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ist das eine Unfallflucht?

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 11:13

Hallo,

gestern bin ich beim ausparken, kurz nach hinten gerollt. Habe nichts gemerkt, kein anecken, nichts. Bin zum einkaufen gefahren. Da mein Fahrzeug ziemlich hinten dreckig war, habe ich gesehen das am Heck, Höhe Stoßstange etwas Dreck weg war. Jetzt habe ich überlegt ob ich beim zurück rollen irgendwie das hinter mir stehende Fahrzeug angeeckt bin. Habe dann den Halter von dem Fahrzeug ausfindig machen können, um mit ihm nachzuschauen ob was ist. Konnten beide (meine Frau als 3. Person nichts feststellen.

Er sagte ist nichts. Kann er im Nachhinein doch jetzt noch was machen? Wie gesagt auf den Gedanken bin ich erst später mit den eventuellen anecken gekommen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2014 um 21:39

@Bootsmann

Beim Astra J wurde die Unempfindlichkeit der Stoßstangen damit beworben, dass Zusammenstöße bis 6 km/h keine Schäden an der Struktur hinterlassen. Eine Innovation, die von den Versicherungen mit niedrigeren Typenklasseneinstufungen belohnt wurden.

Und du willst hier erzählen, dass Zusammenstöße bis 10 km/h keine Schäden hinterlassen.:mad: Und hier noch großkotzig erzählen, wie wie oft du schon irgendwo drauf gefahren bist ohne, dass was passiert ist. Ich bin ja schon so alt und hab alles gesehen, darum hab ich immer recht. Wahrscheinlich bist du zu blind um Kratzer zu erkennen und zu blöd um zu wissen, das man gebrochenen Stoßstangenträger von außen nicht sieht. Dir müsste man lebenslang den Führerschein wegnehmen:mad:

Bei solchen Deppen krieg ich SO 'nen Hals!

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Zitat:

Original geschrieben von Trinkentroll

Habe dann den Halter von dem Fahrzeug ausfindig machen können, um mit ihm nachzuschauen ob was ist.

Welcher zeitliche Abstand bestand zwischen der Nachschau und dem Unfallereignis?

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Trinkentroll

Habe dann den Halter von dem Fahrzeug ausfindig machen können, um mit ihm nachzuschauen ob was ist.

Welcher zeitliche Abstand bestand zwischen der Nachschau und dem Unfallereignis?

ca. 3stunden. Am Ende weis ich ja nicht mal, ob ich angeeckt bin. Ist mir erst in den Sinn gekommen wo ich die Stelle hinten gesehen habe. Also wo der Dreck gefehlt hat. Kann ich auch mit dem Hosenbein beim Kofferraum öffnen weggewischt haben

Zitat:

Original geschrieben von Trinkentroll

Er sagte ist nichts. Kann er im Nachhinein doch jetzt noch was machen?

Theoretisch ja, allerdings käme er dann in arge Beweisnot. Wenn ein Schaden nicht schlüssig zu beweisen ist, laufen sowohl eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort als auch das Geltendmachen zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz) ins Leere.

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Trinkentroll

Er sagte ist nichts. Kann er im Nachhinein doch jetzt noch was machen?

Theoretisch ja, allerdings käme er dann in arge Beweisnot. Wenn ein Schaden nicht schlüssig zu beweisen ist, laufen sowohl eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort als auch das Geltendmachen zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz) ins Leere.

Also wäre es auch Unfallflucht? Wo ich vom einkaufen wieder kam, stand er allerdings nicht mehr dort, sondern erst wieder später.

am 8. Februar 2014 um 11:50

Nein, das ist keine Fahrerflucht. Die setzt erst mal voraus, daß der Schlag bemerkt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Trinkentroll

Also wäre es auch Unfallflucht?

Dazu müßte man dir nachweisen können, daß du den "Anprall" bemerkt haben müßtest. Das wird aber nach der vorliegenden Beschreibung nicht möglich sein. Von daher kannst du dich entspannt zurücklehnen und solltest dir jetzt keinen weiteren Kopf mehr um die Sache machen.

So arg wäre die Beweislast nicht, wenn es sich um korrespondierende Schäden handelt. Nur sollte er das in den nächsten Tagen in der Werkstatt überprüfen lassen und bei dir geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

So arg wäre die Beweislast nicht, wenn es sich um korrespondierende Schäden handelt.

Wenn die Art der Schäden nahelegt, daß der Anprall vom Fahrer nicht bemerkt werden konnte, dann ist's Essig mit dem Beweis für eine Unfallflucht.

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von STan.X

So arg wäre die Beweislast nicht, wenn es sich um korrespondierende Schäden handelt.

Wenn die Art der Schäden nahelegt, daß der Anprall vom Fahrer nicht bemerkt werden konnte, dann ist's Essig mit dem Beweis für eine Unfallflucht.

Wenn konnte ich nur an das Kennzeichen kommen und da haben wir alle 3 definitiv sagen können, da ist nichts. Wie gesagt wenn überhaupt ich angeeckt bin

Das ist ja einfach - kein Schaden => kein Unfall => keine Unfallflucht.

am 8. Februar 2014 um 12:19

Stell die Frage doch mal anders. Wie schnell (mit welcher Geschwindigkeit) muss ich zurück setzen um an einem hinter mir parkenden einen wesentlichen Schaden am Fahrzeug zu hinterlassen?

