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Ist das hier auch in DE erlaubt?

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 22:38

Moiin,

ich würde gerne wissen, ob so ein Gefährt mit normalem (3,5t) Führerschein erlaubt ist laut STVO:

http://thw-rs.de/ov_news/pics/000040_ovnews_012a_gross.jpg

Ich fänd das ganz witzig, da ich die günstig bekommen könnte und öfters durch den Wald muss. Und da im Winter nicht gestreut wird... Außerdem wohne ich in einer sehr ländlichen Gegend. Da sind die zu jeder Zeit zu gebrauchen, da es die meiste Zeit schlammig ist usw.. Und nen Trecker hab ich nicht... Nur nen Allrader

 

MfG Banthafutter2

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2011 um 8:52

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34b.php

Zitat:

§34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen

(1) Bei Fahrzeugen, die ganz oder teilweise auf endlosen Ketten oder Bändern laufen (Gleiskettenfahrzeuge), darf die Last einer Laufrolle auf ebener Fahrbahn 2,00 t nicht übersteigen. Gefederte Laufrollen müssen bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 8 t so angebracht sein, daß die Last einer um 60 mm angehobenen Laufrolle bei stehendem Fahrzeug nicht mehr als doppelt so groß ist wie die auf ebener Fahrbahn zulässige Laufrollenlast. Das Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen darf 24 t nicht übersteigen. Bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, darf der Druck der Auflagefläche der Gleiskette auf die ebene Fahrbahn 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Die Laufrollen von Gleiskettenfahrzeugen können sowohl einzeln als auch über das gesamte Laufwerk abgefedert werden.

(2) Gleiskettenfahrzeuge dürfen die Fahrbahn zwischen der ersten und letzten Laufrolle höchstens mit 9 t je Meter belasten.

sowie § 36 Abs. 5 StVZO

Zitat:

(5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Abs. 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/mm², bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden,

1.

allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h,

2.

wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h,

3.

wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h

beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40 mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt.

Die Firma Mattracks stellt die Teile her...

http://www.mattracks.com/

http://www.mattracks.com/html/88_series_model.htm

 

Grundsätzlich kann also ein SUV damit ausgerüstet werden, solange du nicht über die 3,5t kommst, ist also alles fahrbar...Ob sich das hierzulande bei den 3 Flocken Schnee lohnt, ist eine andere Frage. Normalerweise kommt man mit Allrad und Ketten überall hin.

http://www.n24.de/news/newsitem_5954123.html

 

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sieht nach nem Dodge Ram aus.. könnte auch ein Chevy S10 oder ein Tahoe sein. Könntest übrigens auch mal Posten ;) dann müsste man nur noch nach dem Zulässigen Gesamtgewicht für 1,5 Kabiner reschaschieren. Aber wenn er kein 4 Tonner ist, dann ja, kannst mit nem Normalen B-Führerschein fahren :cool:

Ich glaube, es geht ihm weniger wegen dem Gesamtgewicht sondern eher um den Kettenantrieb. Wobei ich hier nicht wirklich firm bin, ob dieser im öffentlichen Straßenverkehr benutzbar ist bzw. erlaubt ist (evtl. verboten wegen höherem Straßenbelagsverschleiß)

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Ich glaube, es geht ihm weniger wegen dem Gesamtgewicht sondern eher um den Kettenantrieb. Wobei ich hier nicht wirklich firm bin, ob dieser im öffentlichen Straßenverkehr benutzbar ist bzw. erlaubt ist (evtl. verboten wegen höherem Straßenbelagsverschleiß)

nä. du lesen besse.. lesen 2.. lesen 4 mal, wenn dann nix gehilft, dann nicht meea lesen. isch nisch gelest: er wollän autobann!

Du kaufen Tüte Deutsch dann man können verstehen. :rolleyes:

Es geht ihm um glatten und schlammigen Untergrund und Allradantrieb. Dazu postet er ein Bild mit einem Pickup, der mit Kettenantrieb versehen ist.

Demzufolge erschließt sich mir die Logik, ob er mit so einem Auto mit Kettenantrieb herumfahren darf. Das ist die Preisfrage.

