, auf Fragen über den Vorbesitzer wahrheitsgemäß zu antworten.

Der Händler ist nicht verpflichtet, von sich aus auf die Art des Vorbesitzers hinzuweisen.

Aus diesen Gründen muss ich dir von einer Klage abraten, da die Erfolgsaussichten geringer als minimal sind.

grüße

am 29. Juni 2005 um 20:26

Zitat:

Original geschrieben von Simisas

@kamikaze schumi

also kann ich mir jetzt einen neuen Golf 5 kaufen und Ihn in 3 Jahren als Neuwagen verkaufen?????

Also Jungs um mal nen bissel Verwirrung zu stiften. Passt mit Euren Bezeichnungen auf !!!

Gebrauchtwagen: Zulassung, > 1000 km

Neuerwagen: keine Zulassung, < 1000 km, bis 12. Monate alt

Neuwagen: wird noch produziert (laufende Produktion), nicht älter als 3. Monate, keine Zulassung

Sooo sieht das privat-rechtlich aus !!!!!

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 21:11

Ein DAnke an Berlinfreak und den anderen die geantwortet haben.

Im vertrag steht Erstzulassung ´Dez 02 und somit keinen Grund zu klagen.

am 30. Juni 2005 um 4:48

Zitat:

Original geschrieben von cHRIBE

Neuerwagen: keine Zulassung, < 1000 km, bis 12. Monate alt

Neuwagen: wird noch produziert (laufende Produktion), nicht älter als 3. Monate, keine Zulassung

Sooo sieht das privat-rechtlich aus !!!!!

Was ist denn bitteschön ein "Neuerwagen" ???

Neuwagen

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