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Ist das möglich? 43600kg in Frankreich ohne Strafe?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 17:49

Ich hab ja schon viel gehört wie streng es die Franzosen mit den Vorschriften bei Lenk und Ruhezeiten und Gwichten haben! Naja, ich fahre viel Elsaß und Lothringen und kann das eigentlich nicht bestätigen! Noch bei keiner Kontrolle gab es Ärger obwohl das eine oder andere im argen lag!

Aber heute war ich dann doch verwundert! Wollte in Lauterbourg die Grenze nach Frankreich überqueren und wurde am Übergang von den Franzosen auf den alten Zollhof gewiesen! Auf die dortige Brückenwaage! Mein Gewicht war +- 43600kg! Und das wußte ich auch! Allerdings weder Maschine noch Hänger überladen.

Der Beamte warf aber nur einen Blick auf das Display der Waage und winkte mir einfach ich solle weiterfahren! Ist das normal in France?

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2013 um 17:24

An alle Heiligen hier: Ich denke, das jeder schonmal übeladen gefahren ist. Das ist kein Grund hier ständig auf den Themenstarter zu schlagen. Seine Frage ist doch eindeutig . Und ich verstehe auch nicht warum alles in Frage gestellt wird. Beantwortet doch einfach die Frage und gut ist.

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Ich kann deine Frage leider nicht beantworten...

Aber ich habe eine an dich:

An was hast du gedacht, als du den Thread "Ist das möglich" genannt hast?

Soll es die Neugier des Lesers wecken-oder steckt da mehr dahinter?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Ich kann deine Frage leider nicht beantworten...

Aber ich habe eine an dich:

An was hast du gedacht, als du den Thread "Ist das möglich" genannt hast?

Soll es die Neugier des Lesers wecken-oder steckt da mehr dahinter?

Der Titel des Threats gibt das wieder was ich dachte als der Beamte mich durchwinkte! Frage beantwortet?

Ich würde sagen es ist nicht möglich.

Du hast das alle geträumt.

Oder irgendwas zu Dir genommen was Deine Wahrnehmung negativ beeinflusst.

Aber mal im ernst.

Mit 43,6 To. nach Frankreich zu fahren ist ja recht mutig.

Machst Du das jetzt in Zukunft immer so, oder willst Du Dein Schicksal

nicht mehr so herausfordern?

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von mafiha

Ich würde sagen es ist nicht möglich.

Du hast das alle geträumt.

Oder irgendwas zu Dir genommen was Deine Wahrnehmung negativ beeinflusst.

Aber mal im ernst.

Mit 43,6 To. nach Frankreich zu fahren ist ja recht mutig.

Machst Du das jetzt in Zukunft immer so, oder willst Du Dein Schicksal

nicht mehr so herausfordern?

Nöö, kein Traum! Vielleicht liegt es daran das ich Futtermittel fahr! Also sozusagen Landwirtschaftlich unterwegs bin?

Das Problem ist halt das mein Zug leer 19000kg wiegt! Normal lad ich auch nicht mehr als 21500kg! Aber hin und wieder sind es halt mehr Kunden als ich Kapazität habe! (Ich weiß: Das tut man nicht und darf man nicht)

Vor ein paar Monaten haben sie Mich in France über eine Achswaage gezogen mit 41400kg! Auch da kam nichts!

Zitat:

Original geschrieben von Icho Tollot

 

! Mein Gewicht war +- 43600kg! Und das wußte ich auch! Allerdings weder Maschine noch Hänger überladen.

43600 kg und nicht überladen . Ist das neu und ich habe etwas verpasst ?

am 4. Februar 2013 um 19:34

Ja, denn seit dem 1.1.2013 gelten in F 44 t zGG.

Zitat:

www.dvz.de › Rubriken

04.01.2013 – Seit dem 1. Januar hat sich in Frankreich das zulässige Gesamtgewicht von LKW mit vier und mehr Achsen von bisher 40 t auf 44 t erhöht

Nachtrag:

Zitat:

Vor ein paar Monaten haben sie Mich in France über eine Achswaage gezogen mit 41400kg! Auch da kam nichts!

Es waren weniger als 5% überladen.

Der Papierkrieg wegen des Verwarnungsgeldes wäre teurer geworden, als das Verwarnungsgeld an sich.

Es konnte bis zu 50 Euro kosten, oder auch nichts, das lag im Ermessen des Beamten.

Der Aufwand war meist teurer als das Verwarnungsgeld.

@mafiha und co Vorher informieren dann Antworten,ist besser:cool::cool:

 

http://www.dathoschy.org/.../

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Ja, denn seit dem 1.1.2013 gelten in F 44 t zGG.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

www.dvz.de › Rubriken

04.01.2013 – Seit dem 1. Januar hat sich in Frankreich das zulässige Gesamtgewicht von LKW mit vier und mehr Achsen von bisher 40 t auf 44 t erhöht

Und dabei spielt keine Rolle das das Fahrzeug in Deutschland mit 40t zugelassen ist?

am 4. Februar 2013 um 19:52

Richtig, es ist egal, wo das Fahrzeug zugelassen ist, das Fahrzeug muss lediglich mehr als 4 Achsen und ein zGG von 44t besitzen.

NL B und F sind sich in der Hinsicht zum Glück schon einig.

Das der Sauerrahm sein eigenes Süppchen kocht, wird den Nachbarn noch sauer aufstossen.

Themenstarteram 4. Februar 2013 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Icho Tollot

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Ja, denn seit dem 1.1.2013 gelten in F 44 t zGG.

Zitat:

Original geschrieben von Icho Tollot

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

 

Und dabei spielt keine Rolle das das Fahrzeug in Deutschland mit 40t zugelassen ist?

Also würde das passen für France mit 43600kg.

Maschine zGG 25500kg und Hänger 18000kg zGG! Macht zusammen 43500kg!

Bleibt die Frage: Sag ichs meinem Chef? Der weiß das mit Sicherheit nicht!

Und der Zug ist schon vor 2009 zugelassen worden was ja scheinbar auch ein Kriterium ist!

am 4. Februar 2013 um 20:34

"Maschine zGG 25500kg"

also eh nen 3achs motorwagen ?

wieviele achsen hat denn der hänger?

Ich denke mal 2 da 18.000 kg.

@ Icho tollot:

hast du mal nen Foto von deinem LKW?

Hat jetzt nix mit dem Thema zu tun, ist einfach nur so.

da steht aber: gilt nicht für den Grenzüberschreitenden Verkehr.

und da Du ja aus D gekommen bist, dürfte das wohl auf Dich zutreffen.

ich hole öfter Kies In F und da kommst Du mit einem Kilo zuviel nicht aus dem Werk.

Manchmal muss man sich schon wundern.

Du sagst also, dass Du wusstest, dermaßen viel geladen zu haben jedoch nicht wusstest, dass Frankreich die Gewichtsgrenzen bei 4 und mehr Achsen auf 44t angehoben hat?

In diesem Falle hättest Du ja vorsätzlich überladen! Das ist ein Straftatsbestand, oder?!?!

Damit nicht genug, gibst Du's hier auch noch schriftlich zur Kenntniss....RESPEKT!

Meimeimei....!:-)

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