Ein Chevy oder Dodge Ram dürfte führerscheintechnisch eher kein Problem sein. Mit einem alten Schein wie ich ihn noch habe für 7,5 Tonnen erst recht nicht. Mit dem neuen dürfte es imho auch noch gehen, wobei es sicher vom speziellen Modell abhängt.

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid

nä. du lesen besse.. lesen 2.. lesen 4 mal, wenn dann nix gehilft, dann nicht meea lesen. isch nisch gelest: er wollän autobann!

Wasn jetzt los? :rolleyes:

Ich habe die Frage übrigens genauso verstanden wie Michael Gehrt.

*edit* Ich hab 2 Beiträge unsichtbar gemacht.

PS: Hier was zum Dodge RAM:

http://de.wikipedia.org/.../Dodge_Ram?...

Demnach könnte es für Klasse B langen, wenns nicht gerade das neueste Topmodell ist. Es steht natürlich auch die Frage, in wieweit sich das Leergewicht durch den Kettenantrieb verändert.

Falls es ein Ford F350 ist, wirds mehr als eng, da er bereits knapp 3 Tonnen Leergewicht aufweist. Demzufolge wäre ein Lkw-Führerschein nötig.

am 6. Januar 2011 um 8:52

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34b.php

Zitat:

§34b Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen

(1) Bei Fahrzeugen, die ganz oder teilweise auf endlosen Ketten oder Bändern laufen (Gleiskettenfahrzeuge), darf die Last einer Laufrolle auf ebener Fahrbahn 2,00 t nicht übersteigen. Gefederte Laufrollen müssen bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 8 t so angebracht sein, daß die Last einer um 60 mm angehobenen Laufrolle bei stehendem Fahrzeug nicht mehr als doppelt so groß ist wie die auf ebener Fahrbahn zulässige Laufrollenlast. Das Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen darf 24 t nicht übersteigen. Bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, darf der Druck der Auflagefläche der Gleiskette auf die ebene Fahrbahn 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Die Laufrollen von Gleiskettenfahrzeugen können sowohl einzeln als auch über das gesamte Laufwerk abgefedert werden.

(2) Gleiskettenfahrzeuge dürfen die Fahrbahn zwischen der ersten und letzten Laufrolle höchstens mit 9 t je Meter belasten.

sowie § 36 Abs. 5 StVZO

Zitat:

(5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Abs. 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/mm², bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/mm² nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden,

1.

allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h,

2.

wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h,

3.

wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h

beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40 mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt.

Die Firma Mattracks stellt die Teile her...

http://www.mattracks.com/

http://www.mattracks.com/html/88_series_model.htm

 

Grundsätzlich kann also ein SUV damit ausgerüstet werden, solange du nicht über die 3,5t kommst, ist also alles fahrbar...Ob sich das hierzulande bei den 3 Flocken Schnee lohnt, ist eine andere Frage. Normalerweise kommt man mit Allrad und Ketten überall hin.

http://www.n24.de/news/newsitem_5954123.html

 

Dann lieber DEN , der ist doch niedlich :)

Wenns kein Oldie wäre eine sehr nette Idee. :D Aber bei den Amis kann man ja dank fehlenden TÜV selbst mit einer Badewanne auf der Straße fahren. :D

am 6. Januar 2011 um 10:30

... das variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat - alles ist bei denen auch nicht erlaubt ;)

Jo aber wesentlich freizügiger als in Deutschland. Was dort teils auf den Straßen rumrollt, da würde jeder TÜV-Prüfer mit Herzkollaps ins Krankenhaus eingeliefert werden. :D:D:D

am 6. Januar 2011 um 10:43

Ich habe über die Dinger mal in einem bericht in Fernsehen gesehen

die werden einfach anstelle der Räder mit den Normalen Schrauben an der Achse befestigt und haben auch für Deutschland eine Zulassung .

Sie können aber nur mit Allradfahrzeuge betrieben werden da die Ketten

sich nur drehen wenn das Rad angetrieben wird .

All zu schnelll fahren ist auch nicht , die gehen wohl durch fast alles durch ,für Skigebiete sind die wohl das Optimum was man da montieren kann .

Allerdings ist der Spass wohl nicht ganz billig ,so ein Satz (4 Stück) kosten wohl einen 5 stelligen Betrag .

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