Die Tage habe ich mit einem Bus zurück gesetzt und habe den Hintermann dabei spürbar berührt. Da ich maximal mit 2 km/h (!) zurück setzte, mache ich mir darum absolut keinen Kopp. Anderseits bin ich mal bei Rückwärtsfahren mit einem VW Transporter gegen eine Werbetafel gefahren. Ok, die Heckklappe musste erneuert werden und ich habe vorsichtshalber die Polizei gerufen, die dann inclusive Mitarbeiter des Baumarktes fest stellten, an der Werbetafel ist nichts kaputt.

Andererseits hat eine Bekannte mal "angeblich" einem hinter ihr parkenden Fahrzeug beim Ausparken einen Schaden verursacht und ist einfach weg gefahren. Zeugin war die im Auto sitzende Tochter der angeblich geschädigten Fahrerin. Die hinzu gerufene Polizei stellte dann tatsächlich Übereinstimmungen bei den Beschädigungen an beiden Fahrzeugen fest. Folge, da keine Rechtsschutz, 1 Monat Fahrverbot und über 1000 Euro Strafe.

Was allerdings erst später raus kam, dass die angeblich Geschädigte das wohl öfter machte und an dem Fahrzeug bereits Vorschäden vorhanden waren. In dem Fall Pech, weil keine Rechtsschutz.

Noch mal, wenn du an einem anderen Fahrzeug einen sichtbaren Schaden verursachen willst, musst du mit mindestens 10km/h dagegen fahren und den "Schlag" merkst du, auch wenn du ansonsten recht "unsensibel" wärst.

Also, Entwarnung!

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Die setzt erst mal voraus, daß der Schlag bemerkt wurde.

quelle?!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Noch mal, wenn du an einem anderen Fahrzeug einen sichtbaren Schaden verursachen willst, musst du mit mindestens 10km/h dagegen fahren..

dann hast du ja sicherlich nichts dagegen, wenn du mir dein fahrzeug zur verfügung stellst - uum dir zu zeigen, das man bereits deutlich unter schrittgeschwindigkeit ein fahrzeug sichtbar beschädigen kann! etwas gröberer dreck auf dem lack ist dabei völlig ausreichend!

Könnt ihr das nicht einfach mal beenden.

Beide "Unfallbeteiligten" haben unter Zeugen festgestellt, dass kein Schaden erkennbar ist. Egal wer da noch was machen will, hat einen schweren Stand. Da kommt nichts mehr.

Vor allem, da noch nicht mal klar ist, ob es einen Unfall, die Fahrzeugberührung, überhaupt gegeben hat.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man zeitnah auf der nächsten Polizeiwache vorbei, die Sache zu Protokoll geben. Insbesondere auch aufnehmen lassen, dass das eigene Fahrzeug keine Kampfspruren hat. (Keine Bange, sind ganz freundlich die Jungs.) Dann ist die Unfallfluchthematik definitiv vom Tisch. Habe ich mal in einer ähnlich unklaren Situation gemacht, wo ich keine Zeugen hatte.

PS: Hilfreich in solchen Situationen ist es auch, wenn beide Parteien eine kurze Notiz verfassen und beide unterschreiben. Vielleicht auch noch Photos der Fahrzeuge. Das nimmt etwaigen Afterspeakern doch sehr die Motivation. Aber das ist jetzt schon für Leute die Gürtel und Hosenträger zusammen tragen.

am 8. Februar 2014 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Die setzt erst mal voraus, daß der Schlag bemerkt wurde.

quelle?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Noch mal, wenn du an einem anderen Fahrzeug einen sichtbaren Schaden verursachen willst, musst du mit mindestens 10km/h dagegen fahren..

dann hast du ja sicherlich nichts dagegen, wenn du mir dein fahrzeug zur verfügung stellst - uum dir zu zeigen, das man bereits deutlich unter schrittgeschwindigkeit ein fahrzeug sichtbar beschädigen kann! etwas gröberer dreck auf dem lack ist dabei völlig ausreichend!

Was hast du denn da für ein Sensibelchen was gleich bei jeder Berührung AUA und Verrat schreit? Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen und den Autoexperten glauben, die uns da erzählen das bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit keine Schäden an Stossfängern entstehen (können). Wohlgemerkt STOSSFÄNGER und nichts anderes.

Ach ja, mir ist übrigens vor über einem Jahr mal ein PKW auf's Auto geschoben worden, weil ein junger Zeitgenosse den Rückstau zu spät bemerkte. Schaden war über 2500 Euro wert. Den Anstoß habe ich deutlich "gespürt".

Nur mache ich mir langsam ernsthafte Sorgen um dein Ausparkverhalten. Jedenfalls habe ich einen sehr sensiblen Kupplungsfuß und kann so langsam Rückwärts fahren, dass ich den Anstoß am Hintermann bemerke OHNE einen Schaden zu hinterlassen. Nur, wenn man sich auf sein Rückfahrsystem verlässt und wartet bis es piepst ... Leider habe ich an Fahrzeugen die ich privat oder beruflich fahre keine Rückfahrsysteme. Zwar bin ich nicht perfekt, kann aber durchaus Auto fahren ohne Schäden an anderen Fahrzeugen zu verursachen. Deshalb kann ich dir mein Auto leider nicht für Selbstversuche zur Verfügung stellen, nach deiner Aussage. Dafür hast du sicherlich Verständnis. ;)

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